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   BFH, 20.06.2001 - VI R 224/98   

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https://dejure.org/2001,575
BFH, 20.06.2001 - VI R 224/98 (https://dejure.org/2001,575)
BFH, Entscheidung vom 20.06.2001 - VI R 224/98 (https://dejure.org/2001,575)
BFH, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - VI R 224/98 (https://dejure.org/2001,575)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Kind - Eltern - Elternteil - Haushalt - Unterhalt

  • Judicialis

    EStG § 64 Abs. 2 Satz 1

  • RA Kotz

    Wechsel des Kindes von einem Elternteil zum anderen - In welchem Haushalt aufgenommen?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 64 Abs. 2 S. 1
    Kindergeldzahlung bei Haushaltswechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kindergeld bei vorläufiger Aufenthaltsregelung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 64 Abs 2 S 1
    Berechtigter; Haushaltsaufnahme; Kindergeld; Rangfolge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 195, 564
  • BB 2001, 1890
  • DB 2001, 1914
  • BStBl II 2001, 713
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.10.2000 - VI R 21/99

    Kindergeld; Aufnahme in den Haushalt

    Auszug aus BFH, 20.06.2001 - VI R 224/98
    Dagegen steht einer Aufnahme in den Haushalt des einen Elternteils nicht entgegen, wenn die Aufnahme in diesen Haushalt zwar zunächst noch nicht endgültig ist, aber für einen längeren Zeitraum gelten soll, so dass das Obhutverhältnis zu dem abgebenden Elternteil jedenfalls zunächst beendet ist (vgl. auch Senatsurteil vom 24. Oktober 2000 VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444).

    Ob etwas anderes dann gilt, wenn das Kind dem abgebenden Elternteil widerrechtlich entzogen wird, z.B. in Entführungsfällen, kann offen bleiben (vgl. dazu den Senatsbeschluss vom 19. Mai 1999 VI B 22/99, BFHE 188, 403, BFH/NV 1999, 1425, aber auch das Urteil in BFH/NV 2001, 444).

  • BFH, 19.10.2000 - VI B 68/99

    Aufnahme des Kindes in den Haushalt; Kindergeld

    Auszug aus BFH, 20.06.2001 - VI R 224/98
    Haushaltsaufnahme i.S. dieser Vorschrift bedeutet die Aufnahme in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienhafter Art. Neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben müssen Voraussetzungen materieller Art (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2000 VI B 68/99, BFH/NV 2001, 441).
  • BFH, 19.05.1999 - VI B 22/99

    Prozeßkostenhilfe beim Kindergeld

    Auszug aus BFH, 20.06.2001 - VI R 224/98
    Ob etwas anderes dann gilt, wenn das Kind dem abgebenden Elternteil widerrechtlich entzogen wird, z.B. in Entführungsfällen, kann offen bleiben (vgl. dazu den Senatsbeschluss vom 19. Mai 1999 VI B 22/99, BFHE 188, 403, BFH/NV 1999, 1425, aber auch das Urteil in BFH/NV 2001, 444).
  • FG Schleswig-Holstein, 15.09.1998 - V 499/98

    Rückwirkende Zahlung von Kindergeld; Zeitliche Begrenzung der rückwirkenden

    Auszug aus BFH, 20.06.2001 - VI R 224/98
    Das Finanzgericht (FG) gab der dagegen gerichteten Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 181 abgedruckten Entscheidungsgründen statt, nachdem es die Kindesmutter gemäß § 60 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu dem Rechtsstreit beigeladen hatte.
  • BFH, 25.06.2009 - III R 2/07

    Haushaltsaufnahme i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG bei freiwilligem

    a) Ein Kind ist in den Haushalt des Elternteils aufgenommen, bei dem es wohnt, versorgt und betreut wird, sodass es sich in der Obhut dieses Elternteils befindet (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Juni 2001 VI R 224/98, BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713).

    Formale Gesichtspunkte, z.B. die Sorgerechtsregelung oder die Eintragung in ein Melderegister, können bei der Beurteilung, in welchen Haushalt das Kind aufgenommen ist, allenfalls unterstützend herangezogen werden (z.B. BFH-Urteil in BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713).

