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   BFH, 22.10.1976 - VI R 26/74   

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https://dejure.org/1976,324
BFH, 22.10.1976 - VI R 26/74 (https://dejure.org/1976,324)
BFH, Entscheidung vom 22.10.1976 - VI R 26/74 (https://dejure.org/1976,324)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 1976 - VI R 26/74 (https://dejure.org/1976,324)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bedienstete der Deutschen Bundespost - Führen privater Ferngespräche - Kostenlose Inanspruchnahme von Dienstapparaten - Lohnsteuerpflichtiger Sachbezug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 Abs. 1; LStDV § 2 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kostenlose Führung privater Ferngespräche auf Dienstapparaten als lohnsteuerpflichtiger Sachbezug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 120, 379
  • BStBl II 1977, 99
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 31.01.1975 - VI R 130/74

    Brauereigewerbe - Haustrunk - Tarifvertrag - Leitender Angestellter -

    Auszug aus BFH, 22.10.1976 - VI R 26/74
    a) Eine Annehmlichkeit liegt im allgemeinen vor, wenn ein Vorteil aus der Sicht des Arbeitnehmers (BFH-Urteile vom 24. Januar 1975 VI R 242/71, BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340, und vom 19. September 1975 VI R 161/73, BFHE 117, 58, BStBl II 1975, 888) sich lediglich auf die Art und Weise bezieht, in der der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu erbringen hat und wenn nach der Verkehrsanschauung (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 31. Januar 1975 VI R 130/74, BFHE 115, 115, BStBl II 1975, 423) ein objektiver Betrachter diese Leistungen nicht als individuelle Gegenleistung des Arbeitgebers für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft des einzelnen Arbeitnehmers ansehen würde.

    Der Senat hat in der Entscheidung VI R 130/74 außerdem betont, es handle sich bei dem Urteil VI R 295/67 um die besonderen betrieblichen Verhältnisse des dort vorliegenden Einzelfalls.

    Er ließ im Urteil VI R 130/74 ausdrücklich die Frage dahingestellt, ob der Auffassung der Finanzverwaltung in Abschn. 13 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 1 letzter Halbsatz LStR 1970 zu folgen sei, daß der Haustrunk im Brauereigewerbe insoweit nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn zu rechnen sei, als er aufgrund eines für die jeweilige Betriebstätte am 1. Januar 1966 örtlich geltenden Tarifvertrags vereinbart sei.

  • BFH, 21.03.1975 - VI R 94/72

    Steuerfreiheit der Essensgeldzuschüsse bis zu 1,50 DM arbeitstäglich

    Auszug aus BFH, 22.10.1976 - VI R 26/74
    Nach dem BFH-Urteil vom 21. März 1975 VI R 94/72 (BFHE 115, 268, BStBl II 1975, 486) sei die Annahme von Arbeitslohn auch dann abzulehnen, wenn bei einer Vorteilsgewährung wesentlich die Interessen des Arbeitgebers mitsprächen und dieser damit ein ganz überwiegendes eigenbetriebliches Interesse verfolge.

    Zum Bereich der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes im weiteren Sinne und damit zu den steuerfreien Annehmlichkeiten werden in eingeschränktem Umfang auch betriebsübliche Sozialleistungen gezählt (BFH-Urteil VI R 94/72).

    Ein derart überwiegendes Eigeninteresse hat der BFH z. B. bei den vom Betrieb durchgeführten Kreislauftrainingskursen (Urteil VI R 242/71), bei den Unterkunfts- und Verpflegungskosten für ehrenamtliche Helfer von Wohlfahrtsverbänden (Urteil vom 28. Februar 1975 VI R 28/73, BFHE 115, 342, BStBl II 1976, 134) und bei den Essensgeldzuschüssen (Urteil VI R 94/72) angenommen.

