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   BFH, 18.04.1996 - VI R 75/95   

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https://dejure.org/1996,1334
BFH, 18.04.1996 - VI R 75/95 (https://dejure.org/1996,1334)
BFH, Entscheidung vom 18.04.1996 - VI R 75/95 (https://dejure.org/1996,1334)
BFH, Entscheidung vom 18. April 1996 - VI R 75/95 (https://dejure.org/1996,1334)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1990 § 9 Abs. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 7

  • Wolters Kluwer

    Meisterlehrgang - Werbungskosten - Andere Beschäftigung - Kurzfristige Arbeitslosigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1990) § 9 Abs. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 7
    Arbeitslosigkeit; Ausbildungskosten; Fortbildungskosten; Meisterprüfung

Papierfundstellen

  • BFHE 180, 349
  • NJW 1997, 79
  • BB 1996, 1820
  • DB 1996, 1803
  • BStBl II 1996, 529
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.12.1989 - VI R 44/86

    Berufsfortbildungskosten - Nichtselbständige Tätigkeit - Handwerksgeselle -

    Auszug aus BFH, 18.04.1996 - VI R 75/95
    Die Kosten der Meisterausbildung seien nicht als Berufsausbildungskosten (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG) vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen, denn das Ablegen der Meisterprüfung führe zu keinem Wechsel der Berufsart, sondern diene dem Aufstieg innerhalb der gewählten Berufsart (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Dezember 1989 VI R 44/86, BFHE 160, 145, BStBl II 1990, 692).

    Der erkennende Senat hat bereits mit dem Urteil in BFHE 160, 145, BStBl II 1990, 692 entschieden, daß Aufwendungen eines nichtselbständig tätigen Handwerksgesellen im Zusammenhang mit der Ablegung der Meisterprüfung Berufsfortbildungskosten sind.

  • BFH, 08.02.1983 - VIII R 130/79

    Wirtschaftlicher Zusammenhang von vorab entstandenen Werbungskosten mit

    Auszug aus BFH, 18.04.1996 - VI R 75/95
    Daß es dabei nicht auf einen engen zeitlichen Zusammenhang mit der später aufgenommenen Berufstätigkeit abgestellt hat, ist entgegen der Auffassung des FA nicht zu bemängeln, sondern entspricht der Rechtsprechung des BFH zu den vorab entstandenen Werbungskosten (Urteile vom 8. Februar 1983 VIII R 130/79, BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554, und vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761).
  • BFH, 26.11.1993 - VI R 67/91

    Werbungskostenabzug bei Fremdsprachen-Grundkurs

    Auszug aus BFH, 18.04.1996 - VI R 75/95
    Der Senat hat zwar, worauf das FA besonders hinweist, in seinem Urteil vom 26. November 1993 VI R 67/91 (BFHE 172, 574, BStBl II 1994, 248) für die Annahme von Fortbildungskosten einen konkreten und engen Zusammenhang der Maßnahme mit der Berufstätigkeit sowohl in sachlicher als auch in zeitlicher Hinsicht gefordert.
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89

    Werbungskosten beim Grundstückskauf

    Auszug aus BFH, 18.04.1996 - VI R 75/95
    Daß es dabei nicht auf einen engen zeitlichen Zusammenhang mit der später aufgenommenen Berufstätigkeit abgestellt hat, ist entgegen der Auffassung des FA nicht zu bemängeln, sondern entspricht der Rechtsprechung des BFH zu den vorab entstandenen Werbungskosten (Urteile vom 8. Februar 1983 VIII R 130/79, BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554, und vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761).
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12

    Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für

    Die Versagung eines Werbungskostenabzugs mit der formalen Begründung, die Einkunftsart stehe noch nicht fest, wäre mit den Grundsätzen des objektiven Nettoprinzips nicht vereinbar (Urteil des vorlegenden Senats vom 18. April 1996 VI R 75/95, BFHE 180, 349, BStBl II 1996, 529).
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 61/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und

    Die Versagung eines Werbungskostenabzugs mit der formalen Begründung, die Einkunftsart stehe noch nicht fest, wäre mit den Grundsätzen des objektiven Nettoprinzips nicht vereinbar (Urteil des vorlegenden Senats vom 18. April 1996 VI R 75/95, BFHE 180, 349, BStBl II 1996, 529).
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 8/12

    Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für

    Die Versagung eines Werbungskostenabzugs mit der formalen Begründung, die Einkunftsart stehe noch nicht fest, wäre mit den Grundsätzen des objektiven Nettoprinzips nicht vereinbar (Urteil des vorlegenden Senats vom 18. April 1996 VI R 75/95, BFHE 180, 349, BStBl II 1996, 529).
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 2/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und

    Die Versagung eines Werbungskostenabzugs mit der formalen Begründung, die Einkunftsart stehe noch nicht fest, wäre mit den Grundsätzen des objektiven Nettoprinzips nicht vereinbar (Urteil des vorlegenden Senats vom 18. April 1996 VI R 75/95, BFHE 180, 349, BStBl II 1996, 529).
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 72/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und

    Die Versagung eines Werbungskostenabzugs mit der formalen Begründung, die Einkunftsart stehe noch nicht fest, wäre mit den Grundsätzen des objektiven Nettoprinzips nicht vereinbar (Urteil des vorlegenden Senats vom 18. April 1996 VI R 75/95, BFHE 180, 349, BStBl II 1996, 529).
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 38/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und

    Die Versagung eines Werbungskostenabzugs mit der formalen Begründung, die Einkunftsart stehe noch nicht fest, wäre mit den Grundsätzen des objektiven Nettoprinzips nicht vereinbar (Urteil des vorlegenden Senats vom 18. April 1996 VI R 75/95, BFHE 180, 349, BStBl II 1996, 529).
  • FG Baden-Württemberg, 17.01.2008 - 6 K 2192/07

    Zum Verhältnis Abflussprinzip und Entfernungspauschale

    Vorab entstandene Werbungskosten sind abziehbar, soweit sie - wie im Streitfall - im Hinblick auf eine angestrebte Einkunftserzielung getätigt werden (BFH-Urteil vom 18. April 1996 VI R 75/95, BStBl II 1996, 529).
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2001 - 2 K 2993/00

    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für Weiterbildung von Masseur und medizinischen

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  • FG Niedersachsen, 20.08.2003 - 3 K 292/99

    Steuerliche Anerkennung eines Arbeitszimmers; Weiterbildung im früher ausgeübten

    Es liegen auch keine sogenannte vorweggenommene Werbungskosten vor (BFH-Urteil vom 18. April 1996 VI R 75/95, BFHE 180, 349, BStBl II 1996, 529).
  • FG Köln, 05.03.2001 - 4 K 1737/00

    Aufwendungen für ein Erststudium als Berufsausbildungskosten

    Ein Abzug ist auch bereits vor Beginn der auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit möglich, sofern der Steuerpflichtige im Zeitpunkt des Aufwandes die Absicht gefaßt hatte, aus einer bestimmten Tätigkeit steuerpflichtige Einnahmen zu erzielen (vgl. hierzu nur Urteil des BFH vom 18.4.1996 VI R 75/95, BStBl II 1996, 529 m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2013 - 5 K 1261/12

    Aufwendungen für die Fortbildung in einer Pseudowissenschaft können nicht

  • FG Brandenburg, 17.09.1998 - 5 K 1588/97

    Anspruch auf Abzug der auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Kosten als

  • FG Nürnberg, 10.02.2003 - VI 119/01

    Kein Abzug für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als vorweggenommene

  • FG Nürnberg, 08.03.2001 - IV 343/98

    Aufwendungen eines arbeitslosen Arbeitnehmers für ein häusliches Arbeitszimmer

  • FG Saarland, 14.06.2000 - 1 K 134/00

    Yoga-Kurse eines Selbständigen als betriebliche Fortbildungskosten (§§ 4 Abs. 4,

  • FG Düsseldorf, 25.06.1999 - 9 K 6291/96

    Fortbildungsveranstaltung: Werbungskosten/ Sonderausgaben

  • FG Hamburg, 11.04.2000 - II 114/99

    Aufwendungen für den Erwerb der Berufspilotenlizenz

  • FG Düsseldorf, 23.09.1998 - 8 K 24/96

    Abzug der Kosten eines Lehrganges zum Erwerb der Fahrlehrerlizenz als

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