Rechtsprechung
BFH, 12.05.2011 - VI R 42/10 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- IWW
- openjur.de
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- Bundesfinanzhof
EStG § 33, EStG § 11
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen - Bundesfinanzhof
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 33 EStG 2002, § 11 EStG 2002
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen - Kanzlei Prof. Schweizer
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Zivilprozesskosten - steuerliche Absetzbarkeit
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Prozesskosten - Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung
- afs-rechtsanwaelte.de
Kosten des Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastung
- rewis.io
- captain-huk.de
Zivilprozesskosten können außergewöhnliche Belastungen i. S. d. Einkommensteuergesetzes sein
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 11; EStG § 33
Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten eines Klägers sowie eines Beklagten als außergewöhnliche Belastung; Hinreichende Aussichten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung auf Erfolg als Voraussetzung der Begründung der Zwangsläufigkeit außergewöhnlicher ... - datenbank.nwb.de
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (60)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)
Zivilprozesskosten können als sog. "außergewöhnliche Belastung” steuerlich absetzbar sein
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Zivilprozesskosten sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Finanzamt zahlt Ihre Prozesskosten
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Zivilprozesskosten sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar
- lto.de (Kurzinformation)
Zivilprozesskosten sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar
- lto.de (Kurzinformation)
Zivilprozesskosten sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zivilprozesskosten können Kläger wie Beklagtem unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen und sind somit als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig; Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten eines Klägers sowie eines Beklagten als ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kosten für Zivilprozesse sind künftig unter bestimmten Bedingungen von der Steuer absetzbar
- radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar - Neues Urteil des Bundesfinanzhof
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Rechtsprechungsänderung: Zivilprozesskosten sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zivilprozesskosten absetzbar - Rechtsprechung geändert
- 123recht.net (Pressemeldung, 13.07.2011)
Kosten für Zivilprozesse sind steuerlich absetzbar
- n-tv.de (Pressemeldung, 13.07.2011)
Vor Gericht ziehen und Steuern sparen: Prozesskosten sind absetzbar
- Telepolis (Pressebericht, 18.07.2011)
Steuererleichterung für Übervorteilte
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung!
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Kosten für Zivilprozesse steuerlich absetzbar
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Zivilprozesskosten können Steuer mindern
- deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)
Zivilprozesskosten steuerlich absetzbar
- ra-braune.de (Kurzinformation und Leitsatz)
Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Kosten für einen Zivilprozess können besser von der Steuer abgesetzt werden
- rug-anwaltsblog.de (Kurzinformation)
Zivilprozesskosten können steuermindernd abgesetzt werden
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Prozesskosten im Kündigungsrechtsstreit als Werbungskosten absetzbar
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Zivilprozess-kosten als außerge-wöhnliche Belastung geltend machen
- baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)
Zivilprozesskosten sind steuerlich abzugsfähig
- dreher-partner.de (Kurzinformation)
Kosten eines Gerichtsverfahrens von der Steuer abziehbar
- haerlein.de (Kurzinformation)
Prozesse von der Steuer absetzen?
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Zivilprozesskosten - außergewöhnliche Belastung
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Zivilprozesskosten sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
- kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen abziehbar
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kosten für Zivilprozesse: Nur noch absetzbar bei Existenzbedrohung?
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Zivilprozesskosten steuerlich absetzbar
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Frühes Ende der Abzugsfähigkeit von Prozesskosten!
