Rechtsprechung
BFH, 15.05.2013 - VI R 41/12, veröffentlicht am 24.7.2013 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Verpflegungsmehraufwand für Leiharbeitnehmer
- openjur.de
Verpflegungsmehraufwand für Leiharbeitnehmer
- Bundesfinanzhof
EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5, EStG § 9 Abs 5, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008
Verpflegungsmehraufwand für Leiharbeitnehmer
- Bundesfinanzhof
Verpflegungsmehraufwand für Leiharbeitnehmer
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG 2002, § 9 Abs 5 EStG 2002, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008
Verpflegungsmehraufwand für Leiharbeitnehmer - IWW
- cpm-steuerberater.de
Verpflegungsmehraufwand für Leiharbeitnehmer
- Betriebs-Berater
Verpflegungsmehraufwand für Leiharbeitnehmer
- rewis.io
Verpflegungsmehraufwand für Leiharbeitnehmer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5
Zeitliche Grenzen der steuerlichen Berücksichtigung des Verpflegungsmehraufwandes von Leiharbeitnehmern - datenbank.nwb.de
Verpflegungsmehraufwand für Leiharbeitnehmer
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Verpflegungsmehraufwand für Leiharbeitnehmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Umfang des Verpflegungsmehraufwandes für Leiharbeitnehmer
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verpflegungsmehraufwand für Leiharbeitnehmer
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zeitliche Grenzen der steuerlichen Berücksichtigung des Verpflegungsmehraufwandes von Leiharbeitnehmern
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zum Verpflegungsmehraufwand für Leiharbeitnehmer
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Zeitlich begrenzter Verpflegungsmehraufwand auch für Leiharbeitnehmer
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Verpflegungsmehraufwand für Leiharbeitnehmer
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Verpflegungsmehraufwand für Leiharbeiter
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Verpflegungsmehraufwand für Leiharbeitnehmer
- haufe.de (Kurzinformation)
Dreimonatsfrist gilt auch für Leiharbeitnehmer
- pwc.de (Kurzinformation)
Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwendungen gilt auch für Leiharbeiter
Besprechungen u.ä.
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Verpflegungsmehraufwand für Leiharbeitnehmer
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Auswärtstätigkeit
- Verpflegungsmehraufwendungen als Reisekosten
- Dreimonatsfrist
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 09.05.2012 - 4 K 216/11
- BFH, 15.05.2013 - VI R 41/12, veröffentlicht am 24.7.2013
Papierfundstellen
- BFHE 241, 378
- NJW 2013, 3120
- NJW 2013, 3200
- NZA 2013, 1130
- BB 2013, 1814
- DB 2013, 1640
- BStBl II 2013, 704
- NZA-RR 2013, 537
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 17.06.2010 - VI R 35/08
Regelmäßige Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer - Verpflegungsmehraufwand
Auszug aus BFH, 15.05.2013 - VI R 41/12
Nachdem der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) diese Aufwendungen zunächst nicht berücksichtigt hatte, änderte er im Einspruchsverfahren auf Grundlage des zwischen denselben Beteiligten ergangenen Urteils des erkennenden Senats zum Veranlagungszeitraum 2006 vom 17. Juni 2010 VI R 35/08 (BFHE 230, 147, BStBl II 2010, 852) auch die hier streitigen Einkommensteuerfestsetzungen.Der erkennende Senat nimmt insoweit zur Begründung auf sein zwischen denselben Beteiligten ergangenes Urteil in BFHE 230, 147, BStBl II 2010, 852 Bezug.
Denn er hat bereits in dem zwischen denselben Beteiligten ergangenen Urteil in BFHE 230, 147, BStBl II 2010, 852, unter II.2.b in Rz 16 der Gründe mit Hinweis auf § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG hinsichtlich des Abzugs von Verpflegungsmehraufwand darauf abgehoben, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kläger bei den jeweiligen Auftraggebern seines Arbeitgebers jeweils länger als drei Monate ununterbrochen tätig gewesen war.
- BFH, 08.07.2010 - VI R 10/08
Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung ist …
Auszug aus BFH, 15.05.2013 - VI R 41/12
Diese Begrenzung auf die ersten drei Monate begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (dazu Senatsurteil vom 8. Juli 2010 VI R 10/08, BFHE 230, 352, BStBl II 2011, 32, m.w.N.).Denn dort hat der Senat unter Hinweis auf seine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Dreimonatsfrist (Urteil in BFHE 230, 352, BStBl II 2011, 32) ausgeführt, dass die Dreimonatsfrist auch sachgerecht erscheint, weil sich der Arbeitnehmer nach einer Übergangszeit typischerweise auf die Verpflegungssituation vor Ort einstellen, die Höhe der Kosten beeinflussen und damit den "Mehr"-Aufwand minimieren oder sogar vermeiden kann.