  • BFH, 02.10.1968 - VI R 295/67

    Gewährung von Freibier für Arbeitnehmer einer Mälzerei als bloße Annehmlichkeit

    Auszug aus BFH, 22.10.1976 - VI R 26/74
    Der Senat hat zwar im Urteil vom 2. Oktober 1968 VI R 295/67 (BFHE 94, 219, BStBl II 1969, 115) entschieden, daß zu der nicht der Lohnsteuer unterliegenden Annehmlichkeit die kostenlose Abgabe von täglich einem Liter Bier an Arbeiter einer Mälzerei zum Verzehr an der Betriebstätte gehöre.

    Der Senat hat in der Entscheidung VI R 130/74 außerdem betont, es handle sich bei dem Urteil VI R 295/67 um die besonderen betrieblichen Verhältnisse des dort vorliegenden Einzelfalls.

  • BFH, 15.03.1974 - VI R 25/70

    Nachlaß bei Provision - Kauf von Wertpapieren - Steuerpflichtiger Arbeitslohn -

    Auszug aus BFH, 22.10.1976 - VI R 26/74
    Auch bei der Rabattgewährung an Arbeitnehmer hinsichtlich der Gegenstände des täglichen Bedarfs wird ein ganz überwiegendes Eigeninteresse des Arbeitgebers bejaht (vgl. auch BFH-Urteil vom 15. März 1974 VI R 25/70, BFHE 112, 70, BStBl II 1974, 413).

    Der BFH hat im Urteil VI R 25/70 nicht jede Art von Rabattgewährung an Arbeitnehmer als steuerfreie Annehmlichkeit angesehen.

  • BFH, 24.01.1975 - VI R 242/71

    Sachzuwendungen - Kur - Steuerpflichtiger Arbeitslohn - Betriebliches Interesse -

    Auszug aus BFH, 22.10.1976 - VI R 26/74
    a) Eine Annehmlichkeit liegt im allgemeinen vor, wenn ein Vorteil aus der Sicht des Arbeitnehmers (BFH-Urteile vom 24. Januar 1975 VI R 242/71, BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340, und vom 19. September 1975 VI R 161/73, BFHE 117, 58, BStBl II 1975, 888) sich lediglich auf die Art und Weise bezieht, in der der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu erbringen hat und wenn nach der Verkehrsanschauung (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 31. Januar 1975 VI R 130/74, BFHE 115, 115, BStBl II 1975, 423) ein objektiver Betrachter diese Leistungen nicht als individuelle Gegenleistung des Arbeitgebers für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft des einzelnen Arbeitnehmers ansehen würde.

    Ein derart überwiegendes Eigeninteresse hat der BFH z. B. bei den vom Betrieb durchgeführten Kreislauftrainingskursen (Urteil VI R 242/71), bei den Unterkunfts- und Verpflegungskosten für ehrenamtliche Helfer von Wohlfahrtsverbänden (Urteil vom 28. Februar 1975 VI R 28/73, BFHE 115, 342, BStBl II 1976, 134) und bei den Essensgeldzuschüssen (Urteil VI R 94/72) angenommen.

  • BFH, 19.09.1975 - VI R 161/73

    Betriebsfremder Kindergarten - Zuschüsse - Unterbringung von Kindern - Betreuung

    Auszug aus BFH, 22.10.1976 - VI R 26/74
    a) Eine Annehmlichkeit liegt im allgemeinen vor, wenn ein Vorteil aus der Sicht des Arbeitnehmers (BFH-Urteile vom 24. Januar 1975 VI R 242/71, BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340, und vom 19. September 1975 VI R 161/73, BFHE 117, 58, BStBl II 1975, 888) sich lediglich auf die Art und Weise bezieht, in der der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu erbringen hat und wenn nach der Verkehrsanschauung (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 31. Januar 1975 VI R 130/74, BFHE 115, 115, BStBl II 1975, 423) ein objektiver Betrachter diese Leistungen nicht als individuelle Gegenleistung des Arbeitgebers für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft des einzelnen Arbeitnehmers ansehen würde.

    Wie der Senat im Urteil VI R 161/73 hervorgehoben hat, ist bei der steuerlichen Prüfung, ob eine Annehmlichkeit vorliegt, der Gesichtspunkt der Wahrung des sozialen Friedens in der Belegschaft nicht allein entscheidend.

