Rechtsprechung
BFH, 12.02.2009 - VI R 32/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
- openjur.de
Übernahme der Mitgliedsbeiträge zum Deutschen Anwaltverein durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn; Eigenbetriebliches Interesse; Revisionsrechtliche Überprüfbarkeit der Gesamtwürdigung der Umstände
- Simons & Moll-Simons
EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 42d Abs. 1 Nr. 1
- IWW
- Betriebs-Berater
Übernahme der Mitgliedsbeiträge zum Deutschen Anwaltverein durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn
- BRAK-Mitteilungen
Übernahme der Mitgliedsbeiträge zum DAV durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn
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Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2009, 139 - Techniker Krankenkasse
- Judicialis
EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; EStG § 38 Abs. 3 S. 1; ; EStG § 41a Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Übernahme der Mitgliedsbeiträge zum Deutschen Anwaltverein durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen von Arbeitslohn bei Übernahme der Beiträge für die Mitgliedschaft einer angestellten Rechtsanwältin im Deutschen Anwaltverein durch den Arbeitgeber
- datenbank.nwb.de
Übernahme der Mitgliedsbeiträge zum Deutschen Anwaltverein durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietgliedsbeiträge für Anwaltsverein lohnsteuerpflichtig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- IWW (Kurzinformation)
Arbeitgeberleistungen - Arbeitgeber übernimmt Beiträge zur Rechtsanwaltskammer
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Übernahme der Mitgliedsbeiträge zum Deutschen Anwaltverein durch den Arbeitgeber
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorliegen von Arbeitslohn bei Übernahme der Beiträge für die Mitgliedschaft einer angestellten Rechtsanwältin im Deutschen Anwaltverein durch den Arbeitgeber
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Übernahme von Beiträgen zum Anwaltsverein führt zu Arbeitslohn
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Mitgliedsbeiträge zum Deutschen Anwaltverein
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)
Übernahme der Beiträge für die Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein als Arbeitslohn
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Vom Arbeitgeber übernommener Mitgliedsbeitrag an Deutschen Anwaltverein ist Arbeitslohn
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Übernahme von Beiträgen für Anwaltsverein
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mitgliedsbeiträge von angestellten Rechtsanwälten für Anwaltsverein lohnsteuerpflichtig? (IMR 2010, 117)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitslohn
- Vorteile, die durch das Dienstverhältnis veranlasst sind und Arbeitslohn darstellen
- Abgrenzung zwischen Entlohnungscharakter und eigenbetrieblichem Interesse
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 21.02.2008 - 1 K 1262/07
- BFH, 12.02.2009 - VI R 32/08
Papierfundstellen
- BFHE 224, 314
- NJW 2009, 1631
- BB 2009, 859
- DB 2009, 880
- BStBl II 2009, 462
- BStBl II 2010, 462
- NZA-RR 2009, 441
Wird zitiert von ... (17)
- BFH, 01.10.2020 - VI R 11/18
Arbeitslohn bei Übernahme der Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung …
Ebenso hat der Senat für den Fall der Übernahme der Mitgliedsbeiträge einer angestellten Rechtsanwältin im DAV das eigenbetriebliche Interesse der Arbeitgeberin als vergleichsweise gering angesehen und damit auch insoweit Arbeitslohn bejaht (Senatsurteil vom 12.02.2009 - VI R 32/08, BFHE 224, 314, BStBl II 2009, 462).Es hat eine Gesamtwürdigung vorgenommen, die revisionsrechtlich nur begrenzt überprüfbar ist (hierzu z.B. Senatsurteile in BFHE 220, 266, BStBl II 2008, 378, und in BFHE 224, 314, BStBl II 2009, 462).
- FG Bremen, 21.09.2017 - 1 K 20/17
Pauschale Lohnsteuer nach § 37b EStG - Verschaffung der Gelegenheit zum Besuch …
Bei einer durch das Arbeitsverhältnis veranlassten Zuwendung an Arbeitnehmer liege Arbeitslohn nur dann nicht vor, wenn sich ein Vorteil als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung darstelle, so dass das Interesse des Arbeitnehmers vernachlässigt werden könne (Hinweis auf BFH-Urteil vom 12. Februar 2009 VI R 32/08, BFHE 224, 314 , BStBl II 2009, 462 ). - BFH, 07.05.2009 - VI R 8/07
Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn
Hingegen sind Vorteile, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen und demnach aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse gewährt werden, kein Arbeitslohn (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691, m.w.N.; vom 26. Juli 2007 VI R 64/06, BFHE 218, 370, BStBl II 2007, 892; vom 17. Januar 2008 VI R 26/06, BFHE 220, 266, BStBl II 2008, 378; vom 12. Februar 2009 VI R 32/08, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2009, 830).
- FG Münster, 01.02.2018 - 1 K 2943/16
Rechtmäßige Haftungsinanspruchnahme einer Rechtsanwaltssozietät in der Rechtsform …
Dagegen sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen (vgl. BFH, Urteil vom 12.02.2009, VI R 32/08, BStBl II 2009, 462).Ist aber - neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers - ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zur Lohnzuwendung (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. etwa Urteile vom 11.04.2006, VI R 60/02, BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691, m.w.N.; vom 26.07.2007, VI R 64/06, BFHE 218, 370, BStBl II 2007, 892; vom 17.01.2008, VI R 26/06, BFHE 220, 266, BStBl II 2008, 378; vom 12.02.2009, VI R 32/08, BStBl II 2009, 462; BFH, Urteil vom 10.03.2016, VI R 58/14, BStBl II 2016, 621).
