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   BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16   

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https://dejure.org/2018,52418
BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16 (https://dejure.org/2018,52418)
BFH, Entscheidung vom 21.11.2018 - VI R 54/16 (https://dejure.org/2018,52418)
BFH, Entscheidung vom 21. November 2018 - VI R 54/16 (https://dejure.org/2018,52418)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 3, EStG § 4 Abs 4, EStG § 8 Abs 1, EStG § 11 Abs 1 S 1, EStG § 11 Abs 1 S 3, EStG § 11 Abs 2 S 3, BGB § 100, EStG VZ 2011
    Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung eines Flutungsrechts

  • Bundesfinanzhof

    Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung eines Flutungsrechts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 3 EStG 2009, § 4 Abs 4 EStG 2009, § 8 Abs 1 EStG 2009, § 11 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 11 Abs 1 S 3 EStG 2009
    Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung eines Flutungsrechts

  • IWW

    § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 11 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 127 der Finanzgerichtsordnung, § 68 Satz 1 FGO, § 127 FGO, §§ 100 Abs. 1 Satz 1, 121 FGO, § 8 Abs. 1, § 4 Abs. 4 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 22 Nr. 3 EStG, § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 4 Abs. 3 EStG, § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG, § 11 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 3 EStG, § 100 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 100 BGB, § 135 Abs. 1 FGO

  • Betriebs-Berater

    Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung eines Flutungsrecht

  • Wolters Kluwer

    Ertragsteuerliche Behandlung von Entschädigungszahlungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit

  • rewis.io

    Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung eines Flutungsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung eines Flutungsrechts

  • rechtsportal.de

    Ertragsteuerliche Behandlung von Entschädigungszahlungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit

  • datenbank.nwb.de

    Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung eines Flutungsrechts

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung eines Flutungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit - und der Besteuerung der Entschädigung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung eines Flutungsrechts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einstufung bestimmter Entschädigungszahlungen als Betriebseinnahmen

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Befristung entscheidet über den Zeitpunkt der Besteuerung von Entschädigungen

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Wann ist eine Entschädigung für ein Flutungsrecht zu versteuern?

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 11 Abs 1 S 3, EStG § 11 Abs 2 S 3, EStG § 13
    Entschädigung, Eintragung, Grundbuch, Verteilung, Nutzungsüberlassung, Wertminderung, Land- und Forstwirtschaft

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 263, 191
  • DB 2019, 944
  • BStBl II 2019, 311
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.11.2016 - 1 K 2434/14

    Entschädigungszahlungen des Landes im Zusammenhang mit Hochwasserschutz für die

    Auszug aus BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. November 2016  1 K 2434/14 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) wies die hiergegen nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 393 veröffentlichten Gründen ab.

    Die Klägerin beantragt sinngemäß, das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 16. November 2016  1 K 2434/14 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für 2011 vom 7. September 2018 dahin zu ändern, dass die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft insoweit herabgesetzt werden, als die Betriebseinnahme in Höhe von 17.729 EUR auf einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt wird.

    Das FA beantragt sinngemäß, das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 16. November 2016  1 K 2434/14 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 02.07.2018 - IX R 31/16
    Auszug aus BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16
    Das BFH-Urteil vom 2. Juli 2018 IX R 31/16 (BFHE 262, 102, BStBl II 2018, 759), mit dem der BFH eine Entschädigung für die Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung als weder nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG noch nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar angesehen hat, ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Die Zahlung stellte hiernach kein Entgelt für die (zeitlich begrenzte) Nutzung, sondern für die dauerhafte dingliche Belastung des Grundstücks dar (i.E. ebenso BFH-Urteil in BFHE 262, 102, BStBl II 2018, 759 zu einer Entschädigung für das mit einer Dienstbarkeit gesicherte Recht zur Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung).

