Rechtsprechung
   BFH, 16.12.1981 - VI R 227/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,511
BFH, 16.12.1981 - VI R 227/80 (https://dejure.org/1981,511)
BFH, Entscheidung vom 16.12.1981 - VI R 227/80 (https://dejure.org/1981,511)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 1981 - VI R 227/80 (https://dejure.org/1981,511)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,511) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1975 § 9 Abs. 1 Nr. 5

  • Wolters Kluwer

    Verpflegungsmehraufwendung - Doppelte Haushaltsführung - Pauschbetrag - Binnenschiff - Werbungskosten - Fahrtkosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung sind ebenso wie die Pauschalen für Dienstreisen in der Regel nicht zu kürzen; auch wenn Familienheimfahrten von wechselnden Orten aus angetreten werden, kann wöchentlich nur eine Fahrt an erkannt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    EStG (1975) § 9 Abs. 1 Nr. 5

Papierfundstellen

  • BFHE 135, 57
  • BStBl II 1982, 302
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.09.1977 - VI R 114/76

    Doppelte Haushaltsführung; Voraussetzungen und Umfang für die steuerliche

    Auszug aus BFH, 16.12.1981 - VI R 227/80
    Bei den in Abschn. 27 Abs. 1 Nr. 3 LStR 1975 vorgesehenen Beträgen für Verpflegungsmehraufwendungen anläßlich einer doppelten Haushaltsführung handelt es sich um Pauschbeträge, die nur in den Fällen nicht anzuwenden sind, in denen sonst eine offensichtlich unzutreffende Besteuerung eintreten würde (Aufgabe der Rechtsprechung; BFH-Urteil vom 2. September 1977, BFHE 123, 444, BStBl II 1978, 26).

    a) Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 2. September 1977 VI R 114/76 (BFHE 123, 444, BStBl II 1978, 26) die in jenem Verfahren vom Bundesminister der Finanzen (BdF) vertretene Auffassung geteilt, daß es sich bei den Beträgen in Abschn. 27 Abs. 1 Nr. 3 LStR um "Regelsätze" handele, die im Unterschied zu den "Pauschbeträgen" im engeren Sinne nicht nur bei einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung, sondern auch dann nicht anzuwenden seien, wenn im Einzelfall andere, nicht so offensichtliche Umstände vorlägen, die die Anwendung eines niedrigeren Tagessatzes als 30 DM bzw. 13 DM rechtfertigen könnten.

  • BFH, 11.07.1980 - VI R 198/77

    PKW-Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnder Einsatzstelle; für die

    Auszug aus BFH, 16.12.1981 - VI R 227/80
    Die Fahrten des Klägers zwischen seinem eigenen Hausstand und den unterschiedlichen Schiffsanlegestellen können auch nicht als solche von und zu wechselnden Einsatzstellen (vgl. hierzu zuletzt BFH-Urteil vom 11. Juli 1980 VI R 198/77, BFHE 131, 64, BStBl II 1980, 654) angesehen werden.
  • BFH, 10.12.1971 - VI R 180/71

    Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - Dienstreisen - Beträge nach

    Auszug aus BFH, 16.12.1981 - VI R 227/80
    Der Senat hat indessen stets betont, daß angesichts des Zwecks der in den Richtlinien vorgesehenen Pauschbeträge ihre Nichtanwendung auf Ausnahmen beschränkt werden muß (vgl. z.B. Urteil des Senats vom 10. Dezember 1971 VI R 180/71, BFHE 104, 241, BStBl II 1972, 257).
  • BFH, 19.01.1973 - VI B 99/72

    Verpflegungsmehraufwand - Anwendung der Pauschsätze - Doppelte Haushaltsführung -

    Auszug aus BFH, 16.12.1981 - VI R 227/80
    Darüber hinaus verweist sie a.a.O. auf einen Beschluß des Senats vom 19. Januar 1973 VI B 99/72 (BFHE 108, 37, BStBl II 1973, 252), in dem der sachliche Inhalt der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung dem bei Dienstreisen gleichgeachtet wurde.
  • BFH, 09.11.1971 - VI R 96/70

    Wohnen am Beschäftigungsort - Umgebung der politischen Gemeinde - Ort der

    Auszug aus BFH, 16.12.1981 - VI R 227/80
    Hierunter fällt beispielsweise auch die Umgebung, d.h. das Einzugsgebiet einer politischen Gemeinde (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. November 1971 VI R 96/70, BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134; Herrmann/Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, 18. Aufl., § 9 EStG Anm. 32 g).
  • BFH, 14.08.1981 - VI R 115/78

    Mehraufwendung - Einzelnachweis - Dienstgang - Unzutreffende Besteuerung

    Auszug aus BFH, 16.12.1981 - VI R 227/80
    Dementsprechend hat der erkennende Senat gerade neuerdings die in den Lohnsteuer-Richtlinien festgesetzten Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand bei Dienstgängen bestätigt, es sei denn, daß sie zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen (Urteil vom 14. August 1981 VI R 115/78, BFHE 134, 139, BStBl II 1982, 24).
  • BFH, 16.11.2017 - VI R 31/16

