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   BFH, 27.10.2011 - VI R 29/11   

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https://dejure.org/2011,6851
BFH, 27.10.2011 - VI R 29/11 (https://dejure.org/2011,6851)
BFH, Entscheidung vom 27.10.2011 - VI R 29/11 (https://dejure.org/2011,6851)
BFH, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - VI R 29/11 (https://dejure.org/2011,6851)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Werbungskosten durch Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung

  • openjur.de

    Werbungskosten durch Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 7, EStG § 12 Nr 5, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1
    Werbungskosten durch Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung

  • Bundesfinanzhof

    Werbungskosten durch Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 10 Abs 1 Nr 7 EStG 2002, § 12 Nr 5 EStG 2002, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002
    Werbungskosten durch Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung

  • rewis.io

    Werbungskosten durch Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung

  • ra.de
  • rewis.io

    Werbungskosten durch Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 12 Nr. 5
    Aufwendungen für ein Erststudium nach Schulabschluss als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

  • datenbank.nwb.de

    Werbungskosten durch Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung (hier: Studium der Informationswissenschaften)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.06.2009 - VI R 31/07

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - VI R 29/11
    Denn ein solcher Veranlassungszusammenhang ist, wie der Senat schon früher in Fällen einer zweiten oder weiteren Berufsausbildung entschieden hatte, regelmäßig gegeben, wenn das Studium Berufswissen vermittelt und damit auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet ist (s. dazu Senatsentscheidungen vom 20. Juli 2006 VI R 26/05, BFHE 214, 370, BStBl II 2006, 764; vom 18. Juni 2009 VI R 14/07, BFHE 225, 393, BStBl II 2010, 816; VI R 31/07, BFH/NV 2009, 1797).
  • BFH, 28.07.2011 - VI R 7/10

    Werbungskostenabzug für Aufwendungen eines Erststudiums - Systematisches

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - VI R 29/11
    Zur weiteren Begründung verweist der Senat zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf sein Urteil vom 28. Juli 2011 VI R 7/10 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, www.bundesfinanzhof.de, BFH/NV 2011, 1779).
  • BFH, 20.07.2006 - VI R 26/05

    Aufwendungen für ein Erststudium

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - VI R 29/11
    Denn ein solcher Veranlassungszusammenhang ist, wie der Senat schon früher in Fällen einer zweiten oder weiteren Berufsausbildung entschieden hatte, regelmäßig gegeben, wenn das Studium Berufswissen vermittelt und damit auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet ist (s. dazu Senatsentscheidungen vom 20. Juli 2006 VI R 26/05, BFHE 214, 370, BStBl II 2006, 764; vom 18. Juni 2009 VI R 14/07, BFHE 225, 393, BStBl II 2010, 816; VI R 31/07, BFH/NV 2009, 1797).
  • BFH, 18.06.2009 - VI R 14/07

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - VI R 29/11
    Denn ein solcher Veranlassungszusammenhang ist, wie der Senat schon früher in Fällen einer zweiten oder weiteren Berufsausbildung entschieden hatte, regelmäßig gegeben, wenn das Studium Berufswissen vermittelt und damit auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet ist (s. dazu Senatsentscheidungen vom 20. Juli 2006 VI R 26/05, BFHE 214, 370, BStBl II 2006, 764; vom 18. Juni 2009 VI R 14/07, BFHE 225, 393, BStBl II 2010, 816; VI R 31/07, BFH/NV 2009, 1797).
  • FG Münster, 12.06.2019 - 7 K 57/18

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nach

    Dann sind die Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar, wenn sie in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Veranlassungszusammenhang mit späteren Einnahmen stehen (BFH-Urteil vom 27.10.2011 VI R 99/11, BFH/NV 2012, 216).
  • FG Düsseldorf, 14.12.2011 - 14 K 4407/10

    Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Werbungskostenabzugs für eine

    In seinen Urteilen vom 27.10.2011 (Az. VI R 52/10, VI R 29/11, juris) hat der BFH an dieser Rechtsauffassung ausdrücklich festgehalten.
  • FG Saarland, 04.04.2012 - 2 K 1020/09

    Aufwendungen für ein Erststudium im unmittelbaren Anschluss an die schulische

    Auf die Revision des Klägers hat der BFH mit Urteil vom 27. Oktober 2011, VI R 29/11, das Urteil des Senats aufgehoben und den Rechtsstreit zurückverwiesen (Bl. 159 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2014 - 12 A 298/14

    Berücksichtigung von höheren ausbildungsbedingten Werbungskosten i.R.e.

    Die Berufung kann auch nicht nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wegen einer Abweichung von den Entscheidungen des Bundesfinanzhofes vom 27. Oktober 2011 - VI R 29/11 - und vom 19. September 2012 - VI R 78/10 - zugelassen werden.
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