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   BFH, 18.12.2008 - VI R 39/07   

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BFH, 18.12.2008 - VI R 39/07 (https://dejure.org/2008,211)
BFH, Entscheidung vom 18.12.2008 - VI R 39/07 (https://dejure.org/2008,211)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - VI R 39/07 (https://dejure.org/2008,211)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    EStG (i. d. F. 2004) § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3, § 9 Abs. 5; LStR 1996 Abschn. 38 Abs. 5; LStR 2008 R 9. 5; LStH 2008 H 9. 4, 9. 5

  • openjur.de

    Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ohne Anwendung einer Mindestentfernung in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG (i.d.F. 2004) § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3, § 9 Abs. 5; LStR 1996 Abschn. 38 Abs. 5; LStR 2008 R 9.5; LStH 2008 H 9.4, 9.5

  • Betriebs-Berater

    Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten voll absetzbar

  • Betriebs-Berater

    Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ohne Anwendung einer Mindestentfernung

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1
    Ausspruch des BFH zur Anwendung des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 Einkommensteuergesetz ( EStG ) auf Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten; Zulässigkeit der Berücksichtung von Fahrtkosten unabhängig von der Entfernung in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten; ...

  • datenbank.nwb.de

    Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ohne Anwendung einer Mindestentfernung (sog. 30 km-Grenze) in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Entfernungspauschale bei Einsatzwechseltätigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ohne Anwendung einer Mindestentfernung in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Entfernungspauschale bei Einsatzwechseltätigkeit

  • IWW (Kurzinformation)

    Fahrtkosten - Keine 30-km-Grenze mehr bei Einsatzwechseltätigkeit

  • IWW (Kurzinformation)

    Fahrtkosten - Keine 30-km-Grenze mehr bei Einsatzwechseltätigkeit

  • IWW (Kurzinformation)

    Fahrtkosten - Keine 30-km-Grenze mehr bei Einsatzwechseltätigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausspruch des BFH zur Anwendung des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) auf Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten; Zulässigkeit der Berücksichtung von Fahrtkosten unabhängig von der Entfernung in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten; ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Ständig wechselnde Tätigkeitsstätten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Fahrtkosten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Steuerrecht: Werbungskosten: Keine 30km Grenze bei Einsatzwechseltätigkeit

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ohne Anwendung der so genannten 30 km-Grenze

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Werbungskosten bei wechselnden Tätigkeitsstätten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ohne Anwendung einer Mindestentfernung (sog. 30 km-Grenze) in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar - Bisherige Rechtsprechung ist überholt

  • 123recht.net (Pressemeldung, 25.2.2009)

    Steuerliche Entlastung bei ständig wechselndem Arbeitsort

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten: Frühere Rechtsprechung überholt

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, LStR R 38 Abs 3
    Dienstreise; Entfernungspauschale; Fahrtkosten; Wechselnde Einsatzstellen; Werbungskosten; Wohnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 224, 111
  • NJW 2009, 1532
  • BB 2009, 467
  • BB 2009, 876
  • DB 2009, 486
  • BStBl II 2009, 475
  • BStBl II 2010, 475
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 25/04

    Keine Entfernungspauschale für Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ab

    Auszug aus BFH, 18.12.2008 - VI R 39/07
    Regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ist nach der Rechtsprechung des Senats jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, das heißt fortdauernd und immer wieder aufsucht; dies ist regelmäßig der Betrieb des Arbeitgebers oder ein Zweigbetrieb (z.B. Urteile vom 10. Juli 2008 VI R 21/07, BFH/NV 2008, 1923; vom 4. April 2008 VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887 zu § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG; vom 14. September 2005 VI R 93/04, BFH/NV 2006, 53; vom 11. Mai 2005 VI R 15/04, BFHE 209, 515, BStBl II 2005, 788; VI R 16/04, BFHE 209, 518, BStBl II 2005, 789; VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791).

    Demgemäß kann die Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG als eine sachgerechte und folgerichtige Ausnahme vom objektiven Nettoprinzip angesehen werden (hierzu z.B. BFH-Urteil in BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791).

