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   BFH, 11.04.2006 - VI R 60/02   

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https://dejure.org/2006,649
BFH, 11.04.2006 - VI R 60/02 (https://dejure.org/2006,649)
BFH, Entscheidung vom 11.04.2006 - VI R 60/02 (https://dejure.org/2006,649)
BFH, Entscheidung vom 11. April 2006 - VI R 60/02 (https://dejure.org/2006,649)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EStG § 19 Abs. 1 Satz 1

  • RA Kotz

    Markenkleidung: Verbilligte Überlassung hochwertiger Markenkleidung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 Abs. 1 S. 1
    Arbeitslohn bei Überlassung von hochwertigen Kleidungsstücken an Arbeitnehmer zu Repräsentationszwecken

  • datenbank.nwb.de

    Kostenlose Überlassung von hochwertigen Bekleidungsstücken durch den Arbeitgeber an Arbeitnehmer als Arbeitslohn

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitslohn bei Überlassung von hochwertigen Kleidungsstücken an Arbeitnehmer zu Repräsentationszwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Markenkleidung als Arbeitslohn

  • IWW (Kurzinformation)

    Geldwerter Vorteil - Vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Markenkleidung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Markenkleidung als Arbeitslohn

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährung eines geldwerten Vorteils durch die kostenlos oder verbilligte Zurverfügungsstellung eines qualitativ und preislich hochwertigen Kleidungsstückes; Widerlegung des Charakters des geldwerten Vorteils durch die überwiegenden eigenbetrieblichen Interessen des ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Überlassen von hochwertiger Kleidung als Arbeitslohn

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bekleidungshersteller kleidet leitende Angestellte ein - Dies ist ein geldwerter Vorteil und damit als Arbeitslohn zu versteuern

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Anzüge sind keine steuerbegünstigte Berufsbekleidung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Die verbilligte Überlassung hochwertiger Markenkleidung als Arbeitslohn

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verbilligte Überlassung hochwertiger Markenkleidung ist regelmäßig Arbeitlohn

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Überlassung von Markenkleidung an Angestellte ist ein steuerlicher Vorteil - Zur Verfügung gestellte Kleidung muss wie Arbeitslohn versteuert werden

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.7.2006)

    Rabatt auf Luxuskleidung für Job muss wie Lohn versteuert werden

  • 123recht.net (Pressemeldung, 27.9.2006)

    Bürgerliche Arbeitskleidung nicht immer steuerpflichtig

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 2, EStG § 8 Abs 3
    Arbeitslohn; Bekleidung; Bewertung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 212, 574
  • NJW 2006, 2512
  • BB 2006, 1616
  • DB 2006, 1595
  • BStBl II 2006, 691
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 11.03.1988 - VI R 106/84

    1. Im Rahmen eines Sicherheitswettbewerbs an Arbeitnehmer gezahlte Prämien sind

    Auszug aus BFH, 11.04.2006 - VI R 60/02
    Je höher aus der Sicht des Arbeitnehmers die Bereicherung anzusetzen ist, desto geringer zählt das aus der Sicht des Arbeitgebers vorhandene eigenbetriebliche Interesse (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. März 1988 VI R 106/84, BFHE 153, 324, BStBl II 1988, 726).
  • BFH, 02.02.1990 - VI R 15/86

    Weitergabe eines Preisnachlasses kann Arbeitslohn sein

    Auszug aus BFH, 11.04.2006 - VI R 60/02
    Ist aber --neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers-- ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zur Lohnzuwendung (BFH-Urteil vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl II 1990, 472).
  • BFH, 04.06.1993 - VI R 95/92

    Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen

    Auszug aus BFH, 11.04.2006 - VI R 60/02
    Dem Rabattvorteil kann ein Entlohnungscharakter auch nicht mit der Begründung abgesprochen werden, dass durch das Tragen der Kleidung eine Werbewirkung verbunden sei und dadurch insbesondere auch die Glaubwürdigkeit der eigenen Marke gewährleistet werden solle (BFH-Urteil vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687, unter 2. a bb der Gründe).
  • BFH, 20.09.1985 - VI R 120/82

