Weitere Entscheidungen unten: BFH | BFH, 02.01.2007

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   BFH, 29.11.2006 - VI R 3/04   

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https://dejure.org/2006,633
BFH, 29.11.2006 - VI R 3/04 (https://dejure.org/2006,633)
BFH, Entscheidung vom 29.11.2006 - VI R 3/04 (https://dejure.org/2006,633)
BFH, Entscheidung vom 29. November 2006 - VI R 3/04 (https://dejure.org/2006,633)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 3 Nr. 12 Satz 2, § 9 Abs. 5 i. V. m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b, § 19 Abs. 1 Satz 1

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 3 Nr. 12 Satz 2, § 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b, § 19 Abs. 1 Satz 1

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 12 Satz 2; ; EStG § 9 Abs. 5; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b; ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG ist die Erstattung nur solcher Aufwendungen steuerfrei, die als Werbungskosten abziehbar sind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG ist die Erstattung nur solcher Aufwendungen steuerfrei, die als Werbungskosten abziehbar sind

  • datenbank.nwb.de

    Nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG ist die Erstattung nur solcher Aufwendungen steuerfrei, die als Werbungskosten abziehbar sind

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerbarkeit einer Mietentschädigung des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Arbeitgebererstattung für's häusliche Arbeitszimmer

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsecke in der Privatwohnung - Steuerfreie Aufwandsentschädigung ist nur bei Werbungskosten möglich!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitgebererstattung fürs häusliche Arbeitszimmer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerbefreiung der Erstattung von als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen; Steuerfreiheit einer vom Arbeitgeber für die berufliche Nutzung von Wohnraum gezahlten Aufwandsentschädigung; Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Steuerfreie Arbeitgebererstattungen nur bei Werbungskostenersatz

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Aufwandsentschädigung für die berufliche Nutzung von Wohnraum

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vom Arbeitgeber gezahlte Aufwandsentschädigungen für Mietwohnung stellen grunds. Arbeitslohn dar

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Aufwandsentschädigung für die Mietwohnung des Arbeitnehmers

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Aufwandsentschädigung für Heimarbeitsplatz zu versteuern

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 3 Nr 12 S 2, EStG § 9 Abs 1 S 1
    Arbeitszimmer; Aufwandsentschädigung; Miete; Werbungskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 216, 163
  • NZM 2007, 339
  • BB 2007, 137
  • BB 2007, 91 (Ls.)
  • DB 2007, 204
  • BStBl II 2007, 308
  • BStBl II 2007, 309
 
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Wird zitiert von ... (44)

  • BFH, 27.07.2015 - GrS 1/14

    Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im

    Die begrenzte oder die volle Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten setzte nach wie vor voraus, dass das Arbeitszimmer (nahezu) ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wurde (BFH-Urteil vom 29. November 2006 VI R 3/04, BFHE 216, 163, BStBl II 2007, 308; BFH-Beschlüsse vom 13. November 2007 VI B 100/07, BFH/NV 2008, 219; vom 19. Juli 2005 VI B 175/04, BFH/NV 2005, 2000; vom 4. Mai 2005 VI B 35/04, BFH/NV 2005, 1549).
  • BFH, 31.01.2017 - IX R 10/16

    Besteuerung von Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter

    § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG befreit nur die Erstattung solcher Aufwendungen von der Steuer, die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteile vom 29. November 2006 VI R 3/04, BFHE 216, 163, BStBl II 2007, 308, m.w.N., und vom 27. August 2013 VIII R 34/11, BFHE 242, 393, BStBl II 2014, 248, unter II.1.).
  • BFH, 21.11.2013 - IX R 23/12

    Zur Aufteilbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer - Vorlage an den

    c) Auch unter Geltung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG wurde seitens der Rechtsprechung für den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zum Teil verlangt, dass dieses "so gut wie ausschließlich beruflich genutzt" werde (BFH-Urteil vom 29. November 2006 VI R 3/04, BFHE 216, 163, BStBl II 2007, 308; Beschluss vom 13. November 2007 VI B 100/07, BFH/NV 2008, 219) oder "ausschließlich oder zumindest nahezu ausschließlich betrieblichen oder beruflichen Zwecken diente" (BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 2005 VI B 175/04, BFH/NV 2005, 2000; vom 4. Mai 2005 VI B 35/04, BFH/NV 2005, 1549).

    Dies wurde insbesondere damit begründet, dass zwischen dem privaten Wohnbereich und dem Arbeitszimmer eine klare Abgrenzung gegeben sein müsse (vgl. BFH-Urteil in BFHE 216, 163, BStBl II 2007, 308, m.w.N.).

    Der VI. Senat hat auf die Anfrage des vorlegenden Senats der Abweichung von seinem Urteil in BFHE 216, 163, BStBl II 2007, 308 zugestimmt.

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   BFH, 02.01.2007 - VI R 3/04   

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BFH, Entscheidung vom 02. Januar 2007 - VI R 3/04 (https://dejure.org/2007,75524)
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