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   BFH, 14.05.1993 - VI R 29/92   

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BFH, 14.05.1993 - VI R 29/92 (https://dejure.org/1993,8070)
BFH, Entscheidung vom 14.05.1993 - VI R 29/92 (https://dejure.org/1993,8070)
BFH, Entscheidung vom 14. Mai 1993 - VI R 29/92 (https://dejure.org/1993,8070)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerliche Anerkennung einer Studienreise von Rechtsreferendaren nach Frankreich als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 31.01.1975 - VI R 42/74

    Gerichtsreferendar - Antrag auf Zuweisung - Präsident des OLG - Ableistung der

    Auszug aus BFH, 14.05.1993 - VI R 29/92
    Für die Feststellung der beruflichen Veranlassung komme den Anordnungen des Justizministeriums entscheidende Bedeutung zu, denn der Bundesfinanzhof (BFH) habe mit Urteil vom 31. Januar 1975 VI R 42/74 (BFHE 115, 55, BStBl II 1975, 421) anerkannt, daß bei einem Rechtsreferendar, der vom Oberlandesgerichtspräsidenten zur Ableistung seiner Anwaltsstation nach Südafrika überwiesen worden war, die hierdurch bedingten Aufwendungen als Werbungskosten anzuerkennen seien.

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht - wovon das FG ausgeht - aus dem Senatsurteil in BFHE 115, 55, BStBl II 1975, 421.

  • BFH, 07.02.1992 - VI R 93/90

    Aufwendungen für Klassenfahrt als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 14.05.1993 - VI R 29/92
    Dasselbe gilt nach der Rechtsprechung des Senates auch dann, wenn eine Reise im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses als verbindliche Schulveranstaltung durchgeführt wird (Senatsurteil vom 7. Februar 1992 VI R 93/90, BFHE 167, 115, BStBl II 1992, 531 - Klassenfahrt -).

    Ein derartiger unmittelbarer beruflicher Anlaß ergibt sich im Streitfall nicht nach den Rechtsgrundsätzen des Senatsurteils in BFHE 167, 115, BStBl II 1992, 531 (Klassenfahrt), wonach Aufwendungen für eine verbindliche Veranstaltung im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses unabhängig von ihrem allgemeinbildenden Inhalt in der Regel als Werbungskosten anzuerkennen sind.

  • BFH, 05.06.1992 - VI R 79/89

    Referendar-AG

    Auszug aus BFH, 14.05.1993 - VI R 29/92
    Nach bisheriger gerichtlicher Erfahrung ist bei Referendarreisen zu allgemeinen Informationszwecken auch in aller Regel ein nicht zu vernachlässigender touristischer Einschlag vorhanden gewesen (vgl. die Feststellungen zum Reiseverlauf, die den Senatsurteilen in BFH/NV 1992, 813 - Referendarreise nach Berlin - vom 24. Oktober 1991 VI R 134/87, BFH/NV 1992, 240 - Referendarreise nach Budapest - vom 7. September 1990 VI R 110/87, BFH/NV 1991, 232 - Referendarreise nach Polen - Beschluß vom 25. April 1986 VI B 41/85, BFH/NV 1986, 656 - Referendarreise nach Rom - sowie dem Urteil vom 17. Oktober 1980 VI R 80/78, nicht veröffentlicht - NV - Referendarreise nach den USA - zugrunde lagen).

    Es wäre aufzuklären gewesen, ob es sich nicht vielmehr um den Besuch eines Studien- und Dokumentationszentrums über das Leben der französischen Nationalheiligen handelte, der ebenso wie der Besuch der Gedenkstätte in "Plötzensee" (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juni 1992 VI R 79/89, BFH/NV 1992, 813) der Allgemeinbildung zuzurechnen ist.

  • BFH, 27.03.1991 - VI R 51/88

    1. Aufwendungen eines Hochschul-Geographen für Auslandsgruppenreise zu

    Auszug aus BFH, 14.05.1993 - VI R 29/92
    Aufwendungen für Reisen, denen ein offensichtlicher und unmittelbarer beruflicher Anlaß zugrunde gelegen hat, wie etwa das Aufsuchen eines Geschäftsfreundes, das Schreiben eines wissenschaftlichen Buches oder die Durchführung eines Forschungsauftrages bei einem Geographen (vgl. BFH-Urteil vom 27. März 1991 VI R 51/88, BFHE 164, 75, BStBl II 1991, 575) sowie das Halten eines Fachvortrages auf einem Fachärztekongreß, können selbst dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzuerkennen sein, wenn die zwischen den einzelnen Vortragsveranstaltungen liegende Zeit auch für private Unternehmungen genutzt werden kann (BFH-Urteil vom 12. April 1979 IV R 106/77, BFHE 127, 533, BStBl II 1979, 513).
  • BFH, 12.04.1979 - IV R 106/77

