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   BFH, 16.03.2006 - VI R 87/04   

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https://dejure.org/2006,154
BFH, 16.03.2006 - VI R 87/04 (https://dejure.org/2006,154)
BFH, Entscheidung vom 16.03.2006 - VI R 87/04 (https://dejure.org/2006,154)
BFH, Entscheidung vom 16. März 2006 - VI R 87/04 (https://dejure.org/2006,154)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrtenbuch - Anforderungen

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 8 Abs. 2 S. 2, 4 § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2
    Erforderliche Angaben in ordnungsgemäßem Fahrtenbuch

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erforderliche Angaben in einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch ? Erleichterungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Das ordnungsgemäße Fahrtenbuch

  • IWW (Kurzinformation)

    "Heißes Eisen" Fahrtenbuch - BFH verschärft die Anforderungen weiter

  • IWW (Zusammenfassung)

    BFH verschärft die Anforderungen weiter

  • IWW (Kurzinformation)

    "Heißes Eisen" Fahrtenbuch - BFH verschärft die Anforderungen weiter

  • IWW (Kurzinformation)

    "Heißes Eisen" Fahrtenbuch - BFH verschärft die Anforderungen weiter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das ordnungsgemäße Fahrtenbuch

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ordnungsgemäße Führung eines Fahrtenbuchs

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewertung eines geldwerten Vorteils bei privater Nutzung eines Dienstfahrzeugs; Anforderungen an die Ordnungsgemäßheit eines Fahrtenbuchs; Verbindung mehrerer Teilabschnitte einer Reise zu einem Eintrag ins Fahrtenbuch; Dokumentation des Übergangs von der beruflichen ...

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Erforderliche inhaltliche Angaben eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Wann ist ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß?

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Erforderliche inhaltliche Angaben eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Fahrtenbuch
    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs
    Grundsätzliches

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 8 Abs 2 S 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, LStR Abschn 31 Abs 7 Nr 2
    Fahrtenbuch; Kraftfahrzeug; Privatnutzung; Überlassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 212, 546
  • NJW 2006, 2142
  • NZV 2006, 503 (Ls.)
  • BB 2006, 977
  • DB 2006, 1138
  • BStBl II 2006, 625
  • NZA-RR 2006, 366
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.06.2005 - VI R 84/04

    Üblicher Endpreis eines Gebrauchtwagens - Ermittlung durch Schätzung anhand von

    Auszug aus BFH, 16.03.2006 - VI R 87/04
    Im Streitfall scheidet die Einführung der Terminkalender in das Verfahren bereits deswegen aus, weil es sich insoweit um neuen Sachvortrag handelt, der in der Revisionsinstanz grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden kann (vgl. zuletzt z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 17. Juni 2005 VI R 84/04, BFHE 210, 291, BStBl II 2005, 795, und vom 26. Januar 2005 VI R 71/03, BFHE 208, 572, BStBl II 2005, 349).
  • BFH, 26.01.2005 - VI R 71/03

    Tatrichterliche Würdigung über den Zusammenhang von Studienaufwendungen mit

    Auszug aus BFH, 16.03.2006 - VI R 87/04
    Im Streitfall scheidet die Einführung der Terminkalender in das Verfahren bereits deswegen aus, weil es sich insoweit um neuen Sachvortrag handelt, der in der Revisionsinstanz grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden kann (vgl. zuletzt z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 17. Juni 2005 VI R 84/04, BFHE 210, 291, BStBl II 2005, 795, und vom 26. Januar 2005 VI R 71/03, BFHE 208, 572, BStBl II 2005, 349).
  • FG München, 26.02.2003 - 10 K 1032/01

    Berechnung des Sachbezugs aus privater Nutzung des Dienstfahrzeugs; Anforderungen

    Auszug aus BFH, 16.03.2006 - VI R 87/04
    Das FG wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 688 veröffentlichten Gründen ab.
  • BFH, 10.04.2008 - VI R 38/06

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs trotz kleinerer Mängel

    Durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind jedoch die Voraussetzungen, die an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu stellen sind, im Wesentlichen geklärt (vgl. BFH-Urteile vom 9. November 2005 VI R 27/05 , BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408; vom 16. November 2005 VI R 64/04, BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410, und vom 16. März 2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625).

