Rechtsprechung
BFH, 06.03.2008 - VI R 6/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
Barlohnumwandlung: Auszahlung des Urlaubsgeldes in Form von Warengutscheinen kein Sachlohn; kein Vorrang Zivilrecht vor Steuerrecht
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 8, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
- Betriebs-Berater
Auszahlung des Urlaubsgeldes in Form von Warengutscheinen kein Sachlohn - kein Vorrang Zivilrecht vor Steuerrecht
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 8 § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Barlohnumwandlung: Auszahlung des Urlaubsgeldes in Form von Warengutscheinen kein Sachlohn; kein Vorrang Zivilrecht vor Steuerrecht - datenbank.nwb.de
Barlohnumwandlung: Auszahlung des Urlaubsgeldes in Form von Warengutscheinen kein Sachlohn
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Barlohnumwandlung ? Auszahlung des Urlaubsgelds in Form von Warengutscheinen kein Sachlohn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Warengutschein statt Urlaubsgeld
- IWW (Kurzinformation)
Sachbezüge - Umwandlung eines Urlaubsgeldanspruchs in Warengutschein
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Warengutschein statt Urlaubsgeld
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen an eine Umwandlung des Arbeitslohns von Barlohn in Sachlohn; Zeitpunkt der Verfügung eines Arbeitnehmers über seinen Lohnanspruch als Ausgangspunkt für die Bestimmung des Bestehens eines Anspruchs auf Barlohn oder Sachlohn; Urlaubsgeldzahlungen als ...
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Steuerbefreiung bei Barlohnumwandlung von Urlaubsgeld in Warengutscheine
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Barlohnumwandlung von Urlaubsgeld in Warengutschein - Zeitpunkt entscheidend
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Kein Steuerrabatt bei Barlohnumwandlung vonUrlaubsgeld in Warengutschein
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Barlohnumwandlung von Urlaubsgeld in Warengutscheine führt nicht zu einem Steuerrabatt
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Bei Barlohnumwandlung von Urlaubsgeld in Warengutschein kein Steuerrabatt
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Keine Steuerbefreiung bei Barlohnumwandlung von Urlaubsgeld in Warengutscheine
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Steuerrabatt bei Barlohnumwandlung von Urlaubsgeld in Warengutschein
- 123recht.net (Pressemeldung, 23.4.2008)
Steuerfreier Sachlohn begrenzt // Keine Vergünstigung bei Wahlrecht des Arbeitnehmers
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Betriebseinnahmen
- Einnahmen/Betriebseinnahmen
- Der Sachbezug und die Rabattregelung
- Fahrradüberlassung an Arbeitnehmer
- Leasingfälle
- Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer
- Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer als Arbeitslohn sowie als umsatzsteuerrechtliche Leistung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 09.07.2004 - 4 K 5742/01
- BFH, 06.03.2008 - VI R 6/05
Papierfundstellen
- BFHE 220, 478
- NZA 2009, 944
- BB 2008, 1158
- BB 2008, 919
- DB 2008, 964
- BStBl II 2008, 530
- NZA-RR 2008, 643
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 20.08.1997 - VI B 83/97
1 %-Methode bei Barlohnumwandlung
Auszug aus BFH, 06.03.2008 - VI R 6/05
d) Wie der Senat schon mit Beschluss vom 20. August 1997 VI B 83/97 (BFHE 183, 568, BStBl II 1997, 667) ausgesprochen hatte, sind nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung für Lohneinkünfte zwar grundsätzlich nicht Ansprüche, sondern Zuflüsse maßgebend.Eine solche Barlohnumwandlung setzt aber voraus, dass der Arbeitnehmer unter Änderung des Anstellungsvertrages auf einen Teil seines Barlohns verzichtet und ihm der Arbeitgeber stattdessen Sachlohn z.B. in Form eines Nutzungsvorteils oder Warenbezugsscheines gewährt (vgl. Senatsbeschluss in BFHE 183, 568, BStBl II 1997, 667).
