Rechtsprechung
BFH, 19.12.2019 - VI R 53/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 4 Abs 1, EStG § ... 4 Abs 3, EStG § 13 Abs 1, EStG § 4a Abs 1 S 2 Nr 1, EStG § 4a Abs 2 Nr 1 S 1, EStG § 22 Nr 2, EStG § 23, EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3, EStG § 13 Abs 1, EStG § 4a Abs 1 S 2 Nr 1, EStG § 4a Abs 2 Nr 1 S 1, EStG § 22 Nr 2, EStG § 23, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009
Notwendiges Betriebsvermögen bei einem land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb - Bundesfinanzhof
Notwendiges Betriebsvermögen bei einem land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 1 EStG 2002, § 4 Abs 3 EStG 2002, § 13 Abs 1 EStG 2002, § 4a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG 2002, § 4a Abs 2 Nr 1 S 1 EStG 2002
Notwendiges Betriebsvermögen bei einem land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb - IWW
§ 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 164 Abs. 2 der Abgabenordnung, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 23 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FGO, § 4a Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 EStG, § 4 Abs. 1, § 5 EStG, § 16 Abs. 3b EStG, § 4 Abs. 3 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 22 Nr. 2 EStG, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 135 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 1, § 136 Abs. 1 Satz 3 FGO
- Wolters Kluwer
Ertragsteuerliche Behandlung von Gewinnen aus der Veräußerung von Grundstücken durch einen ruhenden Land-und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb
- Betriebs-Berater
Notwendiges Betriebsvermögen bei einem land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb
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Notwendiges Betriebsvermögen bei einem land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb
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Notwendiges Betriebsvermögen bei einem land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb
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Ertragsteuerliche Behandlung von Gewinnen aus der Veräußerung von Grundstücken durch einen ruhenden Land-und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb
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Notwendiges Betriebsvermögen bei einem land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb
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Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Notwendiges Betriebsvermögen - bei einem landwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Notwendiges Betriebsvermögen bei einem land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb
- datev.de (Kurzinformation)
Notwendiges Betriebsvermögen bei einem land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb
- haufe.de (Kurzinformation)
Notwendiges Betriebsvermögen bei einem land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen bei Land- und Forstwirten
- Land- und Forstwirtschaft
- Zuordnung von Grundstücken
- Notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Köln, 21.09.2016 - 4 K 1927/15
- BFH, 19.12.2019 - VI R 53/16
- BFH - IV R 52/16 (anhängig)
Papierfundstellen
- BFHE 267, 260
- BB 2020, 1007
- BStBl II 2021, 427
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 19.07.2011 - IV R 10/09
Zuordnung eines im Zeitpunkt des Erwerbs verpachteten und von der Hofstelle mehr …
Auszug aus BFH, 19.12.2019 - VI R 53/16
Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens (§ 4 Abs. 1, § 5 EStG) können solche des notwendigen oder des gewillkürten Betriebsvermögens sein (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19.07.2011 - IV R 10/09, BFHE 234, 212, BStBl II 2012, 93, Rz 25, m.w.N.).An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn der Einsatz des Wirtschaftsguts im Betrieb erst als möglich in Betracht kommt, aber noch nicht sicher ist (BFH-Urteil in BFHE 234, 212, BStBl II 2012, 93, Rz 26, m.w.N.).
Des Weiteren muss der Unternehmer seinen Zuordnungswillen klar bekunden (BFH-Urteil in BFHE 234, 212, BStBl II 2012, 93, Rz 27, m.w.N.).
Die Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen setzt in diesem Fall aber voraus, dass der Landwirt seinen Willen zur beabsichtigten eigenbetrieblichen Nutzung der erworbenen Grundstücke eindeutig bekundet und sich dieser Bewirtschaftungswille in einem überschaubaren Zeitraum, z.B. durch Kündigung der Pachtverhältnisse, auch tatsächlich verwirklichen lässt (BFH-Urteil in BFHE 234, 212, BStBl II 2012, 93, Rz 28).
Die Annahme notwendigen Betriebsvermögens setzt aber wie bei der Eigenbewirtschaftung voraus, dass das hinzuerworbene verpachtete Grundstück geeignet und endgültig dazu bestimmt ist, dem verpachteten landwirtschaftlichen Betrieb auf Dauer zu dienen (BFH-Urteil in BFHE 234, 212, BStBl II 2012, 93, Rz 30).
Daneben muss eine Bewirtschaftung durch den Pächter des landwirtschaftlichen Betriebs in einem überschaubaren Zeitraum möglich sein (BFH-Urteil in BFHE 234, 212, BStBl II 2012, 93, Rz 30).
d) Scheidet die Annahme notwendigen Betriebsvermögens eines an einen Dritten verpachteten Grundstücks aus, kann es, soweit eine eindeutige Zuweisung zum Verpachtungsbetrieb vorliegt, als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden (BFH-Urteil in BFHE 234, 212, BStBl II 2012, 93, Rz 31).
