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   BFH, 17.05.2018 - VI R 73/15   

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https://dejure.org/2018,31578
BFH, 17.05.2018 - VI R 73/15 (https://dejure.org/2018,31578)
BFH, Entscheidung vom 17.05.2018 - VI R 73/15 (https://dejure.org/2018,31578)
BFH, Entscheidung vom 17. Mai 2018 - VI R 73/15 (https://dejure.org/2018,31578)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 1 S 5, EStG § 6 Abs 3, EStG § 13, EStG § 14 S 2, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 3, EStDV § 7 Abs 1, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.05.2018 VI R 66/15 - Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft - Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem ...

  • Bundesfinanzhof

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.05.2018 VI R 66/15 - Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 S 5 EStG 2002, § 6 Abs 3 EStG 2002, § 13 EStG 2002, § 14 S 2 EStG 2002, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002

  • IWW

    § 182 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO), § ... 164 Abs. 2 AO, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 118 Abs. 2 FGO, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 16 Abs. 3 EStG, § 14 Satz 2 EStG, § 6 Abs. 3 EStG, § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG, Art. 1 Nr. 26 Buchst. b des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002, § 24 des Umwandlungssteuergesetzes, § 24 UmwStG, § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.05.2018 VI R 66/15 - Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft

  • ra.de
  • rewis.io

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.05.2018 VI R 66/15 - Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft - Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Aufgabe eines landwirtschaftlichen Eigentumsbetriebes

  • datenbank.nwb.de

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Übertragung und Überführung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verpächterwahlrecht bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 14, EStG § 16 Abs 3
    Landwirtschaft, Betriebsaufgabe, Realteilung, Grundstück, Bruchteilsgemeinschaft, Mitunternehmer

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (52)

  • BFH, 16.11.2017 - VI R 63/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher

    Auszug aus BFH, 17.05.2018 - VI R 73/15
    Ein landwirtschaftlicher (Eigentums-)Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen aufgegeben (Bestätigung des Senatsurteils vom 16. November 2017 VI R 63/15, BFHE 260, 138).

    a) Eine Betriebsaufgabe i.S. von § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und wenn er in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Abnehmer veräußert oder in das Privatvermögen überführt (Senatsurteil vom 16. November 2017 VI R 63/15, BFHE 260, 138, m.w.N.).

    Denn der Grund und Boden ist für dessen Betriebsfortführung unerlässlich (Senatsurteil in BFHE 260, 138, Rz 13).

    Ein Teilbetrieb ist ein mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil des Gesamtbetriebs, der für sich allein lebensfähig ist (Senatsurteil in BFHE 260, 138, Rz 17, und BFH-Urteil vom 9. November 2000 IV R 60/99, BFHE 193, 433, BStBl II 2001, 101, m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats bildet ein einzelnes Wirtschaftsgut, insbesondere ein landwirtschaftliches Grundstück, mag es auch wertvoll sein und mit zu den funktional wesentlichen Grundlagen eines Betriebs gehören, grundsätzlich keinen Teilbetrieb (Senatsurteil in BFHE 260, 138, Rz 20, m.w.N.).

  • BFH, 16.12.2009 - IV R 7/07

    Betriebsaufgabe auf Grund Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen

    Auszug aus BFH, 17.05.2018 - VI R 73/15
    Diese Definition gilt nach § 14 Satz 2 EStG auch für die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (BFH-Urteile vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, und vom 16. Dezember 2009 IV R 7/07, BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431).

    Ein landwirtschaftlicher (Eigentums-)Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an Dritte aufgegeben (BFH-Urteil in BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431).

    Mit der Übertragung der Flurstücke wurde der (ruhende) landwirtschaftliche Betrieb der Miteigentümergemeinschaft, sofern er bis zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch bestanden haben sollte, als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens aufgelöst (s. BFH-Urteile in BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431; vom 26. September 2013 IV R 16/10, BFH/NV 2014, 324, und vom 14. Juli 2016 IV R 19/13, BFH/NV 2016, 1702).

    und LB über (s. BFH-Urteil in BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431).

  • BFH, 14.07.2016 - IV R 19/13

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung der Grundstücke auf

    Auszug aus BFH, 17.05.2018 - VI R 73/15
    Mit der Übertragung der Flurstücke wurde der (ruhende) landwirtschaftliche Betrieb der Miteigentümergemeinschaft, sofern er bis zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch bestanden haben sollte, als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens aufgelöst (s. BFH-Urteile in BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431; vom 26. September 2013 IV R 16/10, BFH/NV 2014, 324, und vom 14. Juli 2016 IV R 19/13, BFH/NV 2016, 1702).

