Rechtsprechung
BFH, 26.03.2009 - VI R 57/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zumutbare Belastung bei getrennter Veranlagung von Ehegatten
- Judicialis
EStG § 26a Abs. 2 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 26a Abs. 2
Ermittlung der zumutbaren Belastung bei getrennt veranlagenden Ehegatten nach der Einheitstheorie - datenbank.nwb.de
Zumutbare Belastung beim Abzug außergewöhnlicher Belastungen bei getrennter Veranlagung von Ehegatten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Für außergewöhnliche Belastungen eines Ehegatten ist auch bei getrennter Veranlagung der Gesamtbetrag ehelicher Einkünfte zu berücksichtigen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Getrennte Veranlagung
- Zurechnung von Aufwendungen
Sonstiges (3)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EStG § 33 Abs 3 S 1 Nr 1, EStG § 26a Abs 2 S 1, GG Art 6
Eigenbelastung; Getrennte Veranlagung; Zumutbarkeit - nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EStG § 33 Abs 3 S 1 Nr 1, EStG § 26a Abs 2 S 1, GG Art 6
Eigenbelastung; Getrennte Veranlagung; Zumutbarkeit - juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG München, 08.11.2006 - 9 K 3675/04
- BFH, 26.03.2009 - VI R 57/07
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 26.03.2009 - VI R 59/08
Ermittlung der als außergewöhnliche Belastung abziehbaren Aufwendungen bei …
Auszug aus BFH, 26.03.2009 - VI R 57/07
Der erkennende Senat geht von der Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 26a Abs. 2 Satz 1 EStG aus und verweist zur Begründung im Einzelnen auf das zur amtlichen Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 26. März 2009 VI R 59/08. - FG München, 08.11.2006 - 9 K 3675/04
Ermittlung der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) …
Auszug aus BFH, 26.03.2009 - VI R 57/07
Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1776 veröffentlicht.
- FG Münster, 22.01.2008 - 15 K 3341/06
Ermittlung der zumutbaren Belastung bei getrennter Veranlagung
Letztlich soll die Behandlung von getrennt veranlagten Eheleuten für die Berechnung der außergewöhnlichen Belastung als steuerlicher Einheit auch verhindern, dass diese durch eine geschickte Verteilung der Aufwendungen im Sinne des § 33 EStG eine höhere steuerliche Entlastung erzielen können als zusammenveranlagte Ehegatten (vgl. FG München Urteil vom 08.11.2006 9 K 3675/04, in EFG 2007, 1776, Revision dagegen vom BFH durch Beschluss vom 19.03.2007 III B 191/06 zugelassen, Aktenzeichen des Revisionsverfahrens III R 18/07).Die Revision war nach § 115 Abs. 2 FGO im Hinblick auf das beim BFH anhängige Revisionsverfahren III R 18/07 zum Urteil des FG München vom 08.11.2006 9 K 3675/04 (in EFG 2007, 1776) zuzulassen.
- FG Niedersachsen, 16.10.2013 - 9 K 124/12
Wirksamer Widerruf eines zuvor erklärten Wechsels der Gewinnermittlungsart vom …
Macht der Steuerpflichtige von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch, bleibt es bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 19. März 2009 VI R 57/07, BFHE 224, 513, BStBl Teil II 2009, 659 m.w.N.). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.01.2008 - 3 V 120/07
Ermittlung der zumutbaren Belastung i.S. des § 33 EStG bei getrennter Veranlagung
Die Beschwerde war im Hinblick auf die vom Bundesfinanzhof durch Beschluss vom 18. Mai 2007 in dem Verfahren III R 18/07 zugelassene Revision zuzulassen, da ein Fall grundsätzlicher Bedeutung i.S.v. § 128 Abs. 3 i.V.m. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO vorliegt.