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   BFH, 27.08.2002 - VI R 63/97   

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https://dejure.org/2002,2039
BFH, 27.08.2002 - VI R 63/97 (https://dejure.org/2002,2039)
BFH, Entscheidung vom 27.08.2002 - VI R 63/97 (https://dejure.org/2002,2039)
BFH, Entscheidung vom 27. August 2002 - VI R 63/97 (https://dejure.org/2002,2039)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Nutzen Sie den steuerfreien Personalrabatt!

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Bewirtung und Mahlzeiten: Arbeitnehmer
    Mahlzeitengestellung als laufender Arbeitslohn
    Lohnsteuerrechtliche Behandlung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 8 Abs 3, EStG § 19 Abs 1, EStG § 42 d
    Arzneimittel; Geldwerter Vorteil; Krankenhaus; Rabattfreibetrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 200, 243
  • NJW 2002, 310
  • NJW 2003, 310
  • NZS 2003, 310
  • BB 2002, 2370
  • BB 2002, 2587
  • DB 2002, 2416
  • BStBl II 2002, 881
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.11.1994 - VI R 81/93

    Als Dienstleistungen i. S. des § 8 Abs. 3 EStG sind auch Nutzungsüberlassungen

    Auszug aus BFH, 27.08.2002 - VI R 63/97
    Dieser Beurteilung stehe auch das BFH-Urteil vom 4. November 1994 VI R 81/93 (BFHE 175, 567, BStBl II 1995, 338) nicht entgegen.

    Unter "Waren und Dienstleistungen" sind Gegenstände aus der Liefer- und Leistungspalette des Arbeitgebers zu verstehen (BFH-Urteil in BFHE 175, 567, BStBl II 1995, 338).

  • BFH, 07.02.1997 - VI R 17/94

    Bei sog. Bankreisen ist § 8 Abs. 3 EStG anwendbar, wenn die Bank zivilrechtlich

    Auszug aus BFH, 27.08.2002 - VI R 63/97
    Das FG habe sich auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Februar 1997 VI R 17/94 (BFHE 182, 556, BStBl II 1997, 363) berufen.

    Dem Umstand, dass solche Güter vom Arbeitgeber "nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht" werden müssen, ist zu entnehmen, dass der Arbeitgeber mit ihnen selbst am Markt in Erscheinung treten muss (BFH-Urteil in BFHE 182, 556, BStBl II 1997, 363).

  • BFH, 26.04.2018 - VI R 39/16

    Vertrieb einer Ware oder Dienstleistung i.S. des § 8 Abs. 3 EStG

    Aus den Begriffen "hergestellt, vertrieben oder erbracht" ergibt sich, dass der Arbeitgeber hinsichtlich der Sachbezüge, die er an Arbeitnehmer verbilligt oder unentgeltlich abgibt, selbst Marktteilnehmer sein muss (Senatsurteil vom 27. August 2002 VI R 63/97, BFHE 200, 243, BStBl II 2002, 881).

    Bietet der Arbeitgeber die Ware oder Dienstleistung als eigene am Markt an, ist ein spezielles Erscheinungsbild darüber hinaus aber nicht erforderlich (Senatsurteil in BFHE 200, 243, BStBl II 2002, 881).

  • BFH, 21.01.2010 - VI R 51/08

    Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind unter Waren und Dienstleistungen solche aus dem Liefer- und Leistungsangebot des Arbeitgebers zu verstehen (BFH-Urteil vom 27. August 2002 VI R 63/97, BFHE 200, 243, BStBl II 2002, 881).

    Da nämlich mit der einschränkenden Voraussetzung des § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG lediglich die Begünstigung eines überbetrieblichen Belegschaftshandels ausgeschlossen werden soll (BFH-Urteil in BFHE 200, 243, BStBl II 2002, 881), kommt es nur darauf an, dass die Leistung der streitigen Art --hier die Zubereitung von Speisen-- überhaupt zur Produktpalette des Arbeitgebers gehört.

  • BFH, 16.02.2005 - VI R 46/03

    Rabattfreibetrag bei Vermietung von Wohnungen

    Der Vorteil muss auf eine solche Leistung gewährt werden, mit der der Arbeitgeber selbst am Markt in Erscheinung tritt (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 28. August 2002 VI R 88/99, BFHE 200, 254, BStBl II 2003, 154; vom 27. August 2002 VI R 158/98, BFHE 200, 247, BStBl II 2003, 95, und VI R 63/97, BFHE 200, 243, BStBl II 2002, 841).
  • BFH, 27.08.2002 - VI R 158/98

    Rabattfreibetrag bei Krankenhäusern

    Zu den Einzelheiten bei der Weitergabe von Apothekenartikeln durch ein Krankenhaus an seine Arbeitnehmer wird auf das Urteil des Senats vom heutigen Tage VI R 63/97 verwiesen.
  • FG Hessen, 05.11.2003 - 11 K 3108/01

    Arbeitnehmer; Mitarbeiterdarlehen; Zinsausgleichszahlungen; Arbeitslohn;

    Mithin fallen unter Dienstleistungen im Sinne des § 8 Abs. 3 EStG nur solche, die zur Liefer- oder Leistungspalette des Arbeitgebers gehören (BFH, Urteil vom 4. November 1994 VI R 81/93, BStBl II 1995, 338 ), mit denen er also selbst Marktteilnehmer sein muss (vgl. BFH, Urteil vom 27. August 2002 VI R 63/97, BStBl II 2002, 881 ).
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