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   BFH, 10.11.2016 - VI R 55/08   

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https://dejure.org/2016,56732
BFH, 10.11.2016 - VI R 55/08 (https://dejure.org/2016,56732)
BFH, Entscheidung vom 10.11.2016 - VI R 55/08 (https://dejure.org/2016,56732)
BFH, Entscheidung vom 10. November 2016 - VI R 55/08 (https://dejure.org/2016,56732)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Keine Eintragungen von Einzahlungen in einen Basisrentenvertrag auf der Lohnsteuerkarte - Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Entscheidung über gerügte Gehörsverletzung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 100 Abs 1 S 4, GG Art ... 3 Abs 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b, EStG § 10c Abs 2, EStG § 10c Abs 5, EStG § 37 Abs 3 S 2, EStG § 39a, EStG § 39b Abs 2 S 6 Nr 3, EStG VZ 2007, FGO § 96 Abs 2, FGO § 126 Abs 6 S 1
    Keine Eintragungen von Einzahlungen in einen Basisrentenvertrag auf der Lohnsteuerkarte - Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Entscheidung über gerügte Gehörsverletzung

  • Bundesfinanzhof

    Keine Eintragungen von Einzahlungen in einen Basisrentenvertrag auf der Lohnsteuerkarte - Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Entscheidung über gerügte Gehörsverletzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 100 Abs 1 S 4 FGO, Art 3 Abs 1 GG, § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG 2002, § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG 2002, § 10c Abs 2 EStG 2002
    Keine Eintragungen von Einzahlungen in einen Basisrentenvertrag auf der Lohnsteuerkarte - Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Entscheidung über gerügte Gehörsverletzung

  • IWW

    Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, § ... 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 42b Abs. 3 Satz 1 EStG, § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO, § 39a EStG, § 39a Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b EStG, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, 6 und 7 EStG, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG, § 39a Abs. 1 Nr. 2 EStG, § 10 Abs. 1 Nr. 1, 1a, 4, 5, 7 bis 9 EStG, § 10b EStG, § 37 Abs. 3 Satz 2 EStG, § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG, § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, § 39a Abs. 1 EStG, § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG, § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst a EStG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 39b Abs. 2 Satz 6 Nr. 3 EStG, § 10c Abs. 2 EStG, § 37 EStG, § 76 Abs. 1 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über eine Fortsetzungsfeststellungsklage in der Revisionsinstanz; Verfassungsmäßigkeit der Nichtabzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen für eine sog. Rürup-Rente als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte

  • Betriebs-Berater

    Keine Eintragungen von Einzahlungen in einen Basisrentenvertrag auf der Lohnsteuerkarte - Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Entscheidung über gerügte Gehörsverletzung

  • Betriebs-Berater

    Keine Eintragungen von Einzahlungen in einen Basisrentenvertrag auf der Lohnsteuerkarte - Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Entscheidung über gerügte Gehörsverletzung

  • rewis.io

    Keine Eintragungen von Einzahlungen in einen Basisrentenvertrag auf der Lohnsteuerkarte - Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Entscheidung über gerügte Gehörsverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Eintragungen von Einzahlungen in einen Basisrentenvertrag auf der Lohnsteuerkarte

  • rechtsportal.de

    Entscheidung über eine Fortsetzungsfeststellungsklage in der Revisionsinstanz

  • datenbank.nwb.de

    Keine Eintragungen von Einzahlungen in einen Basisrentenvertrag auf der Lohnsteuerkarte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - vor dem Bundesfinanzhof

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einzahlungen in einen "Rürup-Renten"-Vertrag - und die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Eintragungen von Einzahlungen in einen Basisrentenvertrag auf der Lohnsteuerkarte

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 39a Abs 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b, EStG § 37, GG Art 3 Abs 1
    Lohnsteuer-Ermäßigung, Freibetrag, Rente, Einmalzahlung, Sonderausgabe

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 256, 280
  • NZA 2017, 980
  • BB 2017, 725
  • BStBl II 2017, 715
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 09.12.2009 - X R 28/07

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß; keine

    Auszug aus BFH, 10.11.2016 - VI R 55/08
    Hierzu rechnen Beiträge in einen eigenen Basisrentenvertrag nicht, da der Gesetzgeber die Altersvorsorgeaufwendungen zulässigerweise mit konstitutiver Wirkung den Sonderausgaben zugewiesen hat (ausführlich BFH-Urteil vom 9. Dezember 2009 X R 28/07, BFHE 227, 165, BStBl II 2010, 348, unter B.II.2.b bb, und Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 14. Juni 2016  2 BvR 323/10, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2016, 829, Rz 55 ff.).

    Die Aufwendungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG rechnen nicht hierzu (BFH-Urteil in BFHE 227, 165, BStBl II 2010, 348, unter B.III.2.a).

    bb) Mit dem ganz überwiegenden Teil der Literatur hat der X. Senat des BFH die fehlende Eintragungsfähigkeit von Aufwendungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG für verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet (BFH-Urteil in BFHE 227, 165, BStBl II 2010, 348, m.w.N.).

