Rechtsprechung
BFH, 09.05.2019 - VI R 28/17 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 38 Abs 1 S 2, EStG § 38 Abs 3 S 1, EStG § 39b, EStG § 40 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 41a Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 41a Abs 1 S 1 Nr 2, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010
Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung und Abtretung der Steuererstattungsansprüche kein Arbeitslohn - Bundesfinanzhof
Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung und Abtretung der Steuererstattungsansprüche kein Arbeitslohn
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 38 Abs 1 S 2 EStG 2009, § 38 Abs 3 S 1 EStG 2009, § 39b EStG 2009, § 40 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2009
Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung und Abtretung der Steuererstattungsansprüche kein Arbeitslohn - IWW
§ 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 des Einkom... mensteuergesetzes (EStG), § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 38 Abs. 3 Satz 1 EStG, § 39b EStG, § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 155 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung, § 38a EStG, § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 40 Abs. 3 Satz 1 EStG, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 19 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Ertragsteuerliche Behandlung der Steuerberatungskosten des Arbeitgebers für die Erstellung der Einkommensteuererklärungen von Arbeitnehmern; Behandlung als Arbeitslohn
- Betriebs-Berater
Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung und Abtretung der Steuererstattungsansprüche kein Arbeitslohn
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung und Abtretung der Steuererstattungsansprüche kein Arbeitslohn
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung und Abtretung der Steuererstattungsansprüche kein Arbeitslohn
- rechtsportal.de
Ertragsteuerliche Behandlung der Steuerberatungskosten des Arbeitgebers für die Erstellung der Einkommensteuererklärungen von Arbeitnehmern
- datenbank.nwb.de
Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung und Abtretung der Steuererstattungsansprüche kein Arbeitslohn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung kein Arbeitslohn
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung kein Arbeitslohn
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung und Abtretung der Steuererstattungsansprüche kein Arbeitslohn
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Zuwendung von Arbeitslohn bei arbeitgeberseitiger Übernahme der Steuerberatungskosten
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Übernahme von Steuerberatungskosten im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung kein Arbeitslohn
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Änderung der Rechtsprechung zur Übernahme von Steuerberatungskosten
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Arbeitslohn bei Übernahme von Steuerberatungskosten durch den Arbeitgeber?
- pwc.de (Kurzinformation)
Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung kein Arbeitslohn
- pwc.de (Kurzinformation)
Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung kein Arbeitslohn
- datev.de (Kurzinformation)
Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung kein Arbeitslohn
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitslohn
- Abgrenzung zwischen Entlohnungscharakter und eigenbetrieblichem Interesse
- Aufmerksamkeiten
- Problematische Einnahmen von Arbeitnehmern (»Aufmerksamkeiten«)
- Sachbezüge
- Ertragsteuerrechtliche Behandlung
- ABC der Sachbezüge
- Steuerberatungskosten
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 21.12.2016 - 1 K 1605/14
- BFH, 09.05.2019 - VI R 28/17
Papierfundstellen
- BFHE 264, 443
- NJW 2019, 2958
- BStBl II 2019, 785
- NZA-RR 2019, 562
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (15)
- BFH, 21.01.2010 - VI R 2/08
Übernahme von Steuerberatungskosten ist Arbeitslohn
Auszug aus BFH, 09.05.2019 - VI R 28/17
Übernimmt der Arbeitgeber, der mit dem Arbeitnehmer unter Abtretung der Steuererstattungsansprüche eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen hat, die Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärungen des Arbeitnehmers, wendet er damit keinen Arbeitslohn zu (Aufgabe des BFH-Urteils vom 21.01.2010 - VI R 2/08, BFHE 228, 80, BStBl II 2010, 639).Denn diese Gesamtwürdigung ist revisionsrechtlich nur begrenzt überprüfbar (Senatsurteil vom 21. Januar 2010 - VI R 2/08, BFHE 228, 80, BStBl II 2010, 639, Rz 11, m.w.N.).
