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   BFH, 07.05.2014 - VI R 73/12   

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https://dejure.org/2014,14924
BFH, 07.05.2014 - VI R 73/12 (https://dejure.org/2014,14924)
BFH, Entscheidung vom 07.05.2014 - VI R 73/12 (https://dejure.org/2014,14924)
BFH, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - VI R 73/12 (https://dejure.org/2014,14924)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Verbilligter Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • openjur.de

    Verbilligter Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 1, EStG § 8 Abs 2, BewG § 11, AktG § 84 Abs 1
    Verbilligter Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • Bundesfinanzhof

    Verbilligter Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 1997, § 8 Abs 1 EStG 1997, § 8 Abs 2 EStG 1997, § 11 BewG 1991, § 84 Abs 1 AktG
    Verbilligter Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Vorsteuerausschluss bei Aufwendungen für Yachten – Innergemeinschaftliches Verbringen – Keine “Beteiligung an einer Steuerhinterziehung” durch bloßes Unterlassen im Hinblick auf die Erwerbsbesteuerung

  • Betriebs-Berater

    Verbilligter Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Verbilligter Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ertragsteuerliche Behandlung des begünstigten Erwerbs von Aktien vom Arbeitgeber durch den Arbeitnehmer und seinen Ehegatten

  • datenbank.nwb.de

    Verbilligter Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verbilligter Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Belegschaftsaktien als Arbeitslohn

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ertragsteuerliche Behandlung des begünstigten Erwerbs von Aktien vom Arbeitgeber durch den Arbeitnehmer und seinen Ehegatten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wann ist der Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber verbilligt und wann gilt er als Arbeitslohn?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verbilligter Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verbilligter Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Verbilligter Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber - Arbeitslohn?

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Bewertung von geldwerten Vorteilen aus verbilligtem Erwerb von Aktien

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Arbeitslohn bei verbilligter Überlassung von Aktien an Ehefrau des Arbeitnehmers

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 245, 230
  • BB 2014, 1685
  • BB 2014, 1888
  • DB 2014, 1718
  • BStBl II 2014, 904
  • NZA-RR 2014, 485
  • NZG 2014, 1078
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 28.02.2013 - VI R 58/11

    Lohnzahlung Dritter - Werbungskostenhöchstbetrag für häusliches Arbeitszimmer -

    Auszug aus BFH, 07.05.2014 - VI R 73/12
    Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist vielmehr zu bejahen, wenn die Einnahmen dem Empfänger mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellen, wenn sich die Leistung des Arbeitgebers also im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. zuletzt Urteil vom 28. Februar 2013 VI R 58/11, BFHE 240, 345, BStBl II 2013, 642, m.w.N.).

    a) Arbeitslohn kann nach der mittlerweile ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile in BFHE 240, 345, BStBl II 2013, 642; vom 18. Oktober 2012 VI R 64/11, BFHE 239, 270, BFH/NV 2013, 131; vom 20. Mai 2010 VI R 41/09, BFHE 229, 346, BStBl II 2010, 1022; jeweils m.w.N.) ausnahmsweise auch bei der Zuwendung eines Dritten anzunehmen sein, wenn sie ein Entgelt "für" eine Leistung bildet, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt, erbracht hat oder erbringen soll.

    Entscheidend sind die vorgefundenen objektiven Tatumstände, die vom FG als Tatsacheninstanz eigenständig zu würdigen sind (Senatsurteil in BFHE 240, 345, BStBl II 2013, 642, m.w.N.).

  • FG Köln, 29.02.2012 - 14 K 3408/08

    Preisnachlass bei Aktienverkauf an Ehefrau des Vorstandsmitglieds als Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 07.05.2014 - VI R 73/12
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 683 veröffentlicht.

    Er beantragt sinngemäß, das angefochtene Urteil des Finanzgerichts (FG) Köln vom 29. Februar 2012  14 K 3408/08 und die Einspruchsentscheidung des FA vom 8. September 2008 dahingehend abzuändern, dass die Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit um ... DM vermindert werden, hilfsweise die Sache zur erneuten Verhandlung an das FG Köln zurückzuverweisen.

  • BFH, 01.10.2001 - II B 109/00

    Aktiengesellschaft - AG - Gesellschafter - Stichtag - Aktien - Wertpapier -

    Auszug aus BFH, 07.05.2014 - VI R 73/12
    Insbesondere kann grundsätzlich nicht eingewandt werden, dass der Börsenpreis nicht dem gemeinen Wert der Aktien entspreche (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 1. Oktober 2001 II B 109/00, BFH/NV 2002, 319, m.w.N.; Gürsching/Stenger, Bewertungsrecht, § 11 BewG Rz 68 ff.; Eisele in Rössler/Troll, BewG, § 11 Rz 11).
  • BFH, 29.07.2010 - VI R 30/07

    Der gemeine Wert der Aktien lässt sich nicht stets aus weniger als ein Jahr

    Auszug aus BFH, 07.05.2014 - VI R 73/12
    Danach ist der gemeine Wert von Aktien unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft zu schätzen (vgl. dazu Senatsurteil vom 29. Juli 2010 VI R 30/07, BFHE 230, 413, BStBl II 2011, 68, m.w.N.).
  • BFH, 23.06.2005 - VI R 10/03

    Zuflusszeitpunkt von Arbeitslohn bei Wandeldarlehensverträgen

    Auszug aus BFH, 07.05.2014 - VI R 73/12
    Einzelne Gesichtspunkte, die für die Frage, ob der Vorteil für das Dienstverhältnis oder aufgrund einer Sonderrechtsbeziehung gewährt wurde, wesentlich sind, hat der Senat in seinen Urteilen vom 23. Juni 2005 VI R 10/03 (BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770), VI R 124/99 (BFHE 209, 549, BStBl II 2005, 766) und vom 17. Juni 2009 VI R 69/06 (BFHE 226, 47, BStBl II 2010, 69) herausgearbeitet.
  • BFH, 23.06.2005 - VI R 124/99

