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   BFH, 24.05.2007 - VI R 47/03   

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https://dejure.org/2007,1047
BFH, 24.05.2007 - VI R 47/03 (https://dejure.org/2007,1047)
BFH, Entscheidung vom 24.05.2007 - VI R 47/03 (https://dejure.org/2007,1047)
BFH, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - VI R 47/03 (https://dejure.org/2007,1047)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Werbungskosten - Zweitwohnung eines Arbeitnehmer - doppelte Haushaltsführung

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 2
    Abzug der Aufwendungen für eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort auch bei gleichzeitiger Beschäftigung am Ort des Hausstands

  • datenbank.nwb.de

    Abzug der Aufwendungen für eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort auch bei gleichzeitiger Beschäftigung am Ort des Hausstands

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Zweitwohnung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abzug der Aufwendungen für eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort auch bei gleichzeitiger Beschäftigung am Ort des Hausstands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung trotz Beschäftigung am Hauptwohnsitz

  • IWW (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung - Berufliche Tätigkeit an zwei Orten

  • IWW (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung - Berufliche Tätigkeit an zwei Orten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Doppelte Haushaltsführung trotz Beschäftigung am Hauptwohnsitz

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abziehbarkeit von Aufwendungen eines zugleich am Ort seines Hausstandes beschäftigten Arbeitnehmers für eine Zweitwohnung an einem auswärtigen Beschäftigungsort wegen doppelter Haushaltsführung ; Möglichkeit des Führens eines doppelten Haushalts durch einen ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung bei Beschäftigung sowohl am Wohnort, als auch am Beschäftigungsort

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung bei Beschäftigung am Hauptwohnsitz

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung - Steuerabzug ist auch bei Berufstätigkeit an zwei Wohnorten möglich

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung: Anerkennung auch bei zeitgleicher Tätigkeit am Hauptwohnsitz

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung sind auch bei gleichzeitiger Beschäftigung am Hauptwohnsitz absetzbar

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kosten der doppelten Haushaltsführung auch bei gleichzeitiger Arbeitstätigkeit am Hauptwohnsitz absetzbar

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Werbungskosten: doppelte Haushaltsführung auch bei zwei Arbeitsstellen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung bei Arbeitsstätte am Hauptwohnsitz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung bei gleichzeitiger Beschäftigung am Hauptwohnsitz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Doppelte Haushaltsführung bei gleichzeitiger Beschäftigung am Hauptwohnsitz

  • 123recht.net (Pressemeldung, 27.6.2007)

    Doppelte Haushaltsführung auch bei Arbeit an zwei Orten // Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten Recht gegeben

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 12 Nr 1
    Auswärtige Beschäftigung; Doppelte Haushaltsführung; Lebensführungskosten; Unterkunft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 218, 174
  • NZM 2007, 574
  • BB 2007, 1770
  • DB 2007, 1732
  • BStBl II 2007, 609
  • NZA-RR 2008, 30
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 29.03.1979 - IV R 137/77

    Zur steuerliche Behandlung von Fahrtkosten, Mehrverpflegungsaufwendungen und

    Auszug aus BFH, 24.05.2007 - VI R 47/03
    Der Senat weicht mit seiner Entscheidung nicht von dem Urteil des IV. Senats des BFH vom 29. März 1979 IV R 137/77 (BFHE 128, 196, BStBl II 1979, 700) ab, wonach die Aufwendungen für eine Zweitwohnung am Ort einer zweiten beruflichen Niederlassung regelmäßig zu den nach § 12 Nr. 1 EStG nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung gehören.

    Hierzu führt er in seinem Urteil vom 8. Juli 1976 IV R 100/72 (BFHE 119, 557, BStBl II 1976, 776), auf das er im Urteil in BFHE 128, 196, BStBl II 1979, 700 Bezug nimmt, aus, dass der steuerliche Abzug von Aufwendungen für eine Zweitwohnung nach den Grundsätzen der doppelten Haushaltsführung in Betracht komme, wenn die Wohnung --wie im Streitfall-- für den Steuerpflichtigen lediglich dem Aufenthalt für befristete Zeit außerhalb der beruflichen Tätigkeit und nicht als Mittelpunkt seiner privaten Lebensführung diene.

