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   BFH, 04.04.2006 - VI R 44/03   

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https://dejure.org/2006,1801
BFH, 04.04.2006 - VI R 44/03 (https://dejure.org/2006,1801)
BFH, Entscheidung vom 04.04.2006 - VI R 44/03 (https://dejure.org/2006,1801)
BFH, Entscheidung vom 04. April 2006 - VI R 44/03 (https://dejure.org/2006,1801)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verpflegungspauschalen (gesetzliche): Keine Überprüfung des tatsächlichen Aufwands

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5; ; EStG § 9 Abs. 5; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Doppelte Haushaltsführung: Rechtsanspruch auf die Verpflegungspauschalen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Überprüfung des tatsächlichen Aufwands bei gesetzlichen Verpflegungspauschalen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Gesetzliche Verpflegungspauschalen und tatsächlicher Aufwand

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbungskosten - Rechtsanspruch auf Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Rechtsanspruch auf Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesetzliche Verpflegungspauschalen und tatsächlicher Aufwand

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Doppelte Haushaltsführung - Steuerzahler hat Anspruch auf die gesetzlichen Pauschbeträge

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Keine Überprüfung des tatsächlichen Aufwands bei gesetzlichen Verpflegungspauschalen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Überprüfung des tatsächlichen Aufwands bei gesetzlichen Verpflegungspauschalen - Rechtsanspruch auf Verpflegungspauschalen bei doppelter Haushaltsführung

Besprechungen u.ä.

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Doppelte Haushaltsführung: Die Verpflegungspauschale gilt

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 12 Nr 1
    Doppelte Haushaltsführung; Fahrtkosten; Pauschbetrag; Unzutreffende Besteuerung; Verpflegungsmehraufwand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 212, 571
  • BB 2006, 1253
  • DB 2006, 1250
  • BStBl II 2006, 567
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02

    Fahrtkosten und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwand bei

    Auszug aus BFH, 04.04.2006 - VI R 44/03
    Von dieser Rechtslage ist der erkennende Senat bereits in mehreren Entscheidungen ausgegangen (vgl. u.a. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. April 2002 VI R 154/00, BFHE 198, 559, BStBl II 2002, 779, 781; vom 11. Mai 2005 VI R 7/02, BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782, 784; vom 16. November 2005 VI R 12/04, BStBl II 2006, 267; vom 19. Dezember 2005 VI R 30/05, BFH/NV 2006, 872, Der Betrieb 2006, 540, 541, m.w.N.).
  • BFH, 29.04.1992 - VI R 146/89

    Auflösung eines Zweihaushalts als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 04.04.2006 - VI R 44/03
    Dies trifft zu sowohl für diejenigen Kosten, die anlässlich des Bezugs der Zweitwohnung in X entstanden sind, als auch für die Kosten im Zusammenhang mit der Verlegung der Zweitwohnung von X nach Y (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 1992 VI R 146/89, BFHE 167, 446, BStBl II 1992, 667; Bergkemper in HHR, § 9 EStG Anm. 491 a.E.).
  • BFH, 10.04.2002 - VI R 154/00

    Ob eine Fahrtätigkeit vorliegt, entscheidet sich nicht nach dem Berufsbild,

    Auszug aus BFH, 04.04.2006 - VI R 44/03
    Von dieser Rechtslage ist der erkennende Senat bereits in mehreren Entscheidungen ausgegangen (vgl. u.a. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. April 2002 VI R 154/00, BFHE 198, 559, BStBl II 2002, 779, 781; vom 11. Mai 2005 VI R 7/02, BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782, 784; vom 16. November 2005 VI R 12/04, BStBl II 2006, 267; vom 19. Dezember 2005 VI R 30/05, BFH/NV 2006, 872, Der Betrieb 2006, 540, 541, m.w.N.).
  • BFH, 08.10.2014 - VI R 7/13

    Doppelte Haushaltsführung: Beginn der Dreimonatsfrist in Wegverlegungsfällen, § 9

    Anders als zuvor ist nicht mehr danach zu fragen, ob der Ansatz der Pauschalen zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würde (Senatsurteil vom 4. April 2006 VI R 44/03, BFHE 212, 571, BStBl II 2006, 567).
  • FG Münster, 15.01.2014 - 4 K 1215/12

    Preisgeld aus der Teilnahme an einer Fernsehshow ist steuerpflichtig!

    Eine Prüfung, ob der Ansatz zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt, ist nicht vorzunehmen (BFH-Urteil vom 4.4.2006 VI R 44/03, BStBl II 2006, 567).
  • FG Hessen, 16.03.2009 - 11 K 1498/05

    Steuerfreiheit des Arbeitslohns für Übernachtungspauschalen

    Ausweislich des Urteils des Bundesfinanzhofs im Verfahren VI R 44/03 habe ein Steuerpflichtiger einen Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung gesetzlicher Pauschbeträge.

    Das Urteil im Verfahren VI R 44/03 beziehe sich auf eine doppelte Haushaltsführung und somit nicht auf einen vergleichbaren Sachverhalt.

    Da die Klage bereits aus den vorstehenden Gründen begründet ist, kam es nicht mehr auf den Hinweis des Klägers auf das BFH-Urteil vom 4. April 2006 (VI R 44/03, BStBl II 2006, 567) und darauf an, dass aufgrund der Neuregelung des Verpflegungsmehraufwandes ab 1996 ein Steuerpflichtiger bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit einen Rechtsanspruch darauf hat, dass die gesetzlichen Pauschbeträge berücksichtigt werden.