    Zuflusszeitpunkt von Arbeitslohn bei Wandelschuldverschreibungen

    Auszug aus BFH, 07.05.2014 - VI R 73/12
    Einzelne Gesichtspunkte, die für die Frage, ob der Vorteil für das Dienstverhältnis oder aufgrund einer Sonderrechtsbeziehung gewährt wurde, wesentlich sind, hat der Senat in seinen Urteilen vom 23. Juni 2005 VI R 10/03 (BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770), VI R 124/99 (BFHE 209, 549, BStBl II 2005, 766) und vom 17. Juni 2009 VI R 69/06 (BFHE 226, 47, BStBl II 2010, 69) herausgearbeitet.
  • BFH, 17.06.2009 - VI R 69/06

    Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen als

    Auszug aus BFH, 07.05.2014 - VI R 73/12
    Einzelne Gesichtspunkte, die für die Frage, ob der Vorteil für das Dienstverhältnis oder aufgrund einer Sonderrechtsbeziehung gewährt wurde, wesentlich sind, hat der Senat in seinen Urteilen vom 23. Juni 2005 VI R 10/03 (BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770), VI R 124/99 (BFHE 209, 549, BStBl II 2005, 766) und vom 17. Juni 2009 VI R 69/06 (BFHE 226, 47, BStBl II 2010, 69) herausgearbeitet.
  • BFH, 20.05.2010 - VI R 41/09

    Gebührenverzicht zugunsten von Mitarbeitern eines Vertriebspartners kein

    Auszug aus BFH, 07.05.2014 - VI R 73/12
    a) Arbeitslohn kann nach der mittlerweile ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile in BFHE 240, 345, BStBl II 2013, 642; vom 18. Oktober 2012 VI R 64/11, BFHE 239, 270, BFH/NV 2013, 131; vom 20. Mai 2010 VI R 41/09, BFHE 229, 346, BStBl II 2010, 1022; jeweils m.w.N.) ausnahmsweise auch bei der Zuwendung eines Dritten anzunehmen sein, wenn sie ein Entgelt "für" eine Leistung bildet, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt, erbracht hat oder erbringen soll.
  • BFH, 29.01.2008 - VI B 108/06

    Nichtzulassungsbeschwerde - verdeckte Lohnzahlungen über einen Dritten -

    Auszug aus BFH, 07.05.2014 - VI R 73/12
    Eine Drittzuwendung ist dem Arbeitnehmer immer dann als Arbeitslohn zuzurechnen, wenn ihm über den Dritten, beispielsweise einen Familienangehörigen, ein Vorteil für geleistete Dienste zugewendet wird (Senatsurteil vom 16. Mai 2013 VI R 7/11, BFHE 241, 525; vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2008 VI B 108/06, juris).
  • BFH, 16.05.2013 - VI R 7/11

    Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 07.05.2014 - VI R 73/12
    Eine Drittzuwendung ist dem Arbeitnehmer immer dann als Arbeitslohn zuzurechnen, wenn ihm über den Dritten, beispielsweise einen Familienangehörigen, ein Vorteil für geleistete Dienste zugewendet wird (Senatsurteil vom 16. Mai 2013 VI R 7/11, BFHE 241, 525; vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2008 VI B 108/06, juris).
  • BFH, 30.06.2011 - VI R 37/09

    Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien - Erlangung der wirtschaftlichen

  • BFH, 19.06.2008 - VI R 4/05

    Durch Dienstverhältnis veranlasstes Aktienankaufsrecht als lohnsteuerlicher

  • BFH, 18.10.2012 - VI R 64/11

    Arbeitslohn von dritter Seite - Verbilligter Bezug von Waren von einem

  • BFH, 13.08.2020 - VI R 1/17

    Arbeitslohn: Zahlung von Verwarnungsgeldern

    Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist vielmehr zu bejahen, wenn der Vorteil nur deshalb gewährt wird, weil der Zuwendungsempfänger Arbeitnehmer des Arbeitgebers ist, die Einnahmen dem Empfänger also mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellen, wenn sich die Leistung des Arbeitgebers also im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile in BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367; vom 07.05.2014 - VI R 73/12, BFHE 245, 230, BStBl II 2014, 904, Rz 15; vom 19.11.2015 - VI R 74/14, BFHE 252, 129, BStBl II 2016, 303, Rz 10, und in BFHE 265, 239, Rz 14).
  • BFH, 03.07.2019 - VI R 36/17

    Unbelegte Brötchen mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück

    Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist vielmehr zu bejahen, wenn die Einnahmen dem Empfänger mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellen, wenn sich die Leistung des Arbeitgebers also im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile vom 07.05.2014 - VI R 73/12, BFHE 245, 230, BStBl II 2014, 904, Rz 15, und vom 19.11.2015 - VI R 74/14, BFHE 252, 129, BStBl II 2016, 303, Rz 10).
  • BFH, 04.07.2018 - VI R 16/17

    Arbeitnehmerbesteuerung: Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn

    Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist vielmehr zu bejahen, wenn die Einnahmen dem Empfänger mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellen, wenn sich die Leistung des Arbeitgebers also im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile vom 7. Mai 2014 VI R 73/12, BFHE 245, 230, BStBl II 2014, 904, Rz 15; vom 19. November 2015 VI R 74/14, BFHE 252, 129, BStBl II 2016, 303, Rz 10, und vom 10. März 2016 VI R 58/14, BFHE 253, 243, BStBl II 2016, 621, Rz 16).
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