    Wird andererseits der berufliche Einsatz des Fahrzeugs zugunsten einer privaten Verwendung unterbrochen, so stellt diese Nutzungsänderung wegen der damit verbundenen unterschiedlichen steuerlichen Rechtsfolgen einen Einschnitt dar, der im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Kilometerstands zu dokumentieren ist (BFH-Urteil in BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625).

    Weisen die Fahrtenbücher inhaltliche Unregelmäßigkeiten auf, kann dies die materielle Richtigkeit der Kilometerangaben in Frage stellen (BFH-Urteil in BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625).

  • BFH, 01.03.2012 - VI R 33/10

    Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

    Der Senat hält an seiner mittlerweile ständigen Rechtsprechung (Urteil vom 16. März 2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625) fest, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen muss.

    Wenn jedoch der berufliche Einsatz des Fahrzeugs zugunsten einer privaten Verwendung unterbrochen wird, stellt diese Nutzungsänderung wegen der damit verbundenen unterschiedlichen steuerlichen Rechtsfolgen einen Einschnitt dar, der im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Kilometerstands zu dokumentieren ist (vgl. BFH-Urteile vom 9. November 2005 VI R 27/05, BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408; vom 16. November 2005 VI R 64/04, BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410; vom 16. März 2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625; vom 14. Dezember 2006 IV R 62/04, BFH/NV 2007, 691; vom 10. April 2008 VI R 38/06, BFHE 221, 39, BStBl II 2008, 768).

  • BFH, 21.03.2013 - VI R 31/10

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Entkräftung des Anscheinsbeweises -

    Wenn jedoch der berufliche Einsatz des Fahrzeugs zugunsten einer privaten Verwendung unterbrochen wird, stellt diese Nutzungsänderung wegen der damit verbundenen unterschiedlichen steuerlichen Rechtsfolgen einen Einschnitt dar, der im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Kilometerstands zu dokumentieren ist (vgl. BFH-Urteile vom 9. November 2005 VI R 27/05, BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408; vom 16. November 2005 VI R 64/04, BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410; vom 16. März 2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625; vom 14. Dezember 2006 IV R 62/04, BFH/NV 2007, 691; vom 10. April 2008 VI R 38/06, BFHE 221, 39, BStBl II 2008, 768).
  • FG Niedersachsen, 16.06.2021 - 9 K 276/19

    Anerkennen der vorgelegten Fahrtenbücher als ordnungsgemäß für die Berechnung des

    Die Aufzeichnungen müssen Angaben zu den geschäftlichen Reisen enthalten, anhand derer sich die berufliche Veranlassung der Fahrten plausibel nachvollziehen und gegebenenfalls auch nachprüfen lässt (BFH, Urteil vom 16. März 2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625, unter II.1.b).

    Das schließt es nicht aus, im Fahrtenbuch gegebenenfalls auch Abkürzungen für bestimmte, häufiger aufgesuchte Fahrtziele und Kunden oder für einzelne regelmäßig wiederkehrende Reisezwecke zu verwenden, solange die gebrauchten Kürzel entweder aus sich heraus verständlich oder z.B. auf einem dem Fahrtenbuch beigefügten Erläuterungsblatt näher aufgeschlüsselt sind und der geschlossene Charakter der Fahrtenbuchaufzeichnungen dadurch nicht beeinträchtigt wird (BFH-Urteil 16. März 2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625, unter II.1.d).

    Weisen die Fahrtenbücher inhaltliche Unregelmäßigkeiten auf, kann dies die materielle Richtigkeit der Kilometerangaben in Frage stellen (BFH-Urteil 16. März 2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625).

    Für ein Reiseziel muss nur dann keine Adresse angegeben werden, wenn diese Adresse aufgrund der Angaben zum Reiseziel unschwer zu ermitteln ist (BFH-Urteil 16. März 2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625; FG Düsseldorf, Urteil vom 7. November 2008 12 K 4479/07 E, EFG 2009, 324).

