Rechtsprechung
BFH, 26.09.2019 - VI R 23/17 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 8 Abs 1, EStG § 8 Abs 3, EStG § 38a Abs 1 S 3, DBGrG § 12 Abs 8, EStG VZ 2014
Rabattfreibetrag für Fahrvergünstigung der Deutschen Bahn AG im Fernverkehr - Bundesfinanzhof
Rabattfreibetrag für Fahrvergünstigung der Deutschen Bahn AG im Fernverkehr
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 19 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2009, § 8 Abs 1 EStG 2009, § 8 Abs 3 EStG 2009, § 38a Abs 1 S 3 EStG 2009, § 12 Abs 8 DBGrG
Rabattfreibetrag für Fahrvergünstigung der Deutschen Bahn AG im Fernverkehr - IWW
§ 8 Abs. 3 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 8 Abs. 3 Satz 2 EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 8 Abs. 1 EStG, § 38a Abs. 1 Satz 3 EStG, § 8 Abs. 3 EStG, § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG, § 40 EStG, § 8 Abs. 2 EStG, § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 12 Abs. 8 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes, § 162 Abs. 1 der Abgabenordnung, § 118 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- IWW
§ 8 Abs. 3 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 8 Abs. 3 Satz 2 EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 8 Abs. 1 EStG, § 38a Abs. 1 Satz 3 EStG, § 8 Abs. 3 EStG, § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG, § 40 EStG, § 8 Abs. 2 EStG, § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 12 Abs. 8 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes, § 162 Abs. 1 der Abgabenordnung, § 118 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit des Rabattfreibetrages gemäß § 8 Abs. 3 S. 2 EStG auf Ruhestandsbeamten gewährte Vergünstigungen
- Betriebs-Berater
Rabattfreibetrag für Fahrvergünstigungen der Deutschen Bahn im Fernverkehr
- rewis.io
Rabattfreibetrag für Fahrvergünstigung der Deutschen Bahn AG im Fernverkehr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 8 Abs. 1, Abs. 3
Rabattfreibetrag für Fahrvergünstigung der Deutschen Bahn AG im Fernverkehr - rechtsportal.de
EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 8 Abs. 1, Abs. 3
Anwendbarkeit des Rabattfreibetrages gemäß § 8 Abs. 3 S. 2 EStG auf Ruhestandsbeamten gewährte Vergünstigungen - datenbank.nwb.de
Rabattfreibetrag für Fahrvergünstigung der Deutschen Bahn AG im Fernverkehr
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Rabattfreibetrag für Fahrvergünstigung der Deutschen Bahn AG im Fernverkehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Freifahrtscheine für Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG - und der Rabattfreibetrag
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Rabattfreibetrag für Fahrvergünstigungen der Deutschen Bahn im Fernverkehr
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rabattfreibetrag für Fahrvergünstigung der Deutschen Bahn AG
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Sachbezüge
- Ertragsteuerrechtliche Behandlung
- Bewertung der Sachbezüge
- Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG
- Sachbezüge an Ruhestandsbeamte der Deutschen Bahn sowie Berücksichtigung beim Altersentlastungsbetrag
- Eigene Waren oder Dienstleistungen des Arbeitgebers
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 08.02.2017 - 4 K 1925/15
- BFH, 26.09.2019 - VI R 23/17
Papierfundstellen
- BFHE 266, 214
- DB 2020, 479
- BStBl II 2020, 162
- NZA-RR 2020, 276
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (8)
- FG Hessen, 08.02.2017 - 4 K 1925/15
Vertrieb einer Ware oder Dienstleistung i.S. des § 8 Abs. 3 EStG
Auszug aus BFH, 26.09.2019 - VI R 23/17
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 08.02.2017 - 4 K 1925/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.Es beantragt, das Urteil des Hessischen FG vom 08.02.2017 - 4 K 1925/15 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- BFH, 26.06.2014 - VI R 41/13
Berechnung der 44 EUR-Freigrenze bei Sachbezügen
Auszug aus BFH, 26.09.2019 - VI R 23/17
Denn sie ermöglichten ihm, Beförderungsleistungen der DB AG unentgeltlich oder (im Fall der Zuzahlung) vergünstigt in Anspruch zu nehmen (s. Senatsurteile vom 26.06.2014 - VI R 41/13, BFHE 246, 423, BStBl II 2015, 39, Rz 10, und vom 12.04.2007 - VI R 89/04, BFHE 217, 555, BStBl II 2007, 719, unter II.1.).Dies gilt, obwohl in einem solchen Fall die Zuwendung nicht durch den Arbeitgeber des Ruhestandsbeamten, also das BEV, sondern durch einen Dritten (die DB AG bzw. deren Konzerngesellschaften) gewährt wird und die Zuwendung nicht zur Liefer- und Leistungspalette des Arbeitgebers des Ruhestandsbeamten gehört (Senatsurteil in BFHE 246, 423, BStBl II 2015, 39, Rz 13).