    Denn in einem solchen Fall wird das Kind nach dem Umzug von dem anderen Elternteil betreut, versorgt und unterhalten, sodass ein neues Obhutsverhältnis begründet wird (z.B. BFH-Urteil in BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713).

  • FG Münster, 01.12.2005 - 3 K 1715/04

    Anspruchsberechtigung in Bezug auf Kindergeld bei mehreren Empfangsberechtigten;

    Der der Entscheidung des BFH vom 20.06.2001 (IV R 224/89, BStBl II 2001, 713) zugrunde liegende Sachverhalt sei mit dem mit dem hier vorliegenden Fall nicht vergleichbar.

    Ein Betreuungsverhältnis sei aber Voraussetzung, so heiße es in der Entscheidung des BFH vom 20.06.2001, a. a. O.: "Haushaltsaufnahme i. S. d. Vorschrift (§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG) bedeutet die Aufnahme in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienhafter Art. Neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben müssen Voraussetzungen materieller Art (Sorge, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein." Ein solches Betreuungsverhältnis sei aber im Streitfall nicht entstanden.

    Haushaltsaufnahme im Sinne dieser Vorschrift bedeutet die Aufnahme in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienhafter Art. Neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben müssen Voraussetzungen materieller Art (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein (vgl. BFH-Urteil vom 20.06.2001 VI R 224/98, BStBl II 2001, 713; BFH-Beschluss vom 19.10.2000 VI B 68/99, BFH/NV 2001, 441).

    Formale Gesichtspunkte wie die Sorgerechtsregelung oder die Eintragung in ein Melderegister sind demgegenüber grundsätzlich nicht entscheidend, sie können allenfalls bei der Beurteilung, in welchen Haushalt ein Kind aufgenommen ist, unterstützend herangezogen werden (vgl. BFH-Urteil vom 20.06.2001, a.a.O.).

    Dagegen steht einer Aufnahme in den Haushalt des einen Elternteils nicht entgegen, wenn die Aufnahme in diesen Haushalt zunächst noch nicht endgültig ist, aber für einen längeren Zeitraum gelten soll, so dass das Obhutsverhältnis zu dem abgebenden Elternteil jedenfalls zunächst beendet ist (vgl. BFH-Urteil vom 20.06.2001, a.a.O.; BFH-Urteil vom 24.10.2000 VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444).

    Ob etwas anderes gilt, wenn das Kind dem abgebenden Elternteil widerrechtlich entzogen wird, z.B. in Entführungsfällen, hat der BFH zunächst ausdrücklich offen gelassen (vgl. BFH-Urteil vom 20.06.2001, a.a.O.; BFH-Beschluss vom 19.05.1999 VI B 22/99, BFH/NV 1999, 1425).

  • BSG, 19.02.2009 - B 10 KG 2/07 R

    Kindergeld - alleinstehendes Kind - behindertes Kind - Bezugsdauer - Altersgrenze

    Haushaltsaufnahme bedeutet in diesem Zusammenhang die Aufnahme in eine Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis, das grundsätzlich neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben auch Zuwendungen materieller (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art (Fürsorge und Betreuung) voraussetzt (dazu schon BSGE 20, 91, 93 = SozR Nr. 10 zu § 2 BKGG; BSGE 25, 109, 111; 29, 292, 293 = SozR Nr. 19 zu § 1262 RVO; BSGE 33, 105, 106 f = SozR Nr. 45 zu § 1267 RVO; BSG SozR 2200 § 1262 Nr. 14 S 40; BSG SozR 5870 § 3 Nr. 6 S 15; vgl auch BFHE 195, 564, 566).
  • BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03

    Kindergeldauszahlung an nur einen Berechtigten und Obhutsprinzip verfassungsgemäß

    b) Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Haushaltsaufnahme i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG dann gegeben, wenn das Kind in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis aufgenommen worden ist; neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben müssen Voraussetzungen materieller Art (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein (Urteile vom 20. Juni 2001 VI R 224/98, BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713; vom 26. August 2003 VIII R 91/98, BFH/NV 2004, 324; vom 16. Dezember 2003 VIII R 67/00, BFH/NV 2004, 934).

    Eine den Besuchscharakter überschreitende Dauer liegt auf jeden Fall bei einem Aufenthalt des Kindes im Haushalt des Berechtigten von mehr als drei Monaten im Jahr vor (vgl. BFH-Urteile in BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713; in BFH/NV 2004, 324).