Zwar hat der Senat die Würdigung des FG Düsseldorf seinerzeit revisionsrechtlich nicht beanstandet (Senatsurteil in BFHE 228, 80, BStBl II 2010, 639).
Er hält an der in seinem Urteil in BFHE 228, 80, BStBl II 2010, 639 vertretenen Auffassung aber nicht länger fest.
- FG Rheinland-Pfalz, 21.12.2016 - 1 K 1605/14
Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers für übernommene Steuerberatungskosten im …
Auszug aus BFH, 09.05.2019 - VI R 28/17
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 21.12.2016 - 1 K 1605/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 1205 veröffentlichten Gründen statt.
- FG Düsseldorf, 05.12.2007 - 7 K 1743/07
Arbeitgeberseitige Haftung für nichtentrichtete, auf Steuerberatungskosten …
Auszug aus BFH, 09.05.2019 - VI R 28/17
Die Vorinstanz hat der Frage, in wessen Interesse der Abschluss der Nettolohnvereinbarung lag, für die im Streitfall vorzunehmende Beurteilung der Übernahme der Steuerberatungskosten als Arbeitslohn bei seiner Gesamtwürdigung allerdings nicht die entscheidende Bedeutung beigemessen, wie es das FG Düsseldorf in seinem Urteil vom 5. Dezember 2007 - 7 K 1743/07 H(L) (EFG 2008, 545) getan hat.
- BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11
Arbeitsvertrag - Weisungsrecht - Verpflichtung des Arbeitnehmers, die …
Auszug aus BFH, 09.05.2019 - VI R 28/17
Die zivilrechtliche (Un-)Wirksamkeit der entsprechenden Regelungen in den Entsenderichtlinien (s. dazu Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. August 2012 - 8 AZR 804/11, BAGE 143, 62) ist für die vorliegend vorzunehmende steuerrechtliche Beurteilung dabei ohne Bedeutung. - BFH, 06.05.1994 - VI R 47/93
Lohnsteuer - Pauschale - Entstehung - Außenprüfung - Finanzamt - Haftungsbescheid …
Auszug aus BFH, 09.05.2019 - VI R 28/17
Allerdings setzt auch die Entstehung der pauschalen Lohnsteuer, die der Arbeitgeber zu übernehmen hat (§ 40 Abs. 3 Satz 1 EStG) voraus, dass dem Arbeitnehmer Arbeitslohn zufließt (Senatsurteil vom 6. Mai 1994 - VI R 47/93, BFHE 174, 363, BStBl II 1994, 715, m.w.N.). - BFH, 14.11.2013 - VI R 36/12
Arbeitslohn: Übernahme von Bußgeldern - Kein eigenbetriebliches Interesse des …
Auszug aus BFH, 09.05.2019 - VI R 28/17
Das ist der Fall, wenn sich aus den Begleitumständen wie Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seiner besonderen Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck ergibt, dass diese Zielsetzung ganz im Vordergrund steht und ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden kann (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile vom 14. November 2013 - VI R 36/12, BFHE 243, 520, BStBl II 2014, 278, Rz 10, und vom 10. März 2016 - VI R 58/14, BFHE 253, 243, BStBl II 2016, 621, Rz 17). - BFH, 07.05.2014 - VI R 73/12
Verbilligter Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn
Auszug aus BFH, 09.05.2019 - VI R 28/17
Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist vielmehr zu bejahen, wenn die Einnahmen dem Empfänger mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellen, wenn sich die Leistung des Arbeitgebers also im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile vom 7. Mai 2014 - VI R 73/12, BFHE 245, 230, BStBl II 2014, 904, Rz 15, und vom 19. November 2015 - VI R 74/14, BFHE 252, 129, BStBl II 2016, 303, Rz 10). - BFH, 19.11.2015 - VI R 74/14
Kein Lohn durch eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH
Auszug aus BFH, 09.05.2019 - VI R 28/17
Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist vielmehr zu bejahen, wenn die Einnahmen dem Empfänger mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellen, wenn sich die Leistung des Arbeitgebers also im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile vom 7. Mai 2014 - VI R 73/12, BFHE 245, 230, BStBl II 2014, 904, Rz 15, und vom 19. November 2015 - VI R 74/14, BFHE 252, 129, BStBl II 2016, 303, Rz 10). - BFH, 30.04.2009 - VI R 55/07
Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Veranstaltung mit gesellschaftlichen und …
Auszug aus BFH, 09.05.2019 - VI R 28/17
In diesem Fall ist der Vorteil entsprechend letzterer Zuordnung in Arbeitslohn und eine Zuwendung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse aufzuteilen (grundlegend Senatsurteil vom 18. August 2005 - VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30, sowie Senatsurteil vom 30. April 2009 - VI R 55/07, BFHE 225, 58, BStBl II 2009, 726). - BFH, 25.04.2018 - VI R 34/16
Schadensersatz wegen überhöhter Einkommensteuerfestsetzung kein Arbeitslohn
Auszug aus BFH, 09.05.2019 - VI R 28/17
Liegt ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers nicht vor und ist die Zuwendung nach Würdigung aller Umstände des Einzelfalls durch das Dienstverhältnis und nicht durch ein Sonderrechtsverhältnis veranlasst, ist der geldwerte Vorteil hingegen regelmäßig in vollem Umfang Arbeitslohn (vgl. Senatsurteile vom 25. April 2018 - VI R 34/16, BFHE 261, 313, BStBl II 2018, 600, Rz 14, und vom 1. September 2016 - VI R 67/14, BFHE 255, 125, BStBl II 2017, 69, Rz 21, jeweils m.w.N.). - BFH, 11.03.2010 - VI R 7/08
Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse - …
- BFH, 10.03.2016 - VI R 58/14
Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR kein Arbeitslohn - …
- BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03
Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse …
- BFH, 01.09.2016 - VI R 67/14
Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn
- BFH, 21.11.2018 - VI R 10/17
"Sensibilisierungswoche' als Arbeitslohn
- FG Münster, 03.12.2019 - 1 K 3320/18
Entgelt für die Anbringung von Werbung auf privaten Fahrzeugen als Arbeitslohn
Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist zu bejahen, wenn die Einnahmen dem Empfänger mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellen, wenn sich die Leistung des Arbeitgebers also im weitesten Sinne als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 07.05.2014 VI R 73/12, BFHE 245, 230, BStBl II 2014, 904; vom 19.11.2015 VI R 74/14, BFHE 252, 129, BStBl II 2016, 303; vom 09.05.2019 VI R 28/17, BFHE 264, 443, BFH/NV 2019, 1160). - BFH, 13.02.2020 - VI R 20/17
Beiträge des österreichischen Arbeitgebers an eine österreichische betriebliche …
Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist vielmehr zu bejahen, wenn die Einnahmen dem Empfänger mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellen, wenn sich die Leistung des Arbeitgebers also im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (ständige Rechtsprechung, zuletzt Senatsurteil vom 09.05.2019 - VI R 28/17, BFHE 264, 443, BStBl II 2019, 785, Rz 17, m.w.N.). - FG Niedersachsen, 31.03.2021 - 14 K 47/20
Erhöhung der Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit …
Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist vielmehr zu bejahen, wenn die Einnahmen dem Empfänger mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellen, wenn sich die Leistung des Arbeitgebers also im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (ständige Rechtsprechung des BFH, z. B. BFH-Urteile vom 7. Mai 2014 VI R 73/12, BFHE 245, 230, BStBl II 2014, 904; vom 9. Mai 2019 VI R 28/17, BFHE 264, 443, BStBl II 2019, 785).
