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   BFH, 13.01.1989 - VI R 66/87   

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https://dejure.org/1989,1117
BFH, 13.01.1989 - VI R 66/87 (https://dejure.org/1989,1117)
BFH, Entscheidung vom 13.01.1989 - VI R 66/87 (https://dejure.org/1989,1117)
BFH, Entscheidung vom 13. Januar 1989 - VI R 66/87 (https://dejure.org/1989,1117)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 156, 412
  • NJW 1989, 3174
  • BB 1989, 1332
  • BB 1989, 2169
  • DB 1989, 1549
  • BStBl II 1989, 1030
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.06.1988 - III R 232/84

    Lohnsteuerpauschalierung und Bindung an Verfahrensentscheidungen

    Auszug aus BFH, 13.01.1989 - VI R 66/87
    Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ist das Wohnsitz-FA nicht gehindert, die Zulässigkeit einer pauschalen Besteuerung von Arbeitslohn für Teilzeitbeschäftigte nach § 40a EStG zu überprüfen und die unzutreffend pauschal besteuerten Lohnteile in die Veranlagung einzubeziehen (Anschluß an BFH-Urteil vom 10. Juni 1988 III R 232/84, BFHE 154, 68, BStBl II 1988, 981).

    Der Senat folgt insoweit dem zutreffenden Urteil des III. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Juni 1988 III R 232/84 (BFHE 154, 68, BStBl II 1988, 981).

  • BFH, 22.06.1984 - VI R 211/80

    Monatslohn - Zusätzlicher Lohn - Wochenlohngrenze - Umrechnungsmethode

    Auszug aus BFH, 13.01.1989 - VI R 66/87
    Wie der Senat im Urteil vom 22. Juni 1984 VI R 211/80 (BFHE 141, 279, BStBl II 1984, 632) entschieden hat, steht eine monatliche Lohnabrechnung der Pauschalierung nach § 40a Abs. 1 Nr. 2 EStG dann nicht entgegen, wenn der tatsächlich auf jede Woche entfallende Lohnanteil in keiner Woche der Beschäftigungsdauer die Wochenlohngrenze von 120 DM überschreitet.
  • BFH, 28.10.2021 - III R 17/20

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für einzeln veranlagte Ehegatten im

    Auch eine (verfahrensrechtliche oder tatsächliche) Bindungswirkung von im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens getroffenen Entscheidungen besteht für die Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers regelmäßig nicht (BFH-Beschlüsse vom 02.10.2017 - VI B 9/17, BFH/NV 2018, 200, Rz 8, und vom 10.04.2007 - VI B 134/06, BFN/NV 2007, 1309, unter 2.; BFH-Urteil vom 13.01.1989 - VI R 66/87, BFHE 156, 412, BStBl II 1989, 1030, unter 1.).
  • BFH, 02.10.2017 - VI B 9/17

    Keine Aussetzung des Klageverfahrens wegen Einkommensteuer nach bestandskräftiger

    Selbst im Fall einer sog. fehlgeschlagenen Pauschalierung hat die pauschale Lohnsteuer keine Abgeltungswirkung, so dass der dem Arbeitnehmer ausgezahlte Arbeitslohn in dessen Einkommensteuerveranlagung einzubeziehen ist (Senatsurteil vom 13. Januar 1989 VI R 66/87, BFHE 156, 412, BStBl II 1989, 1030; Senatsbeschluss vom 18. Januar 1991 VI B 140/89, BFHE 163, 204, BStBl II 1991, 309).

    Ob eine entsprechende Pauschalierung Bindungswirkung auch für die Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers entfaltet, kann das Wohnsitz-FA bei der Jahresbesteuerung des Arbeitnehmers wie jede andere Maßnahme des Vorauszahlungsverfahrens in vollem Umfang überprüfen (BFH-Urteile in BFHE 156, 412, BStBl II 1989, 1030, und vom 10. Juni 1988 III R 232/84, BFHE 154, 68, BStBl II 1988, 981).

  • BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15

    Abgeltungswirkung der Lohnsteuerpauschalierung - Richterliche Hinweispflicht

    Selbst im Fall einer sog. fehlgeschlagenen Pauschalierung hat die pauschale Lohnsteuer keine Abgeltungswirkung, so dass der dem Arbeitnehmer ausgezahlte Arbeitslohn in dessen Einkommensteuerveranlagung einzubeziehen ist (Senatsurteil vom 13. Januar 1989 VI R 66/87, BFHE 156, 412, BStBl II 1989, 1030; Senatsbeschluss vom 18. Januar 1991 VI B 140/89, BFHE 163, 204, BStBl II 1991, 309).
  • BFH, 26.11.2002 - VI R 68/01