    Arbeitslohn - GmbH - Geschäftsführer - Industrieclub - Erstattung von

    Auszug aus BFH, 11.04.2006 - VI R 60/02
    Soweit damit auf den Gesichtspunkt der aufgedrängten Bereicherung verwiesen wird, weist der Senat darauf hin, dass in derartigen Fällen eine Lohnzuwendung nur ausgeschlossen sein kann, wenn das eigene Interesse des Arbeitnehmers an dem "aufgedrängten" Vorteil in den Hintergrund tritt (s. auch BFH-Urteil vom 20. September 1985 VI R 120/82, BFHE 144, 435, BStBl II 1985, 718).
  • BFH, 07.07.2004 - VI R 29/00

    Arbeitslohn: Übernahme von Verwarnungsgeldern

    Auszug aus BFH, 11.04.2006 - VI R 60/02
    Die danach erforderliche Gesamtwürdigung hat insbesondere Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30, mit Hinweis auf Senatsentscheidungen vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367; vom 30. Mai 2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671; vom 25. Mai 2000 VI R 195/98 BFHE 192, 299 BStBl II 2000, 690).
  • BFH, 25.05.2000 - VI R 195/98

    Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer

    Auszug aus BFH, 11.04.2006 - VI R 60/02
    Die danach erforderliche Gesamtwürdigung hat insbesondere Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30, mit Hinweis auf Senatsentscheidungen vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367; vom 30. Mai 2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671; vom 25. Mai 2000 VI R 195/98 BFHE 192, 299 BStBl II 2000, 690).
  • BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03

    Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse

    Auszug aus BFH, 11.04.2006 - VI R 60/02
    Die danach erforderliche Gesamtwürdigung hat insbesondere Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30, mit Hinweis auf Senatsentscheidungen vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367; vom 30. Mai 2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671; vom 25. Mai 2000 VI R 195/98 BFHE 192, 299 BStBl II 2000, 690).
  • BFH, 30.05.2001 - VI R 177/99

    Aufwendungen des Arbeitgebers für die Massage von Arbeitnehmern, die an

    Auszug aus BFH, 11.04.2006 - VI R 60/02
    Die danach erforderliche Gesamtwürdigung hat insbesondere Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30, mit Hinweis auf Senatsentscheidungen vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367; vom 30. Mai 2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671; vom 25. Mai 2000 VI R 195/98 BFHE 192, 299 BStBl II 2000, 690).
  • FG München, 26.04.2002 - 7 K 4528/00

    Lohnsteuerliche Behandlung von vom Arbeitgeber zu Repräsentationszwecken

    Auszug aus BFH, 11.04.2006 - VI R 60/02
    Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1040 veröffentlichten Gründen statt und ließ die Revision zu.
  • FG Düsseldorf, 04.11.2016 - 1 K 2470/14

    Kein Arbeitslohn des Paketzustellers bei Zahlung von Verwarnungsgeldern wegen

    Ist aber --neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers-- ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zur Lohnzuwendung (vgl. BFH-Urteile vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691, m.w.N.; vom 26. Juli 2007 VI R 64/06, BFHE 218, 370, BStBl II 2007, 892; vom 17. Januar 2008 VI R 26/06, BFHE 220, 266, BStBl II 2008, 378; insgesamt dazu Krüger, Deutsches Steuerrecht 2013, 2029).
  • BFH, 14.11.2013 - VI R 36/12

    Arbeitslohn: Übernahme von Bußgeldern - Kein eigenbetriebliches Interesse des

    Ist aber --neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers-- ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zur Lohnzuwendung (vgl. Senatsurteile vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691, m.w.N.; vom 26. Juli 2007 VI R 64/06, BFHE 218, 370, BStBl II 2007, 892; vom 17. Januar 2008 VI R 26/06, BFHE 220, 266, BStBl II 2008, 378; insgesamt dazu Krüger, Deutsches Steuerrecht 2013, 2029).
  • BFH, 26.07.2007 - VI R 64/06

    Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtanwältin

    Ist aber --neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers-- ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zur Lohnzuwendung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691, m.w.N.).
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