Die Übernahme der Beiträge für die Mitgliedschaft einer angestellten Rechtsanwältin im Deutschen Anwaltverein führt zu Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse handelt (BFH, Urteil v. 12.02.2009, VI R 32/08, BStBl II 2009, 462).
Die Klägerin hat sich ausweislich der Begründung des Haftungsbescheides mit der Übernahme der Lohnsteuer einverstanden erklärt (vgl. auch BFH-Urteil v. 12.02.2009, VI R 32/08, BStBl. II 2009, 462).
- FG Rheinland-Pfalz, 21.12.2016 - 1 K 1605/14
Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers für übernommene Steuerberatungskosten
Der Verwendung der Formulierung "bei Weitem überwiegt" in den Urteilen des BFH VI R 51/08, VI R 32/08 und VI R 26/08 könne nicht entnommen werden, dass ein nahezu ausschließliches Interesse des Arbeitgebers vorhanden sein müsse und das Interesse des Arbeitnehmers nur unerheblich sein dürfe. - FG Bremen, 23.03.2011 - 1 K 150/09
Bereitstellung von vergünstigten Mitgliedschaften für Arbeitnehmer in …
Dementsprechend sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen (vgl. BFH-Urteil vom 12. Februar 2009 VI R 32/08, BFHE 224, 314, BStBl II 2009, 462). - BFH, 21.01.2010 - VI R 2/08
Übernahme von Steuerberatungskosten ist Arbeitslohn
Ist aber --neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers-- ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zur Lohnzuwendung (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691, m.w.N.; vom 26. Juli 2007 VI R 64/06, BFHE 218, 370, BStBl II 2007, 892; vom 17. Januar 2008 VI R 26/06, BFHE 220, 266, BStBl II 2008, 378; vom 12. Februar 2009 VI R 32/08, BFHE 224, 314, BStBl II 2009, 462, m.w.N.).Diese Gesamtwürdigung, die revisionsrechtlich nur begrenzt überprüfbar ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. Februar 2005 VI B 113/04, BFHE 209, 211, BStBl II 2005, 488;… vom 10. November 2005 VI B 75/05, BFH/NV 2006, 530;… BFH-Urteil vom 12. April 2007 VI R 77/04, BFH/NV 2007, 1643; in BFHE 224, 314, BStBl II 2009, 462;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 118 Rz 30; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 118 FGO Rz 87, m.w.N.), ist möglich; sie lässt keinen Rechtsfehler erkennen.
- FG Schleswig-Holstein, 25.06.2014 - 2 K 78/13
Geldwerter Vorteil durch Mitversicherung von Ärzten in der …
Hierbei sei nach ständiger Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 12. Februar 2009 VI R 32/08, vom 11. April 2006 VI R 60/02 und vom 9. August 1996 VI R 88/93) allein ausschlaggebend, dass ein dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber anlässlich des Dienstverhältnisses zugewandter (geldwerter) Vorteil Entlohnungscharakter für die zu Verfügung gestellte Arbeitskraft haben müsse, um als Arbeitslohn angesehen zu werden.Dem Tatbestandsmerkmal "für" ist nach ständiger Rechtsprechung zu entnehmen, dass ein dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zugewendeter Vorteil Entlohnungscharakter für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft haben muss, um als Arbeitslohn angesehen zu werden (BFH-Urteil vom 12. Februar 2009 VI R 32/08, BStBl. II 2009, 462; vom 11. April 2006 VI R 60/02, BStBl. II 2006, 691; und vom 9. August 1996 VI R 88/93, BStBl. II 1997, 97).
- BFH, 07.05.2009 - VI R 16/07
Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn
Vorteile, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen und demnach aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse gewährt werden, sind kein Arbeitslohn (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691, m.w.N.; vom 26. Juli 2007 VI R 64/06, BFHE 218, 370, BStBl II 2007, 892; vom 17. Januar 2008 VI R 26/06, BFHE 220, 266, BStBl II 2008, 378; vom 12. Februar 2009 VI R 32/08, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2009, 830). - BFH, 15.01.2015 - VI B 103/14
Lohnsteueranrufungsauskunft: Antrag auf AdV des Widerrufs einer …
Dabei berief sich die Prüferin auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Februar 2009 VI R 32/08 (BFHE 224, 314, BStBl II 2009, 462). - FG Hamburg, 04.11.2014 - 2 K 95/14
Kein geldwerter Vorteil für angestellte Anwälte durch die eigene …
- FG Rheinland-Pfalz, 09.09.2020 - 2 K 1486/17
Zur Frage, ob Beitragszahlungen einer Partnerschaftsgesellschaft für angestellte …
- FG Nürnberg, 27.02.2019 - 5 K 1199/17
Haftungsbescheid über Lohnsteuer und sonstige Lohnabzugsbeträge
- FG Thüringen, 08.11.2017 - 3 K 337/17
Von einer Rechtsanwaltskanzlei für ihre eigene Berufshaftpflichtversicherung …
- FG Münster, 23.03.2022 - 7 K 2350/19
Kein behördlicher Nachforderungsanspruch bei Bestehen eines steuerfreien …
- FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 632/10
Verlust des Grenzgängerstatus eines im Inland ansässigen Arbeitnehmers wegen …
- FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 3 K 4/07
Obligatorische Beiträge an schweizer Pensionskasse als steuerfreier Arbeitslohn …