  • BFH, 23.09.2003 - IX R 65/02

    Absetzbarkeit von Erbbauzinsen

    Auszug aus BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16
    Der Gesetzgeber reagierte damit auf das BFH-Urteil vom 23. September 2003 IX R 65/02 (BFHE 203, 355, BStBl II 2005, 159), mit dem der BFH entschieden hatte, dass Erbbauzinsen auch dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Kalenderjahr ihrer Leistung sofort abziehbar sind, wenn sie in einem Einmalbetrag vorausgezahlt werden.
  • FG Münster, 19.02.2013 - 10 K 2176/10

    Eine einmalig in voller Höhe gezahlte Entschädigung für Ersatzaufforstung kann

    Auszug aus BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16
    cc) Nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung umfasst der Begriff der Nutzungsüberlassung in § 11 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 EStG in Anlehnung an § 100 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowohl die Fruchtziehung als auch die Gebrauchsüberlassung (z.B. FG Münster, Urteil vom 19. Februar 2013  10 K 2176/10 E, EFG 2014, 129; FG Münster, Urteil vom 9. Juni 2017  4 K 1034/15 E, EFG 2017, 1268, Revision anhängig unter VI R 34/17; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 28. September 2016  2 K 2/16, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst 2017, 1106).
  • BFH, 08.03.2016 - IX R 38/14

    Sofortabzug eines Disagios

    Auszug aus BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16
    Der BFH ist --ohne sich mit dem Begriff der Nutzungsüberlassung näher auseinanderzusetzen-- davon ausgegangen, dass auch ein Disagio unter § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG fällt (BFH-Urteil vom 8. März 2016 IX R 38/14, BFHE 253, 232, BStBl II 2016, 646).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.09.2016 - 2 K 2/16

    Ertragsteuerliche Behandlung einer Zahlung für die Zurverfügungstellung eigener

    Auszug aus BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16
    cc) Nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung umfasst der Begriff der Nutzungsüberlassung in § 11 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 EStG in Anlehnung an § 100 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowohl die Fruchtziehung als auch die Gebrauchsüberlassung (z.B. FG Münster, Urteil vom 19. Februar 2013  10 K 2176/10 E, EFG 2014, 129; FG Münster, Urteil vom 9. Juni 2017  4 K 1034/15 E, EFG 2017, 1268, Revision anhängig unter VI R 34/17; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 28. September 2016  2 K 2/16, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst 2017, 1106).
  • FG Münster, 09.06.2017 - 4 K 1034/15

    Zuflusss - Verteilung eines "Gestattungsentgelts" für eine Nutzungsüberlassung

    Auszug aus BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16
    cc) Nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung umfasst der Begriff der Nutzungsüberlassung in § 11 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 EStG in Anlehnung an § 100 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowohl die Fruchtziehung als auch die Gebrauchsüberlassung (z.B. FG Münster, Urteil vom 19. Februar 2013  10 K 2176/10 E, EFG 2014, 129; FG Münster, Urteil vom 9. Juni 2017  4 K 1034/15 E, EFG 2017, 1268, Revision anhängig unter VI R 34/17; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 28. September 2016  2 K 2/16, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst 2017, 1106).
  • BFH, 04.06.2019 - VI R 34/17

    Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit Stromleitung nicht steuerbar

    Auszug aus BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16
    cc) Nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung umfasst der Begriff der Nutzungsüberlassung in § 11 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 EStG in Anlehnung an § 100 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowohl die Fruchtziehung als auch die Gebrauchsüberlassung (z.B. FG Münster, Urteil vom 19. Februar 2013  10 K 2176/10 E, EFG 2014, 129; FG Münster, Urteil vom 9. Juni 2017  4 K 1034/15 E, EFG 2017, 1268, Revision anhängig unter VI R 34/17; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 28. September 2016  2 K 2/16, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst 2017, 1106).
  • BFH, 23.09.1999 - IV R 1/99

    Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Zufluss von Pachtzinsen

    Auszug aus BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16
    Im Rahmen der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG erhöhen diese Zuflüsse als Betriebseinnahmen den Gewinn dieses Kalenderjahres (BFH-Urteil vom 23. September 1999 IV R 1/99, BFHE 190, 335, BStBl II 2000, 121; Schmidt/Krüger, EStG, 37. Aufl., § 11 Rz 4).
  • BFH, 15.03.2007 - VI R 29/05

    Verspätungszuschlag; Ermessen

    Auszug aus BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16
    Das finanzgerichtliche Verfahren leidet nicht an einem Verfahrensmangel, so dass die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen durch die Aufhebung des Urteils nicht weggefallen sind; sie bilden nach wie vor die Grundlage für die Entscheidung des Senats in der Sache (s. Senatsurteil vom 15. März 2007 VI R 29/05, BFH/NV 2007, 1076).
  • BFH, 02.09.2008 - X R 25/07

    Preise aus betrieblichen Losveranstaltungen als Betriebseinnahmen?