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Prozess verloren - Geld zurück vom Finanzamt
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Klagen mit Hilfe des Finanzamtes möglich
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Mediationskosten von der Steuer absetzbar
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kosten eines Zivilprozesses können als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd angesetzt werden
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Einkommensteuer | Zivilprozesskosten absetzbar
- wittich-hamburg.de (Kurzinformation)
Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abzug von Prozesskosten bei der Einkommensteuer nun grundsätzlich möglich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen
- juraforum.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung und Kurzinformation)
Absetzbarkeit von Zivilprozesskosten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Klagen mit Hilfe des Finanzamtes möglich
- schneideranwaelte.de (Kurzinformation)
Steuerliche Absetzbarkeit von Prozesskosten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kosten des Zivilprozesses bei ausreichenden Erfolgsaussichten steuerlich nun absetzbar
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kosten eines Zivilprozesses können als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd angesetzt werden
- pwc.de (Kurzinformation)
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Prozesskosten absetzen - Finanzministerium dagegen
- pwc.de (Kurzinformation)
Zivilprozesskosten auch weiterhin keine außergewöhnliche Belastung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Scheidungskosten in der Regel nicht mehr steuerlich absetzbar
- haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Steuerliche Berücksichtigung von Kosten eines Zivilprozesses
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zivilprozesskosten steuerlich absetzbar
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zivilprozesskosten sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar
- 123recht.net (Kurzinformation)
Abzugsfähigkeit von Prozesskosten: Zivilprozesskosten eines Steuerpflichtigen können sich als außergewöhnliche Belastung steuermindernd auswirken
- 123recht.net (Kurzinformation)
Den Fiskus an Prozesskosten beteiligen // Kosten eines Zivilprozesses sind steuerlich absetzbar
- 123recht.net (Kurzinformation)
Kosten des Rechtsstreits nun bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig! Abzug bei Klagen mit gewisser Erfolgsaussicht
- 123recht.net (Kurzinformation)
Unausweichliche Prozesskosten nun insgesamt steuerlich absetzbar! // Bisher war es lediglich möglich, die Anwalts- und Gerichtskosten steuerlich abzusetzen, die für das Ehescheidungsverfahren angefallen sind.
Besprechungen u.ä. (6)
- lawblog.de (Kurzanmerkung)
Prozesskosten steuerlich absetzbar
- radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar - Neues Urteil des Bundesfinanzhof
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Kosten eines Zivilprozesses als abzugsfähige außergewöhnliche Belastung (Änderung der Rechtsprechung)
- aerztezeitung.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Wann sind Prozesskosten steuerlich absetzbar?
- juraforum.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung und Kurzinformation)
Absetzbarkeit von Zivilprozesskosten
- 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)
Gerichtskosten als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) // Änderung der Rechtsprechung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Außergewöhnliche Belastungen
- Die einzelnen Anwendungsfälle - ABC-Aufzählung
Sonstiges (4)
- damm-legal.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
BMF: Zivilprozesskosten sollen von Finanzämtern entgegen BFH-Urteil nicht als "außergewöhnliche Belastung” anerkannt werden
- n-tv.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 21.12.2011)
Steuerzahler freuten sich zu früh: Prozesskosten nicht absetzbar
- ra-braune.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Doch keine Kosten eines Prozesses als außergewöhnliche Belastungen ?!
- 123recht.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 02.01.2012)
Nichtanwendungserlass: Prozesskosten können auch weiterhin nicht steuerlich geltend gemacht werden // Urteil des BFH gilt nur für den entschiedenen Einzelfall
Verfahrensgang
- FG Köln, 18.11.2009 - 11 K 185/09
- BFH, 12.05.2011 - VI R 42/10
Papierfundstellen
- BFHE 234, 30
- NJW 2011, 3055
- FamRZ 2011, 1295
- DB 2011, 14
- DB 2011, 1612
- BStBl II 2011, 1015
Wird zitiert von ... (126)
- BFH, 18.05.2017 - VI R 9/16
Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Änderung des § 33 EStG …
Zur Begründung führte der Bundesrat aus, entgegen dem Senatsurteil vom 12. Mai 2011 VI R 42/10 (BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015) entspreche die generelle steuermindernde Berücksichtigung von Prozesskosten nicht den sonst bei außergewöhnlichen Belastungen geltenden Grundsätzen.Sie verwies zum einen auf den Nichtanwendungserlass zum Senatsurteil in BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015 (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Dezember 2011, BStBl I 2011, 1286), zum anderen auf mehrere Verfahren beim BFH, die sich mit der Berücksichtigung von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung beschäftigten; der BFH erhalte daher kurzfristig Gelegenheit, die Rechtsfrage erneut zu entscheiden.
- FG Rheinland-Pfalz, 16.10.2014 - 4 K 1976/14
Steuerliche Berücksichtigung von Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung
Mit Urteil vom 12. Mai 2011 (- VI R 42/10 -) habe der BFH seine Rechtsprechung insoweit weiter entwickelt gehabt, als nunmehr Zivilprozesskosten - unabhängig vom Gegenstand des Prozesses - grundsätzlich aus rechtlichen Gründen als zwangsläufig bewertet worden seien, sofern die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg biete und nicht mutwillig erscheine.bb) Die Gegenmeinung in der Literatur geht davon aus, dass mit der gesetzlichen Übernahme der Formel aus dem BFH-Urteil vom 09. Mai 1996 für alle Prozesskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen keine Rückkehr zum alten Rechtszustand verbunden sein könne, da die frühere BFH-Rechtsprechung bis zum Grundsatzurteil des VI. Senats des BFH vom 12. Mai 2011 (- VI R 42/10 -) einzelfallorientiert gewesen sei (vgl. Kanzler, FR 2014, 209 ).
