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   BFH, 16.12.2015 - VI R 6/15   

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https://dejure.org/2015,43914
BFH, 16.12.2015 - VI R 6/15 (https://dejure.org/2015,43914)
BFH, Entscheidung vom 16.12.2015 - VI R 6/15 (https://dejure.org/2015,43914)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - VI R 6/15 (https://dejure.org/2015,43914)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 10. 12. 2015 VI R 7/15 - Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit oder bei befristeter Beschäftigung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 5, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5, EStG VZ 2012
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 10.12.2015 VI R 7/15 - Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit oder bei befristeter Beschäftigung

  • Bundesfinanzhof

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 10.12.2015 VI R 7/15 - Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit oder bei befristeter Beschäftigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 2009, § 9 Abs 5 EStG 2009, § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG 2009, EStG VZ 2012
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 10.12.2015 VI R 7/15 - Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit oder bei befristeter Beschäftigung

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 10.12.2015 VI R 7/15 - Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit oder bei befristeter Beschäftigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4
    Umfang der Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • datenbank.nwb.de

    Auswärtstätigkeit eines in der Probezeit bzw. in einer befristeten Beschäftigung tätigen Arbeitnehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Probezeit, befristete Beschäftigung - und die regelmäßige Arbeitsstätte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbungskosten während der Probezeit: Reisekosten oder Pendlerpauschale?

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2014 - 4 K 352/14

    Fahrtkosten während der Probezeit begründen keinen Ansatz erhöhter Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 16.12.2015 - VI R 6/15
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. Dezember 2014 4 K 352/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage, mit der der Kläger sein Begehren auf erhöhte Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen nur noch für die sechsmonatige Probezeit weiterverfolgte, wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2015, 802 veröffentlichten Gründen ab.

    Er beantragt, das Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 16. Dezember 2014  4 K 352/14 sowie die Einspruchsentscheidung vom 27. Februar 2014 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2012 vom 20. November 2013 dahingehend abzuändern, dass weitere Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Höhe von 1.428 EUR und Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von 324 EUR bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zum Abzug gebracht werden.

  • BFH, 06.11.2014 - VI R 21/14

    Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit und bei befristeter Beschäftigung

    Auszug aus BFH, 16.12.2015 - VI R 6/15
    Ein in einer dauerhaften, ortsfesten betrieblichen Einrichtung seines Arbeitgebers tätiger Arbeitnehmer ist nicht allein deshalb auswärts tätig, weil er eine Probezeit vereinbart hat, unbedingt versetzungsbereit oder befristet beschäftigt ist (Senatsurteil vom 6. November 2014 VI R 21/14, BFHE 247, 427, BStBl II 2015, 338, m.w.N.).

    Individuelle Zufälligkeiten und Besonderheiten in der tatsächlichen Ausgestaltung eines Arbeitsverhältnisses bleiben hierbei unberücksichtigt (Senatsurteil in BFHE 247, 427, BStBl II 2015, 338).

  • BFH, 26.02.2014 - VI R 54/13

    Regelmäßige Arbeitsstätte einer Kabinenchefin

    Auszug aus BFH, 16.12.2015 - VI R 6/15
    b) Ist der Arbeitnehmer nicht an einer solchen dauerhaften betrieblichen Einrichtung tätig, liegt regelmäßig eine Auswärtstätigkeit vor, weil der Arbeitnehmer entweder vorübergehend von seiner Wohnung und dem ortsgebundenen Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit entfernt tätig wird oder weil er schon über keinen dauerhaft angelegten ortsgebundenen Bezugspunkt für seine berufliche Tätigkeit verfügt, sondern nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf einem Fahrzeug eingesetzt wird (z.B. Senatsurteile vom 26. Februar 2014 VI R 54/13, BFH/NV 2014, 1199, und VI R 68/12, BFH/NV 2014, 1029, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 20.03.2014 - VI R 74/13

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristiger Tätigkeit auf einer Baustelle

    Auszug aus BFH, 16.12.2015 - VI R 6/15
    Regelmäßig handelt es sich dabei um den Betrieb des Arbeitgebers oder einen Zweigbetrieb, nicht aber um die Tätigkeitsstätte in einer betrieblichen Einrichtung des Kunden des Arbeitgebers (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 20. März 2014 VI R 74/13, BFHE 245, 56, BStBl II 2014, 854, m.w.N.).
  • BFH, 26.02.2014 - VI R 68/12

