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   BFH, 01.12.1989 - VI R 57/86   

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https://dejure.org/1989,8615
BFH, 01.12.1989 - VI R 57/86 (https://dejure.org/1989,8615)
BFH, Entscheidung vom 01.12.1989 - VI R 57/86 (https://dejure.org/1989,8615)
BFH, Entscheidung vom 01. Dezember 1989 - VI R 57/86 (https://dejure.org/1989,8615)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.12.1984 - IV R 274/83

    Klageschrift - Revisionsschrift - Eigenhändige Unterzeichnung

    Auszug aus BFH, 01.12.1989 - VI R 57/86
    Der Senat konnte die zu seiner Entscheidung notwendigen tatsächlichen Feststellungen ohne Beachtung der in § 118 Abs. 3 Satz 1 FGO enthaltenen Einschränkung selbst treffen, weil es sich bei der Frage einer formwirksamen Klageerhebung um eine Sachurteilsvoraussetzung handelt (z. B. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1984 IV R 274/83, BFHE 143, 198, BStBl II 1985, 367).
  • BFH, 03.10.1986 - III R 207/81

    Schriftliche Klageerhebung - Klageschrift - Eigenhändige Unterzeichnung -

    Auszug aus BFH, 01.12.1989 - VI R 57/86
    Der III. Senat des BFH hat in seinem - zeitlich nach der Entscheidung der Vorinstanz ergangenen - Urteil vom 3. Oktober 1986 III R 207/81 (BFHE 148, 205, BStBl II 1987, 131) die Auffassung vertreten, daß die gemäß § 64 Abs. 1 Satz 1 FGO erforderliche Schriftform auch dann gewahrt ist, wenn sich aus dem bei Gericht eingegangenen, nicht unterzeichneten bestimmenden Schriftsatz in Verbindung mit weiteren beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille ergibt, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, ohne daß darüber Beweis erhoben werden müßte.
  • BFH, 13.12.2001 - III R 24/99

    Ein Antrag auf Investitionszulage kann in Ausnahmefällen unter bestimmten

    So wurde es als ausreichend angesehen, wenn der nicht unterschriebene, eine eingehende Klagebegründung enthaltende Klageschriftsatz dem Gericht in einem Briefumschlag übermittelt wurde, der vom Kläger selbst handschriftlich adressiert und mit seiner vollen Absenderangabe versehen war (BFH-Urteile vom 3. Oktober 1986 III R 207/81, BFHE 148, 205, BStBl II 1987, 131, und vom 1. Dezember 1989 VI R 57/86, BFH/NV 1990, 586; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 64 Rz. 30, m.w.N.).
  • BSG, 06.05.1998 - B 13 RJ 85/97 R

    Zulässigkeit der Berufung - fehlende Unterschrift

    Zum anderen ist die Eingabe - und dies ist ein besonders deutlicher Beleg - dem Gericht in einem Umschlag zugegangen, der nach seinem äußeren Erscheinungsbild vom Kläger selbst mit einer handschriftlichen Angabe des Empfängers (LSG) und des Absenders (Name und Anschrift des Klägers) versehen worden ist (vgl dazu Bundesfinanzhof , BFHE 148, 205; BFH/NV 1990, 586).
  • BFH, 31.03.2000 - VII B 87/99

    Schriftform; Rechtsmitteleinlegung durch Telefax

    So wurde als ausreichend angesehen, wenn der nicht unterschriebene, eine eingehende Klagebegründung enthaltende Klageschriftsatz dem Gericht in einem Briefumschlag übermittelt wurde, der vom Kläger selbst handschriftlich adressiert und mit seiner vollen Absenderangabe versehen war (BFH-Urteile vom 3. Oktober 1986 III R 207/81, BFHE 148, 205, BStBl II 1987, 131, und vom 1. Dezember 1989 VI R 57/86, BFH/NV 1990, 586; s. auch Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 64 Rz. 30, m.w.N.).
  • FG Sachsen, 11.02.2019 - 2 K 975/17

    Gewährung von Kindergeld nach vorläufiger Festsetzung von Differenzkindergeld

    Allerdings genügt es, wenn die eigenhändige Unterschrift auf dem Briefumschlag eigenhändig vermerkt wird (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 1. Dezember 1989 - VI R 57/86, zitiert nach Juris).
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