Vielmehr spricht die Gesetzesentstehung dafür, dass er lediglich die frühere Rechtslage - vor dem Urteil des VI. Senats des BFH vom 12. Mai 2011 (- VI R 42/10 -) - wiederherstellen wollte (so Bleschick, FR 2013, 932 ; Nieuwenhuis, DStR 2014, 1701 ; Paintner, DStR 2013, 1629 ;… i.E. auch Loschelder, in: Schmidt, EStG, § 33, Rdn. 35 zum Stichwort "Prozesskosten").
Zur Begründung führte der Bundesrat - unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 12.05.2011 (- VI R 42/10 -) - aus:.
302/12 (Beschluss), vom 06.07.2012, S. 34] darauf hin, dass die Berücksichtigung von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung - abweichend von dem für zu weitgehend erachteten BFH-Urteil vom 12.05.2011 (- VI R 42/10 -) - auf den "bisherigen engen Rahmen" beschränkt werden sollte.
Mit Urteil vom 12. Mai 2011 (- VI R 42/10 -) hat der VI. Senat des BFH entschieden, dass Zivilprozesskosten mit Rücksicht auf das staatliche Gewaltmonopol unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen würden.
- BFH, 18.06.2015 - VI R 17/14
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
Gegen den Einkommensteuerbescheid vom 22. Juli 2011 legte die Klägerin fristgemäß Einspruch mit der Begründung ein, dass aufgrund der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) gemäß dem Urteil vom 12. Mai 2011 VI R 42/10 (BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015) die Anwaltskosten aus dem Nachlassverfahren als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen seien.b) Demgegenüber nahm der Senat in seiner Entscheidung in BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015 die Unausweichlichkeit von Zivilprozesskosten unter der Voraussetzung an, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
Das Senatsurteil in BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015 hat neben Zustimmung (z.B. FG Düsseldorf, Urteile vom 20. Februar 2013 15 K 2052/12 E, EFG 2013, 703; vom 19. Februar 2013 10 K 2392/12 E, EFG 2013, 933; vom 14. Januar 2013 11 K 1633/12 E, EFG 2013, 701; Kanzler in Herrmann/Heuer/ Raupach, § 33 EStG Rz 110; Rosenke, EFG 2013, 1668) vielfach auch Kritik erfahren (z.B. FG Hamburg, Urteil vom 24. September 2012 1 K 195/11, EFG 2013, 41; FG Düsseldorf, Urteil in EFG 2014, 850; FG des Saarlandes, Urteil vom 10. Dezember 2014 1 K 1201/13, EFG 2015, 818; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Dezember 2011, BStBl I 2011, 1286; G. Kirchhof, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2013, 1867, 1871; Mellinghoff in Kirchhof, EStG, 14. Aufl., § 33 Rz 47a ff.; Steinhauff, jurisPR-SteuerR 33/2011, Rz 5).
Nach nochmaliger Prüfung hält der Senat an seiner in dem Urteil in BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015 vertretenen Auffassung nicht mehr fest.
Der Senat kehrt unter Aufgabe seiner in dem Urteil in BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015 vertretenen Ansicht zu der früheren Rechtsprechung des BFH zur Abziehbarkeit der Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastung zurück.
Aus dem staatlichen Gewaltmonopol kann entgegen der in dem Senatsurteil in BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015 vertretenen Auffassung aber nicht abgeleitet werden, dass Zivilprozesskosten i.S. von § 33 EStG zwangsläufig anfielen.
- BFH, 04.08.2016 - VI R 47/13
Treuhändervergütung im Verbraucherinsolvenzverfahren weder Werbungskosten noch …
Das FG ist unter Zugrundelegung der --mittlerweile aufgegebenen (vgl. Senatsurteil vom 18. Juni 2015 VI R 17/14, BFHE 250, 153, BStBl II 2015, 800)-- Grundsätze des Senatsurteils vom 12. Mai 2011 VI R 42/10 (BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015) zur Abziehbarkeit von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen zu dem Ergebnis gelangt, die Insolvenztreuhändervergütung sei als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG anzuerkennen. - BFH, 20.01.2016 - VI R 70/12
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
b) Demgegenüber nahm der Senat in seinem Urteil vom 12. Mai 2011 VI R 42/10 (BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015) die Unausweichlichkeit von Zivilprozesskosten unter der Voraussetzung an, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.c) Der Senat hält an seiner in dem Urteil in BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015 vertretenen Auffassung allerdings nicht mehr fest.
