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   BFH, 11.09.2008 - VI R 63/04   

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https://dejure.org/2008,2172
BFH, 11.09.2008 - VI R 63/04 (https://dejure.org/2008,2172)
BFH, Entscheidung vom 11.09.2008 - VI R 63/04 (https://dejure.org/2008,2172)
BFH, Entscheidung vom 11. September 2008 - VI R 63/04 (https://dejure.org/2008,2172)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Vorlage an das BVerfG wegen angeblich gleichheitswidriger Begünstigung durch steuerfreie Kostenpauschale der Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg; Entscheidungserheblichkeit i.S. des Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG; Zweck der pauschalen Erstattung von ...

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 12 Satz 1; ; EStG § 9; ; EStG § 9a; ; EStG § 9a Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 22 Nr. 4 Satz 2; ; FGO § 126 Abs. 2; ; AbgG BW § 6 Abs. 1; ; AbgG BW § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Keine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen angeblich gleichheitswidriger Begünstigung der Abgeordneten des Landtages von Baden-Württemberg aufgrund der steuerfreien Kostenpauschale

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Von Abgeordneten und Anwälten

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Steuerfreie Abgeordnetenpauschale nicht auf andere Berufsgruppen übertragbar

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Werbungskosten: BFH sieht Sonderstellung von Abgeordneten

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Abgeordnetenpauschale und Bundesfinanzhof

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Abgeordnetenpauschale und Bundesverfassungsgericht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien Abgeordnetenpauschale auf andere Personen

  • IWW (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Werbungskosten - Steuerfreie Kostenpauschale für MdB jetzt beim BFH anhängig

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Werbungskosten: Sichern Sie sich die 46-fache Kostenpauschale

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9, EStG § 9 a, GG Art 3 Abs 1, AbgG § 11 Abs 2
    Abgeordneter; Aufwandsentschädigung; Kostenpauschale; Pauschbetrag; Verfassungswidrigkeit; Werbungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2008, 2096
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 11.09.2008 - VI R 13/06

    Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien

    Auszug aus BFH, 11.09.2008 - VI R 63/04
    Hieran fehlt es, wenn der Gesetzgeber an der Schaffung einer für den Kläger günstigeren Regelung aus Rechtsgründen oder aus offenkundig tatsächlichen Gründen gehindert ist (vgl. BVerfG-Beschluss vom 17. April 2008 2 BvL 4/05, unter B.I.; zur Begründung im Einzelnen wird auf das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 11. September 2008 VI R 13/06 unter C.II.1. und 2. seiner Gründe verwiesen).

    Zur Begründung im Einzelnen wird auf das Senatsurteil vom 11. September 2008 VI R 13/06 unter C.II.3.

    a) cc) näher ausgeführten Gründe des Senatsurteils vom 11. September 2008 VI R 13/06 Bezug genommen.

    b) näher ausgeführten Gründe des Senatsurteils vom 11. September 2008 VI R 13/06 wird Bezug genommen.

    und 5. näher ausgeführten Gründe seines Urteils vom 11. September 2008 VI R 13/06 Bezug.

  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

    Auszug aus BFH, 11.09.2008 - VI R 63/04
    Der Abgeordnete ist Inhaber eines öffentlichen Amtes und Träger eines freien Mandats (BVerfG-Urteil vom 4. Juli 2007 2 BvE 1-4/06, BVerfGE 118, 277, 324, m.w.N.).

    Sie bestimmen in eigener Verantwortung, wie sie ihr Amt ausüben, wo sie den Schwerpunkt ihrer Arbeit sehen und welche Kosten sie dabei auf sich nehmen (BVerfG-Urteil in BVerfGE 118, 277, 336 f.; Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 15. Dezember 1982 Vf. 22 - VII - 80, Deutsches Verwaltungsblatt 1983, 706, 710; Kretschmer, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Hopfauf, Kommentar zum Grundgesetz, 11. Aufl., Art. 38 Rz 62; Kissel, Festschrift für Zeuner, S. 79, 81).

