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   BFH, 08.11.1996 - VI R 29/96   

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https://dejure.org/1996,2248
BFH, 08.11.1996 - VI R 29/96 (https://dejure.org/1996,2248)
BFH, Entscheidung vom 08.11.1996 - VI R 29/96 (https://dejure.org/1996,2248)
BFH, Entscheidung vom 08. November 1996 - VI R 29/96 (https://dejure.org/1996,2248)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • RA Kotz (Kurzinformation)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Abschreibungsdauer bei Personalcomputern

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Abschreibung
    AfA-Tabelle

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 Nr 6, EStG § 9 Abs 1 Nr 7, EStG § 7 Abs 1 S 2
    Absetzung für Abnutzung; Arbeitsmittel; Computer; Nutzungsdauer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.07.1991 - VI R 82/89

    PKW - Anschaffungskosten - Nutzungsdauer - Jahresfahrleistung

    Auszug aus BFH, 08.11.1996 - VI R 29/96
    Zur Beweiserleichterung im Bereich der Sachverhaltsermittlung und der Verfahrensökonomie hat die Finanzverwaltung die AfA-Tabelle herausgegeben, um einen Anhalt dafür zu geben, ob die voraussichtliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts zutreffend geschätzt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juli 1991 VI R 82/89, BFHE 165, 378 [BFH 26.07.1991 - VI R 82/89], BStBl II 1992, 1000, unter II. 5.6. der Entscheidungsgründe).

    Sollte das FG weiterhin davon ausgehen, daß die amtliche AfA- Tabelle nicht anzuwenden ist, weil die Nutzungsdauer von Personal-Computern im Streitjahr 1991 bereits generell weniger als fünf Jahre betragen hat, so wird es dies nach vorheriger entsprechender Anhörung der Finanzverwaltung ausführlich zu begründen haben (vgl. insoweit auch das BFH-Urteil in BFHE 165, 378 [BFH 26.07.1991 - VI R 82/89], BStBl II 1992, 1000, unter II. 8. der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 16.06.1995 - X B 237/94

    Abschreibungsdauer bei Personalcomputern

    Auszug aus BFH, 08.11.1996 - VI R 29/96
    Das FA begehrt mit der vom FG wegen Divergenz zum Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Juni 1995 X B 237/94 (BFH/NV 1995, 1062) zugelassenen Revision die Aufhebung der Vorentscheidung und die Abweisung der Klage.

    Das FG hat keine ausreichenden Umstände dargelegt, die geeignet wären, die Vermutung der Richtigkeit der amtlichen AfA-Tabelle zu widerlegen (BFH-Beschluß in BFH/NV 1995, 1062).

  • BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01

    Gemischt genutzter privater PC

    Schließlich wird das FG darzulegen haben, warum es entgegen der für das Streitjahr geltenden AfA-Tabelle von einer nur dreijährigen Nutzungsdauer des PC ausgegangen ist (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 8. November 1996 VI R 29/96, BFH/NV 1997, 288, und vom 9. Dezember 1999 III R 74/97, BFHE 191, 125, BStBl II 2001, 311).
  • BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09

    Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren

    Insoweit muss es bei dem Grundsatz verbleiben, dass derjenige, der eine von den AfA-Tabellen abweichende Nutzungsdauer geltend macht, entsprechende Gründe substantiiert vorzutragen hat (BFH-Urteile vom 8. November 1996 VI R 29/96, BFH/NV 1997, 288, und vom 15. Februar 2001 III R 130/95, BFH/NV 2001, 1041; Urteile des FG Köln vom 27. November 2007  8 K 3037/06, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 836, und des Niedersächsischen FG vom 29. Januar 2009  10 K 333/07, juris).
  • FG Niedersachsen, 09.07.2014 - 9 K 98/14

    Gleichheitsgerechte Anwendung von § 7 Abs. 4 S. 2 EStG als Ziel der Anwendung der

    Will das FG von der in der amtlichen AfA-Tabelle zugrunde gelegten Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts generell und nicht nur wegen der Besonderheiten des Einzelfalls abweichen, erfordert dies eine Auseinandersetzung mit den Erkenntnisgrundlagen der Finanzverwaltung, auf denen die AfA-Tabelle beruht (BFH-Urteil vom 8. November 1996 VI R 29/96, BFH/NV 1997, 288).
  • BFH, 28.10.2008 - IX R 16/08

    Absetzung für Abnutzung bei einem Pflegeheim - Differenzierung zwischen

    Will das FG von der in der amtlichen AfA-Tabelle zugrunde gelegten Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts generell und nicht nur wegen der Besonderheiten des Einzelfalls abweichen, erfordert dies eine Auseinandersetzung mit den Erkenntnisgrundlagen der Finanzverwaltung, auf denen die AfA-Tabelle beruht (BFH-Urteil vom 8. November 1996 VI R 29/96, BFH/NV 1997, 288).
  • BFH, 15.02.2001 - III R 130/95

    Investitionszulage - Mietvertrag - Telekommunikationsanlagen - Kauf -

    Ein Abweichen von den amtlichen Tabellen erfordert eine Auseinandersetzung mit den Erkenntnisgrundlagen der Finanzverwaltung hinsichtlich der in den AfA-Tabellen für die entsprechenden Wirtschaftsgüter aufgestellte Nutzungsdauer und die Darlegung von Umständen, die geeignet sind, die Vermutung der Richtigkeit dieser amtlichen AfA-Tabellen zu widerlegen (BFH-Urteil vom 8. November 1996 VI R 29/96, BFH/NV 1997, 288, und BFH-Beschluss vom 16. Juni 1995 X B 237/94, BFH/NV 1995, 1062).

