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   BFH, 11.02.1993 - VI R 4/91   

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https://dejure.org/1993,4119
BFH, 11.02.1993 - VI R 4/91 (https://dejure.org/1993,4119)
BFH, Entscheidung vom 11.02.1993 - VI R 4/91 (https://dejure.org/1993,4119)
BFH, Entscheidung vom 11. Februar 1993 - VI R 4/91 (https://dejure.org/1993,4119)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.12.1988 - VI R 55/84

    Abziehbarkeit von Einkünften aus beruflicher Veranlassung aufgrund

    Auszug aus BFH, 11.02.1993 - VI R 4/91
    Die Abziehbarkeit derartiger Bürgschaftsaufwendungen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit werde von der Rechtsprechung und vom Schrifttum im Grundsatz anerkannt (Hinweis u.a. auf das Urteil des erkennenden Senats vom 20. Dezember 1988 VI R 55/84, BFH/NV 1990, 23).

    Hat der Geschäftsführer einer GmbH, der in einem nicht unbedeutendem Umfang an der Gesellschaft beteiligt ist, eine Bürgschaft für Verbindlichkeiten der GmbH übernommen und wird er aus der Bürgschaftsverpflichtung in Anspruch genommen, so kann er nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats die ihm hierdurch entstandenen Aufwendungen nur dann als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen, wenn im Einzelfall besondere, sich aus der Geschäftsführerstellung ergebende Umstände vorliegen (Urteile in BFH/NV 1990, 23 und vom 14. Mai 1991 VI R 48/88, BFHE 164, 431, BStBl II 1991, 758).

  • BFH, 14.05.1991 - VI R 48/88

    Aufwendungen eines Geschäftsführers einer GmbH wegen Inanspruchnahme aus einer

    Auszug aus BFH, 11.02.1993 - VI R 4/91
    Hat der Geschäftsführer einer GmbH, der in einem nicht unbedeutendem Umfang an der Gesellschaft beteiligt ist, eine Bürgschaft für Verbindlichkeiten der GmbH übernommen und wird er aus der Bürgschaftsverpflichtung in Anspruch genommen, so kann er nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats die ihm hierdurch entstandenen Aufwendungen nur dann als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen, wenn im Einzelfall besondere, sich aus der Geschäftsführerstellung ergebende Umstände vorliegen (Urteile in BFH/NV 1990, 23 und vom 14. Mai 1991 VI R 48/88, BFHE 164, 431, BStBl II 1991, 758).
  • BFH, 09.11.1993 - IX R 81/90

    Kursverluste bei Fremdwährungsdarlehen bei den Einkünften aus Vermietung und

    Der VI. Senat betont im übrigen ausdrücklich, daß Teilwertabschreibungen im Bereich der Überschußeinkünfte grundsätzlich nicht zulässig sind (BFH-Urteil in BFHE 166, 502, BStBl II 1992, 401, betreffend den merkantilen Minderwert eines Pkw), und daß das Risiko einer Bürgschaftsübernahme regelmäßig nicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führt, wenn der Arbeitnehmer zugleich Gesellschafter - Geschäftsführer des Arbeitgebers - ist, weil dann die Bürgschaftsübernahme regelmäßig nicht durch die berufliche Tätigkeit als Geschäftsführer, sondern durch seine Gesellschafter-Stellung veranlaßt ist (Urteil vom 11. Februar 1993 VI R 4/91, BFH/NV 1993, 645, mit Nachweisen).
  • BFH, 10.02.2005 - IX B 169/03

    Bürgschaftsübernahme durch Gesellschafter-Geschäftsführer

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1988 VI R 55/84, BFH/NV 1990, 23; vom 14. Mai 1991 VI R 48/88, BFHE 164, 431, BStBl II 1991, 758; vom 11. Februar 1993 VI R 4/91, BFH/NV 1993, 645; vom 26. November 1993 VI R 3/92, BFHE 173, 69, BStBl II 1994, 242) sowie nahezu einhelliger Meinung im Schrifttum (a.A. Carlé, Kölner Steuerdialog --KÖSDI-- 1988, 7343) ist bei Übernahme von Bürgschaften durch an der Gesellschaft beteiligte Arbeitnehmer (insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer) für die Frage nach der Veranlassung durch das Gesellschafts- oder Arbeitsverhältnis maßgebend auf die Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls (im Zeitpunkt der Übernahme der Bürgschaft) abzustellen.
  • FG Düsseldorf, 08.11.1996 - 18 K 3837/93

    Aufwendungen aufgrund der Inanspruchnahme aus einer übernommenen Rückbürgschaft ;

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