- BFH, 16.02.2005 - VI R 46/03
Rabattfreibetrag bei Vermietung von Wohnungen
Auszug aus BFH, 06.03.2008 - VI R 6/05
Barlohn bedarf keiner gesonderten Bewertung; er ist nach dem Nominalwertprinzip mit dem Nennwert zu erfassen (vgl. u.a. Senatsurteile vom 16. Februar 2005 VI R 46/03, BFHE 209, 214, BStBl II 2005, 529, m.w.N; vom 23. August 2007 VI R 44/05, BStBl II 2008, 52). - BFH, 23.08.2007 - VI R 44/05
Keine Rabattbewertung nach § 8 Abs. 3 EStG bei Barlohn
Auszug aus BFH, 06.03.2008 - VI R 6/05
Barlohn bedarf keiner gesonderten Bewertung; er ist nach dem Nominalwertprinzip mit dem Nennwert zu erfassen (vgl. u.a. Senatsurteile vom 16. Februar 2005 VI R 46/03, BFHE 209, 214, BStBl II 2005, 529, m.w.N; vom 23. August 2007 VI R 44/05, BStBl II 2008, 52). - BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90
Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und …
Auszug aus BFH, 06.03.2008 - VI R 6/05
Insoweit gilt zwar eine Vorherigkeit, aber kein Vorrang des Zivilrechts (vgl. Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Dezember 1991 2 BvR 72/90, BStBl II 1992, 212). - FG Münster, 09.07.2004 - 4 K 5742/01
Rabattfreibetrag bei Warengutscheinen anstelle von Barlohn
Auszug aus BFH, 06.03.2008 - VI R 6/05
Die hiergegen erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 858 veröffentlichten Gründen ganz überwiegend ab.
- BFH, 22.02.2018 - VI R 17/16
Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand führt nicht zu Lohnzufluss
Dies gilt gleichermaßen für die Fälle, in denen sich Arbeitnehmer ihre Verbindlichkeiten gegenüber Dritten etwa aus Kauf, Miete oder Darlehen erfüllen lassen, wie auch für die Fälle, in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Rechtsgeschäfte wie zwischen fremden Dritten abschließen und die Arbeitnehmer zu deren Erfüllung Barlohn verwenden (Senatsurteil vom 6. März 2008 VI R 6/05, BFHE 220, 478, BStBl II 2008, 530). - BFH, 11.11.2010 - VI R 21/09
Gutschein über in Euro lautenden Höchstbetrag für Warenbezug ist Sachbezug i. S. …
Denn ein Zufluss von Geld kann auch dann vorliegen, wenn der Barlohn nicht an den Arbeitnehmer ausbezahlt, sondern auf seine Weisung anderweitig verwendet wird, z.B. zur Erfüllung einer Verbindlichkeit des Arbeitnehmers aus Kauf, Miete, Darlehen usw. Eine derartige Verwendung des (Bar-)Lohns stellt lediglich eine Abkürzung des Zahlungsweges dar und lässt den Charakter der Zahlung als Barlohnzuwendung unberührt (vgl. Senatsurteil vom 6. März 2008 VI R 6/05, BFHE 220, 478, BStBl II 2008, 530, mit Hinweis auf Senatsbeschluss vom 20. August 1997 VI B 83/97, BFHE 183, 568, BStBl II 1997, 667).Dementsprechend hatte der erkennende Senat auch schon Einkaufsgutscheine, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber statt der Barauszahlung des tarifvertraglichen Urlaubsgeldes wahlweise bezogen hatte, nach der ihnen zugrundeliegenden arbeitsrechtlichen Anspruchsgrundlage beurteilt und den Erwerb der entsprechenden Ware oder Dienstleistung nicht als Sachbezug, sondern als Barlohnverwendung qualifiziert, wenn der Arbeitnehmer statt des Gutscheins auch Geld beanspruchen konnte (Urteil in BFHE 220, 478, BStBl II 2008, 530).