- FG Köln, 21.09.2016 - 4 K 1927/15
Beurteilung einer hinzuerworbenen landwirtschaftlichen Fläche als …
Auszug aus BFH, 19.12.2019 - VI R 53/16
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 21.09.2016 - 4 K 1927/15 wegen Einkommensteuer 2008 wird als unbegründet zurückgewiesen.Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 21.09.2016 - 4 K 1927/15 wegen Einkommensteuer 2009 sowie die diesbezügliche Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 06.07.2015 aufgehoben und der Einkommensteuerbescheid 2009 des Beklagten vom 12.12.2004 dahingehend geändert, dass die Einkünfte der Klägerin aus Land- und Forstwirtschaft um 266.787 EUR herabgesetzt werden.
Es beantragt, das Urteil des FG Köln vom 21.09.2016 - 4 K 1927/15 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03
Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen
Auszug aus BFH, 19.12.2019 - VI R 53/16
Zusätzlich hat das FG berücksichtigt, dass die Grundstücke nicht im Anlageverzeichnis des Verpachtungsbetriebs aufgenommen worden waren und nach der in den hier maßgeblichen Streitzeiträumen vertretenen Rechtsauffassung der Finanzverwaltung und ebenso der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Steuerpflichtiger, der --wie die Klägerin-- den Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelte, Wirtschaftsgüter, die nicht zum notwendigen Betriebsvermögen gehörten, nicht durch einen Willkürakt dem Betriebsvermögen zuordnen konnte (Änderung der Rechtsprechung erst mit BFH-Urteil vom 02.10.2003 - IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985).
- BFH, 24.09.1998 - IV R 1/98
Erweiterung eines verpachteten Betriebs
Auszug aus BFH, 19.12.2019 - VI R 53/16
Eine vom Verpächter später hinzugekaufte landwirtschaftliche Nutzfläche wird daher notwendiges Betriebsvermögen des verpachteten Betriebs, wenn sie nach dem Erwerb in das bestehende Pachtverhältnis einbezogen wird (BFH-Urteil vom 24.09.1998 - IV R 1/98, BFHE 187, 42, BStBl II 1999, 55). - BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86
Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes …
Auszug aus BFH, 19.12.2019 - VI R 53/16
Eine derartige Zuordnung eines an einen dritten Landwirt verpachteten Grundstücks zum notwendigen Betriebsvermögen lässt sich --anders als das FA meint-- nicht aus der Rechtsprechung des BFH zum Verpächterwahlrecht ableiten, wonach der Fortbestand des zunächst aktiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebs weder bei der Betriebsverpachtung im Ganzen (vgl. BFH-Urteil vom 13.11.1963 - GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124) noch bei der parzellenweise (Betriebs-)Verpachtung (BFH-Urteil vom 15.10.1987 - IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260) an die Erklärung der Betriebsfortführung geknüpft ist (so nun ausdrücklich auch § 16 Abs. 3b EStG). - BFH, 26.03.1991 - VIII R 104/87
Einordnung der Verpachtung eines Gastwirtschaftsbetriebs als Betriebsaufgabe
Auszug aus BFH, 19.12.2019 - VI R 53/16
Wirtschaftsgüter, die der Verpächter für seinen verpachteten landwirtschaftlichen Betrieb neu anschafft und dem Pächter zur Nutzung im Rahmen des Pachtverhältnisses überlässt, gehören zum notwendigen Betriebsvermögen des verpachteten Betriebs (vgl. BFH-Urteil vom 26.03.1991 - VIII R 104/87, BFH/NV 1991, 671). - BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63
Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als …
Auszug aus BFH, 19.12.2019 - VI R 53/16
Eine derartige Zuordnung eines an einen dritten Landwirt verpachteten Grundstücks zum notwendigen Betriebsvermögen lässt sich --anders als das FA meint-- nicht aus der Rechtsprechung des BFH zum Verpächterwahlrecht ableiten, wonach der Fortbestand des zunächst aktiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebs weder bei der Betriebsverpachtung im Ganzen (vgl. BFH-Urteil vom 13.11.1963 - GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124) noch bei der parzellenweise (Betriebs-)Verpachtung (BFH-Urteil vom 15.10.1987 - IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260) an die Erklärung der Betriebsfortführung geknüpft ist (so nun ausdrücklich auch § 16 Abs. 3b EStG).
- FG Münster, 14.06.2022 - 13 K 3457/19
Übertragung eines Gewinns auf andere Wirtschaftsgüter bei einem Betrieb der …
Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens (§ 4 Abs. 1, § 5 EStG) können solche des notwendigen oder des gewillkürten Betriebsvermögens sein (BFH-Urteile vom 19.12.2019 VI R 53/16, BFHE 267, 260, BStBl II 2021, 427, Rz. 17; vom 19.7.2011 IV R 10/09, BFHE 234, 212, BStBl II 2012, 93, Rz 25, m.w.N.).Wirtschaftsgüter sind notwendiges Betriebsvermögen, wenn und soweit sie unmittelbar für eigene betriebliche Zwecke genutzt werden; sie müssen objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sein (BFH-Urteil vom 19.12.2019 VI R 53/16, BFHE 267, 260, BStBl II 2021, 427, Rz. 18).