    Doppelte Haushaltsführung - Hauptwohnung am Beschäftigungsort

    So hatte der Senat bereits mit Urteil vom 9. November 1971 VI R 96/70 (BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134; s.a. Senatsurteil vom 16. Dezember 1981 VI R 227/80, BFHE 135, 57, BStBl II 1982, 302) darauf erkannt, dass ein Arbeitnehmer auch dann am Beschäftigungsort i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG wohnt, wenn er in der Umgebung der politischen Gemeinde wohnt, in der sich seine Arbeitsstätte befindet, und von dort aus zur Arbeitsstätte fährt.
  • BFH, 19.04.2012 - VI R 59/11

    Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

    So hatte der Senat bereits mit Urteil vom 9. November 1971 VI R 96/70 (BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134, s. auch Senatsurteil vom 16. Dezember 1981 VI R 227/80, BFHE 135, 57, BStBl II 1982, 302) entschieden, dass ein Arbeitnehmer auch dann am Beschäftigungsort i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG wohnt, wenn er in der Umgebung der politischen Gemeinde wohnt, in der sich seine Arbeitsstätte befindet, und von hier aus zur Arbeitsstätte fährt.
  • BFH, 16.01.2018 - VI R 2/16

    Doppelte Haushaltsführung - Hauptwohnung am Beschäftigungsort

    So hatte der Senat bereits mit Urteil vom 9. November 1971 VI R 96/70 (BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134; s.a. Senatsurteil vom 16. Dezember 1981 VI R 227/80, BFHE 135, 57, BStBl II 1982, 302) darauf erkannt, dass ein Arbeitnehmer auch dann am Beschäftigungsort i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG wohnt, wenn er in der Umgebung der politischen Gemeinde wohnt, in der sich seine Arbeitsstätte befindet, und von dort aus zur Arbeitsstätte fährt (aus neuerer Zeit z.B. Senatsurteile vom 19. April 2012 VI R 59/11, BFHE 237, 449, BStBl II 2012, 833; vom 26. Juni 2014 VI R 59/13, BFH/NV 2015, 10, und vom 16. November 2017 VI R 31/16, BFHE 260, 143).
  • BFH, 08.08.1986 - VI R 195/82

    Pauschbetragsregelung für Verpflegungsmehraufwand von Berufskraftfahrten

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 16. Dezember 1981 VI R 227/80 (BFHE 135, 57, BStBl II 1982, 302) zum Ausdruck gebracht, daß er eine Spezialregelung für eine bestimmte Berufsgruppe - dort Binnenschiffer im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung - mit Rücksicht auf den Gleichbehandlungsgrundsatz für unsachgemäß erachte, wenn es sich um eine sachlich nicht gerechtfertigte Einschränkung der allgemein (für alle Arbeitnehmer) im Rahmen der doppelten Haushaltsführung anerkannten Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen handelt.

    Schließlich ist der Umstand, daß ein Arbeitnehmer zum Teil selbstzubereitete Mahlzeiten zu sich nimmt, nach der Rechtsprechung des Senats kein Grund für die Annahme einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung, falls der Arbeitnehmer gleichwohl die Pauschbeträge in Anspruch nehmen möchte (vgl. BFHE 135, 57, BStBl II 1982, 302).

  • BFH, 16.12.1981 - VI R 25/79
    NVS: Als Beschäftigungsort i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG kann auch ein Schiff angesehen werden (BFH-Urteil vom 16.12.1981 VI R 227/80).2.

    NVS: Der Umstand, daß sich ein Binnenschiffer auf dem Schiff zum Teil selbst verköstigen konnte, ist für die Verhältnisse einer doppelten Haushaltsführung nicht außergewöhnlich; er rechtfertigt nicht die Annahme einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung (vgl. BFH-Urteil vom 16.12.1981 VI R 227/80).3.

    NVS: Aufwendungen eines Binnenschiffers für Fahrten mit dem eigenen Kraftwagen von den Schiffsanlegestellen zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich mit 0, 36 DM je Entfernungskilometer als Werbungskosten abgezogen werden (vgl. BFH-Urteil vom 16.12.1981 VI R 227/80).