    Rabattfreibetrag für Mitarbeiter in Agenturen - Was Agenturinhaber wissen müssen

    a) Bei der Prüfung, ob die Lohngrenze des § 40a Abs. 2 Satz 2 EStG überschritten ist, sind auch solche Teile des Arbeitslohns zu berücksichtigen, hinsichtlich derer eine Lohnsteuer-Pauschalierung nach § 40b EStG erfolgt ist (BFH-Urteil vom 13. Januar 1989 VI R 66/87, BFHE 156, 412, BStBl II 1989, 1030).
  • BFH, 27.07.1990 - VI R 20/89

    Betriebliche Versorgungsbezüge sind für die Pauschalierung der Lohnsteuer für den

    Auf dieser Linie liegt auch das Urteil des Senats vom 13. Januar 1989 VI R 66/87 (BFHE 156, 412, BStBl II 1989, 1030), wonach Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers i.S. des § 40b EStG in die Prüfung einzubeziehen sind, ob die Pauschalierungsgrenzen des § 40a EStG eingehalten worden sind oder nicht.
  • BFH, 20.03.2006 - VII B 230/05

    LSt-Pauschalierung; Abrechnungsbescheid

    Bei einer fehlgeschlagenen Pauschalierung ist deshalb der dem Arbeitnehmer ausgezahlte Arbeitslohn in dessen Einkommensteuerveranlagung einzubeziehen (K. Wagner in HHR, § 40 EStG Anm. 57; BFH-Urteil vom 13. Januar 1989 VI R 66/87, BFHE 156, 412, BStBl II 1989, 1030; BFH-Beschluss vom 18. Januar 1991 VI B 140/89, BFHE 163, 204, BStBl II 1991, 309).
  • SG Münster, 30.01.2003 - S 8 EG 30/02

    Gewährung von Erziehungsgeld für die Erziehung einer Tochter in den ersten sechs

    Das Gericht hat die Verwaltungsakten des Beklagten beigezogen und den Beteiligten u.a. ein Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 13.01.1989, Az.: VI R 66/87, sowie im Termin zur mündlichen Verhandlung Kopien einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21.08.1997, Az.: 12 R K 44/96 zur Kenntnis und Auswertung übermittelt.

    Insoweit hat das Gericht nämlich u.a. die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13.01.1989, Az.: VI R 66/87 bei seiner Überzeugungsbildung herangezogen.

  • BFH, 13.01.1989 - VI R 56/85

    Anrechnung von Beiträgen zu einer Direktversicherung als Arbeitslohn -

    Der Senat hat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom heutigen Tage VI R 66/87 (BFHE 156; 412, BStBl II 1989, 1030) entschieden, daß zur Prüfung der Frage, ob die Pauschalierungsgrenzen des § 40 a Abs. 1 Nr. 2 EStG überschritten sind, Beiträge zu einer Direktversicherung mit eingerechnet werden müssen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf die Entscheidung VI R 66/87.

  • FG Köln, 11.05.2004 - 12 K 6866/03

    Arbeitslohnbegriff i.S. von § 46 Abs. 2 Nr. 2 AO

    Auch die Tatsache, dass die an § 40 Abs. 3 EStG geknüpften Rechtsfolgen nur dann eintreten, wenn die Pauschalierung dem Gesetz entsprochen hat und höchstrichterlich bereits entschieden wurde, dass das für die Veranlagung des Arbeitnehmers zuständige Wohnsitz- Finanzamt die Pauschalierungsvoraussetzungen im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung des Arbeitnehmers wie jede andere Maßnahme des Vorauszahlungsverfahrens uneingeschränkt überprüfen kann (BFH-Urteile vom 10.06.1988 III R 232/84, BStBl II 1988, 981; vom 13.01.1989 VI R 66/87, BStBl II 1989, 1030 und vom 13.01.1989 VI R 52/87, BFH/NV 1990, 490) rechtfertigt nicht den Schluss der Klägerin, pauschal besteuerten Arbeitslohn als "Arbeitslohn" im Sinne des § 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG zu verstehen.
  • BFH, 08.12.1989 - VI R 165/86

    Die Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 b EStG ist auch bei

    Der Senat verweist insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Entscheidung vom 13. Januar 1989 VI R 66/87 (BFHE 156, 412, BStBl II 1989, 1030).
  • BFH, 05.07.1996 - VI R 76/95

    Beweislast für die Steuerfreiheit von Auslösungen

  • BFH, 10.08.1990 - VI R 89/88

    Der Begriff "Arbeitsstunde" in § 40a Abs. 3 EStG 1979 (§ 40a Abs. 4 EStG 1990)

  • FG München, 03.06.2016 - 10 V 899/16

    Barlohnumwandlung: Arbeitgeberzahlungen für Fahrtkosten als Arbeitslohn

  • BFH, 13.01.1989 - VI R 52/87

    Möglichkeit der rechnerischen Verteilung des Weihnachtsgeldes - Zulässigkeit

  • FG Nürnberg, 12.12.2001 - III 41/01

    Arbeitgeberbeiträge zur Direktversicherung

  • FG Niedersachsen, 07.09.1994 - IX 269/92

    Einkommensteuer; wechselseitige Arbeitsverhältnisse

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