Wie er in seinem Urteil vom 18. Juni 2015 VI R 17/14 (BFHE 250, 153, BStBl II 2015, 800) entschieden hat, kehrt er unter Aufgabe seiner in dem Urteil in BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015 vertretenen Ansicht zu der früheren Rechtsprechung des BFH zur Abziehbarkeit der Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastung zurück.
- FG Köln, 13.01.2016 - 14 K 1861/15
Ehescheidungskosten weiterhin steuerlich absetzbar
Satz 2 gilt für die unmittelbaren und unvermeidbaren Kosten eines Scheidungsprozesses entsprechend." Der Gesetzgeber wollte damit die generelle Berücksichtigung von Zivilprozesskosten, die er weder als zwangsläufig noch außergewöhnlich ansah, verhindern und damit die Rechtslage vor der durch den BFH vollzogenen Rechtsprechungsänderung durch das Urteil vom 12. Mai 2011 VI R 42/10 (BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015) wiederherstellen (BT-Drs. 17/10604, 12). - BFH, 10.03.2016 - VI R 69/12
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
b) Dagegen nahm der Senat in seiner Entscheidung vom 12. Mai 2011 VI R 42/10 (BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015) die Unausweichlichkeit von Zivilprozesskosten unter der Voraussetzung an, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg biete und nicht mutwillig erscheine.c) Der Senat hält an seiner in dem Urteil in BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015 vertretenen Auffassung allerdings nicht mehr fest.
Wie er in seinem Urteil vom 18. Juni 2015 VI R 17/14 (BFHE 250, 153, BStBl II 2015, 800) entschieden hat, kehrt er unter Aufgabe seiner in dem Urteil in BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015 vertretenen Ansicht zu der früheren Rechtsprechung des BFH zur Abziehbarkeit der Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastung zurück.
- FG Düsseldorf, 11.02.2014 - 13 K 3724/12
Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
Gegen diesen Einkommensteuerbescheid legte die Klägerin fristgemäß Einspruch mit der Begründung ein, dass aufgrund der neuen - geänderten - Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) gemäß dem Urteil vom 12.5.2011 VI R 42/10 (Sammlung der Entscheidungen des BFH --BFHE-- 234, 30, Bundessteuerblatt --BStBl-- 2011, 1015) die Anwaltskosten aus dem Nachlassverfahren als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen seien.Nach dem BMF-Schreiben vom 20.12.2011 (BStBl I 2011, 1286) sei das BFH-Urteil vom 12.5.2011 VI R 42/10 über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.
Nach der Rechtsprechung des BFH können auch Zivilprozesskosten aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen und damit als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein (vgl. etwa BFH-Urteil vom 12.5.2011 VI R 42/10, BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015).
Unausweichlich sollen derartige Aufwendungen allerdings nur dann sein, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. BFH-Urteil vom 12.5.2011 VI R 42/10, BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015).
Die Zivilprozesskosten sollen zudem der Höhe nach nur insoweit abziehbar sein, als sie notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht überschreiten; etwaige Leistungen aus einer Rechtsschutzversicherung sind im Rahmen der Vorteilsanrechnung zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 12.5.2011 VI R 42/10, BFHE 234, 30, BStBl 2011, 1015).
Ungeachtet dessen teilt der Senat die vom VI. Senats im Urteil vom 12.5.2011 VI R 42/10 (BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015) vertretene Auffassung nicht.
Der BFH sieht die "Außergewöhnlichkeit" von Prozesskosten vor dem Hintergrund als gegeben an, dass diese nicht im sozialhilferechtlichen Regelbedarf enthalten seien (so die Argumentation des VI. Senats im BFH-Urteil vom 12.5.2011 VI R 42/10, BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015).
d) Gegen die vom BFH im Urteil vom 12.5.2011 VI R 42/10 (BFHE 234, 40, BStBl II 2011, 1015) vertretene Rechtsauffassung spricht aus Sicht des Senats schließlich auch, dass der BFH eine entsprechende Sichtweise in früheren Entscheidungen bereits ausdrücklich aufgegeben hatte.
