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   BFH, 15.11.1991 - VI R 36/89   

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https://dejure.org/1991,599
BFH, 15.11.1991 - VI R 36/89 (https://dejure.org/1991,599)
BFH, Entscheidung vom 15.11.1991 - VI R 36/89 (https://dejure.org/1991,599)
BFH, Entscheidung vom 15. November 1991 - VI R 36/89 (https://dejure.org/1991,599)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1982 § 3 Nr. 16, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 2, § 21 a; BUKG § 6 a; LStR 1981 Abschn. 26 Abs. 1 Satz 4

  • Wolters Kluwer

    Einfamilienhaus - Maklerkosten - Umzugskostenersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Umzugskosten
    Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten und Vorsteuerabzug
    Andere Auslagen
    Maklergebühren

Papierfundstellen

  • BFHE 166, 456
  • NJW 1992, 2247
  • BB 1992, 1836
  • BB 1992, 767
  • DB 1992, 973
  • BStBl II 1992, 492
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.11.1986 - VI R 106/85

    1. Beruflich veranlaßte Umzugskosten ohne Arbeitsplatzwechsel bei

    Auszug aus BFH, 15.11.1991 - VI R 36/89
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. Urteil vom 6. November 1986 VI R 106/85, BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81) können Umzugskosten auch dann als Werbungskosten anerkannt werden, wenn der beruflich veranlaßte Umzug in ein zuvor erworbenes Einfamilienhaus erfolgt.
  • BFH, 07.09.1990 - VI R 141/86

    Anforderungen an die Feststellung der nur unwesentlich privaten Zwecken

    Auszug aus BFH, 15.11.1991 - VI R 36/89
    Die Verweisung der LStR auf die Vorschriften des BUKG zur Ermittlung von steuerfreiem Umzugskostenersatz nach § 3 Nr. 16 EStG und eines zutreffenden Werbungskostenabzugs nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sind jedenfalls dort nicht zu beachten, wo diese Regelungen mit den genannten Vorschriften des EStG nicht vereinbar sind (vgl. Urteile des Senats vom 6. November 1986 VI R 135/85, BFHE 148, 283, BStBl II 1987, 188, und vom 7. September 1990 VI R 141/86, BFH/NV 1991, 445, 447, rechte Spalte).
  • BFH, 06.11.1986 - VI R 135/85

    Zum Abzug von Werbungskosten und zur entsprechenden Anwendung der

    Auszug aus BFH, 15.11.1991 - VI R 36/89
    Die Verweisung der LStR auf die Vorschriften des BUKG zur Ermittlung von steuerfreiem Umzugskostenersatz nach § 3 Nr. 16 EStG und eines zutreffenden Werbungskostenabzugs nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sind jedenfalls dort nicht zu beachten, wo diese Regelungen mit den genannten Vorschriften des EStG nicht vereinbar sind (vgl. Urteile des Senats vom 6. November 1986 VI R 135/85, BFHE 148, 283, BStBl II 1987, 188, und vom 7. September 1990 VI R 141/86, BFH/NV 1991, 445, 447, rechte Spalte).
  • BFH, 01.03.1972 - IV R 166/69

    Unselbständige Tätigkeit - Gleichartige freiberufliche Tätigkeit - Verlegung

    Auszug aus BFH, 15.11.1991 - VI R 36/89
    Der Senat ist an Anweisungen in den LStR und an Regelungen des öffentlichen Umzugskostenrechts bei der Beurteilung von steuerfreiem Umzugskostenersatz i. S. des § 3 Nr. 16 EStG und von Umzugskosten als Werbungskosten i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht gebunden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. März 1972 IV R 166/69, BFHE 105, 20, BStBl II 1972, 458).
  • BFH, 24.05.2000 - VI R 28/97

    Umzugskosten - Doppelter Haushalt bei Eigenheimnutzung

    Die Tatsache allein, dass ein Umzug in ein Eigenheim erfolgt, steht dem nicht entgegen (BFH-Urteile vom 15. November 1991 VI R 36/89, BFHE 166, 456, BStBl II 1992, 492, und vom 15. Oktober 1976 VI R 162/74, BFHE 121, 27, BStBl II 1977, 117).