  • BFH, 18.04.2013 - V R 41/11

    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist eine Haushaltsaufnahme i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG dann gegeben, wenn das Kind in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis aufgenommen worden ist; neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben müssen Voraussetzungen materieller Art (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein (BFH-Urteile vom 20. Juni 2001 VI R 224/98, BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713; vom 26. August 2003 VIII R 91/98, BFH/NV 2004, 324; vom 16. Dezember 2003 VIII R 67/00, BFH/NV 2004, 934; BFH-Beschluss vom 14. Januar 2011 III B 96/09, BFH/NV 2011, 788).

    Eine den Besuchscharakter überschreitende Dauer liegt auf jeden Fall bei einem Aufenthalt des Kindes im Haushalt des Berechtigten von mehr als drei Monaten im Jahr vor (vgl. BFH-Urteile in BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713; in BFH/NV 2004, 324).

  • FG Baden-Württemberg, 14.01.2003 - 4 K 239/01

    Kindergeldanspruch der Großeltern bei Haushaltsaufnahme des Kindes entgegen dem

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bedeutet Haushaltsaufnahme die Aufnahme in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienhafter Art. Neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben müssen Voraussetzungen materieller Art. (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art. (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein (BFH vom 19.10.2000 VI B 68/99, BFH/NV 2001, 441 f.; BFH vom 20.06.2001 VI R 224/98, Bundessteuerblatt - BStBl- II 2001, 713).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH können formale Gesichtspunkte, z. B. die Sorgerechtsregelung oder die Eintragung in ein Melderegister, bei der Beurteilung, in welchen Haushalt das Kind aufgenommen ist, allenfalls unterstützend herangezogen werden (BFH vom 19.10.2000 VI B 68/99, BFH/NV 2001, 441 ; BFH vom 08.11.2001 VI B 167/00, JURIS; BFH vom 20.06.2001 VI R 224/98, BStBl II 2001, 713).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs steht einer Aufnahme in den Haushalt des einen Kindergeldberechtigten nicht entgegen, wenn die Aufnahme in diesen Haushalt zwar zunächst noch nicht endgültig ist, aber für einen längeren Zeitraum gelten soll, so dass das Obhutsverhältnis zu dem abgebenden Elternteil jedenfalls zunächst beendet ist (BFH vom 20.06.2001 VI R 224/98, BStBl K 2001, 713).

    Der BFH hat in einem Fall, in dem der sorgerechtsberechtigte Elternteil sich nachträglich mit einem Haushaltswechsel des Kindes zum anderen Elternteil einverstanden erklärt hat, eine widerrechtliche Kindesentziehung abgelehnt (BFH vom 20.06.2001 VI R 224/98, BStBl II 2001, 713, 714).

    Der BFH hat in den Fällen, in denen er geprüft hat, ob eine rechtswidrige Kindesentziehung vorliegt, regelmäßig das Erfordernis aufgestellt, die rechtwidrige Kindesentziehung müsse als "Kindesentführung" zu qualifizieren sein (BFH vom 21.12.2000 VI B 93/00, JURIS; BFH vom 20.6.2001 VI R 224/98, BStBl. II, 713, 714), gleichzeitig aber die Definition der Kindesentführung offen gelassen.

  • FG Bremen, 08.07.2015 - 3 K 26/15

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage

    Neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben müssten die Voraussetzungen materieller Art (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 20. Juni 2001 VI R 224/98, BFHE 195, 564 , BStBl II 2001, 713 , juris Rz 12).

    Entgegen der Ansicht des Klägers steht einer Aufnahme in den Haushalt des einen Elternteils nicht entgegen, wenn die Aufnahme in diesen Haushalt zwar zunächst noch nicht endgültig ist, aber für einen längeren Zeitraum gelten soll, so dass das Obhutsverhältnis zu dem anderen Elternteil jedenfalls zunächst beendet ist (BFH-Urteil in BFHE 195, 564 , BStBl II 2001, 713 , juris Rz 12 m.w.N.).