In seiner Rechtsprechung zu den Kosten einer Ehescheidung hatte der BFH mit einer ähnlich gelagerten Begründung wie derjenigen des VI. Senats in seinem Urteil vom 12.5.2011 VI R 42/10 (BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015) den Abzug von Ehescheidungskosten als außergewöhnliche Belastung zunächst erlaubt.
- FG Niedersachsen, 18.02.2015 - 3 K 297/14
Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen
Erst durch eine geänderte Rechtsprechung des BFH zur weitgehenden Abziehbarkeit von Zivilprozesskosten im Urteil vom 12. Mai 2011 (VI R 42/10, BStBl II 2011, 1015) habe sich der Gesetzgeber veranlasst gesehen, eine Gesetzesänderung zu beschließen.Aus der Entstehungsgeschichte der nunmehr geltenden gesetzlichen Regelung lässt sich ablesen, dass der Gesetzgeber eine spürbare Einschränkung der Abzugsfähigkeit von Prozesskosten weit über eine Korrektur der als falsch angesehenen BFH-Rechtsprechung des VI. Senats aus dem Jahre 2011 (VI R 42/10, aaO.) erreichen wollte.
- FG Düsseldorf, 13.03.2018 - 13 K 3024/17
Zivilprozesskosten nach Kindesentführung als außergewöhnliche Belastung
Zunächst hatte der Bundesrat, auf dessen Initiative § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG zurückgeht, in einer Stellungnahme vom 06.07.2012 (BT-Drucksache 17/10604, Seite 12) zu einem Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG) 2013 der Bundesregierung gefordert, die Anwendbarkeit des § 33 EStG bei Prozesskosten, die durch das BFH-Urteil vom 12.05.2011 VI R 42/10 (BStBl II 2011, 1015) stark ausgedehnt worden war, auf den "bisherigen engen Rahmen" zu beschränken.Nachdem der BFH mit Urteil in BStBl II 2011, 1015 unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hatte, dass Zivilprozesskosten unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen würden, wurde mit § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG eine Regelung geschaffen, durch die zum einen deutlich wird, dass Prozesskosten einem Steuerpflichtigen nicht aus rechtlichen Gründen zwangsläufig entstehen, und zum anderen zum Ausdruck kommt, dass die Gefahr des Verlustes der Existenzgrundlage und die Notwendigkeit, die lebensnotwendigen Bedürfnisse zu sichern, Umstände sind, die ausnahmsweise für eine Zwangsläufigkeit der Aufwendungen aus tatsächlichen Gründen sprechen (vgl. auch Kanzler, FR 2014, 209, 214).
- FG Schleswig-Holstein, 18.03.2015 - 2 K 256/12
Nichtabziehbarkeit von Prozesskosten
- BFH, 20.01.2016 - VI R 14/13
Durch Vergleich entstandene Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
- BFH, 16.04.2013 - IX R 5/12
Strafverteidigungskosten
- FG Düsseldorf, 19.02.2013 - 10 K 2392/12
Kosten einer Ehescheidung in vollem Umfang steuerlich absetzbar
- BFH, 10.03.2016 - VI R 38/13
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- BFH, 20.01.2016 - VI R 66/12
Ehescheidungs- und Räumungskosten als außergewöhnliche Belastung
- BFH, 14.12.2016 - VI R 49/15
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- FG Niedersachsen, 15.05.2013 - 9 K 238/12
Abzug von Zivilprozesskosten als Werbungskosten
- FG Niedersachsen, 22.11.2012 - 14 K 237/12
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- BFH, 20.11.2013 - X K 2/12
Keine Entschädigung bei Rechtsprechungsänderung
- FG Hamburg, 24.09.2012 - 1 K 195/11
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- BFH, 04.08.2016 - VI R 63/14
Zivilprozesskosten für familienrechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der …
- FG Köln, 26.06.2013 - 7 K 2700/12
Berücksichtigungsfähigkeit von Anwaltskosten für die gerichtliche Festsetzung von …
- FG Münster, 20.03.2014 - 5 K 1023/12
Zivilprozesskosten in 2010 als außergewöhnliche Belastungen
- FG Düsseldorf, 20.02.2013 - 15 K 2052/12