- BFH, 24.02.2011 - VI R 66/10
Keine Dreimonatsfrist für den Abzug von Verpflegungspauschalen bei Fahrtätigkeit …
Auszug aus BFH, 15.05.2013 - VI R 41/12
Denn insoweit unterscheidet § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG zwischen Tätigkeitsstätte einerseits und Fahrzeug andererseits (Senatsurteil vom 24. Februar 2011 VI R 66/10, BFHE 232, 524, BStBl II 2012, 27).Entgegen der Auffassung der Kläger folgt aus dem Senatsurteil in BFHE 232, 524, BStBl II 2012, 27 nicht, dass die Dreimonatsfrist für Leiharbeitnehmer keine Geltung haben sollte.
- BFH, 27.07.2004 - VI R 43/03
Verpflegung auf Baustellen nach drei Monaten nicht mehr steuerfrei
Auszug aus BFH, 15.05.2013 - VI R 41/12
b) Wie der erkennende Senat schon früher entschieden hat, gilt die Dreimonatsfrist grundsätzlich für alle Formen einer Auswärtstätigkeit einschließlich der Einsatzwechseltätigkeit (Urteile vom 27. Juli 2004 VI R 43/03, BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357; vom 19. Dezember 2005 VI R 30/05, BFHE 212, 218, BStBl II 2006, 378). - BFH, 19.12.2005 - VI R 30/05
Dreimonatsfrist bei Verpflegungsmehraufwendungen - Auswärtstätigkeit eines …
Auszug aus BFH, 15.05.2013 - VI R 41/12
b) Wie der erkennende Senat schon früher entschieden hat, gilt die Dreimonatsfrist grundsätzlich für alle Formen einer Auswärtstätigkeit einschließlich der Einsatzwechseltätigkeit (Urteile vom 27. Juli 2004 VI R 43/03, BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357; vom 19. Dezember 2005 VI R 30/05, BFHE 212, 218, BStBl II 2006, 378).
- FG Niedersachsen, 28.04.2015 - 13 K 150/14
Vorliegen einer regelmäßigen Arbeitsstätte bei der Erzielung von Einkünften aus …
63 3. Seit der Grundsatzentscheidung in dem BFH-Urteil vom 24. Februar 2011 (VI R 66/10, BStBl II 2012, 27) findet die Dreimonatsfrist für den Abzug der Verpflegungspauschalen bei Fahrtätigkeiten im Sinne des § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 3 EStG keine Anwendung mehr (bestätigt: BFH-Urteil vom 15. Mai 2013 VI R 41/12, BStBl II 2013, 704; BFH-Urteil vom 8. Oktober 2014 VI R 95/13, BStBl II 2015, 231). - BFH, 08.08.2013 - VI R 72/12
Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung
a) Eine Auswärtstätigkeit liegt u.a. vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG) beruflich tätig wird (Senatsurteile vom 15. Mai 2013 VI R 41/12, BStBl II 2013, 704; vom 13. Juni 2012 VI R 47/11, BFHE 238, 53, BStBl II 2013, 169; in BFHE 221, 35, BStBl II 2008, 825; in BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782; in BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785; R 9.4 Abs. 2 Satz 1 LStR); dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer seiner Berufstätigkeit vorübergehend längerfristig an einer anderen betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers nachgeht (§ 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Sätze 1 ff. EStG). - BFH, 08.08.2013 - VI R 27/12
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 08. 08. 2013 VI R 72/12 - Keine …
aa) Eine Auswärtstätigkeit liegt u.a. vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG) beruflich tätig wird (Senatsurteile vom 15. Mai 2013 VI R 41/12, BStBl II 2013, 704; vom 13. Juni 2012 VI R 47/11, BFHE 238, 53, BStBl II 2013, 169; in BFHE 221, 35, BStBl II 2008, 825; in BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782; in BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785); dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer seiner Berufstätigkeit vorübergehend längerfristig an einer anderen betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers nachgeht.