  • FG Baden-Württemberg, 10.04.2003 - 14 K 14/02

    Verfassungswidrigkeit der Steuerfreiheit der Aufwandsentschädigungen für

    Auszug aus BFH, 11.09.2008 - VI R 63/04
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 886 veröffentlichten Gründen ab.
  • BFH, 22.08.2007 - X R 2/04

    Sofortige Aktivierung des Vertreterrechts auch bei Verrechnung des

    Auszug aus BFH, 11.09.2008 - VI R 63/04
    Dieser während des Revisionsverfahrens durch einen Organisationsakt der Verwaltung eingetretene Zuständigkeitswechsel führt zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. August 2007 X R 2/04, BFHE 218, 533, BStBl II 2008, 109, unter II.1. der Gründe; vom 3. April 2008 IV R 54/04, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2008, 1263, unter II.1.c der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

    Auszug aus BFH, 11.09.2008 - VI R 63/04
    Hieran fehlt es, wenn der Gesetzgeber an der Schaffung einer für den Kläger günstigeren Regelung aus Rechtsgründen oder aus offenkundig tatsächlichen Gründen gehindert ist (vgl. BVerfG-Beschluss vom 17. April 2008 2 BvL 4/05, unter B.I.; zur Begründung im Einzelnen wird auf das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 11. September 2008 VI R 13/06 unter C.II.1. und 2. seiner Gründe verwiesen).
  • BFH, 29.03.1983 - VIII R 97/82

    Kein Abzug mandatsbedingter Aufwendungen als Werbungskosten, wenn Abgeordneter

    Auszug aus BFH, 11.09.2008 - VI R 63/04
    Die pauschale Erstattung dieser Aufwendungen soll der Verwaltungsvereinfachung dienen (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 1983 VIII R 97/82, BFHE 138, 430, BStBl II 1983, 601, unter 2. der Gründe; Braun/Jantsch/Klante, Abgeordnetengesetz, § 12 Rz 10) und zudem Abgrenzungsschwierigkeiten vermeiden, die beim Einzelnachweis mandatsbedingter Aufwendungen dadurch auftreten, dass die Aufgaben eines Abgeordneten aufgrund der Besonderheiten des Abgeordnetenstatus nicht in abschließender Form bestimmt werden können (vgl. "Zweites Gutachten zur Neuregelung der Diäten der Mitglieder des Bundestages" des Beirates für Entschädigungsfragen beim Präsidium des Deutschen Bundestages, BTDrucks 7/5531, S. 32, 44).
  • BFH, 03.04.2008 - IV R 54/04

    Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II gehört zum Gewerbeertrag

    Auszug aus BFH, 11.09.2008 - VI R 63/04
    Dieser während des Revisionsverfahrens durch einen Organisationsakt der Verwaltung eingetretene Zuständigkeitswechsel führt zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. August 2007 X R 2/04, BFHE 218, 533, BStBl II 2008, 109, unter II.1. der Gründe; vom 3. April 2008 IV R 54/04, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2008, 1263, unter II.1.c der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • Drs-Bund, 30.11.1976 - BT-Drs 7/5903
    Auszug aus BFH, 11.09.2008 - VI R 63/04
    Sie erfasst damit Aufwendungen, die den Landtagsabgeordneten typischerweise entstehen (vgl. zur Kostenpauschale der Bundestagsabgeordneten BTDrucks 7/5903, S. 12).
  • Drs-Bund, 30.06.1976 - BT-Drs 7/5531
    Auszug aus BFH, 11.09.2008 - VI R 63/04
    Die pauschale Erstattung dieser Aufwendungen soll der Verwaltungsvereinfachung dienen (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 1983 VIII R 97/82, BFHE 138, 430, BStBl II 1983, 601, unter 2. der Gründe; Braun/Jantsch/Klante, Abgeordnetengesetz, § 12 Rz 10) und zudem Abgrenzungsschwierigkeiten vermeiden, die beim Einzelnachweis mandatsbedingter Aufwendungen dadurch auftreten, dass die Aufgaben eines Abgeordneten aufgrund der Besonderheiten des Abgeordnetenstatus nicht in abschließender Form bestimmt werden können (vgl. "Zweites Gutachten zur Neuregelung der Diäten der Mitglieder des Bundestages" des Beirates für Entschädigungsfragen beim Präsidium des Deutschen Bundestages, BTDrucks 7/5531, S. 32, 44).
  • BFH, 23.01.2013 - X R 32/08

    Beendigung der Verfahrensruhe im Einspruchsverfahren durch Vorläufigkeitsvermerk

    Unabhängig davon habe die Einspruchserweiterung vom 24. Januar 2005 zur weiteren gesetzlichen Zwangsruhe geführt, die erst mit dem Urteil des BFH vom 11. September 2008 VI R 63/04 (BFH/NV 2008, 2018) geendet habe.

    Die vorläufigen Festsetzungen beendeten gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 AO die durch das Bezugsverfahren VI R 63/04 begründete Verfahrensruhe.