Finanzgericht entscheidet erneut gegen Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung
- FG Rheinland-Pfalz, 22.01.2014 - 4 K 1961/12
Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung
- BFH, 20.01.2016 - VI R 19/14
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- BFH, 17.12.2015 - VI R 7/14
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- BFH, 19.03.2013 - IX R 41/12
Keine Zwangsläufigkeit von Kosten einer Teilungsversteigerung - Kein …
- BFH, 20.01.2016 - VI R 40/13
Zivilprozesskosten zur Abwehr von Wasserschäden am Wohnhaus als außergewöhnliche …
- BFH, 14.04.2016 - VI R 5/13
Aufwendungen für zivilgerichtliche Auseinandersetzungen wegen Streitigkeiten über …
- FG Münster, 27.11.2013 - 11 K 2519/12
Kosten eines verwaltungsgerichtlichen Streites absetzbar
- FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2013 - 3 K 1665/12
Anerkennung von Rechtsanwaltsgebühren für einen Zivilprozess als außergewöhnliche …
- BFH, 18.02.2016 - VI R 17/13
Zivilprozesskosten durch Vollstreckungsabwehrklage
- FG Münster, 20.03.2014 - 5 K 1147/12
Zivilprozesskosten, Scheidung
- BFH, 16.02.2016 - IX R 1/15
Vergebliche Aufwendungen für den gescheiterten Erwerb eines Immobilienobjekts als …
- BFH, 15.06.2016 - VI R 25/14
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
- FG Düsseldorf, 21.10.2014 - 9 K 2257/13
Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung: Zwangsläufigkeit der …
- BFH, 15.06.2016 - VI R 34/14
Durch Ehescheidungsverfahren entstandene Prozesskosten als außergewöhnliche …
- BFH, 15.06.2016 - VI R 44/15
Prozesskosten im Zusammenhang mit gesundheitsgefährdenden Baumängeln als …
- FG Niedersachsen, 06.12.2012 - 5 K 155/12
Abzugsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren
- BFH, 19.11.2015 - VI R 42/14
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen - Krankheitskosten - …
- BFH, 10.03.2016 - VI R 80/14
Zivilprozesskosten wegen Baumängeln als außergewöhnliche Belastungen
- FG Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 3 K 60/11
Abzugsfähigkeit der Prozesskosten wegen Baumängeln an einer selbstgenutzten …
- BFH, 28.04.2016 - VI R 15/15
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen - Keine Berücksichtigung von …
- BFH, 17.12.2015 - VI R 78/13
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- BFH, 20.01.2016 - VI R 20/14
Zivilprozesskosten aus erbrechtlichen Streitigkeiten keine außergewöhnliche …
- FG Düsseldorf, 08.08.2013 - 11 K 3540/12
Schlichtungskosten wegen Bergbauschaden als außergewöhnliche Belastung
- BFH, 28.04.2016 - VI R 5/15
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen - Keine Berücksichtigung von …
- BFH, 14.04.2016 - VI R 14/14
Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der Anfechtung der Annahme der Erbschaft …
- FG Hessen, 12.12.2012 - 4 K 929/12
Rechtsverfolgungskosten als außergewöhnliche Belastung: Einklagen per Werbung …
- FG Schleswig-Holstein, 21.02.2012 - 1 K 75/11
Anwaltskosten aus einem Scheidungsverbundverfahren als außergewöhnliche Belastung
- BFH, 18.02.2016 - VI R 56/13
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- BFH, 20.01.2016 - VI R 62/13
Aufwendungen für ein Schlichtungsverfahren wegen Bergschäden als außergewöhnliche …
- FG Münster, 21.11.2014 - 4 K 1829/14
Kosten des Scheidungsprozesses weiterhin als außergewöhnliche Belastungen …
- FG Niedersachsen, 03.11.2016 - 2 K 44/16
Einkommensteuer 2010 - (zweiter Rechtsgang)
- BFH, 15.06.2016 - VI R 26/13
Prozesskosten im Zusammenhang mit einem Scheidungsfolgeverfahren nach britischem …
- FG Düsseldorf, 09.10.2013 - 15 K 1102/13
Berücksichtigung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
- BFH, 14.04.2016 - VI R 38/15
