Rechtsprechung
BFH, 30.10.2008 - VI R 53/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
EStG § 3 Nr. 9, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 40 Abs. 3, § 40b
- openjur.de
Lohnsteuerpauschalierung für Zukunftssicherungsleistungen; Auflösung und Beendigung eines Dienstverhältnisses
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 3 Nr. 9, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 40 Abs. 3, § 40b
- Judicialis
EStG § 3 Nr. 9; ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 40 Abs. 3; ; EStG § 40b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Lohnsteuerpauschalierung für Zukunftssicherungsleistungen; Auflösung und Beendigung eines Dienstverhältnisses
- datenbank.nwb.de
Lohnsteuerpauschalierung für Zukunftssicherungsleistungen
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
LSt-Pauschalierung für Zukunftssicherungsleistungen ? Auflösung und Beendigung eines Dienstverhältnisses ? Tätigkeit als Berater nach Beendigung des Dienstverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Wann endet ein Arbeitsverhältnis?
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beendigung eines Dienstverhältnisses i.S.d. § 40b Abs. 2 S. 3 Hs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) als eine nach bürgerlichem Arbeitsrecht wirksame Beendigung desselben; Vorliegen einer Beendigung des Dienstverhältnisses bei Vereinbarung eines neuen, nicht die Fortsetzung des ...
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Pauschalierung der Lohnsteuer von Zukunftssicherheitsleistungen bei Anwendung der Vervielfältigungsregel
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
BFH überträgt Rechtsprechung zum Abfindungsfreibetrag auf Pauschalierung nach § 40b EStG
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Erhöhte Pauschalierung nach § 40b EStG Rechtsprechung zum Abfindungsfreibetrag gilt für Beendigung des Dienstverhältnisses
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Gestaltungsmöglichkeit: BFH überträgt Rechtsprechung zum Abfindungsfreibetrag auf Pauschalierung nach § 40b EStG
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitnehmer
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 08.06.2005 - 2 K 267/03
- BFH, 30.10.2008 - VI R 53/05
Papierfundstellen
- BFHE 223, 236
- NZA 2009, 480
- DB 2009, 321
- BStBl II 2009, 162
- NZA-RR 2009, 322
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 02.04.2008 - IX R 82/07
Abfindung, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Gesellschafter-Geschäftsführer
Auszug aus BFH, 30.10.2008 - VI R 53/05
Dem entspricht im Grundsatz die mittlerweile ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu § 3 Nr. 9 EStG a.F. (vgl. BFH-Urteile vom 2. April 2008 IX R 82/07, BFH/NV 2008, 1325;… vom 9. Mai 2007 XI R 52/05, BFH/NV 2007, 1857 zur Auflösung im Falle eines Management buy out; vom 21. Juni 1990 X R 48/86, BFHE 161, 372, BStBl II 1990, 1021 für die Fälle des Betriebsübergangs i.S. des § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches, jeweils m.w.N.).Dementsprechend stellt das Dienstverhältnis als Gesellschafter-Geschäftsführer rechtlich und wirtschaftlich betrachtet keine Fortsetzung des früheren Dienstverhältnisses als Angestellter dar und umgekehrt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1325).
- BFH, 10.10.1986 - VI R 178/83
Steuerfreie Abfindung nach § 3 Nr. 9 EStG bei Bemessung nach entgangenem Lohn und …
Auszug aus BFH, 30.10.2008 - VI R 53/05
Danach wird ein bestehendes Dienstverhältnis nicht fortgesetzt, wenn der Arbeitnehmer nach Beendigung dieses Verhältnisses mit demselben Arbeitgeber ein neues Dienstverhältnis zu anderen Bedingungen begründet und dabei in einem ganz anderen Bereich und in anderer Position, mit einer niedrigeren Vergütung und einer erheblich geringeren Stundenzahl für den Arbeitgeber tätig wird und auch die Voraussetzungen für eine Änderungskündigung nicht vorliegen (vgl. Senatsurteil vom 10. Oktober 1986 VI R 178/83, BFHE 148, 257, BStBl II 1987, 186). - BFH, 09.05.2007 - XI R 52/05
Abfindung - Ende eines Dienstverhältnisses beim "Management-Buy-out"
Auszug aus BFH, 30.10.2008 - VI R 53/05
Dem entspricht im Grundsatz die mittlerweile ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu § 3 Nr. 9 EStG a.F. (…vgl. BFH-Urteile vom 2. April 2008 IX R 82/07, BFH/NV 2008, 1325; vom 9. Mai 2007 XI R 52/05, BFH/NV 2007, 1857 zur Auflösung im Falle eines Management buy out; vom 21. Juni 1990 X R 48/86, BFHE 161, 372, BStBl II 1990, 1021 für die Fälle des Betriebsübergangs i.S. des § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches, jeweils m.w.N.). - BFH, 21.06.1990 - X R 48/86
Eine Abfindung aus Anlaß der Umsetzung innerhalb eines Konzerns ist nicht …
Auszug aus BFH, 30.10.2008 - VI R 53/05
Dem entspricht im Grundsatz die mittlerweile ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu § 3 Nr. 9 EStG a.F. (…vgl. BFH-Urteile vom 2. April 2008 IX R 82/07, BFH/NV 2008, 1325;… vom 9. Mai 2007 XI R 52/05, BFH/NV 2007, 1857 zur Auflösung im Falle eines Management buy out; vom 21. Juni 1990 X R 48/86, BFHE 161, 372, BStBl II 1990, 1021 für die Fälle des Betriebsübergangs i.S. des § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches, jeweils m.w.N.). - FG Niedersachsen, 08.06.2005 - 2 K 267/03
Anwendung der Vervielfältigungsregelung des § 40b Abs. 2 S. 3 …
Auszug aus BFH, 30.10.2008 - VI R 53/05
Das Finanzgericht (FG) wies die dagegen erhobene Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 50 veröffentlichten Gründen hinsichtlich des Streitpunkts der pauschalen Lohnversteuerung ab.
- FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2013 - 5 K 766/09
Änderung des Arbeitsvertrags: keine steuerfreie Abfindung bei nur reduziertem …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) wird ein bestehendes Dienstverhältnis i.S.d. § 3 Nr. 9 EStG nicht fortgesetzt, wenn der Arbeitnehmer nach Beendigung dieses Verhältnisses mit demselben Arbeitgeber ein neues Dienstverhältnis zu anderen Bedingungen begründet und dabei in einem ganz anderen Bereich und in anderer Position, mit einer niedrigeren Vergütung und einer erheblich geringeren Stundenzahl für den Arbeitgeber tätig wird und auch die Voraussetzungen für eine Änderungskündigung nicht vorliegen (z.B. Urteil vom 30. Oktober 2008 VI R 53/05, BStBl. II 2009, 162 m.w.N.).Dass vorliegend auch die Voraussetzungen für eine (einseitige) Änderungskündigung des bisherigen Arbeitsvertrages durch die Arbeitgeberin nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen vorgelegen haben könnten, haben die fachkundig vertretenen Kläger weder nach gerichtlichem Hinweis auf die einschlägige BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 30. Oktober 2008 VI R 53/05, a.a.O.) zu § 3 Nr. 9 EStG im Erörterungstermin noch danach trotz ausreichender Gelegenheit behauptet oder vorgetragen.