  • BFH, 15.06.1973 - VI R 85/71

    Berechnung der Revisionsfrist - Beurkundung der Zustellungszeit -

    Auszug aus BFH, 22.10.1976 - VI R 26/74
    Dieser Ansicht stehe das Urteil des BFH vom 15. Juni 1973 VI R 85/71 (BFHE 109, 526, BStBl II 1973, 781) nicht entgegen, nach dem die Überlassung eines PKW des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer zur kostenlosen privaten Benutzung auch dann als Sachlohn anzusehen sei, wenn der Arbeitnehmer sich nach seinen Einkommensverhältnissen sonst einen PKW privat nicht anschaffen würde.
  • BFH, 25.09.1970 - VI R 85/68

    Berücksichtigung von Werbungskosten - Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

    Auszug aus BFH, 22.10.1976 - VI R 26/74
    Er hat im Urteil vom 25. September 1970 VI R 85/68 (BFHE 100, 202, BStBl II 1971, 55) in der privaten Benutzung einer von der Bundesbahn ihren Bediensteten kostenlos übergebenen Wohndienst-Fahrkarte grundsätzlich ebenfalls einen steuerpflichtigen Sachbezug gesehen.
  • BFH, 20.08.1965 - VI 54/64 U

    Lohnsteuerpflichtigkeit für von Fluggesellschaften gewährte Freiflüge oder

    Auszug aus BFH, 22.10.1976 - VI R 26/74
    So hat der erkennende Senat im Urteil vom 20. August 1965 VI 54/64 U (BFHE 84, 279, BStBl III 1966, 101) Freiflüge und verbilligte Flüge, die Fluggesellschaften ihren Angestellten gewähren, auch dann als geldwerten Vorteil angesehen, der der Lohnsteuer unterliegt, wenn den Angestellten nur unverkauft gebliebene Plätze in Flugzeugen angeboten werden.
  • BFH, 22.03.1967 - VI R 256/66
    Auszug aus BFH, 22.10.1976 - VI R 26/74
    Wie der Senat im Urteil vom 22. März 1967 VI R 256/66 (BFHE 88, 329, BStBl III 1967, 375) hervorgehoben hat, sind Zuwendungen, die keine Gelegenheitsgeschenke sind, auch dann der Lohnsteuer zu unterwerfen, wenn der Wert der Zuwendungen an sich nicht hoch ist.
  • BFH, 28.02.1975 - VI R 28/73

    Steuerliche Behandlung der freien Unterkunft und Verpflegung bei ehrenamtlichen

  • BFH, 21.06.1963 - VI 306/61 U

    Kostenlose Überlassung eines Pkw durch den Arbeitgeber zur privaten Nutzung des

  • BFH, 26.07.1974 - VI R 170/71

    Dienstliches Interesse - Telefonanschluß - Arbeitnehmerwohnung - Monatliche

  • BFH, 26.04.1963 - VI 291/62 U

    Übernahme der Kosten für die Beaufsichtigung eines Kindes während der Dienstzeit

  • BFH, 10.11.1961 - VI 197/60 U

    Einordnung und lohnsteuerliche Behandlungen von geleisteten Sachzuwendungen eines

  • BFH, 17.07.1959 - VI 107/57 U
  • FG Hamburg, 18.11.1974 - II 130/73
  • BFH, 16.05.2013 - VI R 7/11

    Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn

    a) Arbeitslohn liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) u.a. dann nicht vor, wenn die Arbeitnehmer durch Sachzuwendungen des Arbeitgebers bereichert werden, der Arbeitgeber jedoch mit seinen Leistungen ganz überwiegend ein eigenbetriebliches Interesse verfolgt (Senatsurteile vom 22. Oktober 1976 VI R 26/74, BFHE 120, 379, BStBl II 1977, 99; vom 17. September 1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39; in BFHE 228, 80, BStBl II 2010, 639; vom 21. Januar 2010 VI R 51/08, BFHE 228, 85, BStBl II 2010, 700; jeweils m.w.N.; s. auch Drenseck in Festschrift für Lang, Köln 2010, 477, 482; Schmidt/Krüger, EStG, 32. Aufl., § 19 Rz 55 ff.; Eisgruber in Kirchhof, EStG, 12. Aufl., § 19 Rz 64 ff.; Pflüger in Herrmann/Heuer/Raupach, § 19 EStG Rz 225 ff.).
  • BFH, 21.06.2006 - XI R 50/05