- BFH, 12.04.2007 - VI R 89/04
Zufluss von Arbeitslohn durch Überlassung einer Jahresnetzkarte
Auszug aus BFH, 26.09.2019 - VI R 23/17
Denn sie ermöglichten ihm, Beförderungsleistungen der DB AG unentgeltlich oder (im Fall der Zuzahlung) vergünstigt in Anspruch zu nehmen (s. Senatsurteile vom 26.06.2014 - VI R 41/13, BFHE 246, 423, BStBl II 2015, 39, Rz 10, und vom 12.04.2007 - VI R 89/04, BFHE 217, 555, BStBl II 2007, 719, unter II.1.).
- BFH, 26.09.2019 - VI R 4/17
§ 8 Abs.3 EStG
Auszug aus BFH, 26.09.2019 - VI R 23/17
Dies gilt auch dann, wenn die unentgeltlich oder verbilligt gewährten Freifahrtscheine aufgrund besonderer Nutzungsbestimmungen fremden Letztverbrauchern nicht angeboten werden (Parallelverfahren VI R 4/17 und VI R 7/19). - BFH, 26.04.2018 - VI R 39/16
Geldwerter Vorteil beim Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte (Jobticket)
Auszug aus BFH, 26.09.2019 - VI R 23/17
Aus den Begriffen "hergestellt, vertrieben oder erbracht" ergibt sich, dass der Arbeitgeber hinsichtlich der Sachbezüge, die er an Arbeitnehmer verbilligt oder unentgeltlich abgibt, selbst Marktteilnehmer sein muss (Senatsurteil vom 26.04.2018 - VI R 39/16, BFHE 261, 485, BStBl II 2019, 286, Rz 8 ff., m.w.N.). - BFH, 14.11.2012 - VI R 56/11
Personalrabatt: Anwendbarkeit des § 8 Abs. 3 EStG auf Fahrvergünstigung der …
Auszug aus BFH, 26.09.2019 - VI R 23/17
Bei einer Sachzuwendung ist der Zufluss eines geldwerten Vorteils zu bejahen, wenn der Arbeitnehmer den Vorteil tatsächlich in Anspruch genommen hat (z.B. Senatsurteil vom 14.11.2012 - VI R 56/11, BFHE 239, 410, BStBl II 2013, 382, Rz 16, m.w.N.). - BFH, 26.09.2019 - VI R 7/19
§ 8 Abs. 3 Satz 1 und 2 EStG
Auszug aus BFH, 26.09.2019 - VI R 23/17
Dies gilt auch dann, wenn die unentgeltlich oder verbilligt gewährten Freifahrtscheine aufgrund besonderer Nutzungsbestimmungen fremden Letztverbrauchern nicht angeboten werden (Parallelverfahren VI R 4/17 und VI R 7/19). - BFH, 06.06.2018 - VI R 32/16
Auszug aus BFH, 26.09.2019 - VI R 23/17
Tatsächlichen Schwierigkeiten bei der Ermittlung eines solchen Endpreises ist ggf. mit einer Schätzung gemäß § 162 Abs. 1 der Abgabenordnung zu begegnen (s. Senatsurteil vom 06.06.2018 - VI R 32/16, BFHE 261, 516, BStBl II 2018, 764, Rz 27).
