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   BFH, 27.07.1988 - VI R 43/85   

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https://dejure.org/1988,6542
BFH, 27.07.1988 - VI R 43/85 (https://dejure.org/1988,6542)
BFH, Entscheidung vom 27.07.1988 - VI R 43/85 (https://dejure.org/1988,6542)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 1988 - VI R 43/85 (https://dejure.org/1988,6542)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.08.1981 - VI R 139/78

    Der nach Durchführung der Zusammenveranlagung im Rechtsbehelfsverfahren gestellte

    Auszug aus BFH, 27.07.1988 - VI R 43/85
    Lediglich dann, wenn ein Antrag auf getrennte Veranlagung als wirtschaftlich oder steuerlich sinnlos ins Leere gehe, sei er steuerrechtlich unbeachtlich (Hinweis auf Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. August 1977 VI R 61/75, BFHE 123, 172, BStBl II 1977, 870, und vom 28. August 1981 VI R 139/78, BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156).

    Der BFH hat deshalb im Urteil in BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156 ausgeführt, daß die Ehegatten ihr Wahlrecht bis zur Unanfechtbarkeit sogar eines Berichtigungs-(Änderungs-)bescheides ausüben und bis zu diesem Zeitpunkt auch die einmal getroffene Wahl widerrufen können.

    Diese Grundsätze hat der Senat im Urteil in BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156 auch auf den Fall angewandt, daß ein Ehegatte sich einseitig von dem Antrag auf Zusammenveranlagung löst, sei es vor Erlaß des zusammenveranlagenden Bescheides oder auch erst im Rechtsbehelfsverfahren.

    Dieser Umstand reicht nach den Grundsätzen des Urteils in BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156 allein schon aus, um eine willkürliche Ausübung des Wahlrechts für den Regelfall auszuschließen.

  • BFH, 12.08.1977 - VI R 61/75

    Nichtigkeit des Antrags auf getrennte Veranlagung eines einkunftslosen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 27.07.1988 - VI R 43/85
    Lediglich dann, wenn ein Antrag auf getrennte Veranlagung als wirtschaftlich oder steuerlich sinnlos ins Leere gehe, sei er steuerrechtlich unbeachtlich (Hinweis auf Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. August 1977 VI R 61/75, BFHE 123, 172, BStBl II 1977, 870, und vom 28. August 1981 VI R 139/78, BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156).

    Dies ist nach dem Urteil in BFHE 123, 172, BStBl II 1977, 870 aber nur dann der Fall, wenn derjenige Ehegatte, der die getrennte Veranlagung beantragt, selbst keine - positiven oder negativen - Einkünfte hat oder wenn sie so gering sind, daß sie weder zur Einkommensteuerveranlagung führen können noch einem Steuerabzug unterlegen haben.

    Denn der Senat hat seine Rechtsprechung bereits im Urteil in BFHE 123, 172, BStBl II 1977, 870 in der oben wiedergegebenen Weise modifiziert.

  • BFH, 08.03.1973 - VI R 305/68

    Wechsel von Zusammenveranlagung zur getrennten ESt-Veranlagung bei

    Auszug aus BFH, 27.07.1988 - VI R 43/85
    Es kann dahinstehen, ob der vorliegende Fall nach den Grundsätzen der früheren Rechtsprechung, insbesondere im Urteil vom 8. März 1973 VI R 305/68 (BFHE 109, 317, BStBl II 1973, 625) anders beurteilt werden könnte.
  • BFH, 28.02.1961 - I 25/61 U

    Begriff des Unternehmers eines Gewerbebetriebes - Steuerrechtliche Stellung eines

    Auszug aus BFH, 27.07.1988 - VI R 43/85
    Das ergebe sich nicht zuletzt aus dem BFH-Urteil vom 28. Februar 1961 I 25/61 U (BFHE 72, 689, BStBl III 1961, 252).
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