Zivilprozesskosten im Zusammenhang mit einem früheren Mietverhältnis als …
- BFH, 14.04.2016 - VI R 56/14
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- BFH, 10.03.2016 - VI R 70/14
Zivilprozesskosten im Zusammenhang mit Erbstreitigkeiten
- BFH, 19.11.2015 - VI R 38/14
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen - Keine Abziehbarkeit bei auf …
- BFH, 15.06.2016 - VI R 29/15
Zivilprozesskosten aus erbrechtlichen Streitigkeiten keine außergewöhnliche …
- BFH, 19.08.2015 - X R 34/12
Zivilprozesskosten sind im Allgemeinen keine außergewöhnlichen Belastungen
- FG Köln, 23.05.2013 - 6 K 2216/08
Insolvenztreuhändervergütung als außergewöhnliche Belastung
- FG Thüringen, 14.05.2014 - 3 K 830/13
Nicht mutwillig in Kauf genommene Gerichts- und Anwaltskosten im Rahmen einer …
- BFH, 14.04.2016 - VI R 61/13
Zivilprozesskosten zur Unterbindung einer medialen Berichterstattung über eine …
- BFH, 10.03.2016 - VI R 72/14
Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen
- FG Thüringen, 26.10.2011 - 4 K 836/08
Zivilprozesskosten wegen einer Klage auf Zahlung von Kindesunterhalt können als …
- FG Thüringen, 12.02.2014 - 3 K 926/13
Nebenberufliche Erstellung von Lehrbriefen durch eine hauptberufliche Dozentin …
- BFH, 20.01.2016 - VI R 93/13
Zivilprozesskosten aus erbrechtlichen Streitigkeiten keine außergewöhnliche …
- FG Bremen, 12.02.2014 - 1 K 80/12
Zivilprozesskosten zur Abwehr von Übertragungsansprüchen nach dem VerkFlBerG …
- FG Hamburg, 14.12.2011 - 2 K 6/11
Keine erweiterte Berücksichtigung von Kosten einer Strafverteidigung
- FG München, 07.05.2018 - 7 K 257/17
Außergewöhnliche Belastung, Behindertenpauschbetrag, Verlust der …
- FG Münster, 16.12.2013 - 7 K 2195/12
Prozesskosten für ein Zivilverfahren in 2001 als agB
- FG Düsseldorf, 23.09.2013 - 7 K 1549/13
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung: Arzthaftungsprozess - …
- FG Berlin-Brandenburg, 24.04.2014 - 14 K 14310/12
Zivilprozesskosten des Gesellschafters eines Immobilienfonds im Zusammenhang mit …
- FG Düsseldorf, 15.08.2014 - 3 K 2493/12
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung: Zwangsläufigkeit der …
- FG Münster, 18.06.2014 - 10 K 3686/11
Abzugsfähigkeit von Rechtsanwalts- und Zivilprozesskosten als agB im VZ 2009
- FG Schleswig-Holstein, 17.04.2013 - 5 K 156/12
Kosten eines ausländischen Rechtsanwaltes als außergewöhnliche Belastung
- FG Köln, 18.12.2014 - 6 K 1090/12
Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen
- FG München, 16.10.2014 - 8 K 981/12
Korrektur der zunächst als außergewöhnliche Belastungen anerkannten Prozesskosten …
- FG Hessen, 19.03.2013 - 12 K 3431/06
Abzugsfähigkeit von Prozesskosten
- FG Niedersachsen, 12.11.2012 - 3 K 333/12
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- FG Münster, 04.09.2018 - 11 K 1108/17
Einkommensteuer
- FG Niedersachsen, 08.01.2014 - 3 K 11296/12
Aufwendungen für einen Zivilprozess in Rumänien als außergewöhnliche Belastungen …
- FG Baden-Württemberg, 10.09.2012 - 6 K 3622/10
Zwangsläufigkeit von Zivilprozesskosten - Kein Abzug von Hotelkosten nach …
- FG Düsseldorf, 29.01.2014 - 7 K 3143/13
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung: Arzthaftungsprozess - …
- FG München, 20.04.2012 - 8 K 2190/09
Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen
- FG Münster, 19.08.2011 - 14 K 2610/10
Strafverteidigerkosten keine Werbungskosten
- FG Baden-Württemberg, 28.01.2015 - 1 K 59/13
Versorgungsausgleich anlässlich Ehescheidung und Anwaltskosten wegen …
- FG Thüringen, 15.07.2014 - 3 K 538/13
Keine Abzugsfähigkeit der Teilherstellungskosten für eine Dachgeschosswohnung als …
- FG München, 21.08.2012 - 10 K 800/10
