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   BFH, 26.03.2009 - VI R 58/08   

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https://dejure.org/2009,16648
BFH, 26.03.2009 - VI R 58/08 (https://dejure.org/2009,16648)
BFH, Entscheidung vom 26.03.2009 - VI R 58/08 (https://dejure.org/2009,16648)
BFH, Entscheidung vom 26. März 2009 - VI R 58/08 (https://dejure.org/2009,16648)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zumutbare Belastung bei getrennter Veranlagung von Ehegatten

  • Judicialis

    EStG § 26a Abs. 2 S. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 26a Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 1
    Ermittlung der zumutbaren Belastung bei getrennt veranlagenden Ehegatten nach der Einheitstheorie

  • datenbank.nwb.de

    Zumutbare Belastung beim Abzug außergewöhnlicher Belastungen bei getrennter Veranlagung von Ehegatten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Außergewöhnliche Belastungen
    Der Grundtatbestand des § 33 EStG
    Zumutbare Belastung

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33 Abs 1, EStG § 33 Abs 3 Nr 1, EStG § 26a Abs 2 S 1, GG Art 6
    Gesamtbetrag der Einkünfte; Getrennte Veranlagung; Zumutbare Belastung

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33 Abs 1, EStG § 33 Abs 3 Nr 1, EStG § 26a Abs 2 S 1, GG Art 6
    Gesamtbetrag der Einkünfte; Getrennte Veranlagung; Zumutbare Belastung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.03.2009 - VI R 59/08

    Ermittlung der als außergewöhnliche Belastung abziehbaren Aufwendungen bei

    Auszug aus BFH, 26.03.2009 - VI R 58/08
    Der erkennende Senat geht von der Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 26a Abs. 2 Satz 1 EStG aus und verweist zur Begründung im Einzelnen auf das zur amtlichen Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 26. März 2009 VI R 59/08.
  • FG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 4 K 1970/10

    Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Auch nach Ergehen der Entscheidung des BVerfG zur Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen (BVerfG Beschluss vom 13. Februar 2008 2 BvL 1/06, a.a.O.) hat der BFH an dieser Beurteilung zur zumutbaren Belastung im Zusammenhang mit Krankheitskosten festgehalten (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. März 2009 VI R 58/08, nv. juris; vom 30. Juni 2011 VI R 14/10 BFH/NV 2011, 1951).
  • FG Sachsen, 24.04.2013 - 1 K 764/11

    Rückwirkenden Anwendung der Vorschriften zum Nachweis von Krankeitskosten sowie

    Im Übrigen hat der BFH auch nach Ergehen der Entscheidung des BVerfG vom 13.02.2008 keine verfassungsrechtlichen Bedenken an der Regelung über die zumutbare Belastung im Zusammenhang mit Krankheitskosten geäußert (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. März 2009 VI R 58/08 juris; vom 30. Juni 2011 VI R 14/10, BFH/NV 2011, 1951).
  • FG Sachsen, 24.04.2013 - 1 K 781/11

    Rückwirkende Anwendung der Vorschriften zum Nachweis von Krankeitskosten sowie

    Im Übrigen hat der BFH auch nach Ergehen der Entscheidung des BVerfG vom 13.02.2008 keine verfassungsrechtlichen Bedenken an der Regelung über die zumutbare Belastung im Zusammenhang mit Krankheitskosten geäußert (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. März 2009 VI R 58/08. juris; vom 30. Juni 2011 VI R 14/10, BFH/NV 2011, 1951).
  • FG Niedersachsen, 07.12.2011 - 2 K 19/11

    Verfassungsgemäßheit des gemäß § 33 Abs. 3 EStG vorgesehenen Ansatzes einer

    Auch nach Ergehen der Entscheidung des BVerfG zur Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen (BVerfG Beschluss vom 13. Februar 2008 2 BvL 1/06 BVerfGE 120, 125) hat der BFH keine verfassungsrechtlichen Bedenken an der Regelung über die zumutbare Belastung im Zusammenhang mit Krankheitskosten geäußert (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. März 2009 VI R 58/08, nv. juris; vom 30. Juni 2011 VI R 14/10 BFH/NV 2011, 1951).
  • FG Niedersachsen, 03.05.2011 - 8 K 295/09

    Nichtangabe der in einer Wertpapierabrechnung ausgewiesenen gezahlten Stückzinsen

    Dieser Verantwortung kann er sich nicht dadurch entziehen, dass er die Ausarbeitung der Steuererklärung seinem steuerlichen Berater überträgt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 3.12.2009 VI R 58/08, BStBl II 2010, 531).
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