- BFH, 11.11.2010 - VI R 27/09
Sachbezug i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG jede nicht in Geld bestehende Einnahme …
Denn ein Zufluss von Geld kann auch dann vorliegen, wenn der Barlohn nicht an den Arbeitnehmer ausbezahlt, sondern auf seine Weisung anderweitig verwendet wird, z.B. zur Erfüllung einer Verbindlichkeit des Arbeitnehmers aus Kauf, Miete, Darlehen usw. Eine derartige Verwendung des (Bar-)Lohns stellt lediglich eine Abkürzung des Zahlungsweges dar und lässt den Charakter der Zahlung als Barlohnzuwendung unberührt (vgl. Senatsurteil vom 6. März 2008 VI R 6/05, BFHE 220, 478, BStBl II 2008, 530, mit Hinweis auf Senatsbeschluss vom 20. August 1997 VI B 83/97, BFHE 183, 568, BStBl II 1997, 667).Dementsprechend hatte der erkennende Senat auch schon Einkaufsgutscheine, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber statt der Barauszahlung des tarifvertraglichen Urlaubsgeldes wahlweise bezogen hatte, nach der ihnen zugrundeliegenden arbeitsrechtlichen Anspruchsgrundlage beurteilt und den Erwerb der entsprechenden Ware oder Dienstleistung nicht als Sachbezug, sondern als Barlohnverwendung qualifiziert, wenn der Arbeitnehmer statt des Gutscheins auch Geld beanspruchen konnte (Urteil in BFHE 220, 478, BStBl II 2008, 530).
- BSG, 02.03.2010 - B 12 R 5/09 R
Sozialversicherung - Beitragsbemessung - Gehaltsumwandlung - mündliche …
Die bisherige Schuld des Arbeitgebers, das Arbeitsentgelt zu zahlen, wird zukunftsgerichtet erneuert (noviert) und durch die nunmehr vereinbarten Entgeltmodalitäten ersetzt (vgl BSG…, Urteil vom 14.7.2004 - B 12 KR 10/02 R - BSGE 93, 109 = SozR 4-5375 § 2 Nr. 1; vgl auch BFH, Beschluss vom 20.8.1997 - VI B 83/97 - BFHE 183, 568 zur Kfz-Überlassung, Urteil vom 6.3.2008 - VI R 6/05 - BFHE 220, 478 zur Auszahlung von Urlaubsgeld in Form von Warengutscheinen …und Beschluss vom 10.6.2008 - VI B 113/07 - BFH/NV 2008, 1482 zum Wahlrecht für eine Deputatsware statt Weihnachtsgeld) . - BFH, 11.11.2010 - VI R 41/10
Sachbezug i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auch bei Kostenerstattung nicht …
Denn ein Zufluss von Geld kann auch dann vorliegen, wenn der Barlohn nicht an den Arbeitnehmer ausbezahlt, sondern auf seine Weisung anderweitig verwendet wird, z.B. zur Erfüllung einer Verbindlichkeit des Arbeitnehmers aus Kauf, Miete, Darlehen usw. Eine derartige Verwendung des (Bar-)Lohns stellt lediglich eine Abkürzung des Zahlungsweges dar und lässt den Charakter der Zahlung als Barlohnzuwendung unberührt (vgl. Senatsurteil vom 6. März 2008 VI R 6/05, BFHE 220, 478, BStBl II 2008, 530, mit Hinweis auf Senatsbeschluss vom 20. August 1997 VI B 83/97, BFHE 183, 568, BStBl II 1997, 667).Dementsprechend hatte der erkennende Senat auch schon Einkaufsgutscheine, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber statt der Barauszahlung des tarifvertraglichen Urlaubsgeldes wahlweise bezogen hatte, nach der ihnen zugrundeliegenden arbeitsrechtlichen Anspruchsgrundlage beurteilt und den Erwerb der entsprechenden Ware oder Dienstleistung nicht als Sachbezug, sondern als Barlohnverwendung qualifiziert, wenn der Arbeitnehmer statt des Gutscheins auch Geld beanspruchen konnte (Urteil in BFHE 220, 478, BStBl II 2008, 530).