Kosten eines Ehescheidungsverfahrens als außergewöhnliche Belastungen
- FG Hessen, 02.07.2013 - 13 K 985/13
Aufwendungen für ein Wertgutachten im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens keine …
- FG Niedersachsen, 26.11.2012 - 3 K 319/12
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar
- FG Münster, 30.04.2014 - 7 K 2748/12
Abziehbarkeit von Zivilprozesskosten außergewöhnliche Belastung
- FG Düsseldorf, 14.01.2013 - 11 K 1633/12
Aufwendungen für Kosten aus verwaltungsgerichtlichen Prozessen als …
- FG Niedersachsen, 18.02.2013 - 3 K 409/12
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- FG München, 11.12.2012 - 2 V 3070/12
Zulässigkeit eine Antrages nach § 69 Abs. 3 FGO bei drohender Vollstreckung
- FG Sachsen, 13.11.2014 - 2 K 1399/14
Scheidungskosten keine außergewöhnlichen Belastungen
- FG Düsseldorf, 13.02.2014 - 12 K 3227/12
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung - Rechtsstreit gegen Bauträger …
- FG Nürnberg, 25.07.2018 - 3 K 99/18
Arbeitnehmer, Rechtsanwaltskosten, Lebensunterhalt, Bank, Aufwendungen, …
- FG Thüringen, 22.10.2014 - 3 K 272/14
Aufwendungen für durch Vergleich beendetes Gerichtsverfahren wegen Baumängeln am …
- BFH, 01.10.2014 - IX R 7/14
Werbungskostenabzug bei Aufwendungen zur Abwehr von Übertragungsansprüchen nach …
- FG Hessen, 04.04.2013 - 13 K 850/12
Abzug von im Zusammenhang mit einem Arzthaftungsprozess angefallenen …
- FG Münster, 19.02.2015 - 12 K 3703/13
Rechtsanwaltskosten, außergewöhnliche Belastung
- FG Niedersachsen, 29.10.2014 - 9 K 245/11
Vergebliche Bau-, Abriss- und Prozesskosten bei einem mangelhaften, …
- FG Hamburg, 11.10.2013 - 5 K 140/11
Einkommensteuer: Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als außergewöhnliche …
- FG Hessen, 23.02.2015 - 12 K 3232/09
§ 33 EStG
- FG Münster, 27.11.2013 - 11 K 3468/11
Wesentliche Beteiligung an einer nach englischem Recht gegründeten "Limited"
- FG Düsseldorf, 23.04.2015 - 14 K 3399/12
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen - Zwangsläufigkeit der …
- FG Sachsen, 05.11.2012 - 6 K 204/12
Zur Vermeidung eines beschrankten Bahnübergangs gewählte Umwegstrecke kann …
- FG Hessen, 11.03.2020 - 9 K 1344/19
§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG stellt eine abschließende Regelung für alle …
- FG Münster, 05.12.2012 - 11 K 4517/10
Abziehbarkeit von Rechtsverfolgungskosten
- BFH - VI R 65/12 (anhängig)
- FG Saarland, 10.12.2014 - 1 K 1201/13
Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
- FG Hessen, 16.04.2013 - 8 K 2388/12
Keine Verlängerung der Einspruchsfrist wegen fehlender Belehrung über die …
- FG Nürnberg, 01.08.2019 - 4 K 156/18
Auseinandersetzung einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft als außergewöhnliche …
- FG Hamburg, 13.12.2016 - 6 K 94/16
Kein Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen aus einer Arbeitsecke - Aufwendungen …
- BFH, 04.08.2016 - III R 11/14
Zivilprozess, Kosten, Betriebsausgabe, Werbungskosten, Außergewöhnliche Belastung
- FG München, 05.03.2012 - 5 K 710/12
Zivilprozesskosten bei Vorliegen der für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe …
- FG Saarland, 07.10.2014 - 1 K 1054/13
Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
- FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2169/12
Außergewöhnliche Belastungen durch Kosten eines erfolgreichen Zivilrechtsstreites
- FG Sachsen, 29.02.2012 - 8 K 959/06
Bei Verrat von Betriebsgeheimnissen durch einen leitenden Angestellten an einen …
- FG Sachsen, 13.09.2012 - 5 K 653/12
Kein Steuerabzug für Aufwendungen für eine Teilungsversteigerung im Zusammenhang …
- FG München, 05.03.2012 - 5 K 182/04
Zivilprozesskosten, Kosten einer Wohnungsräumung und Schuldzinsen als …