    Eine den Besuchscharakter überschreitende Dauer liegt auf jeden Fall bei einem Aufenthalt des Kindes im Haushalt des aufnehmenden Elternteils von mehr als drei Monaten im Jahr vor (z.B. BFH-Urteile in BFHE 195, 564 , BStBl II 2001, 713 , juris Rz 13; vom 26. August 2003 VIII R 91/98, BFH/NV 2004, 324 , juris Rz 20; in BFHE 241, 264, BStBl II 2014, 34, juris Rz 17 m.w.N.).

    Formale Gesichtspunkte, z.B. die Sorgerechtsregelung oder die Eintragung in ein Melderegister, können bei der Beurteilung, in welchen Haushalt das Kind aufgenommen ist, allenfalls unterstützend herangezogen werden (BFH-Urteile vom 20. Juni 2001 VI R 224/98, BFHE 195, 564 , BStBl II 2001, 713 , juris Rz 12; vom 25. Juni 2009 III R 2/07, BFHE 225, 438, BStBl II 2009, 968, juris Rz 10; BFH-Beschluss vom 4. Juli 2012 III B 174/11, BFH/NV 2012, 1599 , juris Rz 9).

    Dass es sich nicht um eine endgültige Vereinbarung handelte, stellt die Kindergeldberechtigung der Beigeladenen nicht in Frage, da es nach der oben zu Ziffer II. genannten BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteil in BFHE 195, 564 , BStBl II 2001, 713 , juris Rz 12 m.w.N.) der Aufnahme in den Haushalt des einen Elternteils nicht entgegen steht, wenn die Aufnahme in diesen Haushalt zwar zunächst noch nicht endgültig ist, aber für einen längeren Zeitraum gelten soll.

  • FG Düsseldorf, 27.08.2004 - 18 K 7715/00

    Kindergeldzahlungen bei mehreren Berechtigten; Voraussetzungen der

    Dabei bedeutet Haushaltsaufnahme die Aufnahme in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienhafter Art. Neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben müssen Voraussetzungen materieller Art (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein (BFH-Urteil vom 20. Juni 2001 VI R 224/98, BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713; BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2000 VI B 68/99, BFH/NV 2001, 441).

    Wesentlich sind die tatsächlichen Verhältnisse - auf formale Gesichtspunkte, z. B. die Sorgerechtsregelung oder die Eintragung in ein Melderegister, kommt es demgegenüber nicht entscheidend an; diese können bei der Beurteilung, in welchen Haushalt das Kind aufgenommen ist, allenfalls als Indizien unterstützend herangezogen werden (BFH-Urteil in BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713).

    Eine Haushaltsaufnahme setzt voraus, dass das bisherige Obhutsverhältnis zu dem einen Elternteil beendet und das Obhutsverhältnis zu dem anderen (nunmehr kindergeldberechtigten) Elternteil -selbst wenn es noch nicht endgültig ist, so doch jedenfalls- auf einen längeren Zeitraum angelegt ist (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444; BFH-Urteil in BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713).

    Diese Grundsätze gelten für den Fall der widerrechtlichen Kindesentziehung mit der Besonderheit (zunächst offen gelassen im BFH-Beschluss vom 19. Mai 1999 VI B 22/99, BFHE 188, 403, BFH/NV 1999, 1425 und im BFH-Urteil in BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713), dass es bei Entführungen des Kindes ins Ausland zu einer Beendigung des inländischen Wohnsitzes nur kommt, wenn die Umstände darauf schließen lassen, dass das Kind nicht zurückkehren wird (BFH-Urteile vom 19. März 2002 VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148; vom 19. März 2002 VIII R 62/00, BFH/NV 2003, 1146 und vom 30. Oktober 2002 VIII R 86/00, BFH/NV 2003, 464).

  • BFH, 26.08.2003 - VIII R 91/98

    Kindergeld; Beiladung des anderen Elternteils; Haushaltsaufnahme eines dauerhaft

    In einem Urteil vom 20. Juni 2001 VI R 224/98 (BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713) hat der VI. Senat des BFH sodann eine Haushaltsaufnahme i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG dann als gegeben angesehen, wenn das Kind in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienhafter Art aufgenommen worden ist.

    Auch der VI. Senat des BFH hat drei Monate pro Jahr für einen Zeitraum gehalten, der einen gewöhnlichen Ferienaufenthalt überschreitet (Urteil in BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713).