    Facharzt - Facharztkongreß - Betriebsausgaben - Reisekosten

    Auszug aus BFH, 14.05.1993 - VI R 29/92
    Aufwendungen für Reisen, denen ein offensichtlicher und unmittelbarer beruflicher Anlaß zugrunde gelegen hat, wie etwa das Aufsuchen eines Geschäftsfreundes, das Schreiben eines wissenschaftlichen Buches oder die Durchführung eines Forschungsauftrages bei einem Geographen (vgl. BFH-Urteil vom 27. März 1991 VI R 51/88, BFHE 164, 75, BStBl II 1991, 575) sowie das Halten eines Fachvortrages auf einem Fachärztekongreß, können selbst dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzuerkennen sein, wenn die zwischen den einzelnen Vortragsveranstaltungen liegende Zeit auch für private Unternehmungen genutzt werden kann (BFH-Urteil vom 12. April 1979 IV R 106/77, BFHE 127, 533, BStBl II 1979, 513).
  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus BFH, 14.05.1993 - VI R 29/92
    Im Ausgangspunkt ist das FG in seiner Entscheidung zutreffend von den Rechtsgrundsätzen ausgegangen, die der Große Senat des BFH mit Beschluß vom 27. November 1978 GrS 8/77 (BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213) zur steuerlichen Anerkennung von Auslandsgruppenreisen aufgestellt hat.
  • BFH, 25.04.1986 - VI B 41/85

    Bestimmung von Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit

    Auszug aus BFH, 14.05.1993 - VI R 29/92
    Nach bisheriger gerichtlicher Erfahrung ist bei Referendarreisen zu allgemeinen Informationszwecken auch in aller Regel ein nicht zu vernachlässigender touristischer Einschlag vorhanden gewesen (vgl. die Feststellungen zum Reiseverlauf, die den Senatsurteilen in BFH/NV 1992, 813 - Referendarreise nach Berlin - vom 24. Oktober 1991 VI R 134/87, BFH/NV 1992, 240 - Referendarreise nach Budapest - vom 7. September 1990 VI R 110/87, BFH/NV 1991, 232 - Referendarreise nach Polen - Beschluß vom 25. April 1986 VI B 41/85, BFH/NV 1986, 656 - Referendarreise nach Rom - sowie dem Urteil vom 17. Oktober 1980 VI R 80/78, nicht veröffentlicht - NV - Referendarreise nach den USA - zugrunde lagen).
  • BFH, 07.09.1990 - VI R 110/87

    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen eines Rechtsreferendars für eine Studienreise

    Auszug aus BFH, 14.05.1993 - VI R 29/92
    Nach bisheriger gerichtlicher Erfahrung ist bei Referendarreisen zu allgemeinen Informationszwecken auch in aller Regel ein nicht zu vernachlässigender touristischer Einschlag vorhanden gewesen (vgl. die Feststellungen zum Reiseverlauf, die den Senatsurteilen in BFH/NV 1992, 813 - Referendarreise nach Berlin - vom 24. Oktober 1991 VI R 134/87, BFH/NV 1992, 240 - Referendarreise nach Budapest - vom 7. September 1990 VI R 110/87, BFH/NV 1991, 232 - Referendarreise nach Polen - Beschluß vom 25. April 1986 VI B 41/85, BFH/NV 1986, 656 - Referendarreise nach Rom - sowie dem Urteil vom 17. Oktober 1980 VI R 80/78, nicht veröffentlicht - NV - Referendarreise nach den USA - zugrunde lagen).
  • BFH, 24.10.1991 - VI R 134/87

    Aufwendungen, eines Steuerpflichtigen um in dem ausgeübten Beruf auf dem

    Auszug aus BFH, 14.05.1993 - VI R 29/92
    Nach bisheriger gerichtlicher Erfahrung ist bei Referendarreisen zu allgemeinen Informationszwecken auch in aller Regel ein nicht zu vernachlässigender touristischer Einschlag vorhanden gewesen (vgl. die Feststellungen zum Reiseverlauf, die den Senatsurteilen in BFH/NV 1992, 813 - Referendarreise nach Berlin - vom 24. Oktober 1991 VI R 134/87, BFH/NV 1992, 240 - Referendarreise nach Budapest - vom 7. September 1990 VI R 110/87, BFH/NV 1991, 232 - Referendarreise nach Polen - Beschluß vom 25. April 1986 VI B 41/85, BFH/NV 1986, 656 - Referendarreise nach Rom - sowie dem Urteil vom 17. Oktober 1980 VI R 80/78, nicht veröffentlicht - NV - Referendarreise nach den USA - zugrunde lagen).
  • BFH, 22.01.1993 - VI R 64/91

