Rechtsprechung
BFH, 10.03.2010 - VI R 47/09 (NV) |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Doppelte Haushaltsführung: sog. Wegverlegungsfälle
- openjur.de
Doppelte Haushaltsführung: sog. Wegverlegungsfälle
- Bundesfinanzhof
EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5
Doppelte Haushaltsführung: sog. Wegverlegungsfälle
- Bundesfinanzhof
Doppelte Haushaltsführung: sog. Wegverlegungsfälle
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG 2002
Doppelte Haushaltsführung: sog. Wegverlegungsfälle - Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Doppelte Haushaltsführung: sog. Wegverlegungsfälle
- rewis.io
Doppelte Haushaltsführung: sog. Wegverlegungsfälle
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5
Aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung hinsichtlich einer Wohnung im Beschäftigungsort und privaten Umzugs in eine andere Stadt - datenbank.nwb.de
Doppelte Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Doppelte Haushaltsführung wegen Wegzugs
Verfahrensgang
- FG Münster, 22.04.2009 - 7 K 977/06
- BFH, 10.03.2010 - VI R 47/09 (NV)
Papierfundstellen
- NZA 2010, 751
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07
Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog. …
Auszug aus BFH, 10.03.2010 - VI R 47/09
NV: Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung kann auch dann vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können (Anschluss an BFH-Urteile vom 5.3.2009 VI R 23/07 und VI R 5/06).Der erkennende Senat hat mit zwei Urteilen vom 5. März 2009 VI R 23/07 (BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016) und VI R 58/06 (BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012) seine Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes) in sog. Wegverlegungsfällen geändert (s. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Dezember 2009 IV C 5-S 2352/0, 2009/0813056, BStBl I 2009, 1599).
- BFH, 05.03.2009 - VI R 58/06
Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog. …
Auszug aus BFH, 10.03.2010 - VI R 47/09
Der erkennende Senat hat mit zwei Urteilen vom 5. März 2009 VI R 23/07 (BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016) und VI R 58/06 (BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012) seine Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes) in sog. Wegverlegungsfällen geändert (s. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Dezember 2009 IV C 5-S 2352/0, 2009/0813056, BStBl I 2009, 1599). - BFH, 14.06.2007 - VI R 5/06
Ausländische Models als Selbständige
Auszug aus BFH, 10.03.2010 - VI R 47/09
NV: Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung kann auch dann vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können (Anschluss an BFH-Urteile vom 5.3.2009 VI R 23/07 und VI R 5/06).
- FG Hamburg, 24.10.2019 - 6 K 35/19
Übernachtungskosten bei Auswärtstätigkeit
Wie in den sogenannten Wegzugsfällen bei einer doppelten Haushaltsführung (…vgl. dazu BFH, Urteile vom 5. März 2009, VI R 23/07, BStBl. II 2009, 1016 Rn. 26 ff.; vom 10. März 2010, VI R 47/09, BFH/NV 2010, 1269 Rn. 7 f.) liegt die Wahl des Wohnortes im einkommensteuerlich unbeachtlichen privaten Bereich und kommt es auf die Möglichkeit der Vermeidung zweier Wohnsitze nicht an. - FG Hessen, 08.07.2014 - 11 K 1796/13
Ausland; doppelte Haushaltsführung; Ehegatten; Entsendung
Eine solche aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung liegt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - und der Verwaltungsauffassung auch dann vor, wenn ein Arbeitnehmer seinen Hausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und eine bereits vorhandene oder neu eingerichtete Wohnung am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen als Zweithaushalt nutzt, um von dort aus seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können (vgl. Urteil des BFH vom 5. März 2009 VI R 23/07, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2009, 1016; Urteil des BFH vom 05. März 2009 VI R 58/06, BStBl II 2009, 1012;… Urteil des BFH vom 05. März 2009 VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256;… Urteil des BFH vom 06. Mai 2010 VI R 34/09, BFH/NV 2010, 2046; Urteil des BFH vom 10. März 2010 VI R 47/09, BFH/NV 2010, 1269; R 9.11 Abs. 2 S. 5 LStR 2010; Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main vom 22. Dezember 2009 S 2352 A-5-St 211).