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   BFH, 07.05.2009 - VI R 5/08   

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BFH, 07.05.2009 - VI R 5/08 (https://dejure.org/2009,2113)
BFH, Entscheidung vom 07.05.2009 - VI R 5/08 (https://dejure.org/2009,2113)
BFH, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - VI R 5/08 (https://dejure.org/2009,2113)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • openjur.de

    Beendigung der Beteiligung des Arbeitgebers an der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL); Keine Rückzahlung von Arbeitslohn wegen Nichterdienbarkeit von Versorgungsansprüchen; Kein Einfluss einer vereinbarten Zusatzversorgung auf die vorgelagerte Besteuerung ...

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • Betriebs-Berater

    Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtungen als Arbeitslohn

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; ; EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5; ; EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6; ; EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 7; ; EStG § 8 Abs. 1; ; EStG § 11 Abs. 1; ; EStG § 40b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen eines Ausscheidens des Arbeitgebers aus der VBL auf die Rückzahlung von Arbeitslohn an den Arbeitnehmer; Berücksichtigung zurückgezahlter Beträge im Zeitpunkt der Rückzahlung als negative Einnahmen oder Werbungskosten; Auswirkungen einer Zusage des ...

  • rechtsportal.de

    Auswirkungen eines Ausscheidens des Arbeitgebers aus der VBL auf die Rückzahlung von Arbeitslohn an den Arbeitnehmer; Berücksichtigung zurückgezahlter Beträge im Zeitpunkt der Rückzahlung als negative Einnahmen oder Werbungskosten; Auswirkungen einer Zusage des ...

  • datenbank.nwb.de

    Beendigung der Beteiligung des Arbeitgebers an der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; keine Rückzahlung von Arbeitslohn wegen Nichterdienbarkeit von Versorgungsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auswirkungen eines Ausscheidens des Arbeitgebers aus der VBL auf die Rückzahlung von Arbeitslohn an den Arbeitnehmer; Berücksichtigung zurückgezahlter Beträge im Zeitpunkt der Rückzahlung als negative Einnahmen oder Werbungskosten; Auswirkungen einer Zusage des ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kein negativer Arbeitslohn bei Ausscheiden des Arbeitgebers aus einer Zusatzversorgungseinrichtung

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 1, EStG § 11 Abs 1, LStDV § 2 Abs 1
    Arbeitslohn; Negative Einnahme; Rentenanwartschaft; Umlage; Verlust; Zukunftssicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 100
  • NVwZ-RR 2009, 780 (Ls.)
  • BB 2009, 1611
  • BStBl II 2010, 133
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 15.02.2006 - VI R 92/04

    Gegenwertzahlung beim Ausscheiden eines Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt

    Auszug aus BFH, 07.05.2009 - VI R 5/08
    Da die Arbeitslohnqualität von Zukunftssicherungsleistungen, bei denen die Leistung des Arbeitgebers an einen Dritten (Versicherer) erfolgt, davon abhängt, ob sich der Vorgang --wirtschaftlich betrachtet-- so darstellt, als ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Mittel zur Verfügung gestellt und der Arbeitnehmer sie zum Zweck seiner Zukunftssicherung verwendet hat (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. Februar 2006 VI R 92/04, BFHE 212, 445, BStBl II 2006, 528), wäre es jedoch unschädlich, wenn insoweit die Zahlung durch den Versicherer direkt an den Arbeitgeber erfolgte.

    Soweit die Umlagezahlungen des Arbeitgebers des Klägers (K) nämlich unabhängig von einer Wartezeit einen eigenen Anspruch auf Versicherungsschutz im Fall von Arbeitsunfällen verschafft haben und damit als Arbeitslohn zu erfassen waren (z.B. BFH-Urteile vom 11. Dezember 2008 VI R 9/05, BFHE 224, 70, BStBl II 2009, 385, und in BFHE 212, 445, BStBl II 2006, 528, jeweils m.w.N.), hatte der Versicherungsschutz des Klägers in der Zeit der Beteiligung der K an der VBL Bestand.

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 07.05.2009 - VI R 5/08
    Zwar ist es verfassungsrechtlich geboten, die Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen so aufeinander abzustimmen, dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73, 134 f., unter D.II.).
  • BFH, 07.11.2006 - VI R 2/05

    Rückzahlung von Arbeitslohn erst im Kalenderjahr des tatsächlichen Abflusses

    Auszug aus BFH, 07.05.2009 - VI R 5/08
    Zahlt ein Arbeitnehmer Arbeitslohn zurück, der dem Lohnsteuerabzug unterlegen hat, so bleibt der früher gezahlte Arbeitslohn zugeflossen (§ 11 Abs. 1 EStG; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. November 2006 VI R 2/05, BFHE 215, 481, BStBl II 2007, 315, m.w.N.).
  • BFH, 04.05.2006 - VI R 33/03

    Rückzahlung von Arbeitslohn - rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus BFH, 07.05.2009 - VI R 5/08
    Die zurückgezahlten Beträge sind vielmehr im Zeitpunkt der Rückzahlung als negative Einnahmen oder Werbungskosten zu berücksichtigen (vgl. dazu Senatsurteile vom 4. Mai 2006 VI R 33/03, BFHE 214, 92, BStBl II 2006, 911, und vom 5. Juli 2007 VI R 58/05, BFHE 218, 320, BStBl II 2007, 774).
  • BFH, 11.12.2008 - VI R 9/05

    Arbeitslohn bei Leistungen aus einer vom Arbeitgeber finanzierten

    Auszug aus BFH, 07.05.2009 - VI R 5/08
    Soweit die Umlagezahlungen des Arbeitgebers des Klägers (K) nämlich unabhängig von einer Wartezeit einen eigenen Anspruch auf Versicherungsschutz im Fall von Arbeitsunfällen verschafft haben und damit als Arbeitslohn zu erfassen waren (z.B. BFH-Urteile vom 11. Dezember 2008 VI R 9/05, BFHE 224, 70, BStBl II 2009, 385, und in BFHE 212, 445, BStBl II 2006, 528, jeweils m.w.N.), hatte der Versicherungsschutz des Klägers in der Zeit der Beteiligung der K an der VBL Bestand.
  • BFH, 05.07.2007 - VI R 58/05

    Keine Lohnsteuererstattung wegen Verlustes des Bezugsrechts bei

    Auszug aus BFH, 07.05.2009 - VI R 5/08
    Die zurückgezahlten Beträge sind vielmehr im Zeitpunkt der Rückzahlung als negative Einnahmen oder Werbungskosten zu berücksichtigen (vgl. dazu Senatsurteile vom 4. Mai 2006 VI R 33/03, BFHE 214, 92, BStBl II 2006, 911, und vom 5. Juli 2007 VI R 58/05, BFHE 218, 320, BStBl II 2007, 774).
  • BFH, 07.05.2009 - VI R 8/07

    Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 07.05.2009 - VI R 5/08
    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf die Gründe seines zur Veröffentlichung bestimmten Urteils vom 7. Mai 2009 VI R 8/07.
  • BFH, 08.03.2006 - IX R 107/00

    Ausgleichszahlungen an den auf den Versorgungsausgleich verzichtenden Ehegatten

    Auszug aus BFH, 07.05.2009 - VI R 5/08
    Ungeachtet der Frage, ob der vom Kläger behauptete "Wertverlust" überhaupt entstanden ist, ergeben sich im Streitfall auch keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass dem Kläger Aufwendungen in Gestalt vorab entstandener Werbungskosten zur späteren Erzielung von Alterseinkünften (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 8. März 2006 IX R 107/00, BFHE 212, 511, BStBl II 2006, 446) entstanden sein könnten.
  • FG Hamburg, 11.12.2007 - 1 K 183/06

    Einkommensteuergesetz: Negativer Arbeitsohn

    Auszug aus BFH, 07.05.2009 - VI R 5/08
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 846 veröffentlichten Gründen teilweise statt.
  • FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 99/07

    Einkommensteuer: Kein Abfluss negativer Einnahmen oder von Werbungskosten bei dem

    Schließlich sei eine Kürzung der negativen Einnahmen mit Rücksicht auf von der VBL mitversicherte Sonderfälle, wie insbesondere Arbeitsunfälle, nicht vorzunehmen, da der Kläger die erforderlichen 60 Umlagemonate gemäß § 38 Abs. 1 VBLS erfüllt habe, so dass der Vorschrift des § 38 Abs. 2 VBLS, anders als in einem vom Finanzgericht Hamburg mit Urteil vom 11.12.2007 (Az. 1 K 183/06, EFG 2008, 846 , Az. der Revision: VI R 5/08) entschiedenen Fall, keine eigenständige Bedeutung zukomme.

    Diese Versicherungsrente führe anders als in dem vom Finanzgericht Hamburg mit Urteil vom 11.12.2007 (Az.: 1 K 183/06, EFG 2008, 846 , Az. der Revision: VI R 5/08) entschiedenen Fall dazu, dass dem Kläger ein Vorteil aus den versteuerten Umlagen bliebe.

    g) Der Auffassung des Ersten Senats des Finanzgerichts Hamburg (Urteil vom 11.12.2007, Az.: 1 K 183/06, EFG 2008, 846 , Az. der Revision: VI R 5/08) folgt der erkennende Senat nicht, soweit der Erste Senat negativen Arbeitslohn infolge des Verlustes eines Bezugsrechtes annimmt, das der Arbeitnehmer vorher als Vorteil bereits versteuert hatte.

    Soweit der Erste Senat des Finanzgerichts Hamburg darauf hinweist, dass dem Arbeitnehmer während der Zeit seiner Pflichtversicherung abstrakt Versicherungsschutz gewährt wurde (Urteil vom 11.12.2007, Az.: 1 K 183/06, EFG 2008, 846 , Az. der Revision: VI R 5/08; vgl. auch §§ 38, 39 VBLS), spricht dies im Übrigen für eine bloße Wertänderung von Anwartschaften im Zeitpunkt der Beendigung der Beteiligung des Arbeitgebers.

  • FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 832/09

    Nachteilsausgleichszahlung bei Wechsel der Zusatzversorgungskasse;

    Diese Rechtsauffassung werde durch die aktuellen BFH-Urteile vom 7. Mai 2009 (VI R 5/08, BFHE 225, 100, DStRE 2009, 901, sowie VI R 37/08, BFHE 225, 106, DStRE 2009, 903) bestätigt.

    Es komme hinzu, dass das Urteil des FG Hamburg vom 11. Dezember 2007 (1 K 183/06, EFG 2008, 846, nachfolgend BFH-Urteil vom 7. Mai 2009 VI R 5/08, BFHE 225, 100, DStRE 2009, 901) einen anderen Sachverhalt betreffe.

  • FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 916/09

    Rechtmäßigkeit der Änderung eines Einkommensbescheids bei Erhöhung des

    Diese Rechtsauffassung werde durch die aktuellen BFH-Urteile vom 7. Mai 2009 (VI R 5/08, BFHE 225, 100, DStRE 2009, 901, sowie VI R 37/08, BFHE 225, 106, DStRE 2009, 903) bestätigt.

    Es komme hinzu, dass das Urteil des FG Hamburg vom 11. Dezember 2007 (1 K 183/06, EFG 2008, 846, nachfolgend BFH-Urteil vom 7. Mai 2009 VI R 5/08, BFHE 225, 100, DStRE 2009, 901) einen anderen Sachverhalt betreffe.

  • FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 1116/09

    Nachteilsausgleichszahlung bei Wechsel der Zusatzversorgungskasse;

    Diese Rechtsauffassung werde durch die aktuellen BFH-Urteile vom 7. Mai 2009 (VI R 5/08, BFHE 225, 100, DStRE 2009, 901, sowie VI R 37/08, BFHE 225, 106, DStRE 2009, 903) bestätigt.

    Es komme hinzu, dass das Urteil des FG Hamburg vom 11. Dezember 2007 (1 K 183/06, EFG 2008, 846, nachfolgend BFH-Urteil vom 7. Mai 2009 VI R 5/08, BFHE 225, 100, DStRE 2009, 901) einen anderen Sachverhalt betreffe.

  • FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 1577/09

    Nachteilsausgleichszahlung bei Wechsel der Zusatzversorgungskasse;

    Diese Rechtsauffassung werde durch die aktuellen BFH-Urteile vom 7. Mai 2009 (VI R 5/08, BFHE 225, 100, DStR 2009, 901, sowie VI R 37/08, BFHE 225, 106, DStR 2009, 903) bestätigt.

    Es komme hinzu, dass das Urteil des FG Hamburg vom 11. Dezember 2007 (1 K 183/06, EFG 2008, 846, nachfolgend BFH-Urteil vom 7. Mai 2009 VI R 5/08, BFHE 225, 100, DStRE 2009, 901) einen anderen Sachverhalt betreffe.

  • FG Schleswig-Holstein, 08.04.2010 - 3 V 250/09

    Inländische Besteuerung der Pensionskassen-Beiträgen des dänischen Arbeitgebers -

    Erlangt der Arbeitnehmer einen eigenen Rechtsanspruch gegen den Versicherer, so fließt im Zeitpunkt der Beitragszahlung des Arbeitgebers Arbeitslohn grundsätzlich unabhängig davon zu, ob der Versicherungsfall bei dem begünstigten Arbeitnehmer überhaupt eintritt und in welcher Höhe der Arbeitnehmer später Versicherungsleistungen erlangt (vgl. BFH-Urteil vom 07. Mai 2009 VI R 5/08, BFHE 225, 100, BStBl II 2010, 133; BFH-Urteil vom 07. Mai 2009 VI R 8/07, BFHE 225, 68, BStBl II 2010, 194).
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