  • BFH, 17.09.2013 - I R 16/12

    Abzug einer Auslandsspende innerhalb der Europäischen Union

    Der Wechsel der Zuständigkeit betreffend die Besteuerung der Klägerin während des Revisionsverfahrens hat zugleich einen Beteiligtenwechsel zur Folge, so dass die Revisionsentscheidung gegenüber dem FA zu treffen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. September 2008 VI R 63/04, BFH/NV 2008, 2018; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 122 Rz 3, m.w.N.).
  • BFH, 22.10.2014 - II B 111/13

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung von Pickup-Fahrzeugen

    Der während des Beschwerdeverfahrens eingetretene Übergang der Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer auf den Beklagten und Beschwerdegegner (Hauptzollamt) führt ohne Verfahrensunterbrechung zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 2007 IV R 73/02, BFHE 220, 70, BStBl II 2008, 407; vom 11. September 2008 VI R 63/04, BFH/NV 2008, 2018, sowie vom 15. Januar 2014 V B 31/13, BFH/NV 2014, 522).
  • FG Baden-Württemberg, 27.05.2008 - 4 K 340/06

    Beendigung der gesetzlichen Verfahrensruhe durch vorläufige Steuerfestsetzung in

    Es ist unter VI R 63/04 beim BFH anhängig (...)".

    e) Mit Schreiben vom 24. Januar 2005 haben die Kl ihre Einsprüche auf das Revisionsverfahren vor dem BFH VI R 63/04 und die dort umstrittene Rechtsfrage gestützt, ob nicht jedem Steuerpflichtigen gemäß Art. 3 des Grundgesetzes (GG) die den Abgeordneten steuerfrei gewährte Kostenpauschale zugebilligt werden müsse.

    Der Rechts- und Sachvortrag der Kl geht an keiner Stelle über denjenigen hinaus, der bereits Gegenstand der beim BFH anhängigen Revisionsverfahren VI R 63/04 und VI R 81/04 geworden ist.

  • BFH, 19.10.2010 - X R 43/05

    Keine Verfassungswidrigkeit von EStG-Normen im VZ 2000

    Der Senat hat mit Beschluss vom 18. Januar 2007 X R 43/05 das Ruhen des Verfahrens angeordnet, bis die von den Klägern in ihrem Schriftsatz vom 1. Februar 2006 genannten beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Verfahren VI R 63/04, X R 20/04 (vgl. hierzu Vorlagebeschluss des erkennenden Senats an das Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- vom 14. Dezember 2005, BFHE 211, 350, BStBl II 2006, 312) und die beim BVerfG anhängigen Verfahren 2 BvR 2299/04 und 2 BvL 14/05 abgeschlossen seien.

    a) Mit Urteil vom 11. September 2008 VI R 63/04 (BFH/NV 2008, 2018) hat der BFH entschieden, dass die Kostenpauschale für Abgeordnete nicht auf andere Steuerpflichtige übertragen werden könne.

    Mit Urteil in BFH/NV 2008, 2018 hat der BFH entschieden, dass die Kostenpauschale für Abgeordnete nicht auf andere Steuerpflichtige übertragen werden könne.

  • FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 25/09

    Berechtigtes Interesse an der isolierten Aufhebung einer Einspruchsentscheidung

    Ein berechtigtes Interesse an der isolierten Aufhebung von Einspruchsentscheidungen fehlt insoweit, als die Kläger sich auf die Verfahren vor dem BFH mit den Aktenzeichen VI R 63/04 und VI R 13/06 berufen haben.

    Diese Verfahren sind mit Urteilen vom 11.09.2008 (BFH/NV 2008, 2018; BFHE 223, 39, BStBl II 2008, 928) entschieden worden.

    Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Begründung der BFH-Urteile vom 11.09.2008 VI R 13/06 (BFHE 223, 39, BStBl II 2008, 928), VI R 63/04 (BFH/NV 2008, 2018) und VI R 81/04 ([...]) verwiesen.

  • FG Baden-Württemberg, 06.03.2019 - 2 K 317/17

    Keine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG für ehrenamtliche Tätigkeit als

    Zudem galt § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG seither unverändert bis einschließlich 2013 und hatte auch der Bundesfinanzhof bis zu seiner Entscheidung im Jahr 2012 -freilich ohne dies zu problematisieren- angenommen, dass das Erfordernis der Ausweisung im Haushaltsplan auch für auf gesetzlicher Grundlage beruhende Zahlungen aus einer Bundes- oder Landeskasse galt (vgl. z.B. BFH-Vorlagebeschluss vom 21. Oktober 1994 VI R 15/94, aaO; BFH-Urteile vom 15. Oktober 1982 VI R 229/77, BFHE 136, 542, BStBl II 1983, 75; vom 11. September 2008 VI R 13/06, BFHE 223, 39, BStBl II 2008, 928; VI R 63/04, BFH/NV 2008, 2018; VI R 81/04, veröffentlicht in Juris), eine Auslegung, die durch Gesetz zu korrigieren der Gesetzgeber offensichtlich keinen Anlass sah.
  • FG Münster, 25.04.2013 - 3 K 3754/11

    Steuerfreie Kostenpauschale für Abgeordnete, Verfahren beim Europäischen

    Auch der Bundesfinanzhof (BFH) habe entschieden, dass eine Ausdehnung auf andere Berufsgruppen nicht in Betracht komme (Urteile vom 11.09.2008 VI R 13/06, BStBl II 2008, 928 und VI R 63/04, BFH/NV 2008, 2018).