    Aufwendungen für eine Studienreise in ein fernöstliches Land sind nur dann

    Auszug aus BFH, 14.05.1993 - VI R 29/92
    Insofern unterscheidet sich die vorliegende Informationsreise von Rechtsreferendaren im Rahmen ihres Ausbildungsdienstverhältnisses von einer Auslandsreise bereits ausgebildeter Juristen, bei der nach der Rechtsprechung des Senates eine besondere berufliche Veranlassung nur dann anzuerkennen ist, wenn ein konkreter Bezug zwischen der ausgeübten Berufstätigkeit und dem Recht des Reiselandes besteht, was der Senat etwa für eine Reise von Richtern nach Japan verneint hat (Urteil vom 22.Januar 1993 VI R 64/91, BFHE . . ., . . ., BStBl II 1993, . . .).
  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    bb) Demgegenüber ließ der BFH in zahlreichen anderen Fällen Reisekosten trotz beruflicher Mitveranlassung insgesamt nicht zum Abzug zu (Urteile vom 13. Februar 1980 I R 178/78, BFHE 130, 48, BStBl II 1980, 386 - Studienreisen eines Herstellers und Vertreibers von orthopädischen Hilfsmitteln; vom 8. Juli 1988 VI R 118/86, BFH/NV 1989, 93 - Türkeireise einer Berufsschullehrerin, die fast ausschließlich türkische Schülerinnen unterrichtet; vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19 - Steuerberater-Symposium auf der "Finnjet"; vom 1. Dezember 1989 VI R 135/86, BFH/NV 1990, 558; vom 8. August 1991 VI R 161/87, BFH/NV 1992, 100 - jeweils Studienreise eines Lehrers in die DDR; vom 7. September 1990 VI R 110/87, BFH/NV 1991, 232; vom 24. Oktober 1991 VI R 134/87, BFH/NV 1992, 240; vom 14. Mai 1993 VI R 29/92, BFH/NV 1993, 653 - jeweils vom Dienstherrn genehmigte Auslandsstudienreise von Referendaren; vom 27. März 1991 VI R 51/88, BFHE 164, 75, BStBl II 1991, 575 - von der Hochschule genehmigte Auslandsstudienreise eines Geographieprofessors; vom 2. März 1995 IV R 59/94, BFH/NV 1995, 959 - Fortbildungsveranstaltung für Rechtsanwälte in Sils Maria; vom 21. August 1995 VI R 47/95, BFHE 179, 37, BStBl II 1996, 10 - Englandreise einer Englischlehrerin; vom 29. November 2006 VI R 36/02, BFH/NV 2007, 681 - Israelreise einer Religionslehrerin mit dem Schulkollegium).
  • FG Hessen, 02.04.2001 - 9 K 4334/99

    Rechtsanwalt; Juristischer Vorbereitungsdienst; Referendarzeit; Zusatzstudium;

    Aus diesem Grunde scheidet es auch aus, die strittigen Aufwendungen als vorweggenommene Fortbildungskosten im Zusammenhang mit dem nach dem Studium in E aufgenommenen Referendardienst zu berücksichtigen (zur Berücksichtigung der im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses als Referendar entstandenen Aufwendungen als Werbungskosten s. z.B. BFH Urteil vom 14.05.1993 - VI R 29/92, BFH/NV 1993, 653).
  • FG Hessen, 13.05.1998 - 12 K 6306/97

    Exkursion; Ausland; Java; Indonesien; Geografie; Studienreise;

    Aufwendungen für Reisen, denen ein offensichtlicher und unmittelbarer beruflicher Anlaß zugrunde gelegen hat, wie etwa das Aufsuchen eines Geschäftsfreundes, das Schreiben eines wissenschaftlichen Buches, die Durchführung eines Forschungsauftrages bei einem Geographen, das Halten eines Fachvortrages auf einem Fachärztekongreß oder die Durchführung der Reise als verbindliche Veranstaltung im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses, können selbst dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzuerkennen sein, wenn die zwischen den einzelnen Vortragsveranstaltungen liegende Zeit auch für private Unternehmungen genutzt werden kann (BFH-Urteil vom 14.5.1993 VI R 29/92, BFH/NV 1993, 653, m. w. N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 09.10.1996 - 1 K 2937/93

    Lohnsteuer; Promotionskosten keine Werbungskosten

    Seine Aufwendungen zur allgemeinen Vorbereitung auf die künftige Tätigkeit als Jurist sind deshalb - von typischen Kosten zur Vorbereitung der Promotion oder anderen privat mitveranlaßten Kosten abgesehen (BStBl II 1972, 643 [BFH 07.04.1972 - VI R 58/69] ; BFH/NV 1993, 653) - unmittelbar beruflich veranlaßt.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.1995 - 1 K 120/94
    Wenn in einem solchen Fall die Reisetage wie Arbeitstage mit berufsfördernden Veranstaltungen ausgefüllt werden, an denen der betreffende Teilnehmer sich auch beteiligt, so ist dadurch die berufliche Veranlassung begründet (Urt. des BFH vom 14.5.1993 VI R 29/92, BFH/NV 1993, 653).
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