Rechtsprechung
BFH, 04.04.2019 - VI R 27/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- IWW
§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § ... 9 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Sätze 1 und 2 EStG, § 9 Abs. 4a Satz 1 EStG, § 9 Abs. 4 Satz 1 EStG, § 15 des Aktiengesetzes, § 9 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 9 Abs. 4 Satz 3 EStG, § 9 Abs. 4 Satz 4 EStG, § 9 Abs. 4 Satz 3 1. Alternative EStG, § 9 Abs. 4 Satz 3 2. Alternative EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG, § 9 Abs. 4a Sätze 2, 3 Nr. 3 EStG, § 135 Abs. 2 FGO
- Bundesfinanzhof
EStG § 9 Abs 4, EStG § 9 Abs 4a, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG VZ 2015, GG Art 3 Abs 1
Erste Tätigkeitsstätte eines Polizeibeamten im Einsatz- und Streifendienst nach neuem Reisekostenrecht - Bundesfinanzhof
Erste Tätigkeitsstätte eines Polizeibeamten im Einsatz- und Streifendienst nach neuem Reisekostenrecht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 4 EStG 2009, § 9 Abs 4a EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 2009, EStG VZ 2015
Erste Tätigkeitsstätte eines Polizeibeamten im Einsatz- und Streifendienst nach neuem Reisekostenrecht - juris.de
§ 9 Abs 4 EStG 2009, § 9 Abs 4a EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 2009, EStG VZ 2015
Erste Tätigkeitsstätte eines Polizeibeamten im Einsatz- und Streifendienst nach neuem Reisekostenrecht - Wolters Kluwer
Umfang der Berücksichtigungsfähigkeit von Fahrten eines Polizeibeamten im Einsatz- und Streifendienst zwischen Wohnung und Dienststelle
- Betriebs-Berater
Erste Tätigkeitsstätte eines Polizeibeamten im Einsatz- und Streifendienst nach neuem Reisekostenrecht
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erste Tätigkeitsstätte eines Polizeibeamten im Einsatz- und Streifendienst nach neuem Reisekostenrecht
- rechtsportal.de
Umfang der Berücksichtigungsfähigkeit von Fahrten eines Polizeibeamten im Einsatz- und Streifendienst zwischen Wohnung und Dienststelle
- datenbank.nwb.de
Erste Tätigkeitsstätte eines Polizeibeamten im Einsatz- und Streifendienst nach neuem Reisekostenrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
BFH bestätigt neues Reisekostenrecht
- lto.de (Kurzinformation)
Trotz Schlechterstellung bestimmter Berufsgruppen: Neues Reisekostenrecht rechtmäßig
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Erste Tätigkeitsstätte eines Polizeibeamten im Einsatz und Streifendienst nach neuem Reisekostenrecht
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Polizisten - Reisekosten als Werbungskosten?
- pwc.de (Kurzinformation)
Bundesfinanzhof bestätigt neues Reisekostenrecht
- wittich-hamburg.de (Kurzinformation)
Polizist im Streifendienst: Erste Tätigkeitsstätte ist die Polizeidienststelle
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte nach neuem Reisekostenrecht
- datev.de (Kurzinformation)
BFH bestätigt neues Reisekostenrecht
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Arbeitsrechtliche Zuordnung von AN: Konflikt zwischen Lohnsteuer und Gewerbesteuer
Besprechungen u.ä.
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Erste Tätigkeitsstätte eines Polizeibeamten im Einsatz- und Streifendienst nach neuem Reisekostenrecht
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 24.04.2017 - 2 K 168/16
- BFH, 04.04.2019 - VI R 27/17
Papierfundstellen
- NJW 2019, 2726
- NZA-RR 2019, 452
Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 11.04.2019 - VI R 40/16
Erste Tätigkeitsstätte einer Flugzeugführerin nach neuem Reisekostenrecht
Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass durch die Entfernungspauschale Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abgegolten werden (Senatsurteil vom 4. April 2019 - VI R 27/17, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt). - FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2019 - 6 K 1475/18
Feuerwehrmann hat keine sog. "erste Tätigkeitsstätte"
Gleiches gilt für die Urteile vom 04.04.2019 - VI R 27/17 und vom 11.04.2019 - VI R 12/17. - BFH, 30.09.2020 - VI R 11/19
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 30.09.2020 VI R 10/19 - Erste …
a) Ortsfeste betriebliche Einrichtungen sind räumlich zusammengefasste Sachmittel, die der Tätigkeit des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten dienen und mit dem Erdboden verbunden oder dazu bestimmt sind, überwiegend standortgebunden genutzt zu werden (z.B. Senatsurteil vom 04.04.2019 - VI R 27/17, BFHE 264, 271, BStBl II 2019, 536, Rz 13, m.w.N.).
- BFH, 30.09.2020 - VI R 10/19
Erste Tätigkeitsstätte eines Postzustellers nach neuem Reisekostenrecht
a) Ortsfeste betriebliche Einrichtungen sind räumlich zusammengefasste Sachmittel, die der Tätigkeit des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten dienen und mit dem Erdboden verbunden oder dazu bestimmt sind, überwiegend standortgebunden genutzt zu werden (z.B. Senatsurteil vom 04.04.2019 - VI R 27/17, BFHE 264, 271, BStBl II 2019, 536, Rz 13, m.w.N.). - BFH, 30.09.2020 - VI R 12/19
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 30.09.2020 VI R 10/19 - Erste Tätigkeitsstätte …
a) Ortsfeste betriebliche Einrichtungen sind räumlich zusammengefasste Sachmittel, die der Tätigkeit des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten dienen und mit dem Erdboden verbunden oder dazu bestimmt sind, überwiegend standortgebunden genutzt zu werden (z.B. Senatsurteil vom 04.04.2019 - VI R 27/17, BFHE 264, 271, BStBl II 2019, 536, Rz 13, m.w.N.). - BFH, 11.04.2019 - VI R 12/17
Erste Tätigkeitsstätte einer Luftsicherheitskontrollkraft nach neuem …
Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass durch die Entfernungspauschale Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abgegolten werden (Senatsurteil vom 4. April 2019 - VI R 27/17, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt). - BFH, 14.09.2020 - VI B 64/19
Aufwendungen für Fahrten des Arbeitnehmers vom Lebensmittelpunkt zum Sammelpunkt
Handelt es sich bei den Aufwendungen des Arbeitnehmers um solche für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der im Streitjahr geltenden Fassung, ist zu deren Abgeltung für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, grundsätzlich eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0, 30 EUR anzusetzen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Sätze 1 und 2 EStG; Senatsurteil vom 04.04.2019 - VI R 27/17, BFHE 264, 271, BStBl II 2019, 536). - FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2020 - 1 K 629/19 Das Verfahren hat zwischenzeitlich bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) in den Verfahren mit den Az. VI R 17/17 und VI R 27/17 geruht.
Nach Ergehen der Entscheidungen des BFH in den Verfahren mit den Az. VI R 17/17 und VI R 27/17 hat der Kläger im Schriftsatz vom 24. Februar 2020 vorgebracht, er habe in der Z zu keiner Zeit eine Arbeitsleistung erbracht.
Nach Ergehen der Entscheidungen des BFH in den Verfahren mit den Az. VI R 17/17 und VI R 27/17 hat der Beklagte ausgeführt, der BFH habe bestätigt, dass die Neuregelung des Reisekostenrechts verfassungsgemäß sei.