    Insbesondere sind Verluste beim Verkauf des im Privatvermögen gehaltenen Eigenheims, das aus beruflichen Gründen nicht mehr vom Steuerpflichtigen selbst bewohnt werden kann, keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (BFH-Urteil in BFHE 166, 456, BStBl II 1992, 492; Verfügung der Oberfinanzdirektion --OFD-- Hannover vom 15. Mai 1992 S 2353-224-StH 212/ S 2353-95-StO 213, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1992, 948; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 19. Aufl., § 19 Rz. 60 Stichwort Umzugskosten, S. 1601; vgl. auch Urteile des FG Rheinland-Pfalz vom 20. Dezember 1995 1 K 1467/95, EFG 1996, 646, und des Niedersächsischen FG vom 21. Oktober 1996 VIII 164/96, EFG, 1997, 465).

    Umzugsbedingte Verluste aus dem Verkauf eines Eigenheims betreffen auch bei einer beruflichen Motivation des Verkaufs vorrangig die private Vermögenssphäre, weil es einem Arbeitnehmer in der Regel frei steht, statt des Verkaufs das Haus im Wege der Fremdvermietung zu nutzen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 166, 456, BStBl II 1992, 492).

  • BFH, 24.05.2000 - VI R 147/99

    Eigenheimverkauf wegen beruflich veranlassten Umzugs

    Die Tatsache allein, dass ein Umzug in ein Eigenheim erfolgt, steht dem nicht entgegen (BFH-Urteile vom 15. November 1991 VI R 36/89, BFHE 166, 456, BStBl II 1992, 492, und vom 15. Oktober 1976 VI R 162/74, BFHE 121, 27, BStBl II 1977, 117).

    Die Verteilung dieser Anschaffungskosten durch die Absetzung für Abnutzung (AfA) führte bis zum Veranlagungszeitraum 1986 bzw. im Falle der sog. großen Übergangsregelung bis zum Veranlagungszeitraum 1998 zu Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (vgl. das BFH-Urteil in BFHE 166, 456, BStBl II 1992, 492 zur Nutzungswertbesteuerung des § 21 Abs. 2 und § 21a EStG 1986).

    Sie betreffen vorrangig die steuerrechtlich unbeachtliche private Vermögenssphäre, und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen wegen des Erwerbs eines anderen Hauses am neuen Arbeitsort zu einem Verkauf veranlasst sein sollte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 166, 456, BStBl II 1992, 492).

  • BFH, 24.08.1995 - IV R 27/94

    Bei einem beruflich veranlaßten Umzug in ein erworbenes Einfamilienhaus sind die

    Demgemäß hat der VI. Senat des BFH in seinem Urteil vom 15. November 1991 VI R 36/89 (BFHE 166, 456, BStBl II 1992, 492) zutreffend ausgeführt, daß die anläßlich eines beruflich bedingten Umzugs entstandenen Maklerkosten für ein eigenes Einfamilienhaus jedenfalls insoweit keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit darstellen als sie die Kosten für die Vermittlung einer angemessenen Mietwohnung übersteigen (ebenso BFH-Urteil vom 22. November 1991 VI R 21/91, BFH/NV 1992, 584; Schmidt/Drenseck, a. a. O., § 19 Anm. 12 "Umzugskosten"; Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, "Umzugskosten", III. 2.; Thürmer in Blümich, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. 600 "Umzugskosten"; v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. B 617 "Maklerkosten"; Urteilsanmerkung in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1992, 326).

    c) Ob die anläßlich eines beruflich bedingten Umzugs entstandenen Maklerkosten für die Vermittlung eines Einfamilienhauses in der Höhe fiktiver Aufwendungen für die Vermittlung einer angemessenen Mietwohnung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit abziehbar sind, konnte der VI. Senat des BFH in seiner Entscheidung in BFHE 166, 456, BStBl II 1992, 492 offenlassen.

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