Zum Betriebsvermögen einer - im Streitfall nicht vorliegenden - aktiv bewirtschafteten Land- und Forstwirtschaft gehört nach der Rechtsprechung des BFH der vom Land- und Forstwirt bewirtschaftete Grund und Boden; er stellt die wesentliche Betriebsgrundlage dar (BFH-Urteil vom 19.12.2019 VI R 53/16, BFHE 267, 260, BStBl II 2021, 427, Rz. 20).
Handelt es sich dagegen - wie im Streitfall - bei dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb um einen Verpachtungsbetrieb, setzt die Annahme notwendigen Betriebsvermögens nach der BFH-Rechtsprechung wie bei der Eigenbewirtschaftung voraus, dass das hinzuerworbene verpachtete Grundstück geeignet und endgültig dazu bestimmt ist, dem verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb auf Dauer zu dienen (BFH-Urteile vom 19.12.2019 VI R 53/16, BFHE 267, 260, BStBl II 2021, 427, Rz. 21;… vom 19.7.2011 IV R 10/09, BFHE 234, 212, BStBl II 2012, 93, Rz. 30;… vom 24.9.1998 IV R 1/98, BFHE 187, 42, BStBl II 1999, 55, Rz. 9).
Daneben muss eine Bewirtschaftung durch den Pächter des landwirtschaftlichen Betriebs in einem überschaubaren Zeitraum möglich sein (BFH-Urteile vom 19.12.2019 VI R 53/16, BFHE 267, 260, BStBl II 2021, 427, Rz. 21;… vom 19.7.2011 IV R 10/09, BFHE 234, 212, BStBl II 2012, 93, Rz. 30).
Des Weiteren muss der Unternehmer seinen Zuordnungswillen klar bekunden (BFH-Urteile vom 19.12.2019 VI R 53/16, BFHE 267, 260, BStBl II 2021, 427, Rz. 20;… vom 19.7.2011 IV R 10/09, BFHE 234, 212, BStBl II 2012, 93, Rz. 27;vom 15.4.1981 IV R 129/78, BFHE 133, 282, BStBl II 1981, 618).
Ob eine eindeutige Zuordnungsentscheidung getroffen worden ist, ist eine Frage der konkreten Umstände des Einzelfalls (BFH-Urteile vom 19.12.2019 VI R 53/16, BFHE 267, 260, BStBl II 2021, 427, Rz. 26).
Die Grundsätze der Rechtsprechung sind durch das BFH-Urteil vom 19.12.2019 VI R 53/16 (BFHE 267, 260, BStBl II 2021, 427) geklärt.
- BFH, 12.04.2022 - VI R 22/20
Einwurf von Grundstücken des Privat- und Betriebsvermögens in ein …
Das BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 671 betrifft lediglich den umgekehrten Fall, nämlich dass ein Wirtschaftsgut, das der Verpächter für seinen verpachteten landwirtschaftlichen Betrieb neu anschafft und dem Pächter zur Nutzung im Rahmen des Pachtverhältnisses überlässt, zum notwendigen Betriebsvermögen des verpachteten Betriebs gehört (s.a. Senatsurteil vom 19.12.2019 - VI R 53/16, BFHE 267, 260, BStBl II 2021, 427, Rz 21). - FG Niedersachsen, 16.02.2022 - 4 K 89/20
Einnahmen aus einem Verzicht auf bei dem Erwerb zunächst nicht bekannte …
An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn der Einsatz des Wirtschaftsguts im Betrieb erst als möglich in Betracht kommt, aber noch nicht sicher ist (BFH, Urteile vom 19. Dezember 2019 - VI R 53/16, BFHE 267, 260, BStBl. II 2021, 427; vom 6. März 1991 - X R 57/88, BFHE 164, 246, BStBl. II 1991, 829). - FG Münster, 08.03.2023 - 6 K 3211/21
Zuordnung der Wirtschaftsgüter der verpachteten Flächen dem gewillkürten …
Darüber hinaus hat der BFH im Rahmen seines Urteils vom 19.12.2019 - VI R 53/16, BFHE 267, 260, BStBl II 2021, 427 die Entscheidung des FG Köln vom 21.09.2016 - 4 K 1927/15, EFG 2016, 2047 bestätigt, in der das FG Köln sich ausführlich mit der Frage beschäftigt hat, ob allein die Erklärung von Einkünften aus LuF eines steuerlich beratenen Steuerpflichtigen zu einer Einlage ins gewillkürte Betriebsvermögen führen kann, wenn zur Zeit der erstmaligen Erklärung von Einkünften aus LuF die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens noch nicht möglich war.