- BFH, 24.09.2013 - VI R 51/12
Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei wiederholter befristeter Zuweisung des …
a) Eine Auswärtstätigkeit liegt u.a. vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte beruflich tätig wird (Senatsurteile vom 15. Mai 2013 VI R 41/12, BFHE 241, 378, BStBl II 2013, 704; vom 13. Juni 2012 VI R 47/11, BFHE 238, 53, BStBl II 2013, 169; in BFHE 221, 35, BStBl II 2008, 825; in BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785; R 9.4 Abs. 2 Satz 1 der Lohnsteuer-Richtlinien --LStR--); dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer seiner Berufstätigkeit vorübergehend längerfristig an einer anderen betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers nachgeht. - BFH, 08.08.2013 - VI R 59/12
Regelmäßige Arbeitsstätte nach unbefristeter Versetzung
aa) Eine Auswärtstätigkeit liegt u.a. vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG) beruflich tätig wird (Senatsurteile vom 15. Mai 2013 VI R 41/12, BStBl II 2013, 704; vom 13. Juni 2012 VI R 47/11, BFHE 238, 53, BStBl II 2013, 169; in BFHE 221, 35, BStBl II 2008, 825; in BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782; in BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785); dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer seiner Berufstätigkeit vorübergehend längerfristig an einer anderen betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers nachgeht. - FG Köln, 23.05.2019 - 1 K 1430/16
Einkünftequalifikation: Abgrenzung gewerbliche Einkünfte/freiberufliche Einkünfte …
So verlange der BFH im Urteil vom 16.07.2014 (VI R 41/12) eine fallbezogene persönliche Mitwirkung nur noch bei der Behandlung problematischer Fälle. - FG Nürnberg, 09.08.2017 - 5 K 815/15
Kosten für einen Führerschein als Werbungskosten
d) Verpflegungsmehraufwand für die Auswärtstätigkeit in 3 ist wie erklärt und unstreitig für 56 Tage mit je 6 EUR, also insgesamt mit 336 EUR als Werbungskosten zu berücksichtigen (§ 9 Abs. 5 Satz 1 EStG i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Sätze 1 und 2 EStG; vgl. BFH-Urteil vom 15.052013 VI R 41/12, BFHE 241, 378, BStBl. II 2013, 704). - LAG Hamm, 23.03.2018 - 5 Ta 135/17
Einkommensberechnung bei der Prozesskostenhilfe
Dabei stellen die Pauschalen den Aufwand dar, der dem Arbeitnehmer gerade aufgrund seiner Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der Betriebsstätte entstehen, da der Arbeitnehmer aufgrund der Tätigkeit an fremden Orten die Verpflegungssituation vor Ort nicht kennt, sich daran nicht anpassen und ein Mehr an Kosten für seine Verpflegung, als er sonst aufbringen müsste, nicht vermeiden kann (siehe BFH, Urteil vom 15. Mai 2013 - VI R 41/12 -, juris). - FG Niedersachsen, 13.05.2022 - 14 K 212/19
Steuerfreiheit von Zahlungen für Verpflegungsmehraufwendungen
Der BFH hat bereits mit Urteil vom 15. Mai 2013 VI R 41/12, BStBl III 2012, 704 ausdrücklich entschieden, dass auch Leiharbeitnehmern in den Grenzen der gesetzlichen Dreimonatsfrist Verpflegungsmehraufwand zusteht, da insoweit für Leiharbeitnehmer nichts Anderes gelte als für andere Arbeitnehmer, die sich auf Auswärtstätigkeit befinden, indem sie bei Kunden ihres Arbeitgebers tätig werden. - FG Köln, 19.02.2014 - 9 K 2957/12
Regelmäßige Arbeitsstätte bei Probearbeitsverhältnis
Eine Auswärtstätigkeit liegt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der sich der erkennende Senat anschließt, u.a. vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte beruflich tätig wird (BFH-Urteile 8. August 2013 VI R 72/12, BStBl II 2014, 68; vom 15. Mai 2013 VI R 41/12, BStBl II 2013, 704; vom 13. Juni 2012 VI R 47/11, BStBl II 2013, 169). - FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2014 - 4 K 352/14
Fahrtkosten während der Probezeit begründen keinen Ansatz erhöhter Werbungskosten …
- FG Thüringen, 12.03.2014 - 3 K 786/13
Keine Auswärtstätigkeit wegen befristeten Arbeitsverhältnis
- FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2014 - 4 K 226/14
Befristetes Arbeitsverhältnis begründet keinen Ansatz der Fahrtkosten nach …
- FG Thüringen, 27.02.2014 - 2 K 663/13
Zur regelmäßigen Arbeitsstätte eines Finanzanwärters im Rahmen der dualen …
- FG Hamburg, 09.07.2014 - 3 K 237/13
Einkommensteuer: Verpflegungsmehraufwand und regelmäßige Arbeitsstätte des …