  • BFH, 03.04.2012 - V B 130/11

    Grundsätzliche Bedeutung; Voraussetzungen einer Haushaltsaufnahme; Aufnahme zu

    Neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben müssen Voraussetzungen materieller Art (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein (BFH-Urteil vom 20. Juni 2001 VI R 224/98, BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713).

    Nach der Rechtsprechung des BFH besteht das für eine "Haushaltsaufnahme" erforderliche Obhutsverhältnis dann nicht, wenn das Kind nur für einen von vornherein begrenzten kurzfristigen Zeitraum aufgenommen wurde, etwa zu Besuchszwecken oder in den Ferien (BFH-Urteil in BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713).

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 4 K 2296/15

    Kindergeld kann ausnahmsweise vorrangig den Großeltern und nicht den Eltern

  • BFH, 18.02.2008 - III B 69/07

    Haushaltsaufnahme auch bei volljährigen Kindern möglich

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2005 - 3 K 2592/03

    Kindergeldberechtigung bei rechtswidriger Inobhutnahme durch das Jugendamt

  • FG Düsseldorf, 17.10.2002 - 15 K 2481/01

    Kindergeld; Haushaltsaufnahme; Getrennt lebende Eltern; Umgangsrecht; Betreuung;

  • BFH, 16.12.2003 - VIII R 67/00

    Kindergeld: mehrere Berechtigte

  • BFH, 14.01.2011 - III B 96/09

    Grundsätzliche Bedeutung bei Haushaltsaufnahme - Verstoß gegen das Gebot

  • FG München, 26.07.2022 - 12 K 1072/21

    Abgewiesene Klage im Verfahren um Kindergeld

  • FG Sachsen, 24.11.2004 - 7 K 256/04

    Kindergeldanspruch bei Zugehörigkeit des Kindes zu mehreren Haushalten (hier:

  • VG Koblenz, 25.06.2021 - 2 K 1004/20

    Beamtenrecht -Familienpflegetätigkeit im Rahmen des engagierten Ruhestandes

  • FG Hessen, 24.08.2010 - 2 K 2076/09

    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

  • BFH, 11.02.2014 - III B 113/13

    Revisionszulassung wegen Divergenz bei kumulativer Urteilsbegründung

  • FG Düsseldorf, 11.12.2003 - 14 K 6344/02

    Kindergeldzahlung bei mehreren Kindergeldberechtigten - Kindergeldanspruch;

  • FG Bremen, 10.11.2011 - 3 K 26/11

    Vorrangige Kindergeldanspruchsberechtigung der im EU-Ausland wohnenden Großmutter

  • FG Niedersachsen, 23.09.2003 - 15 K 542/99

    Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung und Rückforderung des gezahlten

  • FG Köln, 14.08.2008 - 15 K 1468/07

    Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende i.F. eines bei mehreren

  • FG Saarland, 25.02.2021 - 2 K 1395/20

    Kindergeld: Zu den Voraussetzungen eines Pflegekindschaftsverhältnisses zu einem

  • BFH, 10.12.2004 - III B 162/03

    Haushaltszugehörigkeit von Kindern

  • FG Münster, 12.05.2004 - 1 K 4663/03

    Einverständnis in einen veränderten Daueraufenthalt

  • BFH, 11.12.2001 - VI B 214/00

    PKH; Kindergeld bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

  • FG Brandenburg, 26.09.2001 - 6 K 1419/00

    Fortbestand der Haushaltsaufnahme eines Kindes bei Unterbringung bei den

  • FG Hamburg, 11.06.2019 - 6 K 78/18

    Kindergeld: Vorrangige Anspruchsberechtigung der Großmutter in Polen, bei der die

  • BFH, 07.10.2004 - VIII B 76/04

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Obhutsprinzip gem. § 64 Abs. 2 Satz 1