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Flugzeugführers

    Auszug aus BFH, 16.12.2015 - VI R 6/15
    b) Ist der Arbeitnehmer nicht an einer solchen dauerhaften betrieblichen Einrichtung tätig, liegt regelmäßig eine Auswärtstätigkeit vor, weil der Arbeitnehmer entweder vorübergehend von seiner Wohnung und dem ortsgebundenen Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit entfernt tätig wird oder weil er schon über keinen dauerhaft angelegten ortsgebundenen Bezugspunkt für seine berufliche Tätigkeit verfügt, sondern nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf einem Fahrzeug eingesetzt wird (z.B. Senatsurteile vom 26. Februar 2014 VI R 54/13, BFH/NV 2014, 1199, und VI R 68/12, BFH/NV 2014, 1029, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 08.08.2013 - VI R 72/12

    Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung

    Auszug aus BFH, 16.12.2015 - VI R 6/15
    Aus den Senatsentscheidungen vom 8. August 2013 VI R 72/12 (BFHE 242, 358, BStBl II 2014, 68) und VI R 27/12 (BFH/NV 2014, 308) sowie vom 24. September 2013 VI R 51/12 (BFHE 243, 215, BStBl II 2014, 342) ergibt sich nichts anderes.
  • BFH, 24.09.2013 - VI R 51/12

    Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei wiederholter befristeter Zuweisung des

    Auszug aus BFH, 16.12.2015 - VI R 6/15
    Aus den Senatsentscheidungen vom 8. August 2013 VI R 72/12 (BFHE 242, 358, BStBl II 2014, 68) und VI R 27/12 (BFH/NV 2014, 308) sowie vom 24. September 2013 VI R 51/12 (BFHE 243, 215, BStBl II 2014, 342) ergibt sich nichts anderes.
  • BFH, 10.04.2014 - VI R 11/13

    Auswärtstätigkeit im Ausland - Werbungskostenabzug - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus BFH, 16.12.2015 - VI R 6/15
    Denn ein Arbeitnehmer, der auswärts tätig ist, hat typischerweise nicht die Möglichkeit, seine Wegekosten gering zu halten (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 10. April 2014 VI R 11/13, BFHE 245, 218, BStBl II 2014, 804, m.w.N.).
  • BFH, 08.08.2013 - VI R 27/12

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 08. 08. 2013 VI R 72/12 - Keine

    Auszug aus BFH, 16.12.2015 - VI R 6/15
    Aus den Senatsentscheidungen vom 8. August 2013 VI R 72/12 (BFHE 242, 358, BStBl II 2014, 68) und VI R 27/12 (BFH/NV 2014, 308) sowie vom 24. September 2013 VI R 51/12 (BFHE 243, 215, BStBl II 2014, 342) ergibt sich nichts anderes.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2017 - L 6 U 82/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 1 SGB

    Der Senat hat die Revision zugelassen, da die Rechtslage für Probearbeit und unbezahlte Probearbeitsverhältnisse auch unter Berücksichtigung der Leitentscheidung des Bundessozialgerichts (14.11.2013 - B 2 U 15/12 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 27, Rn. 17) noch nicht geklärt erscheint (siehe auch BSG, 30.10.1974 - 2 RU 50/73 - Rn. 2, juris; BSG, 13.3.1997 - 11 RAr 25/96 - SozR 3-4100 § 119 Nr. 11, Rn. 27; weiter BAG, 18.6.1997 - 4 AZR 728/95 - Rn. 49, juris; BAG, 28.2.1985 - 2 AZR 536/83 - Rn. 18, juris; BFH, 16.12.2015 - VI R 6/15 - Rn. 15, juris).
  • BFH, 13.07.2016 - XI R 19/14

    Kindergeld: Ausbildungsdienststelle als regelmäßige Arbeitsstätte

    Anders als die Klägerin meint, kann ein Ausbildungsdienstverhältnis nicht allein deshalb als nicht dauerhaft angesehen werden, weil es üblicherweise auf zwei bis vier Jahre --im Streitfall auf drei Jahre-- befristet ist (s. zu befristeten Arbeitsverhältnissen allgemein auch BFH-Urteil vom 6. November 2014 VI R 21/14, BFHE 247, 427, BStBl II 2015, 338; BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2015 VI R 6/15, BFH/NV 2016, 399).
  • FG Münster, 20.04.2016 - 7 K 2639/14

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Fahrten zur Ausbildungsschule im

    Dies ist regelmäßig der Betrieb des Arbeitgebers oder ein Zweigbetrieb (vgl. BFH, Beschluss vom 16.12.2015 - VI R 6/15; BFH, Urt. vom 06.11.2014 - VI R 21/14, BStBl II 2015, 338 jeweils m.w.N.).
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