  • FG Nürnberg, 23.01.2020 - 4 K 1789/18

    Einkommensteuer 2012 bis 2016: geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung

    Wenn jedoch der berufliche Einsatz des Fahrzeugs zugunsten einer privaten Verwendung unterbrochen wird, stellt diese Nutzungsänderung wegen der damit verbundenen unterschiedlichen steuerlichen Rechtsfolgen einen Einschnitt dar, der im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Kilometerstands zu dokumentieren ist (vgl. BFH-Urteile vom 09.11.2005 VI R 27/05, BStBl II 2006, 408; vom 16.11.2005 VI R 64/04, BStBl II 2006, 410; vom 16.03.2006 VI R 87/04, BStBl II 2006, 625; vom 14.12.2006 IV R 62/04, BFH/NV 2007, 691; vom 10.04.2008 VI R 38/06, BStBl II 2008, 768 und vom 21.03.2013 VI R 31/10, BStBl II 2013, 700).
  • FG Köln, 18.03.2016 - 3 K 3735/12

    Einkommensteuerliche Ordnungsmäßigkeit eines von einer selbständigen

    Aus dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck der Regelung folgt allerdings, dass die dem Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung dienenden Aufzeichnungen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten und mit vertretbarem Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüfbar sein müssen (BFH 16.03.2006 - VI R 87/04, BStBl. II 2006, 625; BFH 01.03.2012 - VI R 33/10, BStBl. II 2012, 505; BFH 21.03.2013 - VI R 31/10, BStBl. II 2013, 700).

    Hierfür hat das Fahrtenbuch neben dem Datum und den Fahrtzielen grundsätzlich auch den jeweils aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner bzw. - wenn ein solcher nicht vorhanden ist - den konkreten Gegenstand der dienstlichen Verrichtung wie etwa den Besuch einer bestimmten behördlichen Einrichtung, einer Filiale oder einer Baustelle aufzuführen (vgl. BFH 16.03.2006 - VI R 87/04, BStBl. II 2006, 625; BFH 01.03.2012 - VI R 33/10, BStBl. II 2012, 505; BFH 21.03.2013 - VI R 31/10, BStBl. II 2013, 700).

    Bloße Ortsangaben im Fahrtenbuch reichen allenfalls dann aus, wenn sich der aufgesuchte Kunde oder Geschäftspartner aus der Ortsangabe zweifelsfrei ergibt, oder wenn sich dessen Name auf einfache Weise unter Zuhilfenahme von Unterlagen ermitteln lässt, die ihrerseits nicht mehr ergänzungsbedürftig sind (vgl. BFH 16.03.2006 - VI R 87/04, BStBl. II 2006, 625; BFH 01.03.2012 - VI R 33/10, BStBl. II 2012, 505; BFH 21.03.2013 - VI R 31/10, BStBl. II 2013, 700).

    Wird andererseits der berufliche Einsatz des Fahrzeugs zugunsten einer privaten Verwendung unterbrochen, so stellt diese Nutzungsänderung wegen der damit verbundenen unterschiedlichen steuerlichen Rechtsfolgen einen Einschnitt dar, der im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Kilometerstands zu dokumentieren ist (BFH 16.03.2006 - VI R 87/04, BStBl. II 2006, 625; BFH 01.03.2012 - VI R 33/10, BStBl. II 2012, 505; BFH 21.03.2013 - VI R 31/10, BStBl. II 2013, 700 m.w.N.).

    Das schließt es nicht aus, im Fahrtenbuch gegebenenfalls auch Abkürzungen für bestimmte, häufiger aufgesuchte Fahrtziele und Kunden oder für einzelne regelmäßig wiederkehrende Reisezwecke zu verwenden, solange die gebrauchten Kürzel entweder aus sich heraus verständlich oder z.B. auf einem dem Fahrtenbuch beigefügten Erläuterungsblatt näher aufgeschlüsselt sind und solange der geschlossene Charakter der Fahrtenbuchaufzeichnungen dadurch nicht beeinträchtigt wird (vgl. BFH 16.03.2006 - VI R 87/04, BStBl. II 2006, 625).

    Dass das Reiseziel nicht gleichbedeutend mit der Angabe des aufgesuchten Kunden etc. ist, ergibt sich schon daraus, dass der BFH neben der Angabe des Fahrtziels grundsätzlich auch die Nennung des jeweils aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartners bzw. des konkreten Gegenstands der dienstlichen Verrichtung verlangt (vgl. BFH 16.03.2006 - VI R 87/04, BStBl. II 2006, 625; BFH 01.03.2012 - VI R 33/10, BStBl. II 2012, 505; BFH 21.03.2013 - VI R 31/10, BStBl. II 2013, 700).

    Dem steht nicht entgegen, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung durchaus erlaubt, im Fahrtenbuch ggf. auch Abkürzungen für bestimmte, häufiger aufgesuchte Fahrtziele und Kunden oder für einzelne regelmäßig wiederkehrende Reisezwecke zu verwenden, solange die gebrauchten Kürzel entweder aus sich heraus verständlichoder z.B. auf einem dem Fahrtenbuch beigefügten Erläuterungsblatt näher aufgeschlüsselt sind (vgl. BFH 16.03.2006 - VI R 87/04, BStBl. II 2006, 625).

    Weitere Voraussetzung ist jedoch, dass durch die Verwendung von Abkürzungen und der Erläuterung auf einer dem Fahrtenbuch beigefügten Anlage der geschlossene Charakter der Fahrtenbuchaufzeichnungen nicht beeinträchtigt wird (vgl. BFH 16.03.2006 - VI R 87/04, BStBl. II 2006, 625).

  • BFH, 16.03.2022 - VIII R 24/19

    Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW bei der

    Dazu gehört, dass das Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt worden ist und dass es die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstands vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergibt (BFH-Urteile vom 09.11.2005 - VI R 27/05, BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408, und vom 16.03.2006 - VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625).
  • BFH, 15.07.2020 - III R 62/19

    Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW bei der

    Die Aufzeichnungen müssen Angaben zu den geschäftlichen Reisen enthalten, anhand derer sich die berufliche Veranlassung der Fahrten plausibel nachvollziehen und gegebenenfalls auch nachprüfen lässt (BFH-Urteil vom 16.03.2006 - VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625, unter II.1.b).

    Das schließt es nicht aus, im Fahrtenbuch gegebenenfalls auch Abkürzungen für bestimmte, häufiger aufgesuchte Fahrtziele und Kunden oder für einzelne regelmäßig wiederkehrende Reisezwecke zu verwenden, solange die gebrauchten Kürzel entweder aus sich heraus verständlich oder z.B. auf einem dem Fahrtenbuch beigefügten Erläuterungsblatt näher aufgeschlüsselt sind und der geschlossene Charakter der Fahrtenbuchaufzeichnungen dadurch nicht beeinträchtigt wird (BFH-Urteil in BFHE-Urteil 212, 546, BStBl II 2006, 625, unter II.1.d).

  • FG Niedersachsen, 23.01.2019 - 3 K 107/18

    Zur (zeitnahen) Führung eines elektronischen Fahrtenbuches

    37 Weisen die Fahrtenbücher inhaltliche Unregelmäßigkeiten auf, kann dies die materielle Richtigkeit der Kilometerangaben in Frage stellen (BFH-Urteil 16. März 2006 VI R 87/04, BStBl II 2006, 625).
  • FG Hamburg, 17.01.2007 - 8 K 74/06

    Einkommensteuer: Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

    Unter Bezugnahme auf diese Entscheidung hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 16.3.2006 (VI R 87/04, juris) zunächst wiederholt, dass die Aufzeichnungen hinsichtlich der geschäftlichen Reisen Angaben enthalten müssen, anhand derer sich die berufliche Veranlassung der Fahrten plausibel nachvollziehen und gegebenenfalls auch nachprüfen lässt.

    Sodann hat der Bundesfinanzhof ausgeführt, dass das Fahrtenbuch neben dem Datum und den Fahrtzielen grundsätzlich auch den jeweils aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner bzw. - wenn ein solcher nicht vorhanden ist - den konkreten Gegenstand der dienstlichen Verrichtung (wie beispielsweise den Besuch einer bestimmten behördlichen Einrichtung) aufzuführen hat (vgl. BFH, Urteil vom 16.3.2006 - VI R 87/04 -, juris).

