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   BFH, 27.05.2003 - VI R 33/01   

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https://dejure.org/2003,105
BFH, 27.05.2003 - VI R 33/01 (https://dejure.org/2003,105)
BFH, Entscheidung vom 27.05.2003 - VI R 33/01 (https://dejure.org/2003,105)
BFH, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - VI R 33/01 (https://dejure.org/2003,105)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung als Werbungskosten

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 12 Nr. 1

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auch Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung können als Werbungskosten abziehbar sein ? Änderung der Rechtsprechung ? Grundsatzentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 10 Abs. 1 Nr. 7 § 12 Nr. 1
    Erstmalige Berufsausbildung: Vorab entstandene Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbungskostenabzug für erste Berufsausbildung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anerkennung vorab entstandene Werbungskosten bei einer erstmaligen Berufsausbildung ; Veranlassungszusammenhang bei vorab entstandenen Werbungskosten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch Ausgaben für die erste Berufsausbildung - können steuerlich absetzbar sein Bundesfinanzhof änderte Rechtsprechung zu den Werbungskosten

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Vorab entstandene Werbungskosten bei Berufsausbildung

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    STEUERN - Ausbildung auf Staatskosten

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 7
    Ausbildung; Fortbildung; Verkehrsflugzeugführer; Vorweggenommene Werbungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 202, 314
  • NJW 2003, 2775
  • FamRZ 2003, 1747 (Ls.)
  • BB 2003, 1603
  • DB 2003, 1485
  • BStBl II 2004, 884
 
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Wird zitiert von ... (114)

  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Unter denselben Voraussetzungen berücksichtigte er ferner Kosten einer Berufsausbildung zum Verkehrsflugzeugführer (BFHE 202, 314; 207, 393) und eines Hochschulstudiums, das im Anschluss an das Abitur aufgenommen wird (BFHE 214, 370), als Werbungskosten.

    Das die Aufwendungen auslösende, maßgebliche Moment sei die Erzielung künftiger steuerbarer Einnahmen aus einer beruflichen Tätigkeit (BFHE 202, 314 ).

  • BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12

    Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für

    Danach waren die Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung in Fällen einer Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer als vorab entstandene Werbungskosten anzuerkennen (Senatsurteile vom 27. Mai 2003 VI R 33/01, BFHE 202, 314, BStBl II 2004, 884; VI R 58/02, juris).

    Dementsprechend hatte er mit Urteil in BFHE 202, 314, BStBl II 2004, 884 zur erstmaligen Berufsausbildung in Fällen einer Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer entschieden.

  • BFH, 17.07.2014 - VI R 61/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und

    Danach waren die Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung in Fällen einer Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer als vorab entstandene Werbungskosten anzuerkennen (Senatsurteile vom 27. Mai 2003 VI R 33/01, BFHE 202, 314, BStBl II 2004, 884; VI R 58/02, juris).

    Dementsprechend hatte er mit Urteil in BFHE 202, 314, BStBl II 2004, 884 zur erstmaligen Berufsausbildung in Fällen einer Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer entschieden.

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