  • BFH, 07.10.1994 - VI R 76/89

    Mehrere regelmäßige Arbeitsstätten eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BFH, 24.05.2007 - VI R 47/03
    Eine solche Aufspaltung ist aber auch gegeben, wenn der Steuerpflichtige am Ort seiner zweiten Arbeitsstätte für die dortigen Arbeitseinsätze eine zweite Wohnung unterhält (Schmidt/ Drenseck, a.a.O., § 9 Rz 141; vgl. BFH-Urteil vom 7. Oktober 1994 VI R 76/89, BFH/NV 1995, 502).
  • BFH, 08.07.1976 - IV R 100/72

    Kosten einer Zweitwohnung am Sitz des Betriebs sind keine Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 24.05.2007 - VI R 47/03
    Hierzu führt er in seinem Urteil vom 8. Juli 1976 IV R 100/72 (BFHE 119, 557, BStBl II 1976, 776), auf das er im Urteil in BFHE 128, 196, BStBl II 1979, 700 Bezug nimmt, aus, dass der steuerliche Abzug von Aufwendungen für eine Zweitwohnung nach den Grundsätzen der doppelten Haushaltsführung in Betracht komme, wenn die Wohnung --wie im Streitfall-- für den Steuerpflichtigen lediglich dem Aufenthalt für befristete Zeit außerhalb der beruflichen Tätigkeit und nicht als Mittelpunkt seiner privaten Lebensführung diene.
  • FG Berlin, 29.01.2003 - 2 K 2148/00

    Kosten einer Zweitwohnung an einem weiteren Beschäftigungsort nicht als

    Auszug aus BFH, 24.05.2007 - VI R 47/03
    Das Finanzgericht (FG) wies die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1528 veröffentlichten Gründen ab.
  • BFH, 10.10.1994 - VI R 2/92

    Zum Werbungskostenabzug der Aufwendungen für Zwischenheimfahrten bei einer

    Auszug aus BFH, 24.05.2007 - VI R 47/03
    Beschäftigungsort i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG ist der Ort der regelmäßigen, dauerhaften Arbeitsstätte (Schmidt/ Drenseck, EStG, 26. Aufl., § 9 Rz 141; vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 1994 VI R 2/92, BFHE 175, 553, BStBl II 1995, 137, unter 2. a der Gründe).
  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus BFH, 24.05.2007 - VI R 47/03
    Auch ein alleinstehender Arbeitnehmer kann einen doppelten Haushalt führen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180).
  • BFH, 22.07.2003 - VI R 190/97

    Fortbildung einer Krankenschwester zur Lehrerin für Pflegeberufe

    Auszug aus BFH, 24.05.2007 - VI R 47/03
    Regelmäßige Arbeitsstätte ist der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 22. Juli 2003 VI R 190/87, BFHE 203, 111, BStBl II 2004, 886).
  • BFH, 05.08.2004 - VI R 40/03

    Beruflich veranlasste Hotelübernachtungen am Arbeitsort

    Auszug aus BFH, 24.05.2007 - VI R 47/03
    Ein Arbeitnehmer kann mehrere Arbeitsstätten haben (BFH-Urteil vom 5. August 2004 VI R 40/03, BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074).
  • BFH, 08.07.2010 - VI R 15/09

    Erneute doppelte Haushaltsführung am früheren Beschäftigungsort bedingt keinen

    Regelmäßige Arbeitsstätte ist der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Mai 2007 VI R 47/03, BFHE 218, 174, BStBl II 2007, 609).
  • BFH, 06.11.2007 - VI B 70/07

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden

    Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) benannte Rechtsfrage, ob ein Steuerpflichtiger den Abzug der Aufwendungen für eine Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort auch bei gleichzeitiger Tätigkeit am Ort des Haupthausstandes als Werbungskosten geltend machen kann, ist schon nicht klärungsbedürftig (vgl. dazu Senatsentscheidung vom 24. Mai 2007 VI R 47/03, BStBl II 2007, 609).

    a) Die angefochtene Entscheidung weicht nicht vom Urteil des BFH in BStBl II 2007, 609 ab.

  • BFH, 16.10.2013 - XI R 40/12

    Abziehbarkeit von Wohnheimkosten am Ausbildungsort als Werbungskosten

    Beschäftigungsort i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG ist der Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte (BFH-Urteile vom 24. Mai 2007 VI R 47/03, BFHE 218, 174, BStBl II 2007, 609; vom 19. September 2012 VI R 78/10, BFHE 239, 80, BStBl II 2013, 284, m.w.N.).
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