- BFH, 03.02.2011 - VI R 66/09
Fälligkeit einer Tantieme - Zeitpunkt des Zuflusses von Forderungen gegen die …
Desweiteren hat das FG zu würdigen, ob G durch den jeweiligen Verzicht auf den Tantiemeanspruch "zum Ausgleich" bzw. "im Gegenzug" für die Pensionszusage jeweils über einen fälligen oder fällig werdenden Lohnanspruch (Lohnverwendungsabrede) verfügt hat (BFH-Urteil vom 6. März 2008 VI R 6/05, BFHE 220, 478, BStBl II 2008, 530). - BFH, 17.07.2008 - X R 62/04
(Begrenzter) Abzug von Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats
Dieser Anwendungsvorrang ist durch die Rechtsprechung des EuGH und auch des BVerfG abgedeckt (vgl. EuGH-Urteil in BB 2008, 1158; BVerfG-Beschluss vom 7. Juni 2000 2 BvL 1/97, BVerfGE 102, 147; a.A. offenbar Gosch, DStR 2007, 1895, 1897); nach der letztgenannten Entscheidung des BVerfG sind Verfassungsbeschwerden und Vorlagen von Gerichten von vornherein unzulässig, wenn ihre Begründung nicht darlegt, dass die europäische Rechtsentwicklung einschließlich der Rechtsprechung des EuGH nach Ergehen der Solange II-Entscheidung (BVerfG-Beschluss vom 22. Oktober 1986 2 BvR 197/83, BVerfGE 73, 339) unter den erforderlichen Grundrechtsstandard abgesunken sei. - BFH, 10.06.2008 - VI B 113/07
Wahlrecht zum Erhalt von Deputatware führt nicht zu Sachlohn
Der Senat hat mit Urteil vom 6. März 2008 VI R 6/05 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2008, 1043) zur --zwischen den Beteiligten streitigen-- besonderen Rabattbesteuerung des § 8 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes für Sachbezüge ausgeführt, dass Sachbezüge i.S. dieser Vorschrift nur dann vorliegen, wenn der Anspruch des Arbeitnehmers originär auf Sachlohn gerichtet ist.Bestand zu diesem Zeitpunkt jedenfalls auch ein Anspruch auf Barlohn, lässt auch eine vor diesen Zeitpunkt rückwirkende Fiktion der Leistungskonkretisierung nach § 263 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs den Befund, dass zum Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechts ein unentziehbarer Barlohnanspruch bestanden hatte, nicht nachträglich entfallen (Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1043).
Mit der Entscheidung für die Deputatware verwendet der Arbeitnehmer daher den ihm geschuldeten Barlohn für den Erwerb der Deputatware, so dass die Ausübung des Wahlrechts keinen Anspruch auf Sachlohn begründet (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1043).
- BFH, 01.10.2009 - VI R 41/07
Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
Auch im Fall einer Umwandlung von Barlohn in Form von Urlaubsgeld in Sachlohn in Form eines Warengutscheins war auf Grundlage des arbeitsrechtlichen Anspruchs zu differenzieren, nämlich ob zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer über seinen Lohnanspruch verfügte, ein Anspruch auf Barlohn oder ein solcher auf Sachlohn bestand (Senatsurteil vom 6. März 2008 VI R 6/05, BFHE 220, 478, BStBl II 2008, 530). - BFH, 21.10.2008 - X R 15/08
Abzug von Schulgeld für den Besuch eines schottischen Internats als Sonderausgabe …
Dieser Anwendungsvorrang ist durch die Rechtsprechung des EuGH und auch des BVerfG abgedeckt (vgl. EuGH-Urteil in BB 2008, 1158; BVerfG-Beschluss vom 7. Juni 2000 2 BvL 1/97, BVerfGE 102, 147; a.A. offenbar Gosch, DStR 2007, 1895, 1897); nach der letztgenannten Entscheidung des BVerfG sind Verfassungsbeschwerden und Vorlagen von Gerichten von vornherein unzulässig, wenn ihre Begründung nicht darlegt, dass die europäische Rechtsentwicklung einschließlich der Rechtsprechung des EuGH nach Ergehen der Solange II-Entscheidung (BVerfG-Beschluss vom 22. Oktober 1986 2 BvR 197/83, BVerfGE 73, 339) unter den erforderlichen Grundrechtsstandard abgesunken sei. - BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 815/11
Warengutschein
- FG Niedersachsen, 18.02.2015 - 9 K 64/13
Anforderungen an die Versteuerung von in geänderten Arbeitsverträgen vereinbarten …
- FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 11 K 81/10
Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Pauschalversteuerung bei …
- FG Köln, 24.11.2008 - 5 K 6417/04
Berücksichtigung von Aufwendungen aus einer Hochschullehrertätigkeit als …
- FG Thüringen, 25.11.2021 - 4 K 122/18
Kein Zufluss von Arbeitslohn bei Gutschriften auf ein Zeitwertkonto infolge einer …
- FG Sachsen-Anhalt, 15.08.2013 - 6 K 739/08
Lohnsteuerhaftung: nach Abschluss neuer Arbeitsverträge Aushändigung von …
- LSG Bayern, 29.04.2008 - L 5 KR 225/05
Einkommensteuer - Umwandlung von Weihnachtsgeld in Warengutscheine