  • FG München, 30.04.2010 - 5 K 3120/09

    Haushaltsaufnahme als Voraussetzung für die Gewährung von Kindergeld -

  • BFH, 28.02.2012 - III B 54/10

    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht - Zurückverweisung wegen

  • FG Hessen, 30.04.2014 - 12 K 1044/11

    Kindergeldanspruch bei Unterbrechung eines gemeinsamen Haushaltes der Eltern

  • BFH, 28.01.2009 - III S 69/08

    Keine Haushaltsaufnahme i.S. des § 64 EStG bei kurzfristigen Aufenthalten

  • FG Sachsen, 25.09.2002 - 5 K 440/02

    Aufnahme eines Studenten mit Hauptwohnsitz am Studienort in den Haushalt seiner

  • FG Nürnberg, 23.04.2010 - 6 K 1539/08

    Kindergeldanspruch - Volljährige, behinderte Geschwister - Begründung eines

  • FG Köln, 17.09.2009 - 10 K 1150/07

    Anspruch auf Kindergeld bei vorübergehendem Aufenthalt des Kindes beim getrennt

  • OVG Saarland, 11.03.2008 - 1 A 378/07

    Arbeitszeitverkürzung wegen Pflege eines Angehörigen

  • FG Thüringen, 05.09.2007 - III 680/06

    Kindergeld für behindertes Pfegekind: Haushaltszugehörigkeit bei eigener Wohnung

  • FG Köln, 11.07.2002 - 7 K 8572/98

    Anrechnung von Quellensteuern aus anderen EU-Staaten

  • FG Köln, 26.06.2008 - 2 K 3253/04

    Anspruch eines Volljährigen auf Zahlung von Kindergeld; Anforderungen an das

  • FG Nürnberg, 20.01.2005 - VII 248/04

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Kindergeld; Kindergeldanspruch zugunsten des

  • FG Niedersachsen, 17.05.2010 - 14 K 318/07

    Zuordnung des Entlastungsbetrags nach § 24b Einkommensteuergesetz (EStG) bei

  • FG Düsseldorf, 09.03.2018 - 14 K 2976/16

    Anspruch auf Kindergeld für den schwerbehinderten Bruder als Pflegekind

  • FG Sachsen-Anhalt, 10.12.2013 - 4 K 787/09

    Kindergeld: Keine Haushaltsaufnahme von Pflegekindern in den Familienhaushalt des

  • FG München, 31.01.2013 - 10 K 1438/10

    Kindergeld: Keine Festsetzungsverjährung wegen Ablaufhemmung

  • FG Nürnberg, 13.12.2011 - 7 K 83/10

    Kindergeldanspruch einer Großmutter für das in Rumänien bei den Eltern die

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.03.2013 - 6 K 2488/11

    Kindergeld für Enkelkind: Haushaltsaufnahme bei länger währender Inhaftierung

  • FG Münster, 15.03.2002 - 11 K 7343/00

    Kinderzulage - sozialrechtliche Definition des Begriffs der

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.04.2023 - 6 K 1833/19

    Differenzkindergeld: Zum Vorliegen eines gemeinsamen Haushaltes bei zeitweiser

  • FG München, 03.02.2016 - 7 K 3320/14

    Anspruch auf Kindergeld für im EU-Ausland lebende Stieftochter

  • FG Sachsen, 20.11.2006 - 5 K 875/03

    Abzweigung des Kindergeldes an das Jugendamt aufgrund der Unterbringung des

  • FG Baden-Württemberg, 16.08.2005 - 14 K 221/03

    Kindergeldberechtigung bei Kindesentziehung durch anderen Elternteil

  • FG Niedersachsen, 14.05.2002 - 1 K 10/02

    Kindergeldanspruch, wenn Elternteil mit unzutreffenden Behauptungen beim

  • FG Nürnberg, 10.10.2001 - III 2000/00

    Haushaltszugehörigkeit von Kindern

  • FG Köln, 02.03.2011 - 10 K 713/10

    Für ein volljähriges Pflegekind besteht kein Anspruch auf Kindergeld bei eigener

  • FG Nürnberg, 01.04.2004 - IV 98/01

    Zusammentreffen mehrerer Kindergeldansprüche

  • FG Sachsen-Anhalt, 06.09.2002 - 5 K 2346/99

    Kindergeldzahlung bei mehreren Berechtigten; auswärtige Unterbringung zur

  • FG Sachsen, 17.09.2014 - 8 K 641/14

    Kindergeld Begründung eines neuen Obhutsverhältnisses bei Umzug des Kindes aus

  • FG Sachsen, 06.09.2002 - 5 K 2346/99.(Kg)

    Haushaltsaufnahme eines für ein Studium auswärtig untergebrachten volljährigen

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