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   BFH, 11.01.2007 - VI R 69/02   

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https://dejure.org/2007,9617
BFH, 11.01.2007 - VI R 69/02 (https://dejure.org/2007,9617)
BFH, Entscheidung vom 11.01.2007 - VI R 69/02 (https://dejure.org/2007,9617)
BFH, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - VI R 69/02 (https://dejure.org/2007,9617)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1
    Arbeitslohn; sog. Incentive-Reise

  • datenbank.nwb.de

    Arbeitslohn bei Teilnahme von Betreuungspersonal an Händler-Incentive-Reisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilnahme von Arbeitnehmern an Händler-Incentive-Reisen und deren Entlohnung dafür mit Arbeitslohn im einkommensteuerrechtlichen Sinne; Ein dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zugewendeter Vorteil mit Entlohnungscharakter für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft als ...

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Incentive-Reisen
    Ertragsteuerliche Behandlung
    Der Ausnahmefall
    Die Entscheidungsgründe

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 42 d
    Arbeitslohn; Eigenbetriebliches Interesse; Incentive-Reise

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03

    Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse

    Auszug aus BFH, 11.01.2007 - VI R 69/02
    In diesem Fall kann ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden (ständige Rechtsprechung: z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30; vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367; vom 30. Mai 2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, 375, BStBl II 2001, 671; vom 5. Mai 1994 VI R 55-56/92, BFHE 174, 425, BStBl II 1994, 771, und vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BFHE 171, 74, 79, BStBl II 1993, 687, 689; zu den im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Kriterien vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30, m.w.N.).

    Denn nach der Rechtsprechung des BFH kann ein erhebliches Eigeninteresse der Arbeitnehmer an einer vom Arbeitgeber angeordneten Reise insbesondere dann vorliegen, wenn die Reise in nicht unerheblichem Umfang auch touristische Elemente enthält (BFH-Urteile vom 16. April 1993 VI R 6/89, BFHE 171, 231, BStBl II 1993, 640, und in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30).

    Zwar kann sich eine Reise nahezu ausschließlich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung des Arbeitgebers erweisen, wenn sie z.B. der Vornahme von Geschäftsabschlüssen, Verhandlungen mit Geschäftspartnern, Beratungsleistungen, Lieferungsbetreuung usw. dient (vgl. BFH-Urteil in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30).

    Sofern das FG im zweiten Rechtsgang zu dem Ergebnis gelangen sollte, dass die Reisen nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30 gemischt veranlasst waren, wird es auch die hiernach erforderliche Aufteilung der Sachzuwendungen in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse vorzunehmen haben.

  • BFH, 16.04.1993 - VI R 6/89

    Trägt der Arbeitgeber die Kosten einer Auslandsreise mit touristischen

    Auszug aus BFH, 11.01.2007 - VI R 69/02
    Denn nach der Rechtsprechung des BFH kann ein erhebliches Eigeninteresse der Arbeitnehmer an einer vom Arbeitgeber angeordneten Reise insbesondere dann vorliegen, wenn die Reise in nicht unerheblichem Umfang auch touristische Elemente enthält (BFH-Urteile vom 16. April 1993 VI R 6/89, BFHE 171, 231, BStBl II 1993, 640, und in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30).

    Enthält eine Reise --wie im Streitfall-- in nicht unerheblichem Umfang auch touristische Aspekte, muss der Arbeitgeber ein eigenbetriebliches Interesse substantiiert darlegen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 171, 231, BStBl II 1993, 640, und vom 18. Februar 1994 VI R 53/93, BFH/NV 1994, 708).

  • BFH, 06.10.2004 - X R 36/03

    Teilnahme an einer Incentive-Reise, Unterbeteiligung als BV

    Auszug aus BFH, 11.01.2007 - VI R 69/02
    Ein eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers an der Teilnahme seiner Arbeitnehmer an einer Reise kann sich auch daraus ergeben, dass diesen die Aufgabe zugewiesen ist, die zur eigentlichen Zielgruppe der Reise gehörenden Personen zu betreuen (vgl. BFH-Urteil vom 6. Oktober 2004 X R 36/03, BFH/NV 2005, 682).
  • FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 9 K 394/10

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung und Berechnung des geldwerten Vorteils für

    Hierfür stelle der Listenpreis einen geeigneten Maßstab dar (vgl. BFH-Entscheidungen vom 25. Mai 1992 - VI R 146/88 , BStBl II 1992, 700; vom 3. Januar 2007 - XI B 128/06 , BFH/NV 2007, 708; FG Hamburg, Urteil vom 18. Oktober 2010 - 2 K 305/09, n.v.).
  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 15/11 R

