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   BFH, 27.07.1990 - VI R 5/88   

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https://dejure.org/1990,2094
BFH, 27.07.1990 - VI R 5/88 (https://dejure.org/1990,2094)
BFH, Entscheidung vom 27.07.1990 - VI R 5/88 (https://dejure.org/1990,2094)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 1990 - VI R 5/88 (https://dejure.org/1990,2094)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5

  • Wolters Kluwer

    Türkischer Staatsangehöriger - Beschäftigung in Bundesrepublik - Heimatort - Eigener Hausstand - eigenen Hausstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Doppelte Haushaltsführung - Eigener Hausstand - Großfamilie als Lebens-Mittelpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 161, 521
  • BB 1990, 2036
  • BB 1990, 2324
  • DB 1990, 2251
  • BStBl II 1990, 985
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG München, 02.05.1984 - I 145/83
    Auszug aus BFH, 27.07.1990 - VI R 5/88
    Im Verlauf des Klageverfahrens hat sich der Kläger auf das Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 2. Mai 1984 I 145/83 L (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1984, 547) berufen, wonach ein eigener Hausstand nicht daran scheitere, daß die Ehefrau und die Kinder eines ausländischen Arbeitnehmers in einer Großfamilie lebten.

    In materieller Hinsicht berufe sich der Kläger zu Unrecht auf das Urteil des FG München in EFG 1984, 547.

    Der Senat folgt im Ergebnis der Auffassung des FG München in EFG 1984, 547 sowie der herrschenden Meinung im steuerrechtlichen Schrifttum (z.B. v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 9 Rdnr. G 33; Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stichwort "doppelte Haushaltsführung" A II 2).

  • BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02

    Eigener Hausstand eines Alleinstehenden nicht nach bewertungsrechtlichen

    b) Die durch das Leben am Beschäftigungsort zusätzlich entstehenden notwendigen Aufwendungen können grundsätzlich auch dann zu Werbungskosten führen, wenn die Wohnverhältnisse des Steuerpflichtigen am Ort seines Lebensmittelpunkts vergleichsweise einfach oder beengt sein sollten (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juli 1990 VI R 5/88, BFHE 161, 521, BStBl II 1990, 985; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 9 Anm. 506; Blümich/ Thürmer, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Kommentar, 15. Aufl., § 9 EStG Rz. 348; von Bornhaupt in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 9 Rdnr. G 32).
  • FG München, 21.08.2002 - 1 K 3262/00

    "Eigener Hausstand" im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG; Ein "eigener

    Für eine derart weite Auslegung spricht sich Bergkemper in Herrmann-Heuer-Raupach, EStG , § 9 Anm. 506 unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 27.7.1990 VI R 5/88, BStBl II 1990, 985 aus.
  • BFH, 12.01.2023 - VI R 39/19

    Beteiligung an den Kosten der Lebensführung im Rahmen einer doppelten

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist ein räumlicher Bereich, in dem der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen verortet werden kann (s. Senatsurteil vom 27.07.1990 - VI R 5/88, BFHE 161, 521, BStBl II 1990, 985).
  • FG Köln, 11.01.2006 - 13 K 548/05

    Eigener Hausstand eines alleinstehenden Arbeitnehmers

    Die durch das Leben am Beschäftigungsort zusätzlich entstehenden notwendigen Aufwendungen können grundsätzlich auch dann zu Werbungskosten führen, wenn die Wohnverhältnisse des Steuerpflichtigen am Ort seines Lebensmittelpunkts vergleichsweise einfach oder beengt sein sollten (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juli 1990 VI R 5/88, BFHE 161, 521, BStBl II 1990, 985; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 9 Anm. 506; Blümich/ Thürmer, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Kommentar, 15. Aufl., § 9 EStG Rz. 348; von Bornhaupt in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 9 Rdnr. G 32).
  • FG München, 19.02.1997 - 1 K 2625/94

    Abziehbarkeit von Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung; Definition

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  • BFH, 27.07.1990 - VI R 4/88

    Anmerkung zu einem Urteil

    Das Urteil befaßt sich im wesentlichen mit der im Leitsatz angesprochenen Frage und bezieht sich dazu in der Begründung auf das Urteil vom selben Tage VI R 5/88 BFHE 161, 521, BStBl II 1990, 985.
  • FG München, 14.04.2008 - 6 K 3948/06

    Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung - Mittelpunkt der

    Bei verheirateten Arbeitnehmern ist Lebensmittelpunkt regelmäßig der Aufenthalts- und Wohnort der Familie (vgl. Urteil des BFH vom 27. Juli 1990 VI R 5/88 BStBl II 1990, 985).
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