  • BFH, 09.06.1988 - VI R 85/85

    Arbeitnehmer - Ort der Familienwohnung - Zweite Wohnung - Aufwendungen für

    Soweit der Senat im Urteil vom 16. Dezember 1981 VI R 227/80 (BFHE 135, 57, BStBl II 1982, 302) die Auffassung vertreten hat, beim Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung müsse sich die Behandlung der Fahrtkosten stets nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG richten, hält er daran nicht mehr fest.
  • FG Düsseldorf, 13.10.2011 - 11 K 4448/10

    Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung auch absetzbar bei Zweitwohnung in

    Demnach wird als Beschäftigungsort nicht nur die politische Gemeinde der Arbeitsstätte angesehen, sondern auch deren Umgebung, d.h. das Einzugsgebiet der politischen Gemeinde (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1981 VI R 227/80, BFHE 135, 57, BStBl II 1982, 302; vom 9. November 1971 VI R 96/70, BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134; Urteil des FG des Saarlandes vom 25. Juni 1993 1 K 189/92, EFG 1994, 201; Urteil des FG Münster vom 19. Oktober 1999 13 K 2468/94, juris).
  • BFH, 02.10.2008 - VI B 33/08

    Doppelte Haushaltsführung: Begriff des "Beschäftigungsortes"

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, dass die letztgenannte Voraussetzung nicht nur dann erfüllt ist, wenn der Arbeitnehmer sich in der politischen Gemeinde seiner Arbeitsstätte eine Wohnung nimmt, sondern auch dann, wenn der Arbeitnehmer in der Umgebung, d.h. im Einzugsgebiet der politischen Gemeinde wohnt (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1981 VI R 227/80, BFHE 135, 57, BStBl II 1982, 302; vom 9. November 1971 VI R 96/70, BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134; Finanzgericht --FG-- Saarland, Urteil vom 25. Juni 1993 1 K 189/92, Entscheidungen der Finanzgerichte 1994, 201; FG Münster, Urteil vom 19. Oktober 1999 13 K 2468/94 E, juris; ebenso R 9.11 Abs. 4 der Lohnsteuer-Richtlinien 2008; vgl. auch Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 9 EStG Rz 505; von Bornhaupt, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 9 Rz G 50; Blümich/Thürmer, § 9 EStG Rz 365; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.01.1983 - VI R 136/79

    Doppelte Haushaltsführung - Besuchsreise der Ehefrau - Reisekosten -

    a) Bei dem Kläger lagen, wovon auch die Beteiligten übereinstimmend ausgehen, im Streitjahr seit Beginn seiner Tätigkeit auf der "B" die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG vor; denn er unterhielt außerhalb seines Beschäftigungsorts, dem Fahrgastschiff, einen eigenen Haushalt und er wohnte außerdem an seinem Beschäftigungsort, nämlich auf dem Schiff (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Dezember 1981 VI R 227/80, BFHE 135, 57, BStBl II 1982, 302).
  • BFH, 13.01.1995 - VI R 82/94

    Es besteht in § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 EStG sowie § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG eine

    Das FA stützt seine Revision auf eine Verletzung des § 9 Abs. 1 EStG und eine Divergenz zu der Rechtsprechung des BFH, beispielsweise in den Urteilen vom 16. Dezember 1981 VI R 227/80 (BFHE 135, 57, BStBl II 1982, 302), vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81 (BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200) und vom 26. Januar 1994 VI R 118/89 (BFHE 173, 174, BStBl II 1994, 529).
  • BFH, 22.09.1988 - VI R 53/85

    Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung bei Partnern einer

  • BFH, 03.10.1985 - VI R 129/82

    1. Gleisbauzug der Deutschen Bundesbahn als (zweite) Wohnung i. S. der doppelten

  • BFH, 23.04.1982 - VI R 30/80

    Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen sind auch bei eintägigen

  • FG Niedersachsen, 22.01.2002 - 13 K 123/98

    Verwertbarkeit von in Kenntnis einer fehlenden Prüfungsananordnung außerhalb des

  • FG Nürnberg, 06.11.2019 - 3 K 911/18

    Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung

  • BFH, 02.04.1982 - VI R 48/80

    Bahnpostbegleitdienst - Postbeamte - Verpflegungsmehraufwand - Dienstreise -

  • BFH, 17.09.1982 - VI R 62/82

    Revisionsverfahren - Vertretungsberechtigte Person - Erledigung des Rechtsstreits

  • BFH, 29.04.1988 - VI R 175/83

    Zu den Voraussetzungen einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung bei

  • BFH, 08.08.1986 - VI R 11/84

    Verwaltungsvorschriften - Ergänzung durch Landesfinanzbehörden - Änderung von

  • FG Thüringen, 28.01.1998 - I 76/98

    Werbungskosten im Rahmen eines doppelten Haushaltsführung; Beruflich bedingte

  • BFH, 24.10.1986 - VI B 114/85

    Verpflegungsmehraufwand - Dienstreisen - Großraum Berlin - Verwaltungsanweisungen

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2004 - 1 K 28/01

    Doppelte Haushaltsführung; Seemann; Verpflegungsmehraufwendungen; Unterbrechung;

  • BFH, 18.05.1990 - VI R 63/86

    Verpflegungsmehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.1998 - 1 K 380/97

    Berücksichtigung von Werbungskosten bei der Festsetzung der Einkommensteuer;

  • BFH, 09.06.1988 - VI R 65/85

    1. Wahlrecht des Arbeitnehmers zwischen Aufwendungen für Fahrten zwischen

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.09.1995 - I 200/93
  • BFH, 03.12.1982 - VI R 205/80
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht