Rechtsprechung
BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
EStG § 8 Abs. 1, Abs. 2 Sätze 2 bis 4, § ... 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 38 Abs. 1 Satz 1, § 42d Abs. 1 Nr. 1; EStG 1994 i. d. F. des StMBG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4; EStG i. d. F. des JStG 1996 § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6; EStG 2001 i. d. F. des Gesetzes zur Einführung einer Entfernungspauschale § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4
- IWW
- openjur.de
Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nur für die tatsächlich mit dem Dienstwagen gefahrene Teilstrecke; Entkräften des Anscheinsbeweises; Führung eines Fahrtenbuches
- Simons & Moll-Simons
- Judicialis
Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nur für die tatsächlich mit dem Dienstwagen gefahrene Teilstrecke - Entkräften des Anscheinsbeweises - Führung eines Fahrtenbuches
- Betriebs-Berater
Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nur für die tatsächlich mit dem Dienstwagen gefahrene Teilstrecke - Entkräften des Anscheinsbeweises - Führung eines Fahrtenbuches
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nur für die tatsächlich mit dem Dienstwagen gefahrene Teilstrecke; Entkräften des Anscheinsbeweises; Führung eines Fahrtenbuches
- datenbank.nwb.de
Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nur für die tatsächlich mit dem Dienstwagen gefahrene Teilstrecke
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- IWW (Kurzinformation)
Firmenwagen - Privatnutzung eines betrieblichen Pkw
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bildung eines Korrekturpostens zur Entfernungspauschale beim anzusetzenden Zuschlag i.R.d. Überlassung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an Arbeitnehmer; Ansehung der Gewährung geldwerter Vorteile für Beschäftigungen im öffentlichen oder ...
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Dienstwagensachbezug: Kürzung bei Park-and-Ride?
- jed.de (Kurzinformation)
Dienstwagen: Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
0,03% Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Private Nutzung vom Firmenwagen und Park and Ride
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Nichtanwendungserlass Firmenwagen und Park an Ride
- wittich-hamburg.de (Kurzinformation)
Dienstwagen: Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Bahnkarte
- anwalt.de (Kurzinformation)
Dauerbrenner Dienstwagen - Ministerium stellt sich gegen Finanzhof
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach tatsächlicher Nutzung des Dienstwagens
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Neue Grundsätze bei der Dienstwagenbesteuerung - Fahrten Wohnung und Arbeitsstätte - tatsächlich gefahrene Strecke ist entscheidend
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Nichtanwendungserlass - Dienstwagenbesteuerung - BFH entscheidet erneut im Sinne der Arbeitnehmer
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Zuschlag setzt tatsächliche Nutzung voraus
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Betriebseinnahmen
- Einnahmen/Betriebseinnahmen
- Der Sachbezug und die Rabattregelung
- Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer
- Listenpreismethode
- Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG
- Pkw-Nutzung
- Unternehmerische bzw. betriebliche/berufliche Fahrten
- Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
Verfahrensgang
- FG München, 15.04.2005 - 8 K 2890/03
- BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05
Papierfundstellen
- BFHE 221, 17
- BB 2008, 1366
- DB 2008, 1356
- BStBl II 2008, 890
Wird zitiert von ... (56)
- BFH, 18.12.2008 - VI R 34/07
Keine Anwendung der 1%-Regelung für zur Privatnutzung ungeeigneten Dienstwagen
Auch die unentgeltliche bzw. verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zum Lohnzufluss (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 2001 VI R 62/96, BFHE 197, 142, BStBl II 2002, 370; vom 7. November 2006 VI R 19/05, BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116; VI R 95/04, BFHE 215, 252, BStBl II 2007, 269; vom 4. April 2008 VI R 68/05, BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890). - BFH, 21.03.2013 - VI R 31/10
Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Entkräftung des Anscheinsbeweises - …
a) Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, führt das nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu einem als Lohnzufluss nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erfassenden steuerbaren Nutzungsvorteil des Arbeitnehmers (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 2001 VI R 62/96, BFHE 197, 142, BStBl II 2002, 370; vom 7. November 2006 VI R 19/05, BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116; VI R 95/04, BFHE 215, 252, BStBl II 2007, 269; vom 4. April 2008 VI R 68/05, BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890; vom 28. August 2008 VI R 52/07, BFHE 223, 12, BStBl II 2009, 280; vom 21. April 2010 VI R 46/08, BFHE 229, 228, BStBl II 2010, 848; vom 6. Oktober 2011 VI R 56/10, BFHE 235, 383, BStBl II 2012, 362).c) Eine andere Art, die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse nachzuweisen, kennt das Gesetz nicht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890, m.w.N.).
- BFH, 06.10.2011 - VI R 56/10
Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger …
Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, führt das nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu einem als Lohnzufluss nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erfassenden steuerbaren Nutzungsvorteil des Arbeitnehmers (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 2001 VI R 62/96, BFHE 197, 142, BStBl II 2002, 370; vom 7. November 2006 VI R 19/05, BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116; VI R 95/04, BFHE 215, 252, BStBl II 2007, 269; vom 4. April 2008 VI R 68/05, BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890; vom 21. April 2010 VI R 46/08, BFHE 229, 228, BStBl II 2010, 848).
- BFH, 09.06.2011 - VI R 55/10
Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Firmenwagens durch den Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer für deren Privatnutzung führt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu einem nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu erfassenden Lohnzufluss (vgl. Urteile vom 6. November 2001 VI R 62/96, BFHE 197, 142, BStBl II 2002, 370; vom 7. November 2006 VI R 95/04, BFHE 215, 252, BStBl II 2007, 269; vom 4. April 2008 VI R 68/05, BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890; vom 21. April 2010 VI R 46/08, BFHE 229, 228, BStBl II 2010, 848). - BFH, 22.09.2010 - VI R 57/09
§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nur Korrekturposten für abziehbare, aber nicht entstandene …
Der Senat hält daran fest, dass die Zuschlagsregelung nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG einen Korrekturposten zum Werbungskostenabzug darstellt und daher nur insoweit zur Anwendung kommt, wie der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt hat (Senatsurteile vom 4. April 2008 VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887; VI R 68/05, BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890).Mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 4. April 2008 VI R 68/05, BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890; VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887) bewertete das FG diese Fahrten jeweils mit 0, 002 % auf Grundlage der Entfernung und des Bruttolistenpreises der jeweils genutzten Fahrzeuge.
Der Senat hält auch nach erneuter Überprüfung an seiner Rechtsprechung fest, dass die Zuschlagsregelung nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG einen Korrekturposten zum Werbungskostenabzug darstellt und sie deshalb nur insoweit zur Anwendung kommt, wie der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt hat (Entscheidungen in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887; in BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890).
Bei der Ermittlung des Zuschlags ist deshalb darauf abzustellen, ob und in welchem Umfang der Dienstwagen tatsächlich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt worden ist; der Senat verweist insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Urteile in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887, und in BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890.
- BFH, 21.04.2010 - VI R 46/08
Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - beschränkte Reichweite des …
a) Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, begründet das nach der ständigen Rechtsprechung des Senats einen als Lohnzufluss zu erfassenden Nutzungsvorteil des Arbeitnehmers (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 2001 VI R 62/96, BFHE 197, 142, BStBl II 2002, 370; vom 7. November 2006 VI R 19/05, BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116; VI R 95/04, BFHE 215, 252, BStBl II 2007, 269; vom 4. April 2008 VI R 68/05, BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890). - BFH, 22.09.2010 - VI R 54/09
Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn - Zweck des Zuschlags nach § …
Der Senat hält auch nach erneuter Prüfung an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (Urteile vom 4. April 2008 VI R 68/05, BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890; in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887, sowie vom 28. August 2008 VI R 52/07, BFHE 223, 12, BStBl II 2009, 280), dass die 0, 03 %-Regelung lediglich eine Korrekturvorschrift für den Werbungskostenabzug ist; er verweist insoweit auf seine Entscheidung vom heutigen Tage (VI R 57/09, BFHE 231, 139). - BFH, 18.04.2013 - VI R 23/12
Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim …
Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, führt das nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu einem als Lohnzufluss nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu erfassenden steuerbaren Nutzungsvorteil des Arbeitnehmers (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 2001 VI R 62/96, BFHE 197, 142, BStBl II 2002, 370; vom 7. November 2006 VI R 19/05, BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116; VI R 95/04, BFHE 215, 252, BStBl II 2007, 269; vom 4. April 2008 VI R 68/05, BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890; vom 28. August 2008 VI R 52/07, BFHE 223, 12, BStBl II 2009, 280; vom 21. April 2010 VI R 46/08, BFHE 229, 228, BStBl II 2010, 848; vom 6. Oktober 2011 VI R 56/10, BFHE 235, 383, BStBl II 2012, 362). - BFH, 12.06.2018 - VIII R 14/15
Berechnung des Unterschiedsbetrags gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 Halbsatz …
Der Zuschlag gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG stellt einen Korrekturposten für den pauschalen Werbungskostenabzug des Arbeitnehmers nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG dar (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 4. April 2008 VI R 68/05, BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890; in BFHE 231, 139, BStBl II 2011, 359).Ein --weiterer-- geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird durch den Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG hingegen nicht erfasst, da eine private Nutzung des Dienstwagens mit unterschiedlicher Intensität (für reine Privatfahrten zum einen und für gemischt veranlasste Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zum anderen) nicht vorstellbar ist (BFH-Urteile in BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890; in BFHE 231, 139, BStBl II 2011, 359).
Eine taggenaue Ermittlung hat der VI. Senat des BFH bislang bejaht, wenn ein Arbeitnehmer ein dienstliches Kfz nur einmal pro Woche für Fahrten zur Arbeit nutzt (BFH-Entscheidungen vom 4. April 2008 VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887; in BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890;… vom 31. Januar 2011 VI B 130/10, BFH/NV 2010, 792).
Dies gilt auch, obwohl in diesem Fall die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch insgesamt zu erfüllen sind und das Wahlrecht zur Fahrtenbuchmethode einheitlich auszuüben ist (s. auch FG Düsseldorf, Urteil in EFG 2014, 1770, Rz 42; andere Auffassung zur Regelung des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG für Arbeitnehmer BFH-Urteil in BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890, unter 2.e).
- BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04
Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach …
Zur Begründung im Einzelnen wird auf das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 4. April 2008 VI R 68/05 verwiesen. - FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 9 K 394/10
Musterverfahren zur 1 %-Regelung
- BFH, 28.08.2008 - VI R 52/07
Anscheinsbeweis für die Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung …
- BFH, 23.04.2009 - VI R 81/06
Private PKW-Nutzung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH führt zu …
- BFH, 21.03.2013 - VI R 46/11
Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim …
- BFH, 21.03.2013 - VI R 42/12
Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim …
- BFH, 13.10.2010 - VI R 12/09
Private Nutzung von betrieblichen Kraftfahrzeugen - Kein Einbezug von Kosten für …
- BFH, 05.06.2014 - XI R 2/12
Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW an einen …
- BFH, 11.02.2010 - VI R 43/09
Private Fahrzeugnutzung als Arbeitslohn oder vGA
- BFH, 22.09.2010 - VI R 55/09
Zuschlagsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nicht formell verfassungswidrig
- BFH, 05.05.2009 - VI R 77/06
Keine Meistbegünstigung für stark Behinderte beim Abzug berufsbedingter …
- BFH, 28.02.2013 - VI R 33/11
Werbungskostenabzug für mit Dienstwagen durchgeführte Familienheimfahrten - …
- FG Köln, 22.10.2009 - 10 K 1476/09
Dienstwagen - Bewertung des geldwerten Vorteils
- FG Hessen, 16.03.2009 - 11 K 3700/05
Geldwerter Vorteil für teilweise mit Dienstwagen und Fahrer ausgeführte Fahrten …
- FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 14 K 60/09
Ermittlung des Erhöhungsbetrags nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG
- FG Münster, 11.10.2019 - 13 K 172/17
Fahrtenbuchführung: Nachlässigkeiten bei den Aufzeichnungen werden nicht …
- BFH, 29.01.2009 - VI R 56/07
Unentgeltliche Überlassung eines Dienstwagens und Sammelbeförderung
- BFH, 21.03.2013 - VI R 26/10
Anwendungsvoraussetzung der 1 % Regelung - Entkräftung des Anscheinsbeweises
- BFH, 21.03.2013 - VI R 49/11
Anwendungsvoraussetzung der 1 % Regelung - Entkräftung des Anscheinsbeweises
- FG Niedersachsen, 08.07.2020 - 9 K 78/19
Werbungskostenabzug im Zusammenhang mit der Durchführung von wöchentlichen …
- FG Düsseldorf, 27.08.2014 - 7 K 2207/14
Steuerliche Bewertung der Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte eines …
- FG Rheinland-Pfalz, 15.06.2016 - 1 K 1944/13
Steuerliche Behandlung von Einkünften des Geschäftsführers einer luxemburgischen …
- FG Düsseldorf, 24.07.2014 - 11 K 1586/13
Berechnung nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und …
- BFH, 05.06.2014 - XI R 3/12
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05. 06. 2014 XI R 2/12 - …
- FG Berlin-Brandenburg, 25.06.2010 - 9 K 9150/07
Private Pkw-Nutzung durch GmbH-Geschäftsführer
- BFH, 24.02.2011 - VI R 51/10
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22. 09. 2010 VI R 57/09 - …
- BFH, 06.10.2011 - VI R 64/10
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 10. 2011 VI R 56/10 - Keine Anwendung der 1 …
- BFH, 06.10.2011 - VI R 57/10
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 10. 2011 VI R 56/10 - Keine Anwendung der 1 …
- FG Rheinland-Pfalz, 25.11.2010 - 6 K 2514/09
Umsatzbesteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eines …
- BFH, 06.10.2011 - VI R 63/10
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 10. 2011 VI R 56/10 - Keine Anwendung der 1 …
- BFH, 06.10.2011 - VI R 54/10
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 10. 2011 VI R 56/10 - Keine Anwendung der 1 …
- BFH, 06.10.2011 - VI R 58/10
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 10. 2011 VI R 56/10 - Keine Anwendung der 1 …
- FG Rheinland-Pfalz, 25.11.2010 - 6 K 2515/09
Umsatzbesteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eines …
- FG München, 12.08.2008 - 13 K 471/05
Kein Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.H. von 0,03 v.H. …
- FG Düsseldorf, 11.04.2013 - 11 K 2935/11
Geldwerter Vorteil bei Überlassung eines Firmenfahrzeugs - Überwachung eines …
- BFH, 31.01.2011 - VI B 130/10
Grundsätzliche Bedeutung: 0, 03 %-Regelung
- FG München, 10.11.2008 - 13 K 471/05
Höhe eines geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung eines Dienstwagens; …
- FG Hamburg, 20.10.2017 - 2 K 4/17
Lohnsteuer: Besteuerung der unentgeltlichen Überlassung eines Dienstwagens an …
- FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 K 3014/09
Ansatz der 1%-Regelung bei Privatnutzung eines Dienstwagens für …
- FG Niedersachsen, 03.05.2012 - 1 K 284/11
Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs
- FG Köln, 24.03.2011 - 15 K 290/10
Geldwerter Vorteil wegen seltener Dienstwagen-Nutzung für Fahrten zwischen …
- FG Baden-Württemberg, 21.07.2010 - 1 K 2195/10
Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Kein …
- FG Hamburg, 26.02.2019 - 2 K 273/17
Lohnsteuer: Kfz-Überlassung an Arbeitnehmer
- FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2010 - 2 K 2573/08
Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Nutzung eines betrieblichen PKW für …
- FG München, 16.01.2018 - 2 K 210/16
Fahrtenbuch, Gewerbesteuermessbetrag, Privatnutzung, Kilometerstand, …
- SG Duisburg, 29.03.2016 - S 10 R 943/15
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund der Überlassung eines …
- FG Baden-Württemberg, 07.10.2010 - 2 K 5893/08
(Ansatz der privaten Nutzung eines vom Arbeitgeber für eine Reisetätigkeit …
Rechtsprechung
BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04 und 68/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
EStG § 8 Abs. 1, Abs. 2 Sätze 2 bis 5, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EStG 1994 i. d. F. des StMBG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4; EStG i. d. F. des JStG 1996 § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6
- IWW
- openjur.de
Betriebssitz ist bei wöchentlichem Aufsuchen durch Außendienstmitarbeiter (regelmäßige) Arbeitsstätte; Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG hängt von tatsächlicher Nutzung des Dienstwagens ab; Einzelbewertung bei wöchentlichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- Simons & Moll-Simons
- Judicialis
Betriebssitz ist bei wöchentlichem Aufsuchen durch Außendienstmitarbeiter regelmäßige Arbeitsstätte - Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG hängt von tatsächlicher Nutzung des Dienstwagens ab - Einzelbewertung bei wöchentlichen Fahrten zwischen Wohnung und
- Betriebs-Berater
Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG hängt von tatsächlicher Nutzung des Dienstwagens ab
- rechtsportal.de
Betriebssitz ist bei wöchentlichem Aufsuchen durch Außendienstmitarbeiter regelmäßige Arbeitsstätte; Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG hängt von tatsächlicher Nutzung des Dienstwagens ab; Einzelbewertung bei wöchentlichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- datenbank.nwb.de
Betriebssitz ist bei wöchentlichem Aufsuchen durch Außendienstmitarbeiter (regelmäßige) Arbeitsstätte; Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG hängt von tatsächlicher Nutzung des Dienstwagens ab; Einzelbewertung bei wöchentlichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- IWW (Kurzinformation)
Firmenwagen - Privatnutzung eines betrieblichen Pkw
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berechnung des geldwerten Vorteils für die Nutzung eines Dienstwagens für private Fahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Möglichkeit der Vornahme einer Einzelbewertung der Fahrten mit 0,002% des Listenpreises je Entfernungskilometer bei einer einmal ...
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Firmenwagengestellung: Geldwerter Vorteil Wohnung/regelmäßige Arbeitsstätte von der tatsächlichen Nutzung abhängig
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Dienstwagensachbezug: Kürzung bei nicht regelmäßiger Fahrt zur Arbeitsstätte?
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
0,03% Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Zur tatsächlichen Nutzung des Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Besteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Firmenwagengestellung
- wittich-hamburg.de (Kurzinformation)
Dienstwagen: Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Außendienstmitarbeiter
- wittich-hamburg.de (Kurzinformation)
Nutzung eines betrieblichen Pkws für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- anwalt.de (Kurzinformation)
Dauerbrenner Dienstwagen - Ministerium stellt sich gegen Finanzhof
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Tatsächliche Nutzung des Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist für Besteuerungszuschlag maßgeblich
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Neue Grundsätze bei der Dienstwagenbesteuerung - Fahrten Wohnung und Arbeitsstätte - tatsächlich gefahrene Strecke ist entscheidend
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Zuschlag setzt tatsächliche Nutzung voraus
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Firmenwagengestellung: Geldwerter Vorteil Wohnung/regelmäßige Arbeitsstätte von der tatsächlichen Nutzung abhängig
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Auswärtstätigkeit: Rechtslage vor 2014
- Regelmäßige Arbeitsstätte
- Betriebseinnahmen
- Einnahmen/Betriebseinnahmen
- Der Sachbezug und die Rabattregelung
- Entfernungspauschale
- Nichtanwendung der Entfernungspauschale
- Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer
- Listenpreismethode
- Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG
- Pkw-Nutzung
- Unternehmerische bzw. betriebliche/berufliche Fahrten
- Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
Verfahrensgang
- FG Münster, 28.04.2004 - 1 K 3214/01
- BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04 und 68/05
Papierfundstellen
- BFHE 221, 11
- NZA 2008, 864
- BB 2008, 1366
- DB 2008, 1411
- BStBl II 2008, 887
Wird zitiert von ... (63)
- BFH, 09.06.2011 - VI R 55/10
Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
Ihr muss vielmehr zentrale Bedeutung gegenüber den weiteren Tätigkeitsorten zukommen (Anschluss an BFH-Urteil vom 4. April 2008 VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887).b) Ob eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG vorliegt, beurteilt sich nach den Grundsätzen, die für den Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und (regelmäßiger) Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG gelten (Senatsurteil vom 4. April 2008 VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887).
Der regelmäßigen Arbeitsstätte muss vielmehr hinreichend zentrale Bedeutung gegenüber den weiteren Tätigkeitsorten zukommen (BFH-Urteil in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887).
- BFH, 22.09.2010 - VI R 57/09
§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nur Korrekturposten für abziehbare, aber nicht entstandene …
Der Senat hält daran fest, dass die Zuschlagsregelung nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG einen Korrekturposten zum Werbungskostenabzug darstellt und daher nur insoweit zur Anwendung kommt, wie der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt hat (Senatsurteile vom 4. April 2008 VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887; VI R 68/05, BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890).Mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 4. April 2008 VI R 68/05, BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890; VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887) bewertete das FG diese Fahrten jeweils mit 0, 002 % auf Grundlage der Entfernung und des Bruttolistenpreises der jeweils genutzten Fahrzeuge.
Der Senat hält auch nach erneuter Überprüfung an seiner Rechtsprechung fest, dass die Zuschlagsregelung nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG einen Korrekturposten zum Werbungskostenabzug darstellt und sie deshalb nur insoweit zur Anwendung kommt, wie der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt hat (Entscheidungen in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887; in BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890).
Bei der Ermittlung des Zuschlags ist deshalb darauf abzustellen, ob und in welchem Umfang der Dienstwagen tatsächlich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt worden ist; der Senat verweist insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Urteile in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887, und in BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890.
- BFH, 22.09.2010 - VI R 54/09
Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn - Zweck des Zuschlags nach § …
a) Ob eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG vorliegt, beurteilt sich nach den Grundsätzen, die für den Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und (regelmäßiger) Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG gelten (Senatsurteil vom 4. April 2008 VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887).Der Senat hält auch nach erneuter Prüfung an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (Urteile vom 4. April 2008 VI R 68/05, BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890; in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887, sowie vom 28. August 2008 VI R 52/07, BFHE 223, 12, BStBl II 2009, 280), dass die 0, 03 %-Regelung lediglich eine Korrekturvorschrift für den Werbungskostenabzug ist; er verweist insoweit auf seine Entscheidung vom heutigen Tage (VI R 57/09, BFHE 231, 139).
- BFH, 28.08.2008 - VI R 52/07
Anscheinsbeweis für die Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung …
Mit der Entkräftung des Anscheinsbeweises ist der Sachverhalt zur Ermittlung des Zuschlags im Hinblick auf Art und Umfang der Nutzung des Dienstwagens umfassend aufzuklären (Anschluss an Senatsurteile vom 4. April 2008 VI R 85/04, BStBl II 2008, 887, und VI R 68/05, BStBl II 2008, 890).Die tatsächliche Nutzung des Dienstwagens für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ergibt sich im Streitfall nicht bereits aus dem Anscheinsbeweis, der für eine solche Nutzung besteht, wenn der Dienstwagen auch für derartige Fahrten genutzt werden kann (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 4. April 2008 VI R 85/04, BStBl II 2008, 887).
b) Sollte das FG im zweiten Rechtsgang zu dem Ergebnis kommen, dass der Kläger den Dienstwagen monatlich an weniger als 15 Tagen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt hat, ist anstelle des in § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG vorgesehenen pauschalen monatlichen Zuschlags eine Einzelbewertung der Fahrten mit 0, 002 % des Listenpreises i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG je Entfernungskilometer vorzunehmen (BFH-Urteil in BStBl II 2008, 887).
- FG Baden-Württemberg, 21.07.2010 - 1 K 2195/10
Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Kein …
Dies ergebe sich nunmehr auch aus den Entscheidungsgründen des Bundesfinanzhofs (BFH) in dessen Urteil vom 4. April 2008 VI R 85/04 (BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887).Der Beklagte verweist auf die in seiner Einspruchsentscheidung bereits dargelegten Gründe und darauf, dass die Rechtsgrundsätze des BFH-Urteils in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887 von der Finanzverwaltung gemäß dem BMF-Schreiben vom 23. Oktober 2008 IV C 5 - S 2334/08/10010 (BStBl I 2008, 961) nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden seien.
Mit Beschluss vom 22. Dezember 2005 hat der Senat das Ruhen des zunächst unter dem Az.: 1 K 217/02 geführten Verfahrens bis zum Abschluss des vor dem BFH geführten Revisionsverfahrens mit dem Az.: VI R 85/04 angeordnet.
Nach Bekanntwerden des BFH-Urteils in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887 hat der Senat das Verfahren mit Verfügung vom 7. Juni 2010 unter dem Az.: 1 K 2195/10 wieder aufgenommen.
Hierzu hat der BFH mit Urteilen vom 4. April 2008 VI R 68/05 (BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890), in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887 und vom 28. August 2008 VI R 52/07 (BFHE 223, 12, BStBl II 2009, 280) entschieden, dass der Zuschlag nach der 0, 03%-Regelung - entsprechend ihrem Normzweck, aber entgegen ihrem Wortlaut (dem zufolge es allein maßgeblich ist, ob der Arbeitnehmer die objektive Möglichkeit hat, den Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu verwenden) - nur zur Anwendung kommt, wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt (anderer Auffassung: BMF-Schreiben in BStBl I 2008, 961 - Nichtanwendungserlass -).
(1) Zwar ist daher nach dem BFH-Urteil in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887 (unter II. 2. b.) für den Fall, dass der Dienstwagen einmal wöchentlich für Fahrten zum Betriebssitz des Arbeitgebers genutzt wird, anstelle des in § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG vorgesehenen pauschalen monatlichen Zuschlags eine Einzelbewertung der Fahrten mit 0, 002 % des Listenpreises i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG je Entfernungskilometer vorzunehmen.
Mit Blick darauf hat der BFH daher entschieden, dass "jedenfalls in den Fällen, in denen die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (...) regelmäßig nur einmal in der Woche durchgeführt werden und die tatsächliche Nutzung des Dienstwagens damit zu Lasten des Arbeitnehmers von der Grundannahme des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG abweicht, dass der Dienstwagen monatlich an 15 Tagen für derartige Fahrten genutzt wird" (BFH-Urteil in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887, unter II. 2. b.), die in § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG vorgesehene Erhöhung des geldwerten Vorteils aus § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG dergestalt vorzunehmen ist, dass eine Einzelbewertung der mit dem Dienstwagen durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in entsprechender Anwendung des § 8 Abs. 2 Satz 5 EStG mit 0, 002% je Entfernungskilometer erfolgt.
(3) Soweit die neuere finanzgerichtliche Rechtsprechung im Anschluss an das BFH-Urteil in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887 - über den dort entschiedenen Fall einer regelmäßigen Nutzung an nur einem Arbeitstag pro Woche hinaus - zu einer Einzelbewertung der Einnahmen nach der tatsächlichen Anzahl der Fahrten anstelle der 0, 03%-Regelung gelangt ist, sind die ihr zugrunde liegenden Sachverhalte mit dem Streitfall gleichfalls nicht vergleichbar.
(4) Der Senat weist zudem ergänzend darauf hin, dass die Erwägung des BFH in dessen Urteil in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887 (unter II. 2. b., am Ende), der Vereinfachungszweck des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG bleibe auch im Falle einer Einzelbewertung des Nutzungsvorteils in entsprechender Anwendung des § 8 Abs. 2 Satz 5 EStG erhalten, weil sie an die Angaben des Arbeitnehmers zur Anzahl der mit dem Dienstwagen durchgeführten Fahrten im Rahmen des pauschalen Werbungskostenabzugs nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG a. F. anknüpfen könne, jedenfalls in Sachverhalten wie dem Streitfall nicht zum Tragen kommen kann.
Die Revision war zuzulassen, da die Rechtsfrage, in welchen Fällen über den vom BFH mit Urteil in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887 entschiedenen Sachverhalt hinaus abweichend vom Wortlaut des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG eine Einzelbewertung vorzunehmen ist, auch mit Blick auf die bereits beim BFH anhängigen Revisionsverfahren zu den Az.: VI R 54/09, VI R 55/09, VI R 57/09 und VI R 51/10 und den Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben in BStBl I 2008, 961) grundsätzliche Bedeutung hat (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO).
