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   BFH, 21.03.2013 - VI R 5/12   

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https://dejure.org/2013,14774
BFH, 21.03.2013 - VI R 5/12 (https://dejure.org/2013,14774)
BFH, Entscheidung vom 21.03.2013 - VI R 5/12 (https://dejure.org/2013,14774)
BFH, Entscheidung vom 21. März 2013 - VI R 5/12 (https://dejure.org/2013,14774)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Gleichartiger Bezug i. S. des § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a EStG

  • openjur.de

    Gleichartiger Bezug i.S. des § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a EStG

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 19 Abs 2 S 2 Nr 1 Buchst a, EStG VZ 2009
    Gleichartiger Bezug i.S. des § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a EStG

  • Bundesfinanzhof

    Gleichartiger Bezug i.S. des § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a EStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 2 S 2 Nr 1 Buchst a EStG 2009, EStG VZ 2009
    Gleichartiger Bezug i.S. des § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a EStG

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Gleichartiger Bezug i.S. des § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a EStG

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Gleichartiger Bezug i.S. des § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a EStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a
    Begriff des gleichartigen Bezuges i.S. des § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a EStG

  • datenbank.nwb.de

    Gleichartiger Bezug i.S. des § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a EStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gleichartiger Bezug i. S. des § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Altersteilzeit - Besteuerung der Bezüge während der Freistellungsphase (Blockmodell)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besteuerung der Bezüge während der Freistellungsphase der Altersteilzeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begriffsbestimmung des gleichartigen Bezuges i.S.v. § 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    In der Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit erzielte Einkünfte (sog. Blockmodell) sind regelmäßig keine Versorgungsbezüge

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Versorgungsfreibetrag in Freistellungsphase

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Altersteilzeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Besteuerung der Altersteilzeit-Bezüge während der Freistellungsphase

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Altersteilzeit - Besteuerung der Bezüge während der Freistellungsphase (Blockmodell)

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Altersteilzeit - Besteuerung der Bezüge während der Freistellungsphase (Blockmodell)

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Altersteilzeitzahlungen sind keine Versorgungsbezüge

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Besteuerung der Altersteilzeit-Bezüge während der Freistellungsphase nach dem Blockmodell

  • pwc.de (Kurzinformation)

    In der Altersteilzeit gezahlte Gehälter keine Versorgungsbezüge

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Altersteilzeit: Besteuerung in der Freistellungsphase

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Versorgungsfreibetrag in Freistellungsphase der Altersteilzeit

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 240, 563
  • NJW 2013, 2702
  • NZA 2013, 1344
  • DB 2013, 1458
  • BStBl II 2013, 611
  • NZA-RR 2013, 538
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 01.03.1974 - VI R 47/71

    Übergangsgebührnisse der Soldaten auf Zeit

    Auszug aus BFH, 21.03.2013 - VI R 5/12
    Ein dem Ruhegehalt gleichartiger Bezug erfordert deshalb, dass dieser Bezug --wie das Ruhegehalt-- ebenfalls einem Versorgungszweck dient, ihm also die Funktion eines (vorgezogenen) Ruhegehalts zukommt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. März 1974 VI R 47/71, BFHE 111, 516, BStBl II 1974, 490; vom 12. Februar 2009 VI R 50/07, BFHE 224, 310, BStBl II 2009, 460; Breinersdorfer in Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, EStG, § 19 Rz C 27, C 30).

    Deshalb hat der Senat gleichartige Bezüge etwa bei Übergangsgebührnissen eines Zeitsoldaten verneint (BFH-Urteil in BFHE 111, 516, BStBl II 1974, 490), sie dagegen bei Dienstbezügen, die emeritierten Professoren wegen Erreichens der Altersgrenze geleistet wurden, bejaht; Letztere waren als dem Ruhegehalt gleichartige Bezüge anzusehen (BFH-Urteil vom 19. Juni 1974 VI R 37/70, BFHE 113, 281, BStBl II 1975, 23).

  • BFH, 12.02.2009 - VI R 50/07

    Versorgungsbezüge bei unwiderruflicher Freistellung vom Dienst bis zur Versetzung

    Auszug aus BFH, 21.03.2013 - VI R 5/12
    Ein dem Ruhegehalt gleichartiger Bezug erfordert deshalb, dass dieser Bezug --wie das Ruhegehalt-- ebenfalls einem Versorgungszweck dient, ihm also die Funktion eines (vorgezogenen) Ruhegehalts zukommt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. März 1974 VI R 47/71, BFHE 111, 516, BStBl II 1974, 490; vom 12. Februar 2009 VI R 50/07, BFHE 224, 310, BStBl II 2009, 460; Breinersdorfer in Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, EStG, § 19 Rz C 27, C 30).

    Etwas anderes folgt entgegen der Auffassung des Klägers auch nicht aus dem Urteil des erkennenden Senats in BFHE 224, 310, BStBl II 2009, 460.

  • BFH, 19.06.1974 - VI R 37/70

    Gewährung des Versorgungs-Freibetrages bei Dienstbezügen entpflichteter

    Auszug aus BFH, 21.03.2013 - VI R 5/12
    Deshalb hat der Senat gleichartige Bezüge etwa bei Übergangsgebührnissen eines Zeitsoldaten verneint (BFH-Urteil in BFHE 111, 516, BStBl II 1974, 490), sie dagegen bei Dienstbezügen, die emeritierten Professoren wegen Erreichens der Altersgrenze geleistet wurden, bejaht; Letztere waren als dem Ruhegehalt gleichartige Bezüge anzusehen (BFH-Urteil vom 19. Juni 1974 VI R 37/70, BFHE 113, 281, BStBl II 1975, 23).
  • BFH, 24.07.2013 - I R 8/13

    Steuerpflicht einer Abfindung aus Frankreich

    Diese Entscheidung betraf das abkommensrechtliche Besteuerungsrecht für Beträge, die ein in Frankreich wohnender Arbeitnehmer eines deutschen Arbeitgebers im Rahmen der sog. Freistellungsphase (d.h. nach dem Ende seiner "aktiven" Tätigkeit) nach Maßgabe der aufgrund des Altersteilzeitgesetzes in Anspruch genommenen Altersteilzeit im Streitjahr vereinnahmt hatte (dem Altersteilzeitarbeitnehmer wird zeitversetzt in der Freistellungsphase das ausgezahlt, was er in der Arbeitsphase erarbeitet hat bzw. was er an Arbeitsbezügen aufgrund seiner erbrachten Vollzeittätigkeit hätte beanspruchen können, s. insoweit zur Zuordnung der Einkünfte zu laufenden Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nach nationalem Recht zuletzt BFH-Urteil vom 21. März 2013 VI R 5/12, BFHE 240, 563, BStBl II 2013, 611).
  • FG Baden-Württemberg, 17.10.2017 - 5 K 2010/16

    Voraussetzungen für die Gewährung des Versorgungsfreibetrags - Vorangegangenes

    Für die Beurteilung maßgeblich sei die öffentlich-rechtliche Einordnung durch das insoweit vorgreifliche Dienstrecht (BFH-Urteil vom 21. März 2013 VI R 5/12).
  • FG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 4 K 4197/10

    Einkommensteuer 2004 bis 2008

    Nach neuerer Rechtsprechung des BFH zum gleichartigen Bezug (Urteil vom 21. März 2013 VI R 5/12, BStBl. II 2013, 611, welches den Fall behandelt, dass ein Beamter in der Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit nach dem sog. Blockmodell Einkünfte bezieht) ist für das Vorliegen eines gleichartigen Bezugs nach § 19 Abs. 2 EStG entscheidend, ob der Bezug ähnlich einem Ruhegehalt einem Versorgungszweck dient, ihm also die Funktion eines vorgezogenen Ruhegehalts zukommt.

    Vielmehr hat die öffentlich-rechtliche Einordnung der Zuwendung durch das insoweit vorgreifliche Dienstrecht zu erfolgen (vgl. BFH, Urteil vom 21. März 2013 VI R 5/12, BFHE 240, 563, BStBl. II 2013, 411).

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