  • BFH, 28.05.2015 - IV R 27/12

    Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG für Veräußerungsgewinne nach Umwandlung

  • BFH, 02.08.2016 - VIII R 4/14

    Zur steuerlichen Behandlung von in einem Verlagsvertrag vereinbarten sog.

  • BFH, 15.03.2017 - II R 10/15

    Nachweis des niedrigeren Grundbesitzwerts durch Gutachten

  • BFH, 23.07.2019 - IX R 28/18

    Grundstücksenteignung kein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG

    aa) Im Bereich der steuerlichen Erfassung betrieblicher Einkünfte kann die Übertragung oder Belastung des Eigentums von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens aufgrund behördlichen oder gesetzlichen Zwangs --etwa durch Enteignung-- zur Annahme einer Veräußerung und mithin zur steuerlichen Berücksichtigung einer Enteignungsentschädigung als Betriebseinnahme führen (so schon Urteil des Reichsfinanzhofs vom 09.02.1938 VI 29/38, Steuer und Wirtschaft 1938, Nr. 139 --S. 287--, zu Entschädigungsleistungen für die Enteignung eines Betriebs als gewerbliche Einkünfte nach § 16 EStG 1934; s. auch BFH-Urteil vom 21.11.2018 - VI R 54/16, BFHE 263, 191, BStBl II 2019, 311, zu Entschädigungszahlungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Vermeidung einer sonst zulässigen förmlichen Enteignung als Betriebseinnahme; s. ferner Blümich/Nacke, § 14 EStG Rz 16, zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft).
  • BFH, 04.06.2019 - VI R 34/17

    Verteilung eines Gestattungsentgelts für die Überlassung landwirtschaftlicher

    b) Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei den Einnahmen für eine Nutzungsüberlassung um Leistungen, die für eine Nutzung von beweglichen oder unbeweglichen Sachen sowie Rechten erbracht werden (Senatsurteil vom 21. November 2018 - VI R 54/16, BFHE 263, 191, BStBl II 2019, 311, Rz 24).

    Bei der Bestellung beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten handelt es sich nicht um eine Nutzungsüberlassung, sondern um eine rechtsgeschäftliche Verwertung des Grundbesitzes durch dingliche Belastung (Senatsurteil in BFHE 263, 191, BStBl II 2019, 311, Rz 24 und 26, m.w.N.).

    Anders als in dem Fall, der dem Senatsurteil in BFHE 263, 191, BStBl II 2019, 311 zugrunde lag, hatte M mit der Eintragung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten ihre vertragliche Hauptpflicht aus dem Gestattungsvertrag nicht erfüllt.

  • BFH, 19.04.2021 - VI R 49/18

    Steuerliche Behandlung eines zeitlich nicht begrenzten Leitungsrechts bei der

    Eine Einnahme ist betrieblich veranlasst, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb gegeben ist (Senatsurteil vom 21.11.2018 - VI R 54/16, BFHE 263, 191, BStBl II 2019, 311, Rz 14, m.w.N.).

    Für die betriebliche Veranlassung ist es dabei nicht erforderlich, dass die Einnahmen im Betrieb erwirtschaftet wurden oder ein Entgelt für eine betriebliche Leistung darstellten (Senatsurteil in BFHE 263, 191, BStBl II 2019, 311, Rz 15, m.w.N.).

    Dementsprechend kann auch nicht angenommen werden, dass die Gemeinde die fraglichen Leistungen an den Kläger für eine Nutzungsüberlassung erbracht hat (s.a. Senatsurteil in BFHE 263, 191, BStBl II 2019, 311, zur Entschädigung für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung eines Flutungsrechts, und BFH-Urteil in BFHE 262, 102, BStBl II 2018, 759, zur Entschädigung für das mit einer immerwährenden Dienstbarkeit gesicherte, zeitlich nicht begrenzte Recht auf Überspannung eines Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung).

  • FG Niedersachsen, 31.08.2023 - 4 K 36/22

    Entschädigungsleistungen; Erdgasleitung; Keine Verteilung von

    Das Einspruchsverfahren ruhte zunächst bis zur Entscheidung des BFH in den Revisionsverfahren VI R 54/16 und VI R 34/17.

    Eine Einnahme ist betrieblich veranlasst, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb gegeben ist ( BFH, Urteil vom 21. November 2018 - VI R 54/16 , BFHE 263, 191, BStBl. II 2019, 311).