- BFH, 19.04.2021 - VI R 45/18
Zufluss von Arbeitslohn bei Übertragung einer Versorgungszusage auf einen …
c) Eine Lohnzuwendung ist vorliegend auch nicht wegen eines ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses (z.B. Senatsurteil vom 09.05.2019 - VI R 28/17, BFHE 264, 443, BStBl II 2019, 785, Rz 18, m.w.N.) der GmbH an der Übertragung der Pensionsverpflichtung auf den Pensionsfonds zu verneinen (a.A. Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 3 Nr. 66 EStG Rz 2; KKB/Nacke, § 3 Nr. 66 EStG, 6. Aufl., Rz 595). - FG Rheinland-Pfalz, 09.09.2020 - 2 K 1486/17
Zur Frage, ob Beitragszahlungen einer Partnerschaftsgesellschaft für angestellte …
Das ist der Fall, wenn sich aus den Begleitumständen wie Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seiner besonderen Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck ergibt, dass diese Zielsetzung ganz im Vordergrund steht und ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden kann (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B.: BFH-Urteil vom 14.11.2013 VI R 36/12, BStBl II 2014, 278; BFH-Urteil vom 10.03.2016 VI R 58/14, BStBl II 2016, 621; BFH-Urteil vom 09.05.2019 VI R 28/17, BStBl II 2019, 785).In diesem Fall ist der Vorteil entsprechend letzterer Zuordnung in Arbeitslohn und eine Zuwendung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse aufzuteilen (grundlegend BFH-Urteil vom 18.08.2005 VI R 32/03, BStBl II 2006, 30; BFH-Urteil vom 30.04.2009 VI R 55/07, BStBl II 2009, 726; BFH-Urteil vom 09.05.2019 VI R 28/17, BStBl II 2019, 785).
- BFH, 16.03.2022 - I R 10/18
Zufluss von Betriebseinnahmen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; …
aaa) Etwas anderes ergibt sich nicht aus dem vom FG zitierten Urteil des VIII. Senats des BFH vom 23.04.1996 - VIII R 30/93 (BFHE 181, 7) zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer und den von der Klägerin angeführten Urteilen zum Einbehalt von Lohnsteuer (vgl. BFH-Urteile vom 26.02.1982 - VI R 123/78, BFHE 135, 211, BStBl II 1982, 403; vom 08.11.1985 - VI R 238/80, BFHE 145, 198, BStBl II 1986, 186;… vom 13.11.1987 - VI R 4/84, BFH/NV 1988, 566; vom 28.02.1992 - VI R 146/87, BFHE 167, 507, BStBl II 1992, 733; BFH-Beschluss vom 29.06.1993 - VI B 108/92, BFHE 171, 409, BStBl II 1993, 760; BFH-Urteil vom 09.05.2019 - VI R 28/17, BFHE 264, 443, BStBl II 2019, 785). - FG Münster, 14.02.2020 - 14 K 2450/18
Einkommensteuer - Stellen Zahlungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer für …
Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist vielmehr zu bejahen, wenn die Einnahmen dem Empfänger mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellen, d. h. wenn sich die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist(BFH-Urteil vom 09.05.2019 - VI R 28/17, BStBl II 2019, 785 m. w. N.). - FG Baden-Württemberg, 25.09.2020 - 14 K 2144/17
(Einkommensteuerliche Behandlung der Arbeitgeberbeiträge zur Schweizer Stiftung …
Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist zu bejahen, wenn die Einnahmen dem Empfänger mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellen, wenn sich die Leistung des Arbeitgebers also im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (ständige Rechtsprechung, vgl. nur die BFH-Urteile vom 9. Mai 2019 VI R 28/17, BStBl II 2019, 785 und vom 13. Februar 2020 VI R 20/17, DStR 2020, 1428 mit weiteren Nachweisen, vgl. auch das BFH-Urteil in BStBl II 2017, 1251). - FG Baden-Württemberg, 14.10.2021 - 3 K 984/20
Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberbeiträgen zu Schweizer privatrechtlichen …
Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist zu bejahen, wenn die Einnahmen dem Empfänger mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellen, wenn sich die Leistung des Arbeitgebers also im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 9. Mai 2019 VI R 28/17, BStBl II 2019, 785, Rn. 17 …und vom 13. Februar 2020 VI R 20/17, BStBl II 2021, 331 Rn. 13).