    Keine Steuerfreiheit für die private Nutzung eines betrieblichen Telefons durch

    Den Arbeitgebern sollte die Möglichkeit gegeben werden, ihren Arbeitnehmern die private Nutzung betrieblicher Personalcomputer und Telekommunikationsgeräte zu erlauben, ohne dies durch den mit der steuerlichen Erfassung des sog. Sachbezugs (vgl. § 8 Abs. 1, § 41 EStG; zu privaten Ferngesprächen: BFH-Urteil vom 22. Oktober 1976 VI R 26/74, BFHE 120, 379, BStBl II 1977, 99; z.B. der --später wieder aufgehobene-- sog. Telefonkostenerlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. Mai 2000 IV C 5 -S 2336- 13/00, BStBl I 2000, 613; siehe hierzu auch Fischer, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2001, 201) verbundenen Verwaltungsaufwand zu erschweren (BTDrucks 14/4626, S. 6).
  • BFH, 23.11.2022 - VI R 50/20

    Steuerfreiheit der Vorteile des Arbeitnehmers aus der Nutzung eines betrieblichen

    a) Die unentgeltliche Zurverfügungstellung betrieblicher Mobiltelefone einschließlich der dazugehörenden Netzteile durch die Klägerin an ihre Arbeitnehmer (auch) für private Zwecke und die Übernahme auf private Gespräche (anteilig) entfallender Grundgebühren und Verbindungsentgelte stellen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbare (geldwerte) Vorteile dar (s. Senatsurteil vom 22.10.1976 - VI R 26/74, BFHE 120, 379, BStBl II 1977, 99).
  • FG München, 05.08.2002 - 7 K 5726/00

    Kostenlose Benutzung dienstlicher Geräte für private Telefongespräche sowie

    Dazu ist davon auszugehen, das in der kostenfreien Benutzung von Dienstapparaten für private Telefongespräche Arbeitslohn liegt (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 22. Oktober 1976 VI R 26/74, BStBl II 1977, 99).

    Dazu kann etwa ein gelegentlicher Einzelgesprächsnachweis dienen, den der Mitarbeiter nochmals auf den dienstlichen Charakter der geführten Gespräche zu prüfen und zu bestätigen hat (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1977, 99 unter IV. 2 b; Kirchhof/Söhn, EStG , § 19 RdNr. B 1000: Fernsprechgebühren; Blümich/Thürmer, EStG , § 19 Rz. 280: Telefon; Littmann/Barein, EStG , § 19 Rz. 264; Albert, Deutsches Steuerrecht -DStR- 1999, 1133 Tz. 3.2).

  • BFH, 09.03.1990 - VI R 48/87

    A) Teilnahme an vom Arbeitgeber veranstalteten Incentive-Reisen führt zu

    Denn allein entscheidend ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats der Umstand, daß der Arbeitnehmer den Vorteil tatsächlich in Anspruch genommen hat (vgl. insbesondere BFH-Urteile vom 20. August 1965 VI 54/64 U, BFHE 84, 279, BStBl III 1966, 101, betreffend Freiflüge oder verbilligte Flüge der Bediensteten einer Fluggesellschaft; vom 25. September 1970 VI R 85/68, BFHE 100, 202, BStBl II 1971, 55, betreffend Freifahrkarten von Bundesbahnbediensteten; vom 22. Oktober 1976 VI R 26/74, BFHE 120, 379, BStBl II 1977, 99, betreffend die kostenlose Führung von Ferngesprächen durch Bedienstete der Deutschen Bundespost, und das Urteil des Senats vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl II 1990, 472, betreffend die verbilligte Überlassung von PKW durch den Arbeitgeber).
  • BFH, 02.02.1990 - VI R 15/86