    Sozialversicherung - keine Beitragspflicht von pauschal versteuerten

    Nach den für den Senat bindenden Feststellungen des LSG versteuerte die Klägerin die den einzelnen Beschäftigten zufließenden Vorteile nach dieser Vorschrift pauschal (vgl allgemein zu steuerbarem Arbeitslohn bei Gemeinschaftsveranstaltungen zB BFH Urteile vom 22.3.1985 - VI R 170/82 - BFHE 143, 544, und vom 15.1.2009 - VI R 22/06 - BFHE 224, 136; zu Mitarbeiter-Incentive-Reisen zB BFH Urteil vom 11.1.2007 - VI R 69/02 - BFH/NV 2007, 708) .
  • BFH, 02.07.2008 - VI B 21/08

    Arbeitslohn bei Teilnahme eines Arbeitnehmers mit Organisationsaufgaben und

    a) Es ist in der Rechtsprechung des BFH anerkannt, dass die Teilnahme eines Arbeitnehmers an einer Händler-Incentive-Reise des Arbeitgebers nicht zwingend zur Annahme eines steuerpflichtigen Arbeitslohns führen muss (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 5. September 2006 VI R 65/03, BFHE 214, 566, BStBl II 2007, 312; vom 5. September 2006 VI R 49/05, BFH/NV 2007, 217; vom 11. Januar 2007 VI R 69/02, BFH/NV 2007, 708).

    Unter Beachtung der einschlägigen Rechtsprechung und ausdrücklicher Bezugnahme auf die o.a. Entscheidungen des Senats in BFHE 214, 566, BStBl II 2007, 312, und in BFH/NV 2007, 708 ist die Vorinstanz unter Würdigung der Umstände des Streitfalles zu dem Ergebnis gelangt, der Kläger und Beschwerdegegner (Kläger) habe die Incentive-Reise für seinen Arbeitgeber geplant und auch vor Ort durchgeführt.

  • FG Berlin-Brandenburg, 21.11.2012 - 12 K 12013/11

    Pauschalierung der Aufwendungen für die betrieblich veranlasste Teilnahme von

    In diesem Fall kann ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden (BFH-Urteile vom 04. Juni 1993 VI R 95/92, BStBl II 1993, 687 ; vom 05. Mai 1994 VI R 55-56/92, BStBl II 1994, 771 ; vom 30. Mai 2001 VI R 177/99, BStBl II 2001, 671 ; vom 07. Juli 2004 VI R 29/00, BStBl II 2005, 367 ; vom 18. August 2005 VI R 32/03, BStBl II 2006, 30 ; vom 11. Januar 2007 VI R 69/02, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2007, 708).
  • FG Niedersachsen, 24.09.2008 - 4 K 12244/05

    Pflicht eines Arbeitnehmers zur Versteuerung des Sachwertes von selbst

    27 b) Kein Arbeitslohn sind lediglich solche Vorteile, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung einer im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers ausgerichteten Vorteilsgewährung darstellen (BFH-Urteil vom 11. Januar 2007, VI R 69/02, BFH/NV 2007, 253 m.w.N.) Hiervon ist auszugehen, wenn nach Würdigung aller Umstände des Einzelfalls anzunehmen ist, dass der jeweils verfolgte betriebliche Zweck ganz im Vordergrund steht und ein eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30).
  • FG Hamburg, 18.10.2010 - 2 K 305/09

    Bemessungsgrundlage für 1 % Regelung

    Hierfür stellt der Listenpreis einen geeigneten Maßstab dar (vgl. BFH Entscheidungen vom 25.05.1992, VI R 146/88, BStBl II 1992, 700; vom 03.01.2007, XI B 128/06, BFH/NV 2007, 708).
  • BFH, 06.10.2004 - X R 36/03
    So hat das FG Düsseldorf (Urteil vom 5. Mai 1999 9 K 3412/97 H (L), EFG 2003, 312, Revision VI R 69/02) das Vorliegen steuerpflichtiger Einnahmen verneint, sofern für die Zielgruppe ein Betreuungskonzept besteht, das zugleich die Auswahl der teilnehmenden Betreuer in der Weise zwingend vorgibt, dass eine Belohnung des mit Betreuungsaufgaben Beauftragten als Kriterium für die Teilnahme an der Reise ausgeschlossen werden kann.
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