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Rechtsprechung
   BFH, 11.04.2006 - VI R 52/05   

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https://dejure.org/2006,4587
BFH, 11.04.2006 - VI R 52/05 (https://dejure.org/2006,4587)
BFH, Entscheidung vom 11.04.2006 - VI R 52/05 (https://dejure.org/2006,4587)
BFH, Entscheidung vom 11. April 2006 - VI R 52/05 (https://dejure.org/2006,4587)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5; ; EStG § 9 Abs. 5; ; EStG § 32a

  • RA Kotz

    Verpflegungsmehraufwendungen - Anerkennung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 5
    Verpflegungsmehraufwand; Auswärtstätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Ansatz von Verpflegungspauschalen bei einer Tätigkeit eines Festmachers in einem überschaubaren Teil eines Hafengebiets

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Einsatzwechseltätigkeit - Verpflegungsmehraufwand eines Festmachers im Hafen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, LStR R 37 Abs 5, LStR R 39 Abs 1
    Bremen; Einsatzwechseltätigkeit; Hafen; Tätigkeitsstätte; Verpflegungsmehraufwand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 464
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 16/04

    Verpflegungsmehraufwendungen eines Arbeitnehmers - Berechnung der

    Auszug aus BFH, 11.04.2006 - VI R 52/05
    Der erkennende Senat verweist insoweit auf seine geänderte Rechtsprechung u.a. im Urteil vom 11. Mai 2005 VI R 16/04 (BFHE 209, 518, 520 f., BStBl II 2005, 789, 790, unter 2. a und b der Gründe).

    Wenn (und solange) sich der Arbeitnehmer hingegen an seinem ortsgebundenen Tätigkeitsmittelpunkt (dem entspricht der Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, vgl. z.B. Senatsurteil in BFHE 209, 518, BStBl II 2005, 789) aufhält, liegt eine zum Ansatz der Verpflegungspauschalen berechtigende Auswärtstätigkeit --abgesehen von dem hier nicht einschlägigen Fall der doppelten Haushaltsführung-- nicht vor.

  • BFH, 14.09.2005 - VI R 93/04

    Rettungsassistent - Verpflegungsmehraufwand

    Auszug aus BFH, 11.04.2006 - VI R 52/05
    a) Sollte sich dort ein ortsgebundener Tätigkeitsmittelpunkt bzw. die regelmäßige Arbeitsstätte befinden (zum Inhalt dieses Begriffs siehe z.B. Senatsurteile vom 11. Mai 2005 VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791; vom 14. September 2005 VI R 93/04, BFH/NV 2006, 53), so stünden ihm nach den vorgenannten Grundsätzen von vornherein keine Verpflegungspauschalen zu.
  • BFH, 07.02.1997 - VI R 61/96

    Ein Stauer, der auf Seeschiffen an unterschiedlichen Liegeplätzen in einem

    Auszug aus BFH, 11.04.2006 - VI R 52/05
    Zu Unrecht berufe sich der Kläger insoweit auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Februar 1997 VI R 61/96 (BFHE 182, 562, BStBl II 1997, 333).
  • BFH, 27.07.2004 - VI R 43/03

    Verpflegung auf Baustellen nach drei Monaten nicht mehr steuerfrei

    Auszug aus BFH, 11.04.2006 - VI R 52/05
    b) Hat der Kläger in dem bezeichneten Teil des Hafengebiets jedoch keinen ortsgebundenen Tätigkeitsmittelpunkt (regelmäßige Arbeitsstätte) bzw. übt der Kläger dort eine Auswärtstätigkeit aus, so stehen ihm Aufwendungen für Mehrverpflegung bei einer "längerfristigen vorübergehenden Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte" (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG) nur für die ersten drei Monate zu (vgl. auch Senatsurteil vom 27. Juli 2004 VI R 43/03, BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357).
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 25/04

    Keine Entfernungspauschale für Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ab

    Auszug aus BFH, 11.04.2006 - VI R 52/05
    a) Sollte sich dort ein ortsgebundener Tätigkeitsmittelpunkt bzw. die regelmäßige Arbeitsstätte befinden (zum Inhalt dieses Begriffs siehe z.B. Senatsurteile vom 11. Mai 2005 VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791; vom 14. September 2005 VI R 93/04, BFH/NV 2006, 53), so stünden ihm nach den vorgenannten Grundsätzen von vornherein keine Verpflegungspauschalen zu.
  • FG Niedersachsen, 12.05.2005 - 16 K 624/03

    Zuerkennung von Verpflegungspauschalen bei Einsatzwechseltätigkeit und bei

    Auszug aus BFH, 11.04.2006 - VI R 52/05
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1604 veröffentlichten Gründen ab.
  • BFH, 17.06.2010 - VI R 35/08

    Regelmäßige Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer - Verpflegungsmehraufwand

    Dementsprechend habe der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 11. April 2006 VI R 52/05 (BFH/NV 2006, 2237) die Tätigkeit eines Festmachers in einem überschaubaren Teil eines Hafengebiets auch als Arbeit an derselben Tätigkeitsstätte bewertet.

    b) Das FA kann sich schließlich auch nicht auf das Senatsurteil in BFH/NV 2006, 2237 berufen, das davon ausgegangen war, dass ein Festmacher im Hafen von X keine Einsatzwechseltätigkeit ausübte.

  • FG Köln, 20.12.2012 - 11 K 2001/11

    Regelmäßige Arbeitsstätte, Verpflegungsmehraufwand, Reinigungskosten

    Denn eine solche ist auch dann nicht gegeben, wenn der Arbeitnehmer wechselweise lediglich in einem in sich abgeschlossenen Kreis von Beschäftigungsorten tätig wird (vgl. BFH-Urteil vom 11.04.2006, VI R 52/05, BFH/NV 2006, 2237; FG Rheinland-Pfalz vom 24.10.2008, 4 K 2174/07, EFG 2009, 1291; Nacke, in: Litt-mann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, §§ 4, 5, Rz. 1716, Stand Aug.

    Denn wird ein Steuerpflichtiger bei seiner Auswärtstätigkeit zwar an verschiedenen Stellen tätig, geschieht dies aber innerhalb eines begrenzten räumlichen Bereichs, so kann es sich dabei um eine Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte mit der Folge handeln, dass der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen auf die ersten drei Monate der Beschäftigung in diesem Bereich begrenzt ist (vgl. BFH-Urteil vom 11.04.2006, VI R 52/05, BFH/NV 2006, 2237; Wied, in: Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 4 EStG, Rz. 783, Stand Okt.

  • BFH, 17.02.2009 - VIII R 21/08

    Pauschsätze in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG gelten den Mehraufwand für

    In beiden Fällen ist nach Satz 5 der Vorschrift ein Ansatz des Verpflegungsmehraufwandes auf die dort bestimmten Pauschsätze begrenzt (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 27. Juli 2004 VI R 43/03, BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357; vom 11. April 2006 VI R 52/05, BFH/NV 2006, 2237; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. April 2005 IV C 5 -S 2353- 77/05, BStBl I 2005, 673).
  • FG Niedersachsen, 18.02.2008 - 4 K 1/07

    Abzugsfähigkeit von Verpflegungsmehraufwendungen bei Tätigkeit an verschiedenen

    In seinemUrteil vom 11. April 2006 VI R 52/05 (BFH/NV 2006, 2237) habe der Bundesfinanzhof (BFH) die Tätigkeit eines Festmachers in einem überschaubaren Teil des Hafengebiets als Arbeit an derselben Arbeitsstätte bewertet.
  • FG Köln, 21.10.2011 - 4 K 2532/08

    Geltendmachung von Mehraufwendungen für Verpflegung als Werbungskosten bei

    Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG (der gemäß § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sinngemäß gilt) wird ein erwerbsbedingter Mehraufwand an Verpflegung typisierend in Form gestaffelter Pauschbeträge und lediglich unter der Voraussetzung steuerlich berücksichtigt, dass der Arbeitnehmer sich aus beruflichen Gründen auf einer Auswärtstätigkeit befunden hat (vgl. BFH Urteil vom 11.04.2006 - VI R 52/05, BFH/NV 2006, 2237).

    Nach Ansicht des Berichterstatters ist der dem Streitfall zugrunde liegende Sachverhalt mit jenem vergleichbar, welcher für das BFH Urteil vom 11.04.2006 - VI R 52/05, BFH/NV 2006, 2237 maßgeblich war.

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2009 - 3 K 2284/08

    Verpflegungspauschalen bei Auswärtstätigkeit

    Hier nimmt die Rechtsprechung das Vorliegen derselben Tätigkeitsstätte an (vgl. BFH-Urteil vom 11.04.2006 VI R 52/05, BFH/NV 2006, 2237; zum Hafenleiharbeiter vgl. auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 18.02.2008 4 K 1/07, EFG 2009, 242, Rev. Az. des BFH VI R 35/08; zur Tätigkeit eines Forstwirts in einem zusammenhängenden Waldgebiet vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.10.2008 4 K 2174/07, EFG 2009, 1291, Rev., Az. des BFH VI R 20/09; zum Einsatz eines Fahrers in einem Bergwerk unter Tage vgl. BFH-Urteil vom 18.06.2009 VI R 61/06).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2008 - 4 K 2174/07

    Zu den Voraussetzungen einer Einsatzwechseltätigkeit bei einem Forstwirt

    Ein in sich abgeschlossener Kreis von Beschäftigungsstellen, an denen der Steuerpflichtige wechselweise beschäftigt ist, begründet danach keine Einsatzwechseltätigkeit (ebenso Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 12. Mai 2005, 16 K 624/03, EFG 2005, 1604 ; dem auch folgend: BFH-Urteil vom 11. April 2006 VI R 52/05, BFH/NV 2006, 2237 ; Wechsel zwischen fünf bis acht zugewiesenen Filialen regelmäßige Arbeitsstätten: BFH-Urteil vom 07. Juni 2002 VI R 53/01BStBl II 2002, 878).
  • BFH, 07.05.2008 - VI S 4/08

    Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde - Vertretungszwang -

    Entgegen der Auffassung der Antragsteller war der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt) berechtigt, im Rahmen der Änderung des angefochtenen Einkommensteuerbescheids die geänderte Rechtsprechung des BFH zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen anlässlich einer Auswärtstätigkeit (vgl. dazu Senatsentscheidung vom 11. April 2006 VI R 52/05, BFH/NV 2006, 2237, m.w.N.) zu berücksichtigen.
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   BFH, 21.09.2006 - VI R 52/05   

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https://dejure.org/2006,34009
BFH, 21.09.2006 - VI R 52/05 (https://dejure.org/2006,34009)
BFH, Entscheidung vom 21.09.2006 - VI R 52/05 (https://dejure.org/2006,34009)
BFH, Entscheidung vom 21. September 2006 - VI R 52/05 (https://dejure.org/2006,34009)
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Papierfundstellen

  • NJW 2007, 464 (Ls.)
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