    Weitergabe eines Preisnachlasses kann Arbeitslohn sein

    Insoweit ist allein entscheidend, daß der Arbeitnehmer den Vorteil tatsächlich in Anspruch genommen hat (BFH-Urteil vom 22. Oktober 1976 VI R 26/74, BFHE 120, 379, BStBl II 1977, 99).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.07.1996 - 1 K 1978/93

    Lohnsteuer; verbilligtes Tanken als Arbeitslohn

    Hierbei spielt der Umfang der Bereicherung beim einzelnen Arbeitnehmer ebensowenig eine Rolle wie der Umstand, daß eine Umsetzung der erlangten Preisvorteile in Geld (Verkauf) - jedenfalls soweit nicht das Motorenöl betroffen ist - nicht erfolgen kann (vgl. BFH-Urteile vom 22. Oktober 1976 VI R 26/74 ,BStBl II 1977, 99, 103 re.Sp. unter e); vom 9. März 1990 VI R 48/87 ,BStBl II 1990, 711, 715 li.Sp., jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Weitere Voraussetzung für die Qualifikation der erlangten Preisvorteile als Arbeitslohn ist darüber hinaus, daß die hierin liegenden Zuwendungen Entlohnungscharakter haben, d. h. die Zuwendungen müssen durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlaßt sein und sich - im weitesten Sinne - als Gegenleistung ("do ut des") für das zur Verfügungstellen seiner individuellen Arbeitskraft erweisen (vgl. u. a. bereits: BFH-Urteil vom 22. Oktober 1976 VI R 26/74 ,BStBl II 1977, 99; BFH-Urteile vom 24. Oktober 1990 X R 161/88 ,BStBl II 1991, 337, 338; vom 4. Juni 1993 VI R 95/92 ,BStBl II 1993, 687, 689 re.Sp., jeweils m.w.N.).

    In dem hier maßgeblichen Streitjahr 1986 waren zwar nach den in Abschnitt 53 Abs. 3 Satz 5 ff LStR konkretisierten Grundsätzen der (seinerzeitigen) höchstrichterlichen Rechtsprechung sogenannte Personal- bzw. Belegschaftsrabatte von der Besteuerung freigestellt (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 22. Oktober 1976 VI R 26/74 ,BStBl II 1977, 99, 102 li.Sp.; weitere Nachweise bei Schmidt/Heinecke, a.a.O., § 8 Rz. 75 und bei Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, "Rabatte").

  • BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79

    1. Zum Essensfreibetrag (keine Erhöhung) - 2. Haftung des Arbeitgebers; Anwendung

  • BFH, 23.10.1985 - I R 248/81

    Einkünfte aus Kapitalvermögen - Besonderes Entgelt - Begriff der Einnahme -

  • BFH, 09.06.1978 - VI R 197/75

    Zuwendung von Weihnachtspäckchen außerhalb einer Betriebsveranstaltung als

  • BFH, 16.05.2013 - VI R 93/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 5. 2013 VI R 94/10 - Zuwendungen aus Anlass

  • FG Hessen, 23.09.2004 - 4 K 3657/03

    Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der unentgeltlichen Überlassung einer

  • BFH, 16.05.2013 - VI R 96/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 5. 2013 VI R 94/10 - Zuwendungen aus Anlass

  • BFH, 21.09.1990 - VI R 97/86

    1. Zur wirksamen Rücknahme eines Lohnsteuer-Pauschalierungsbetrags - 2. Kein

  • BFH, 16.05.2013 - VI R 95/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 5. 2013 VI R 94/10 - Zuwendungen aus Anlass

  • BFH, 25.07.1986 - VI R 203/83

    Arbeitgeberzuschuß zu Unterbringungskosten in betriebsfremdem Kindergarten ist

  • BFH, 17.07.1981 - VI R 204/78

    Betriebsveranstaltung - Arbeitgeber - Verwaltungsvereinfachung -

  • BFH, 23.02.1979 - VI R 74/76

    Betriebsveranstaltung - Zuwendung - Verwaltungsvereinfachung - Freigrenze

  • BFH, 30.06.1989 - VI R 130/87

    Warenverkauf an einen Arbeitnehmer unter Weitergabe eines Preisnachlasses im

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