    Immer muss jedoch derjenige, der sich auf die Änderung der Nutzungsdauer beruft, die entsprechenden Umstände substantiiert darlegen (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 288; Schmidt/ Drenseck, a.a.O., § 7 Rz. 86).

  • FG Saarland, 20.05.2020 - 2 K 1251/17

    Umfang der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen in doppelter Haushaltsführung

    Die Richtigkeit der amtlichen AfA-Tabelle wird widerlegbar vermutet (BFH vom 8. November 1996 VI R 29/96, BFH/NV 1997, 288 ).
  • BFH, 09.12.1999 - III R 74/97

    Wirtschaftliches Eigentum bei Kfz-Leasing

    Wolle das FG von der regelmäßigen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in der amtlichen Tabelle abweichen, so hätte es sich gründlich mit den Erkenntnissen der Finanzverwaltung auseinandersetzen müssen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 8. November 1996 VI R 29/96, BFH/NV 1997, 288, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1997, 194 betreffend Personalcomputer).
  • FG Niedersachsen, 16.01.2003 - 10 K 82/99

    Steuerliche Behandlung beim Updating noch nicht vollständig abgeschriebener

    Für im Streitjahr angeschaffte PC war für den Regelfall noch von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von fünf Jahren auszugehen (BFH-Urteil vom 08.11.1996 VI R 29/96, BFH/NV 1997, 288; BFH-Beschluss vom 16.06.1995 X B 237/94, BFH/NV 1995, 1062).

    Denn die rasch fortschreitende technische Entwicklung hat bereits bei der Aufstellung der insoweit zugrunde liegenden AfA-Tabelle und der generellen Schätzung der Nutzungsdauer von fünf Jahren (BFH-Urteil vom 08.11.1996 VI R 29/96 und BFH-Beschluss vom 16.06.1995 X B 237/94, a.a.O.) und offensichtlich zeitnah in den späteren AfA-Tabellen Berücksichtigung gefunden; so ist nach lfd.-Nr. 6.13.3.2 der mit BMF-Schreiben vom 18.04.1997 (BStBl I 1997, 376) veröffentlichten amtlichen AfA-Tabelle für nach dem 30.06.1997 neu angeschaffte PC/Notebooks/Workstations u.ä.

    Kürzere Nutzungsdauern sind abweichend von den AfA-Tabellen im konkreten Einzelfall nur dann zugrunde zu legen, wenn objektiv nachprüfbare Gründe hierfür vorliegen und vorgetragen werden (BFH-Urteil vom 08.11.1996 VI R 29/96 und BFH-Beschluss vom 16.06.1995 X B 237/94, a.a.O.).

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 52/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14. 2. 2011 IV R 46/09 - Ein Windpark besteht

    Insoweit muss es bei dem Grundsatz verbleiben, dass derjenige, der eine von den AfA-Tabellen abweichende Nutzungsdauer geltend macht, entsprechende Gründe substantiiert vorzutragen hat (BFH-Urteile vom 8. November 1996 VI R 29/96, BFH/NV 1997, 288, und vom 15. Februar 2001 III R 130/95, BFH/NV 2001, 1041; Urteile des FG Köln vom 27. November 2007  8 K 3037/06, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 836, und des Niedersächsischen FG vom 29. Januar 2009  10 K 333/07, juris).
  • FG Saarland, 08.11.2006 - 1 K 336/03

    AfA-Tabellen und Nutzungsdauer von Gebäuden

    Das Finanzgericht kann von der in der AfA-Tabelle festgelegten Nutzungsdauer generell - also unabhängig vom Einzelfall - nur abweichen, wenn es sich mit den Erkenntnisgrundlagen der Finanzverwaltung auseinandergesetzt hat (BFH v. 8. November 1996 VI R 29/96, DStR 1997, 194).
  • BFH, 22.12.2000 - IV B 4/00

    Nachweis von WK

  • FG Köln, 27.11.2007 - 8 K 3037/06

    Bemessung der Absetzungen für Abnutzung (AfA ) einer Windkraftanlage unter der

  • FG Niedersachsen, 16.05.2023 - 9 K 93/22

    Abschreibung; AfA-Tabelle; Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer; Motoryacht;

  • FG Niedersachsen, 29.01.2009 - 10 K 333/07

    Bestimmung des Abschreibungszeitraums der von einer Kommanditgesellschaft (KG)

  • FG Hamburg, 14.03.2002 - VI 147/00

    Werbungskostenabzug bei einem Lehrer für Arbeitsmittel u.a.

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.10.1999 - 6 K 1960/98

    Steuerliche Absetzung eines Computers im Arbeitszimmer

  • FG Baden-Württemberg, 05.05.2010 - 14 K 2569/07

    Zum Unterschied zwischen einer Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 AO und einer neuen

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