- BFH, 07.07.2020 - VI R 14/18
Lohnzufluss bei Teilnahme an einem Firmenfitness-Programm
Der Senat hat dort entschieden, dass der geldwerte Vorteil, den der Arbeitgeber dadurch gewährt, dass er durch Vereinbarung mit einem Verkehrsunternehmen seinen Arbeitnehmern das Recht zum vergünstigten Erwerb einer Jahresnetzkarte (Jobticket) einräumt, mit Ausübung des Bezugsrechts, d.h. mit dem Erwerb der Jahresnetzkarte zufließt (bestätigt durch Senatsurteil vom 26.09.2019 - VI R 23/17, BFHE 266, 214, BStBl II 2020, 162, Rz 15 und 16 für die Ausreichung unentgeltlicher oder verbilligter Fahrtberechtigungen). - BFH, 26.09.2019 - VI R 4/17
Rabattfreibetrag für Fahrvergünstigung der Deutschen Bahn AG im Fernverkehr
Dies gilt auch dann, wenn die unentgeltlich oder verbilligt gewährten Freifahrtscheine aufgrund besonderer Nutzungsbestimmungen fremden Letztverbrauchern nicht angeboten werden (Parallelverfahren VI R 23/17 und VI R 7/19). - BFH, 26.09.2019 - VI R 7/19
Rabattfreibetrag für Fahrvergünstigung der Deutschen Bahn AG im Fernverkehr
Dies gilt auch dann, wenn die unentgeltlich oder verbilligt gewährten Freifahrtscheine aufgrund besonderer Nutzungsbestimmungen fremden Letztverbrauchern nicht angeboten werden (Parallelverfahren VI R 23/17 und VI R 4/17). - FG Baden-Württemberg, 21.10.2022 - 10 K 262/22
Zufluss der vom Arbeitgeber bezahlten Beiträge zu einer …
Der BFH hat dort entschieden, dass der geldwerte Vorteil, den der Arbeitgeber dadurch gewährt, dass er durch Vereinbarung mit einem Verkehrsunternehmen seinen Arbeitnehmern das Recht zum vergünstigten Erwerb einer Jahresnetzkarte (Jobticket) einräumt, mit Ausübung des Bezugsrechts, d.h. mit dem Erwerb der Jahresnetzkarte zufließt (bestätigt durch BFH-Urteil vom 26. September 2019 VI R 23/17, BFHE 266, 214, BStBl II 2020, 162, Rz. 15 und 16 für die Ausreichung unentgeltlicher oder verbilligter Fahrtberechtigungen). - FG Hessen, 05.12.2018 - 8 K 2175/15 Insoweit schließt sich der Senat der zu jeweils identischen Sachverhalten ergangenen Rechtsprechung des 4. Senats des Hessischen Finanzgerichts (Urteil vom 08.02.2017 - 4 K 1925/15, EFG 2017, 923, Rev. BFH VI R 23/17) und des Finanzgerichts Nürnberg (Urteile vom jeweils 01.12.2016 - 3 K 588/16, EFG 2017, 386, Rev. BFH VI R 3/17 bzw. 3 K 1062/16, EFG 2017, 821 [FG Nürnberg 01.12.2016 - 3 K 1062/16] , Rev. BFH VI R 4/17) vollumfänglich an.
Auf den ausdrücklichen Wunsch des Bevollmächtigten entscheidet der Senat ungeachtet der beim BFH unter den Aktenzeichen VI R 3/17, VI R 4/17 und VI R 23/17 derzeit noch anhängigen Musterverfahren betreffend die zitierten Entscheidungen des 4. Senat des Hessischen Finanzgerichts und des Finanzgerichts Nürnberg, derentwegen allerdings nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zwingend die Revision zuzulassen war.