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 70/03

    Keine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und ständig wechselnden

    Auszug aus BFH, 18.12.2008 - VI R 39/07
    Denn die neuere Rechtsprechung des BFH unterscheidet --auch begrifflich-- strikt zwischen Fahrten zwischen Wohnung und (regelmäßiger) Arbeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG) einerseits und Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten andererseits (zum Begriff vgl. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG; zu den gleichen Maßstäben bei Fahrtkosten und Mehrverpflegungsaufwendungen aus Gründen der Folgerichtigkeit und zum Zweck der Vereinfachung: s. u.a. BFH-Urteil vom 11. Mai 2005 VI R 70/03, BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785, unter II.3.b der Gründe; Fissenewert, Der Betrieb, Beilage 6/2006, 32 ff., 35).

    Die Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG kann indessen schon deshalb nicht für Fahrten des Arbeitnehmers zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten angewendet werden, weil derartige Einsatzstellen nicht auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegt sind (vgl. auch BFH-Urteile in BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785; vom 11. Mai 2005 VI R 34/04, BFHE 209, 527, BStBl II 2005, 793).

  • BFH, 10.05.1985 - VI R 157/81

    Fahrtaufwendungen eines Bauarbeiters zu verschiedenen Einsatzorten in

    Auszug aus BFH, 18.12.2008 - VI R 39/07
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe bereits in seinem Urteil vom 10. Mai 1985 VI R 157/81 (BFHE 144, 46, BStBl II 1985, 595) entschieden, dass die tatsächlichen Kosten nur für solche Fahrten angesetzt werden könnten, die über den Einzugsbereich hinausgehen; die innerhalb dieses Bereichs liegenden Fahrten unterlägen der Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG.

    Zutreffend führt das FA an, dass der BFH u.a. in dem vorgenannten Urteil in BFHE 144, 46, BStBl II 1985, 595 entschieden hat, es seien (nur) die Pauschsätze des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG und nicht die tatsächlichen Kosten anzusetzen, wenn ein Arbeitnehmer an wechselnden Einsatzorten in einer Entfernung von seiner Wohnung tätig ist, wie sie auch von vielen anderen Arbeitnehmern mit einer festen Arbeitsstätte täglich zurückgelegt wird (ebenso BFH-Urteile vom 20. November 1987 VI R 6/86, BFHE 152, 232, BStBl II 1988, 443; vom 10. Oktober 1994 VI R 2/92, BFHE 175, 553, BStBl II 1995, 137, unter 2.a der Gründe).

  • FG Sachsen, 20.06.2007 - 2 K 185/06

    Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten mit einer

    Auszug aus BFH, 18.12.2008 - VI R 39/07
    das Urteil des Sächsischen FG vom 20. Juni 2007 2 K 185/06 abzuändern und die Klage auch hinsichtlich des genannten Streitpunktes abzuweisen.
  • BFH, 10.10.1994 - VI R 2/92

    Zum Werbungskostenabzug der Aufwendungen für Zwischenheimfahrten bei einer

    Auszug aus BFH, 18.12.2008 - VI R 39/07
    Zutreffend führt das FA an, dass der BFH u.a. in dem vorgenannten Urteil in BFHE 144, 46, BStBl II 1985, 595 entschieden hat, es seien (nur) die Pauschsätze des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG und nicht die tatsächlichen Kosten anzusetzen, wenn ein Arbeitnehmer an wechselnden Einsatzorten in einer Entfernung von seiner Wohnung tätig ist, wie sie auch von vielen anderen Arbeitnehmern mit einer festen Arbeitsstätte täglich zurückgelegt wird (ebenso BFH-Urteile vom 20. November 1987 VI R 6/86, BFHE 152, 232, BStBl II 1988, 443; vom 10. Oktober 1994 VI R 2/92, BFHE 175, 553, BStBl II 1995, 137, unter 2.a der Gründe).
  • BFH, 10.07.2008 - VI R 21/07

    Betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige

    Auszug aus BFH, 18.12.2008 - VI R 39/07
    Regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ist nach der Rechtsprechung des Senats jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, das heißt fortdauernd und immer wieder aufsucht; dies ist regelmäßig der Betrieb des Arbeitgebers oder ein Zweigbetrieb (z.B. Urteile vom 10. Juli 2008 VI R 21/07, BFH/NV 2008, 1923; vom 4. April 2008 VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887 zu § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG; vom 14. September 2005 VI R 93/04, BFH/NV 2006, 53; vom 11. Mai 2005 VI R 15/04, BFHE 209, 515, BStBl II 2005, 788; VI R 16/04, BFHE 209, 518, BStBl II 2005, 789; VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791).
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 15/04

    Busdepots als regelmäßige Arbeitsstätten eines Linienbusfahrers

    Auszug aus BFH, 18.12.2008 - VI R 39/07
    Regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ist nach der Rechtsprechung des Senats jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, das heißt fortdauernd und immer wieder aufsucht; dies ist regelmäßig der Betrieb des Arbeitgebers oder ein Zweigbetrieb (z.B. Urteile vom 10. Juli 2008 VI R 21/07, BFH/NV 2008, 1923; vom 4. April 2008 VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887 zu § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG; vom 14. September 2005 VI R 93/04, BFH/NV 2006, 53; vom 11. Mai 2005 VI R 15/04, BFHE 209, 515, BStBl II 2005, 788; VI R 16/04, BFHE 209, 518, BStBl II 2005, 789; VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791).
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02

    Fahrtkosten und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwand bei

    Auszug aus BFH, 18.12.2008 - VI R 39/07
    Die Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG erwiese sich bei Fahrten zu wechselnden Tätigkeitsstätten als systemwidrig, weil der Arbeitnehmer bei wechselnden Einsätzen im Interesse des Arbeitgebers beweglich bleiben muss, er deshalb typischerweise oft auf ein Kraftfahrzeug angewiesen ist und die Entfernung der sich laufend ändernden Tätigkeitsstätten vom Wohnort oft stark schwankt (vgl. auch BFH-Urteil vom 11. Mai 2005 VI R 7/02, BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782, m.w.N.).
  • BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Auszug aus BFH, 18.12.2008 - VI R 39/07
    Regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ist nach der Rechtsprechung des Senats jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, das heißt fortdauernd und immer wieder aufsucht; dies ist regelmäßig der Betrieb des Arbeitgebers oder ein Zweigbetrieb (z.B. Urteile vom 10. Juli 2008 VI R 21/07, BFH/NV 2008, 1923; vom 4. April 2008 VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887 zu § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG; vom 14. September 2005 VI R 93/04, BFH/NV 2006, 53; vom 11. Mai 2005 VI R 15/04, BFHE 209, 515, BStBl II 2005, 788; VI R 16/04, BFHE 209, 518, BStBl II 2005, 789; VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791).
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 16/04

    Verpflegungsmehraufwendungen eines Arbeitnehmers - Berechnung der

    Auszug aus BFH, 18.12.2008 - VI R 39/07
    Regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ist nach der Rechtsprechung des Senats jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, das heißt fortdauernd und immer wieder aufsucht; dies ist regelmäßig der Betrieb des Arbeitgebers oder ein Zweigbetrieb (z.B. Urteile vom 10. Juli 2008 VI R 21/07, BFH/NV 2008, 1923; vom 4. April 2008 VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887 zu § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG; vom 14. September 2005 VI R 93/04, BFH/NV 2006, 53; vom 11. Mai 2005 VI R 15/04, BFHE 209, 515, BStBl II 2005, 788; VI R 16/04, BFHE 209, 518, BStBl II 2005, 789; VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791).
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 34/04

    Keine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung, auswärtiger Unterkunft und

  • BFH, 14.09.2005 - VI R 93/04

    Rettungsassistent - Verpflegungsmehraufwand

  • BFH, 20.11.1987 - VI R 6/86

    Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzstellen, die im üblichen

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