  • FG Niedersachsen, 02.09.2009 - 7 K 303/06

    Steuerliche Behandlung von Verpflegungsmehraufwendungen eines Soldaten; Zeitliche

    Mit ihrem Einspruch machten die Kläger geltend, nach der gesetzlichen Neuregelung der Verpflegungsmehraufwendungen in § 9 Abs. 5 EStG in Verbindung mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG durch das Jahressteuergesetz 1996 und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 4. April 2006, VI R 44/03, BStBl. II 2006, 567, BFHE 212, 571) seien bei einer Auswärtstätigkeit bis zu drei Monaten die gesetzlichen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten - unabhängig von den tatsächlichen Verpflegungsverhältnissen, insbesondere unabhängig davon, ob tatsächlich ein Mehraufwand entstanden sei - abzugsfähig.

    Es ist nicht zu prüfen, ob der Ansatz der Pauschalen zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würde (BFH, Urteile vom 4. April 2006, VI R 44/03 a.a.O, vom 17. Februar 2009 a.a.O., m.w.N.).

  • FG Düsseldorf, 06.05.2013 - 7 K 1458/12

    Verpflegungspauschalen bei Auswärtstätigkeit

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 4.4. 2006 VI R 44/03) bestehe bei beruflicher Auswärtstätigkeit ein Rechtsanspruch auf die gesetzlichen Pauschbeträge zum Verpflegungsmehraufwand.

    (vgl. BFH Urteil vom 4. April 2006 VI R 44/03, BFHE 212, 571, BStBl II 2006, 567; vom 17. Februar 2009 VIII R 21/08 BFH/NV 2009, 1172).

  • BFH, 17.02.2009 - VIII R 21/08

    Pauschsätze in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG gelten den Mehraufwand für

    Insbesondere ist danach abweichend zur früheren Fassung der Vorschrift nicht zu prüfen, ob der Ansatz der Pauschalen zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würde (vgl. BFH-Urteil vom 4. April 2006 VI R 44/03, BFHE 212, 571, BStBl II 2006, 567; von Bornhaupt, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 9 Rz G 158; Schmidt/Drenseck, EStG, 24. Aufl., § 9a Rz 9 und § 19 Rz 60, Stichwort: Reisekosten ab VZ 1996).
  • BFH, 09.08.2007 - X B 218/06

    Einkünfteerzielungsabsicht

    Der BFH macht in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. bereits Urteil vom 28. Juni 1963 VI 101/62 U, BFHE 77, 290, BStBl III 1963, 425; vgl. auch Urteil vom 4. April 2006 VI R 44/03, BFHE 212, 571, BStBl II 2006, 567 zur Abgrenzung von gesetzlich vorgesehenen Pauschalen) die Anwendung des in den LStR vorgesehenen Pauschbetrags generell davon abhängig, dass hierdurch im Einzelfall keine offensichtlich unzutreffende Besteuerung bewirkt wird.
  • FG Nürnberg, 09.08.2017 - 5 K 815/15

    Kosten für einen Führerschein als Werbungskosten

    Der Steuerpflichtige hat einen Rechtsanspruch auf Gewährung der gesetzlichen Pauschbeträge (BFH-Urteil vom 04.04.2006 VI R 44/03, BFHE 212, 571, BStBl. II 2006, 567); zu berücksichtigen sind auch die Tage der An- und Abreise (BFH-Urteil vom 24.12.2011 VI R 66/10, BFHE 232, 524, BStBl. II 2012, 27, Rn. 15) und zwar grundsätzlich ohne Prüfung einer Mindestabwesenheit eine Pauschale von jeweils 12 EUR (BMF vom 24.10.2014 in BStBl. I 2014, 1412 Rz. 48).
  • FG Köln, 27.03.2007 - 8 K 5009/04

    Unterfallen einer in Portugal und Belgien ausgeübten Tätigkeit unter das deutsche

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 4. April 2006 VI R 44/03, BSBl II 2006, 567, wonach bei dem Ansatz von pauschalen Verpflegungsmehraufwendungen ab 1996 nicht mehr danach zu fragen ist, ob der Ansatz der Pauschalen zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würde.

    Denn dies gilt nur für Verpflegungsmehraufwendungen; hinsichtlich derer sind die Pauschalen nämlich seit 1996 gesetzlich fixiert und begründen deshalb einen Rechtsanspruch auf deren Anwendung (BFH-Urteil vom 4. April 2006 VI R 44/03, BSBl II 2006, 567 m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2012 - L 7 AS 4373/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - tarifliche

    Denn die Pauschbeträge des § 3 Nr. 16 i.V.m. § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) werden bei Vorliegen der erforderlichen Zeiten der Abwesenheit ohne Nachprüfung der tatsächlichen Aufwendungen und einer offenbar unzutreffenden Besteuerung gewährt (vgl. etwa Bundesfinanzhof, Urteil vom 4. April 2006 - VI R 44/03 - BFHE 212, 571; Schmidt, EStG, 28. Auflage 2009, § 4 Rdnrn. 570, 574).
  • FG Sachsen, 07.04.2010 - 4 K 2084/06

    In 60 km2 großem Gebiet belegene Weideplätze keine einheitliche regelmäßige

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