- BFH, 09.06.2011 - VI R 36/10
Auswärtstätigkeit bei Einsatz in verschiedenen Filialen - Regelmäßige …
Der regelmäßigen Arbeitsstätte muss vielmehr hinreichend zentrale Bedeutung gegenüber den weiteren Tätigkeitsorten zukommen (BFH-Urteil vom 4. April 2008 VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887). - BFH, 12.06.2018 - VIII R 14/15
Berechnung des Unterschiedsbetrags gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 Halbsatz …
Eine taggenaue Ermittlung hat der VI. Senat des BFH bislang bejaht, wenn ein Arbeitnehmer ein dienstliches Kfz nur einmal pro Woche für Fahrten zur Arbeit nutzt (BFH-Entscheidungen vom 4. April 2008 VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887; in BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890;… vom 31. Januar 2011 VI B 130/10, BFH/NV 2010, 792). - BFH, 18.12.2008 - VI R 39/07
Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ohne Anwendung einer …
Regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ist nach der Rechtsprechung des Senats jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, das heißt fortdauernd und immer wieder aufsucht; dies ist regelmäßig der Betrieb des Arbeitgebers oder ein Zweigbetrieb (…z.B. Urteile vom 10. Juli 2008 VI R 21/07, BFH/NV 2008, 1923; vom 4. April 2008 VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887 zu § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG;… vom 14. September 2005 VI R 93/04, BFH/NV 2006, 53; vom 11. Mai 2005 VI R 15/04, BFHE 209, 515, BStBl II 2005, 788; VI R 16/04, BFHE 209, 518, BStBl II 2005, 789; VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791). - BFH, 05.06.2014 - XI R 2/12
Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW an einen …
Der nach dieser Vorschrift vorzunehmende Zuschlag hänge nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. April 2008 VI R 85/04 (BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887) und VI R 68/05 (BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890) und entgegen der Vorentscheidung davon ab, wie häufig ein PKW tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verwendet worden sei.Da nach diesen Entscheidungen der Zuschlag nur dann in Betracht komme, wenn der PKW an mindestens 15 Tagen (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887, unter II.2.b) genutzt worden sei, die Beweisaufnahme jedoch ergeben habe, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer die PKW sporadisch --weniger als einmal wöchentlich-- für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt habe, sei von der Vornahme eines Zuschlags gänzlich Abstand zu nehmen.
- BFH, 10.07.2008 - VI R 21/07
Betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige …
Regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG a.F. ist nach der neueren Rechtsprechung des Senats jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, das heißt fortdauernd und immer wieder aufsucht; dies ist regelmäßig der Betrieb des Arbeitgebers oder ein Zweigbetrieb (Senatsurteile vom 5. August 2004 VI R 40/03, BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074; vom 11. Mai 2005 VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791; VI R 16/04, BFHE 209, 518, BStBl II 2005, 789; VI R 15/04, BFHE 209, 515, BStBl II 2005, 788;… vom 14. September 2005 VI R 93/04, BFH/NV 2006, 53; vom 4. April 2008 VI R 85/04, BFH/NV 2008, 1237, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt). - BFH, 22.09.2010 - VI R 55/09
Zuschlagsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nicht formell verfassungswidrig
- BFH, 09.07.2009 - VI R 21/08
Tätigkeitsstätte beim Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte
- FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 14 K 60/09
Ermittlung des Erhöhungsbetrags nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG
- FG Düsseldorf, 27.08.2014 - 7 K 2207/14
Steuerliche Bewertung der Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte eines …
- BFH, 05.05.2009 - VI R 77/06
Keine Meistbegünstigung für stark Behinderte beim Abzug berufsbedingter …
- FG Nürnberg, 23.01.2020 - 4 K 1789/18
Einkommensteuer 2012 bis 2016: geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung …
- BFH, 28.02.2013 - VI R 33/11
Werbungskostenabzug für mit Dienstwagen durchgeführte Familienheimfahrten - …
- BFH, 29.01.2009 - VI R 56/07
Unentgeltliche Überlassung eines Dienstwagens und Sammelbeförderung
- FG Düsseldorf, 12.07.2010 - 11 K 2479/09
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Dienstwagen - 0,03 …
- FG Hessen, 16.03.2009 - 11 K 3700/05
Geldwerter Vorteil für teilweise mit Dienstwagen und Fahrer ausgeführte Fahrten …
- BFH, 15.05.2013 - VI R 44/11
Fahrergestellung als Lohn
- FG München, 12.08.2008 - 13 K 471/05
Kein Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.H. von 0,03 v.H. …
- FG München, 10.11.2008 - 13 K 471/05
Höhe eines geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung eines Dienstwagens; …
- FG Köln, 22.10.2009 - 10 K 1476/09
Dienstwagen - Bewertung des geldwerten Vorteils
- FG Düsseldorf, 24.07.2014 - 11 K 1586/13
Berechnung nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und …
- BFH, 05.06.2014 - XI R 3/12
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05. 06. 2014 XI R 2/12 - …
- FG Niedersachsen, 08.07.2020 - 9 K 78/19
Werbungskostenabzug im Zusammenhang mit der Durchführung von wöchentlichen …
- LSG Bayern, 23.11.2017 - L 9 EG 62/15
Anrechnung der geldwerten Vorteile auf das Elterngeld
- FG Niedersachsen, 21.02.2012 - 13 K 210/11
Regelmäßige Arbeitsstätte einer Betriebsprüferin
- BFH, 09.07.2009 - VI R 42/08
Tätigkeitsstätte beim Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte
- BFH, 17.07.2008 - VI B 15/08
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG
- FG Niedersachsen, 05.08.2010 - 11 K 141/09
Zuschlag nach § 8 Abs. 2 S. 3 EStG hängt von tatsächlicher Nutzung des …
- SG München, 18.05.2015 - S 8 EG 1/14
Lohnsteuerrechtliche Behandlung von Dienstwagen-Überlassungen als geldwerter …
- FG Düsseldorf, 10.06.2011 - 1 K 734/09
- BSG, 27.12.2018 - B 10 EG 2/18 B
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - …
- SG Duisburg, 29.03.2016 - S 10 R 943/15
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund der Überlassung eines …
- FG Niedersachsen, 16.09.2010 - 14 K 61/09
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Fahrtkosten infolge beruflich …
- FG Köln, 24.03.2011 - 15 K 290/10
Geldwerter Vorteil wegen seltener Dienstwagen-Nutzung für Fahrten zwischen …
- FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 346/07
Private Nutzung von Vorführwagen durch den Angestellten eines Autohauses als …
- BFH, 18.12.2008 - VI R 47/07
Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ohne Anwendung einer …
- BFH, 16.06.2009 - V B 131/08
Beweis des ersten Anscheins bei der privaten Nutzung betrieblicher PKW - …
- FG Münster, 24.04.2009 - 10 K 1010/07
Abgrenzung Dienstfahrten eines Außendienstmitarbeiters von Fahrten zwischen …
- BFH, 17.11.2009 - VI B 11/09
Anscheinsbeweis für private Nutzung des Dienstwagens: Verfahrensmangel …
- FG Münster, 17.01.2012 - 5 K 1240/09
Lohnsteuerpflicht der Überlassung eines Dienstwagens trotz Verbots der …
- FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2010 - 2 K 2573/08
Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Nutzung eines betrieblichen PKW für …
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2019 - 7 Sa 178/17
Drittschuldnerklage bezügl. gepfändeten Arbeitseinkommens
- FG München, 27.04.2010 - 13 K 912/07
Schätzung von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit: …
- BFH, 22.12.2009 - VI B 79/09
Beweis des ersten Anscheins bei der 1%-Regelung - Nutzung eines betrieblichen …
- BFH, 03.03.2009 - VI B 107/08
Keine Anwendung der 1%-Regelung bei ausscheidender Privatnutzung - Beweis des …
- BFH, 24.02.2011 - VI R 51/10
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22. 09. 2010 VI R 57/09 - …
- BFH, 31.01.2011 - VI B 130/10
Grundsätzliche Bedeutung: 0, 03 %-Regelung
- FG München, 29.05.2009 - 6 V 307/09
Änderung eines Feststellungsbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO - Fehlender …
- BFH, 06.11.2008 - VI B 54/08
Vorliegen einer regelmäßigen Arbeitsstätte und Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 3 …
- FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 K 3014/09
Ansatz der 1%-Regelung bei Privatnutzung eines Dienstwagens für …
- FG Niedersachsen, 13.04.2011 - 2 K 278/09
Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsorten
- FG Niedersachsen, 03.08.2011 - 4 K 40/11
Ausbildungsstätte als regelmäßige Arbeitsstätte
- FG Münster, 17.01.2012 - K 1240/09
Finanz- und Abgaberecht
- FG Rheinland-Pfalz, 25.11.2010 - 6 K 2514/09
Umsatzbesteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eines …
- FG Rheinland-Pfalz, 17.12.2012 - 5 K 2052/10
Entfernungspauschale für Fahrten eines Müllwagenfahrers zwischen Wohnung und …
- FG Saarland, 25.01.2012 - 2 K 1026/10
Regelmäßige Arbeitsstätte bei jeweils für ein Jahr befristetem, insgesamt aber …
- FG Rheinland-Pfalz, 25.11.2010 - 6 K 2515/09
Umsatzbesteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eines …
- FG Berlin-Brandenburg, 25.06.2010 - 9 K 9150/07
Private Pkw-Nutzung durch GmbH-Geschäftsführer
- FG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - 6 K 1315/13
Keine Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden …