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   BFH, 01.02.2007 - VI R 25/03   

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https://dejure.org/2007,217
BFH, 01.02.2007 - VI R 25/03 (https://dejure.org/2007,217)
BFH, Entscheidung vom 01.02.2007 - VI R 25/03 (https://dejure.org/2007,217)
BFH, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - VI R 25/03 (https://dejure.org/2007,217)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bewirtungskosten eines Geschäftsführers zum Dienstjubiläum

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Dienstjubiläum - Bewirtungsaufwendungen können Werbungskosten sein

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bewirtungsaufwendungen anlässlich eines Gartenfests für Mitarbeiter zum 25-jährigen Dienstjubiläum können Werbungskosten sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 12 Nr. 1 S. 2
    Bewirtungsaufwendungen anlässlich eines Gartenfestes für Mitarbeiter zum 25-jährigen Dienstjubiläum können Werbungskosten sein

  • datenbank.nwb.de

    Bewirtungsaufwendungen anlässlich eines Gartenfestes für Mitarbeiter zum 25-jährigen Dienstjubiläum können Werbungskosten sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Jubiläumsfeier und Werbungskosten

  • IWW (Kurzinformation)

    BFH setzt seine neue Linie fort - Aufwendungen eines angestellten Geschäftsführers für ein Mitarbeiter-Gartenfest

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jubiläumsfeier und Werbungskosten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Sind Kosten für eine dienstliche Feier steuerlich absetzbar?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewirtungsaufwendungen eines Geschäftsführers anlässlich einer Feier zum Dienstjubiläum im eigenen Garten; Werbungskosten bei Bestehen eines Veranlassungszusammenhangs; Hinzurechnung der Aufwendungen für ein Gartenfest zu dem steuerpflichtigen Arbeitslohn

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Kosten für Mitarbeiter-Gartenfest als Bewirtungsaufwendungen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Werbungskosten: Bei variablen Bezügen für Bewirtung im Eigenheim

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Auch Bewirtungsaufwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums können Werbungskosten sein

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen eines Chefarztes und Hochschullehrers für Antrittsvorlesung und Betriebsfest sind keine Werbungskosten

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kosten für Jubiläumsfest eines Geschäftsführers wegen positiver Auswirkung auf erfolgsabhängige Vergütung abzugsfähig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bewirtungsaufwendungen können bei variablem Gehalt Werbungskosten sein

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bewirtungsaufwendungen können bei variablem Gehalt Werbungskosten sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bewirtungsaufwendungen können bei variablem Gehalt Werbungskosten sein - Geschäftsführer darf Kosten für Gartenfest steuerlich absetzen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Bewirtungskosten anlässlich einer Feier können bei variablem Gehalt Werbungskosten sein

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1
    Bewirtungskosten; Dienstjubiläum; Geschäftsführer; Kosten der Lebensführung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 216, 522
  • NJW 2007, 1775
  • BB 2007, 762
  • DB 2007, 720
  • BStBl II 2007, 459
 
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Wird zitiert von ... (47)

  • BFH, 10.11.2016 - VI R 7/16

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier seines Geburtstags

    Zu berücksichtigen ist außerdem, an welchem Ort die Veranstaltung stattfindet, ob sich die finanziellen Aufwendungen im Rahmen vergleichbarer betrieblicher Veranstaltungen bewegen und ob das Fest den Charakter einer privaten Feier aufweist oder ob das nicht der Fall ist (Senatsurteile vom 11. Januar 2007 VI R 52/03, BFHE 216, 320, BStBl II 2007, 317; vom 1. Februar 2007 VI R 25/03, BFHE 216, 522, BStBl II 2007, 459; vom 10. Juli 2008 VI R 26/07, BFH/NV 2008, 1831; in BFHE 250, 392, BStBl II 2015, 1013, und in BFHE 253, 326, BStBl II 2016, 744).

    b) Allerdings kann sich trotz eines herausgehobenen persönlichen Ereignisses aus den übrigen Umständen des einzelnen Falls ergeben, dass die Kosten für die Feier eines Arbeitnehmers ausnahmsweise ganz oder teilweise beruflich veranlasst sind (Senatsentscheidungen in BFHE 216, 522, BStBl II 2007, 459, und in BFH/NV 2014, 500).

  • FG Münster, 29.05.2015 - 4 K 3236/12

    Kosten für Abschiedsfeier steuerlich abzugsfähig

    Im Bereich der Aufwendungen für die Ausrichtung von Veranstaltungen ist in ersterLinie auf den Anlass der Feier abzustellen (BFH-Urteile vom 1.2.2007 VI R 25/03, BStBl II 2007, 459 und vom 11.1.2007 VI R 52/03, BStBl II 2007, 317; BFH-Beschlüsse vom 26.1.2010 VI B 95/09, BFH/NV 2010, 875 und vom 24.9.2013 VI R 35/11, BFH/NV 2014, 500).

    Während Geburtstage oder Dienstjubiläen der privaten Sphäre des Steuerpflichtigen zugerechnet werden (BFH-Urteil vom 1.2.2007 VI R 25/03, BStBl II 2007, 459), hat eine Verabschiedung in den Ruhestand als letzter Akt des aktiven Dienstes ganz überwiegend beruflichen Charakter (BFH-Urteil vom 11.1.2007 VI R 52/03, BStBl II 2007, 317).

    In Anlehnung an die Rechtsprechung zur Abgrenzung einer vom Arbeitgeber veranstalteten Feierlichkeit von einer Privatfeier des Arbeitnehmers(s. hierzu BFH-Urteil vom 28.1.2003 VI R 48/99, BStBl II 2003, 724) ist weiterhin zu berücksichtigen, wer als Gastgeber auftritt, wer die Gästeliste bestimmt, die Zusammensetzung und Zugehörigkeit der Teilnehmer zur beruflichen oder privaten Sphäre des Steuerpflichtigen, die Örtlichkeit der Veranstaltung, die Höhe der Aufwendungen im Vergleich zu ähnlichen betrieblichen Veranstaltungen sowie der Charakter der Feierlichkeit insgesamt (BFH-Urteile vom 6.3.2008, VI R 68/06, BFH/NV 2008, 1316; vom 11.1.2007, VI R 52/03, BStBl II 2007, 317 und vom 1.2.2007 VI R 25/03, BStBl II 2007, 459).

    So kann sogar eine Privaträumlichkeit des bewirtenden Arbeitnehmers hierfür unschädlich sein (vgl. BFH-Urteil vom 1.2.2007 VI R 25/03, BStBl II 2007, 459).

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2015 - 6 K 1868/13

    Geburtstagsfeier steuerlich absetzbar

    Allein der private Anlass schließe die Anerkennung als Werbungskosten nicht zwingend aus (BFH Urteil vom 01.02.2007 - VI R 25/03).

    Zu berücksichtigen ist außerdem, an welchem Ort die Veranstaltung stattfindet, ob sich die finanziellen Aufwendungen im Rahmen vergleichbarer betrieblicher Veranstaltungen bewegen und ob das Fest den Charakter einer privaten Feier aufweist oder ob das nicht der Fall ist (Senatsurteile vom 11. Januar 2007 VI R 52/03 , BFHE 216, 320 , BStBl II 2007, 317 ; vom 1. Februar 2007 VI R 25/03 , BFHE 216, 522 , BStBl II 2007, 459 ; vom 10. Juli 2008 VI R 26/07 , BFH/NV 2008, 1831 ; Senatsbeschluss in BFH/NV 2014, 500 ).

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