    Zur weiteren Begründung verweist der Senat auf die Ausführungen des X. Senats des BFH in BFHE 227, 165, BStBl II 2010, 348 (unter B.III.2 c aa und bb) und des BVerfG in HFR 2016, 829 (Rz 93 ff.), denen er sich inhaltlich anschließt.

    dd) Nach dem BFH-Urteil in BFHE 227, 165, BStBl II 2010, 348 und dem BVerfG-Beschluss in HFR 2016, 829 ist es auch nicht zu beanstanden, dass im Rahmen von § 39a EStG und in § 10c Abs. 2 EStG keine Sonderregelung für Beiträge i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG getroffen wurde, die über die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung hinausgehen, weil vom Fehlen einer Sonderregelung nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betroffen ist und die damit verbundenen Nachteile nicht gravierend sind.

    Insoweit handelt es sich vor allem um Arbeitnehmer, die erhöhte (freiwillige) Beiträge an eine berufsständische Versorgungseinrichtung leisten (BFH-Urteil in BFHE 227, 165, BStBl II 2010, 348).

  • BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 323/10

    Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen

    Auszug aus BFH, 10.11.2016 - VI R 55/08
    Hierzu rechnen Beiträge in einen eigenen Basisrentenvertrag nicht, da der Gesetzgeber die Altersvorsorgeaufwendungen zulässigerweise mit konstitutiver Wirkung den Sonderausgaben zugewiesen hat (ausführlich BFH-Urteil vom 9. Dezember 2009 X R 28/07, BFHE 227, 165, BStBl II 2010, 348, unter B.II.2.b bb, und Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 14. Juni 2016  2 BvR 323/10, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2016, 829, Rz 55 ff.).

    Das BVerfG hat in seinem Nichtannahmebeschluss in HFR 2016, 829 (Rz 93 ff.) die Regelung des § 39a Abs. 1 EStG, wonach für Altersvorsorgeaufwendungen kein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden kann, ebenfalls verfassungsrechtlich nicht beanstandet.

    Zur weiteren Begründung verweist der Senat auf die Ausführungen des X. Senats des BFH in BFHE 227, 165, BStBl II 2010, 348 (unter B.III.2 c aa und bb) und des BVerfG in HFR 2016, 829 (Rz 93 ff.), denen er sich inhaltlich anschließt.

    dd) Nach dem BFH-Urteil in BFHE 227, 165, BStBl II 2010, 348 und dem BVerfG-Beschluss in HFR 2016, 829 ist es auch nicht zu beanstanden, dass im Rahmen von § 39a EStG und in § 10c Abs. 2 EStG keine Sonderregelung für Beiträge i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG getroffen wurde, die über die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung hinausgehen, weil vom Fehlen einer Sonderregelung nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betroffen ist und die damit verbundenen Nachteile nicht gravierend sind.

    Bei einem solchen Gesamtvergleich wird die Belastungsgleichheit in der Zeit durch die in der Regel monatliche Lohnsteuererhebung angesichts der beim Lohnsteuerabzug berücksichtigten Vorsorgepauschale und des Sonderausgaben-Pauschbetrags jedenfalls nur in einem Maße berührt, das den Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht verpflichtete, für die kleine Gruppe der nichtselbständig Tätigen, die eine Einmalzahlung in einen Basisrentenvertrag ("Rürup-Rente") leisten, eine Sonderregelung vorzusehen (vgl. BVerfG-Beschluss in HFR 2016, 829, Rz 102 zu Arbeitnehmern mit erhöhten Beiträgen an ein berufsständisches Versorgungswerk).

  • FG Münster, 31.07.2008 - 4 K 2376/07

    Anspruch auf vorläufige Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte;

    Auszug aus BFH, 10.11.2016 - VI R 55/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 31. Juli 2008  4 K 2376/07 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die nach erfolglos eingelegtem Einspruch erhobene und als Fortsetzungsfeststellungsklage fortgeführte Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2009, 664 veröffentlichten Gründen ab.

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 10.11.2016 - VI R 55/08
    Be- und Entlastungswirkungen, die sich jenseits der einkommensteuerlichen Belastung erst aus dem Zusammenspiel mit anderen außersteuerrechtlichen Normen ergeben, liegen außerhalb der verfassungsrechtlich maßgeblichen Vergleichsperspektive (vgl. BVerfG-Urteil vom 6. März 2002  2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618, Rz 158).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BFH, 10.11.2016 - VI R 55/08
    Der Gesetzgeber ist insbesondere im Steuerrecht grundsätzlich befugt, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen (BVerfG-Beschluss vom 8. Oktober 1991  1 BvL 50/86, BVerfGE 84, 348, unter C.III.2.d bb).
  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 28/07

    Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus

    Auszug aus BFH, 10.11.2016 - VI R 55/08
    Er erachtet diese Rügen indes nicht für durchgreifend und sieht insoweit von einer weiteren Begründung ab (§ 126 Abs. 6 Satz 1 FGO), was auch bei einer Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zulässig ist, wenn sie --wie im Streitfall-- nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens, sondern lediglich einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte betrifft (vgl. BFH-Urteile vom 29. April 2008 VIII R 28/07, BFHE 220, 332, BStBl II 2009, 842; vom 15. Januar 2015 I R 69/12, BFHE 249, 99).
  • BFH, 15.01.2015 - I R 69/12

    Schlussurteil zu den EuGH-Urteilen Meilicke I und Meilicke II: Anrechnung

    Auszug aus BFH, 10.11.2016 - VI R 55/08
    Er erachtet diese Rügen indes nicht für durchgreifend und sieht insoweit von einer weiteren Begründung ab (§ 126 Abs. 6 Satz 1 FGO), was auch bei einer Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zulässig ist, wenn sie --wie im Streitfall-- nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens, sondern lediglich einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte betrifft (vgl. BFH-Urteile vom 29. April 2008 VIII R 28/07, BFHE 220, 332, BStBl II 2009, 842; vom 15. Januar 2015 I R 69/12, BFHE 249, 99).
  • BFH, 02.11.2000 - X R 156/97

    Fortsetzungsfeststellungsklage; LSt-Ermäßigungsverfahren

    Auszug aus BFH, 10.11.2016 - VI R 55/08
    Für das Begehren, auf dieser Lohnsteuerkarte einen Freibetrag einzutragen, ist deshalb das Rechtsschutzbedürfnis entfallen (s. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. November 2000 X R 156/97, BFH/NV 2001, 476; BFH-Urteil vom 22. August 2012 X R 36/09, BFHE 239, 203, BStBl II 2014, 109).
  • BFH, 14.01.1986 - VII R 137/82

    Entfallen des Feststellungsinteresses während des Revisionsverfahrens - Teilnahme

    Auszug aus BFH, 10.11.2016 - VI R 55/08
    Ein zunächst vorhandenes Feststellungsinteresse kann dabei auch erst im Revisionsverfahren wegfallen (BFH-Urteil vom 14. Januar 1986 VII R 137/82, BFH/NV 1986, 426; Steinhauff in HHSp, § 41 FGO Rz 245).
  • BVerwG, 30.04.1999 - 1 B 36.99

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Das

    Auszug aus BFH, 10.11.2016 - VI R 55/08
    Dieses berechtigte Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des erledigten Verwaltungsakts muss dabei am Schluss der letzten mündlichen Verhandlung jeder Instanz und damit auch noch im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in der Revisionsinstanz vorliegen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 16. Mai 2013  8 C 38.12, Verwaltungsrundschau 2014, 31; BVerwG-Beschluss vom 30. April 1999  1 B 36.99, juris).
  • BFH, 10.02.2010 - XI R 3/09

    Anforderungen an eine Fortsetzungsfeststellungsklage

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 38.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

  • BFH, 22.08.2012 - X R 36/09

    Abzug von Leistungen im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

  • BVerwG, 26.05.1976 - VIII C 69.73

    Einberufung eines Wehrpflichtigen vier Monate vor seiner Diplomvorprüfung -

  • BFH, 19.10.2001 - VI R 131/00

    Büroanmietung vom Arbeitnehmer

  • BFH, 01.07.2020 - XI R 20/18

    Klagebefugnis bei Feststellungsbescheid i.S. des § 14 Abs. 5 KStG;

    Der Senat sieht insoweit von einer Begründung ab (§ 126 Abs. 6 Satz 1 FGO; vgl. allgemein und zur Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör z.B. BFH-Urteile vom 15.01.2015 - I R 69/12, BFHE 249, 99, Rz 44; vom 10.11.2016 - VI R 55/08, BFHE 256, 280, BStBl II 2017, 715, Rz 29).
  • BFH, 14.11.2018 - XI R 27/16

    Besteuerung von Anzahlungen auf künftige Bestattungsleistungen

    Dies ist auch bei einer Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zulässig, wenn sie --wie im Streitfall-- nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens betrifft (vgl. BFH-Urteile vom 15. Januar 2015 I R 69/12, BFHE 249, 99, Rz 44; vom 10. November 2016 VI R 55/08, BFHE 256, 280, BStBl II 2017, 715, Rz 29; jeweils m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 19.10.2023 - 6 K 191/22

    Gemeinnützigkeit; zeitnahe Mittelverwendung; Ausschüttungen aus Beteiligungen als

    Das hierfür erforderliche Feststellungsinteresse wird von der Rechtsprechung u.a. bejaht, wenn eine hinreichend konkrete Wiederholungsgefahr besteht (z.B. BFH-Urteile vom 10.11.2016 VI R 55/08 , BFHE 256, 280, BStBl II 2017, 715; vom 19.10.2001 VI R 131/00 , BFHE 197, 98, BStBl II 2002, 300).
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