    Gleiches gilt für Zahlungen, durch die eine (tatsächliche oder vermeintliche) Wertminderung ausgeglichen werden soll ( BFH, Urteil vom 21. November 2018 - VI R 54/16 , BStBl. II 2019, 311).

    ee) Eine Nutzungsüberlassung i.S. von § 11 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 EStG liegt im Übrigen auch dann nicht vor, wenn der Steuerpflichtige - wie im Streitfall - zur Vermeidung einer sonst zulässigen förmlichen Enteignung daran mitwirkt, durch vertragliche Vereinbarung eine dem Ergebnis eines möglichen Enteignungsverfahrens entsprechende Beschränkung seines Eigentums gegen Entschädigung (Entgelt) zu gestatten ( BFH, Urteil vom 21. November 2018 - VI R 54/16 , BFHE 263, 191, BStBl. II 2019, 311).

  • FG Münster, 16.03.2022 - 13 K 1398/20

    Forschungspreisgeld als Arbeitslohn eines Hochschulprofessors

    Eine Einnahme ist betrieblich veranlasst, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb gegeben ist (BFH-Urteile vom 21.11.2018 VI R 54/18, BFHE 263, 191, BStBl II 2019, 311, Rz. 14; vom 2.8.2016 VIII R 4/14, BFHE 255, 422, BStBl II 2017, 310, Rz. 20 und 21, m.w.N.).
  • BFH, 09.05.2023 - VI R 38/20

    Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen führt regelmäßig zu Einkünften aus

    Für die betriebliche Veranlassung ist es nicht erforderlich, dass die Einnahmen im Betrieb erwirtschaftet wurden oder ein Entgelt für eine betriebliche Leistung darstellten (Senatsurteil vom 21.11.2018 - VI R 54/16, BFHE 263, 191, BStBl II 2019, 311, Rz 15, m.w.N.).
  • FG Sachsen, 26.09.2023 - 4 K 156/21

    Kunstpreis der Leipziger Volkszeitung (LVZ-Kunstpreis in Höhe von 10000 EUR)

    Eine Einnahme ist betrieblich veranlasst, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb gegeben ist (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt z.B. BFH-Urteil vom 21.11.2018 VI R 54/16, BStBl II 2019, 311 ).
  • FG Düsseldorf, 07.11.2023 - 13 K 570/22

    Steuerpflichtigkeit von Corona-Überbrückungshilfen für Selbständige

    aa) Betriebseinnahmen sind in Anlehnung an § 8 Abs. 1 und § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nach ständiger Rechtsprechung alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind (statt vieler: Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29.02.2020 VIII R 14/17, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2021, 431, unter II.1.; BFH-Urteil vom 21.11.2018 VI R 54/16, BStBl II 2019, 311, unter II.1.).
  • FG Münster, 09.06.2017 - 4 K 1034/15
    Bundesfinanzhof (BFH), Az. VI R 54/16), in dem die (nur) mögliche Nutzung als Überflutungsfläche (Eintragung eines Flutungsrechts als Dienstbarkeit) im Streit stand, geht es im Streitfall um eine gewisse tatsächliche Nutzung der Flächen.

    bb) Zum Teil wird allerdings darüber hinaus gefordert, dass die Dauer der Nutzungsüberlassung (bzw. der Vorauszahlungszeitraum) von vornherein feststehen müsse (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. November 2016 1 K 2434/14, EFG 2017, 393, (Rev. anh. BFH VI R 54/16); Kister in Hermann/Heuer/Raupach, EStG, § 11 Anm. 87, 125; Kube/Schomäcker in Kirchhof/Söhn/Mellinghof, § 11 EStG, B 36, C 23; a.A. offenbar BMF-Schreiben zu Nutzungsrechten bei Vermietung und Verpachtung vom 30. September 2013, BStBl I 2013, 1184, Tz. 26).

  • FG Düsseldorf, 04.05.2023 - 9 K 1987/21

    Gewerbesteuer: Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer als steuerpflichtige

    a) Als "Betriebseinnahmen" werden in Anlehnung an die Definition der Betriebsausgaben in § 4 Abs. 4 und der Einnahmen in § 8 EStG nach ständiger Rechtsprechung "alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind" verstanden (vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 29.09.2020 VIII R 14/17, Bundessteuerblatt --BStBl-- II 2021, 431; vom 21.11.2018 VI R 54/16, BStBl II 2019, 311 und vom 02.08.2016 VIII R 4/14, BStBl II 2017, 310; dazu auch Loschelder in: Schmidt, EStG, 42. Aufl. 2023, § 4 Rz. 420).
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