    Bloße Ortsangaben im Fahrtenbuch - so hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 16.3.2006 (VI R 87/04, juris) - klargestellt, reichen allenfalls dann aus, wenn sich der aufgesuchte Kunde oder Geschäftspartner aus der Ortsangabe selbst zweifelsfrei ergibt, oder wenn sich dessen Name auf einfache Weise unter Zuhilfenahme von Unterlagen ermitteln lässt, die ihrerseits nicht mehr ergänzungsbedürftig sind.

    Das erkennende Gericht übersieht in diesem Zusammenhang nicht, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes Erleichterungen in der Darstellungsform des Fahrtenbuches durchaus möglich sind, wie etwa die Verwendung von Abkürzungen für bestimmte, häufiger aufgesuchte Fahrtziele oder Geschäftspartner oder für einzelne regelmäßig wiederkehrende Reisezwecke (vgl. BFH, Urteil vom 16.3.2006 - VI R 87/04 -, juris).

    Dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes die bloße Ortsangabe im Fahrtenbuch ausreichen kann, wenn sich der Name des Geschäftspartners auf einfache Weise unter Zuhilfenahme von Unterlagen, die ihrerseits nicht mehr ergänzungsbedürftig sind, ermitteln lässt (vgl. BFH, Urteil vom 16.3.2006 - VI R 87/04 -, juris), ist dem Kläger daher in concreto nicht dienlich.

    Zwar lässt die Rechtsprechung es zu, mehrere Teilabschnitte einer beruflichen Reise miteinander zu einer zusammenfassenden Eintragung zu verbinden, wenn die einzelnen aufgesuchten Geschäftspartner im Fahrtenbuch in der zeitlichen Reihenfolge aufgeführt werden (vgl. BFH, Urteil vom 16.3.2006 - VI R 87/04 -, juris).

  • FG Münster, 18.02.2020 - 6 K 46/17

    Rückgängigmachung eines seitens des Klägers gebildeten Investitionsabzugsbetrages

  • FG Düsseldorf, 07.11.2008 - 12 K 4479/07

    Einkommensteuerrechtliche Bewertung einer Befugnis zur privaten Nutzung eines

  • FG München, 09.03.2021 - 6 K 2915/17

    Anwendung des Abzugsverbots

  • BFH, 26.11.2009 - VIII B 190/09

    Investitionsabzugsbetrag, ausschließlich oder fast ausschließlich betriebliche

  • BFH, 15.02.2017 - VI R 50/15

    Feststellung der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs - steuerliche

  • FG Baden-Württemberg, 11.10.2007 - 5 K 302/04

    Ordnungsmäßigkeit und zeitnahe Führung eines elektronischen Fahrtenbuchs -

  • BFH, 04.06.2009 - IV B 53/08

    NZB: Überraschungsentscheidung - Verstoß gegen Denkgesetze - Divergenz -

  • BFH, 28.11.2006 - VI B 32/06

    NZB: Fahrtenbuch, grundsätzliche Bedeutung

  • FG München, 07.08.2008 - 14 K 444/06

    Vorsteuerkappungsfahrzeug: Nachweis der ausschließlichen betrieblichen Nutzung

  • FG Niedersachsen, 25.06.2009 - 11 K 72/08

    Übernommene Beiträge für einen Golfclub als Arbeitslohn eines Arbeitgebers für

  • BFH, 21.12.2006 - VI B 20/06

    Betriebliches Kfz; Privatfahrten

  • FG Münster, 11.10.2019 - 13 K 172/17

    Einkommensteuer - Zur Behandlung einer privaten Pkw-Nutzung durch einen

  • FG Nürnberg, 18.02.2010 - 4 K 843/09

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs bei offenkundigen Widersprüchen zwischen

  • BFH, 14.03.2007 - XI R 59/04

    Anspruch auf Anwendung der Deckelungsregelung zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

  • BFH, 13.12.2011 - VIII B 82/11

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, private Pkw-Nutzung, Fahrtenbuch

  • BFH, 12.07.2011 - VI B 12/11

    Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 4 K 1234/10

    Voraussetzungen der Erschütterung des Anscheinsbeweis für eine private

  • FG Münster, 04.02.2010 - 5 K 5046/07

    Strenge Anforderungen an elektronisches Fahrtenbuch

  • BFH, 21.04.2009 - VIII R 66/06

    Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch - Keine Doppelbelastung eines

  • BFH, 15.03.2007 - VI R 94/04

    Betriebliches Kfz: private Nutzung, Fahrtenbuch

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2022 - L 1 AS 401/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einkommen aus

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2014 - 3 K 2350/13

    Geldwerter Vorteil für die Privatnutzung eines Firmenwagens

  • BFH, 29.01.2010 - VIII B 189/09

    Anforderungen an die Führung und Prüfung von Fahrtenbüchern - Keine

  • FG München, 29.01.2018 - 7 K 3118/16

    Fahrtenbuch, geldwerter Vorteil, Bundesfinanzhof, BFH-Urteil, Vorbehalt der

  • BFH, 14.12.2006 - IV R 62/04

    Fahrtenbuch

  • FG Köln, 29.10.2015 - 15 K 1581/11

    Rechtmäßigkeit einer erhöhten Einkommensteuerfestsetzung aufgrund eines nicht

  • FG Nürnberg, 28.02.2008 - IV 94/06

    Unangemessene Aufwendungen i.S. des § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG - Voraussetzungen für

  • FG Hamburg, 10.11.2006 - 1 K 15/06

    Nichtselbständige Tätigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers;

  • FG Hessen, 01.12.2008 - 13 K 2874/07

    Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ist auch dann erforderlich und kann nicht durch

  • BFH, 18.12.2007 - XI B 178/06

    Pauschale Bewertung der Privatnutzung eines Betriebs-Pkw - Keine grundsätzliche

  • FG Düsseldorf, 24.11.2023 - 3 K 1887/22

    Geldwerter Vorteil: Anforderungen an ein mit einem Computerprogramm erzeugtes

  • FG Sachsen, 28.06.2018 - 4 K 1235/14

    Rückgängigmachen eines Investitionsabzugsbetrages für ein Oldtimer-Fahrzeug und

  • FG Saarland, 14.12.2011 - 2 K 1675/09

    Kombination aus handschriftlich geführtem Fahrtenbuch und Kopien eines vom

  • FG München, 25.11.2009 - 10 K 3738/08

    Anforderung an die Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs

  • FG Münster, 21.02.2013 - 13 K 4396/10

    Anscheinsbeweis, Verbot der Privatnutzung, tatsächliche Privatnutzung,

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - 14 K 14175/07

    Erschütterung des Anscheinsbeweises für die private Nutzung eines Firmenwagens

  • BFH, 26.06.2007 - V B 197/05

    Privatanteil an der Gesamtfahrleistung für die Umsatzsteuer ist zu schätzen;

  • BFH, 13.03.2007 - VI B 141/06

    Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • BFH, 03.01.2007 - XI B 128/06

    Rechtsanwalt; Fahrtenbuch

  • BFH, 16.01.2009 - VIII B 140/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Fahrtenbuch -

  • BFH, 17.04.2007 - VI B 145/06

    NZB: Fahrtenbuch

  • BFH, 13.10.2008 - VIII B 203/07

    Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsfortbildung - Ordnungsmäßigkeit eines

  • BFH, 19.08.2008 - VI B 125/07

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuches - Beweiswürdigung - Tatbestandsberichtigung

  • FG Köln, 21.04.2008 - 15 K 3899/07

    Nichtheranziehung eines eingereichten Fahrtenbuches i.R.d.

  • FG München, 17.04.2007 - 6 K 2111/05

    1%-Regelung für private Kfz-Nutzung auch bei fehlendem Führerschein

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2011 - 2 K 2155/07

    Mit einem Computerprogramm erzeugte Datei ohne Schutz vor nachträglichen

  • FG München, 14.05.2009 - 15 K 2945/07

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuches - Betriebliche doppelte Haushaltsführung:

  • BFH, 11.12.2006 - VIII B 82/06

    NZB: Fahrtenbuch, Prozessführungsbefugnis einer GbR

  • BFH, 13.10.2009 - V B 109/09

    Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • BFH, 24.04.2009 - VIII B 26/09

    Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch sind geklärt - Keine

  • BFH, 13.02.2007 - XI B 33/06

    NZB: Gehörsverletzung, Ablehnung einer Vertagung

  • BFH, 14.10.2008 - X B 252/07

    Unbegrenzte Abzugsfähigkeit des Schulgelds für eine deutsche Privatschule

  • FG Baden-Württemberg, 04.12.2017 - 10 K 1863/16

    Zum Betriebsausgabenabzug von Raumkosten und der privaten Nutzung betrieblicher

  • FG Niedersachsen, 08.12.2009 - 14 K 244/09

    Anforderungen an ein Fahrtenbuch zur Abzugsfähigkeit von Mobilitätskosten;

  • FG München, 20.07.2007 - 13 K 1877/04

    Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch; Beleg der nicht als

  • BFH, 14.03.2007 - VI B 88/06

    NZB: Fahrtenbuch

  • BFH, 25.01.2007 - XI B 149/06

    Fahrtenbuch

  • BFH, 28.06.2007 - VI B 112/06

    Fahrtenbuch; Ministerialbeamter

  • FG Münster, 18.12.2008 - 12 K 1073/07

    Anforderungen an den Ausschluss der Privatnutzung eines PKW i.R.d.

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2009 - 1 K 2079/07

    Geldwerter Vorteil wegen der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeuges

  • BFH, 08.08.2007 - VI B 8/07

    Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • FG München, 18.09.2012 - 2 K 687/10

    Fahrtenbuch; Anwendung der sog. 1 %-Regelung für Umsatzbesteuerung

  • FG Sachsen-Anhalt, 10.06.2009 - 2 K 1404/05

    Ansetzung eines im Betriebsvermögen befindlichen BMW 740i nach der 1%-Regelung;

  • FG Nürnberg, 25.07.2007 - III 108/06

    Anforderungen an den Nachweis der fehlenden Privatnutzung; Gewinnerhöhende

  • FG München, 09.07.2008 - 8 K 2739/06

    Kein Gegenbeweis gegen die Vermutung einer privaten Nutzung auch des zweiten dem

  • FG Sachsen-Anhalt, 10.06.2009 - 2 K 1405/05

    Bemessungsgrundlage für die private Nutzung eines im Unternehmensvermögen

  • FG Schleswig-Holstein, 25.10.2006 - 1 K 170/05

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs: Ergänzungen im außergerichtlichen

  • FG Thüringen, 11.10.2006 - IV 696/05

    Versagung des hälftigen Vorsteuerabzugs für einen Pkw in 2002 nach § 15 Abs. 1b

  • FG München, 26.02.2010 - 14 K 4676/06

    Vorsteuerabzug aus Bewirtungsaufwendungen und Reisekosten eines EDV-Beraters -

  • FG München, 27.11.2008 - 14 K 2276/06

    Vorsteuern aus den Kosten für die Anschaffung und den Betrieb eines Pkw -

  • FG München, 12.08.2008 - 13 K 471/05

    Kein Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.H. von 0,03 v.H.

  • FG Nürnberg, 07.08.2007 - II 187/06

    Umfang der privaten Nutzung eines Pkw durch eine freiberuflich tätige

  • FG Hessen, 21.08.2006 - 3 V 2580/05

    Anforderungen an ordnungsgemäßes Fahrtenbuch i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3

  • FG München, 16.01.2018 - 2 K 210/16

    Unvollständige Eintragungen bei Fahrtenbuch

  • FG München, 27.04.2010 - 13 K 912/07

    Schätzung von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit:

  • FG Nürnberg, 07.08.2007 - II 150/06

    Bestimmung des Umfangs der privaten Kfz-Nutzung im Rahmen der

  • FG München, 10.11.2008 - 13 K 471/05

    Höhe eines geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung eines Dienstwagens;

  • FG München, 25.09.2007 - 5 K 4821/06

    Erzeugte Datei mit Hilfe eines Computerprogramms als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch;

  • FG Nürnberg, 25.07.2007 - III 149/06

    Gewinnerhöhende Berücksichtigung einer privaten Dienstwagennutzung nach der

  • FG Baden-Württemberg, 07.10.2010 - 2 K 5893/08

    (Ansatz der privaten Nutzung eines vom Arbeitgeber für eine Reisetätigkeit

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