    Wie der Beklagte in der Einspruchsentscheidung zutreffend ausführt, ist die steuerfreie Kostenpauschale für Abgeordnete dem Kläger nicht zu gewähren, da er die einfach-gesetzlichen Voraussetzung nicht erfüllt und eine Erweiterung aus Gleichheitsgründen (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes) nicht in Betracht kommt (vgl. BFH-Urteile vom 11.09.2008 VI R 13/06, BStBl II 2008, 928 und VI 63/04, BFH/NV 2008, 2018, sowie BVerfG-Beschluss vom 26.07.2010 2 BvR 2227/08 und 2 BvR 2228/08, BVerfGK 17, 438).

    Hierzu verweist er - nach Auffassung des erkennenden Senates zu Recht - auf die Entscheidungen des BFH (in BStBl II 2008, 928 und BFH/NV 2008, 2018) sowie des BVerfG (in BVerfGK 17, 438).

  • BFH, 16.07.2014 - II R 39/12

    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von Sonderfahrzeugen der Land- oder Forstwirtschaft

    Der während des Verfahrens durch einen Organisationsakt eingetretene Zuständigkeitswechsel führt ohne Verfahrensunterbrechung zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 2007 IV R 73/02, BFHE 220, 70, BStBl II 2008, 407, und vom 11. September 2008 VI R 63/04, BFH/NV 2008, 2018, sowie BFH-Beschluss vom 15. Januar 2014 V B 31/13, BFH/NV 2014, 522).
  • VG Düsseldorf, 29.10.2010 - 1 K 8272/09

    Klage des ehemaligen Ratsmitglieds der Stadt Mülheim/Ruhr auf Zahlung von

    Die Pauschalierung sei aber in Orientierung am tatsächlichen Aufwand vorzunehmen, vgl. BVerfG, Urteil vom 5. November 1975 - 2 BvR 193/74 -, juris Rdn. 64 (= BverfGE 40, 296); s. auch BverfG, Beschluss vom 20. Juni 1978 - 2 BvR 314/77 -, juris Rdn. 5 (= BverfGE 49, 1); im Hinblick auf die Steuerfreiheit BverfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Juli 2010 - 2 BvR 222/708, 2 BvR 2228/08 -, juris Rdn. 7; BFH, Urteile vom 11. September 2008 - VI R 63/04 und VI R 13/06 -, juris; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1994 - 2 C3 3/93 -, juris Rdn. 10 (= BVerwGE 96, 224), welches es ebenfalls als zwingende Voraussetzung für die Gewährung einer Aufwandsentschädigung ansieht, dass aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte bzw. tatsächlicher Erhebungen nachvollziehbar ist, dass und in welcher Höhe (dienstbezogene) finanzielle Aufwendungen typischerweise entstehen.
  • BFH, 16.12.2021 - VI R 10/18

    Ermäßigt zu besteuernder Arbeitslohn für eine mehrjährige Tätigkeit

  • BFH, 15.10.2008 - X B 60/07

    Nichtaufhebung des FG-Urteils trotz Änderungsbescheids im Beschwerdeverfahren -

  • BFH, 16.09.2014 - II B 52/14

    Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer im Insolvenzverfahren

  • FG Niedersachsen, 26.08.2011 - 7 K 65/10

    Zulässigkeit einer grunderwerbsteuerlichen Ungleichbehandlung von eingetragenen

  • FG Hessen, 19.04.2012 - 13 K 698/09

    Zurechnung von Vermietungseinkünften - Für den Verzicht auf ein dingliches

  • FG Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 6 K 1130/12

    Verfassungsmäßigkeit des Sonderausgabenabzugs für Arbeitnehmerbeiträge zur

  • BFH, 23.06.2005 - IX B 131/04

    Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Abgeordnetenbezüge von

  • FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1098/08

    Herabsetzung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung verschiedener

  • FG Hessen, 24.11.2005 - 1 K 3274/05

    Aussetzung des Verfahrens wegen anhängiger Rechtsstreite -

  • FG Hamburg, 10.08.2005 - V 71/05

    Voraussetzungen für die Änderung bzw. Aufhebung eines gerichtlichen

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