    Denn für die Begründung des Verpächterwahlrechts kommt es unbeschadet der Befugnis des Verpächters, die Zusammensetzung seines Betriebsvermögens zu ändern, darauf an, ob im Zeitpunkt des Beginns der Verpachtung der Betrieb in seinem Wesen unverändert besteht und als solcher vom Verpächter dem Pächter zur Nutzung überlassen wird (BFH-Urteil in BFHE 127, 21, BStBl II 1979, 300, m.w.N.; zu § 6 Abs. 3 EStG ebenso BFH-Urteil in BFH/NV 2016, 1702).

    oder LB die Flurstücke nach Übertragung von der Miteigentümergemeinschaft selbst bewirtschaftet hätten (s. BFH-Urteil in BFH/NV 2016, 1702) oder sie zumindest die Absicht gehabt hätten, die gegebenenfalls verpachteten Flurstücke so bald wie möglich selbst zu bewirtschaften (s. BFH-Urteile vom 12. September 1991 IV R 14/89, BFHE 165, 518, BStBl II 1992, 134, und vom 17. Juni 1993 IV R 110/91, BFHE 171, 481, BStBl II 1993, 752).

  • BFH, 31.03.2021 - VI R 30/18

    Grundstücksentnahme bei Bestellung von Erbbaurechten

    Das gilt auch für die (parzellenweise) Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 17.05.2018 - VI R 73/15, Rz 26, m.w.N.).

    Im Streitfall wurde der landwirtschaftliche Betrieb im Zuge der Erbauseinandersetzung indessen nicht zerschlagen, sondern im Ganzen gemäß § 7 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung a.F. (EStDV), nunmehr § 6 Abs. 3 EStG, auf DV übertragen (s. dazu Senatsurteil vom 17.05.2018 - VI R 73/15, Rz 40).

  • BFH, 12.03.2020 - VI R 35/17

    Kein Vertrauenstatbestand aufgrund der Verwaltungsanweisung im koordinierten

    Zwischen den Beteiligten steht zu Recht nicht (mehr) im Streit, dass allein durch den Beginn der parzellenweisen Verpachtung des zumindest bis zum Wirtschaftsjahr 1976/1977 von E eigenbewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebs nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) keine (zwangsweise) Betriebsaufgabe erfolgt ist (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 17.05.2018 - VI R 73/15, Rz 26 f., m.w.N.).
  • FG Münster, 06.11.2020 - 4 K 1326/17

    Steuerbarkeit eines Veräußerungs-/Entnahmegewinns in Ansehung von veräußertem

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, dass (auch) die parzellenweise Verpachtung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen nicht zu einer Betriebsaufgabe führt, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen erhalten bleiben, so dass die Möglichkeit besteht, den Betrieb selbst oder durch einen Nachfolger wiederaufzunehmen (grundlegend BFH-Urteil vom 15.10.1987 IV R 91/85, BStBl. II 1988, 257; zuletzt z. B. BFH-Urteile vom 17.05.2018VI R 73/15, BFH/NV 2018, 1249 und vom 12.03.2020 VI R 35/17, BFH/NV 2020, 849).
  • BFH, 11.02.2021 - VI R 17/19

    Keine Zwangsbetriebsaufgabe durch Veräußerung der Hofstelle eines verpachteten

    a) Der Steuerpflichtige hat nach ständiger Rechtsprechung im Fall der Verpachtung seines Betriebs ein Wahlrecht, ob er den Vorgang als Betriebsaufgabe i.S. des § 16 Abs. 3 EStG behandeln und damit die Wirtschaftsgüter seines Betriebs unter Auflösung der stillen Reserven in sein Privatvermögen überführen oder (ob und wie lange er) das Betriebsvermögen während der Verpachtung fortführen und daraus betriebliche Einkünfte erzielen will (grundlegend Urteil des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13.11.1963 - GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124; zuletzt z.B. Senatsurteile vom 17.05.2018 - VI R 73/15, Rz 26, und vom 08.05.2019 - VI R 26/17, BFHE 265, 82, BStBl II 2019, 660, Rz 21).
  • BFH, 12.04.2022 - VI R 22/20

    Einwurf von Grundstücken des Privat- und Betriebsvermögens in ein

    Das gilt auch für die (parzellenweise) Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile vom 17.05.2018 - VI R 73/15, BFHE 274, 531, Rz 26, und vom 31.03.2021 - VI R 30/18, BFHE 273, 6, Rz 22, jeweils m.w.N.).
  • FG Münster, 15.09.2021 - 13 K 2130/17

    Ansatz eines Entnahmegewinns für ein Grundstück aus einem Verpachtungsbetrieb

    Das gilt auch für die Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 17.5.2018 VI R 73/15, BFH/NV 2018, 1249, Rz 26, m.w.N.; vom 31.3.2021 VI R 30/18, Rz. 22).
  • FG Münster, 14.06.2022 - 13 K 3457/19

    Übertragung eines Gewinns auf andere Wirtschaftsgüter bei einem Betrieb der

    Das gilt auch für die Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 17.5.2018 VI R 73/15, BFH/NV 2018, 1249, Rz. 26, m.w.N.; vom 31.3.2021 VI R 30/18, BFHE 273, 6, Rz. 22; Senatsurteil vom 15.9.2021 13 K 2130/17 E, AO, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2022, 19, Rz. 47).
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