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   BFH, 04.08.1994 - VI R 92/93   

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https://dejure.org/1994,8361
BFH, 04.08.1994 - VI R 92/93 (https://dejure.org/1994,8361)
BFH, Entscheidung vom 04.08.1994 - VI R 92/93 (https://dejure.org/1994,8361)
BFH, Entscheidung vom 04. August 1994 - VI R 92/93 (https://dejure.org/1994,8361)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwendungen eines Arbeitnehmers bei Ausübung von Einsatzwechseltätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.05.1994 - VI R 6/92

    1. Bei einer Einsatzwechseltätigkeit kann ein Stadtgebiet nicht als sog.

    Auszug aus BFH, 04.08.1994 - VI R 92/93
    Das FA macht geltend, der Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. Februar 1994 VI R 109/89 (BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422) und vom 5. Mai 1994 VI R 6/92 (BFHE 174, 169, BStBl II 1994, 534) rechtfertige keine Abhilfe im Streitfall, weil X kleiner sei als O.

    Er hat in dem Urteil in BFHE 174, 169, BStBl II 1994, 534 nochmals entschieden, der Raum um den Betriebsort oder um die Wohnung im Radius des üblichen Einzugsbereichs könne nicht als sogenannte großräumige Arbeitsstätte angesehen werden.

  • BFH, 02.02.1994 - VI R 109/89

    Fahrtaufwendungen eines Arbeitnehmers mit mehrfachem täglichen Ortswechsel (z. B.

    Auszug aus BFH, 04.08.1994 - VI R 92/93
    Das FA macht geltend, der Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. Februar 1994 VI R 109/89 (BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422) und vom 5. Mai 1994 VI R 6/92 (BFHE 174, 169, BStBl II 1994, 534) rechtfertige keine Abhilfe im Streitfall, weil X kleiner sei als O.

    Der Senat hat in dem Urteil in BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422 den Begriff der sogenannten großräumigen Arbeitsstätte konkretisiert und festgestellt, ein Stadtbereich sei nicht mehr als großräumige Arbeitsstätte zu beurteilen.

  • BFH, 26.01.1994 - VI R 118/89

    Zur Gewährung einer Pauschale für Verpflegungsmehraufwand bei eintägiger

    Auszug aus BFH, 04.08.1994 - VI R 92/93
    Soweit das FA geltend macht, der Kläger nehme nach der Lebenserfahrung seine Hauptmahlzeit am Ende des Arbeitstages ein, so daß im Vergleich zu Arbeitnehmern mit einer festen und dauerhaften Arbeitsstätte überhaupt kein Verpflegungsmehraufwand entstehe, ist dies keine Besonderheit der Einsatzwechseltätigkeit innerhalb eines üblichen Einzugsbereichs, sondern ein Problem, das sich grundsätzlich bei jeder Auswärtstätigkeit stellt und das bei der erforderlichen Neubestimmung des Verpflegungsmehraufwands durch den Richtliniengeber oder Gesetzgeber (vgl. dazu das Senatsurteil vom 26. Januar 1994 VI R 118/89 -- Schachtmeisterfall --, BFHE 173, 174, BStBl II 1994, 529) zu berücksichtigen sein wird.
  • BFH, 02.11.1984 - VI R 38/83

    Werbungskosten - Ständig wechselnde Einsatzstellen - Arbeitnehmer - Arbeit an

    Auszug aus BFH, 04.08.1994 - VI R 92/93
    Soweit aus dem Urteil vom 2. November 1984 VI R 38/83 (BFHE 142, 389, BStBl II 1985, 139) abgeleitet worden sein sollte, der Senat habe den Hamburger Hafen als großräumige Arbeitsstätte angesehen, hat er daran ausdrücklich nicht mehr festgehalten.
  • BFH, 07.02.1997 - VI R 61/96

    Ein Stauer, der auf Seeschiffen an unterschiedlichen Liegeplätzen in einem

    b) Diese Wertung hat der Senat - allerdings, worauf das FA zutreffend hinweist, zunächst in einem obiter dictum, und außerdem im Zusammenhang mit dem Abzug von Fahrtkosten - auch auf das Gebiet des Hamburger Hafens übertragen (vgl. Urteile in BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422; vom 4. August 1994 VI R 92/93, BFH/NV 1995, 27).
  • BFH, 14.09.2005 - VI R 22/04

    Kaminkehrer; Verpflegungsmehraufwand; Begriff der Arbeitsstätte

    Ein derart weiträumiges Gebiet aber kann auch bei Anlegung der bisher geltenden Maßstäbe nicht mehr als einheitliche großräumige Arbeitsstätte beurteilt werden (vgl. Senatsurteile in BFHE 174, 169, BStBl II 1994, 534; vom 4. August 1994 VI R 92/93, BFH/NV 1995, 27; vom 7. Februar 1997 VI R 61/96, BFHE 182, 562, BStBl II 1997, 333).
  • FG Düsseldorf, 06.06.2012 - 7 K 982/12

    Rechtmäßigkeit der Minderung des Gewinns bzgl. Fahrtkosten und

    Von einer solchen großräumigen Arbeits- bzw. Betriebsstätte ist danach nicht auszugehen, wenn der Einsatzbereich ein weiträumiges Gebiet wie etwa den Bereich eines Stadtgebiets oder einen nicht unmittelbar zusammenhängenden größeren ländlichen Bereich umfasst (BFH-Urteile vom 5. Mai 1994 VI R 6/92, BFHE 174, 169, BStBl II 1994, 534, und vom 4. August 1994 VI R 92/93, BFH/NV 1995, 27).
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 5/95
    Auch dieser Bereich erfüllt daher, wie das FG zu Recht ausführt, nicht die Voraussetzungen für die Annahme einer großräumigen Beschäftigungsstelle als zwar größerer, aber räumlich zusammenhängender Bereich (BFH-Urteile vom 5. Mai 1994 VI R 6/92, BFHE 174, 169, BStBl II 1994, 534, [BFH 05.05.1994 - VI R 6/92] und vom 4. August 1994 VI R 92/93, BFH/NV 1995, 27).
  • BFH, 12.04.2006 - X B 138/04

    NZB: Kaminkehrer - Kehrbezirk

    Hiervon ist nicht auszugehen, wenn der Einsatzbereich ein weiträumiges Gebiet wie etwa den Bereich eines Stadtgebiets oder einen nicht unmittelbar zusammenhängenden größeren ländlichen Bereich umfasst (BFH-Urteile vom 5. Mai 1994 VI R 6/92, BFHE 174, 169, BStBl II 1994, 534, und vom 4. August 1994 VI R 92/93, BFH/NV 1995, 27).
  • FG Nürnberg, 05.12.2007 - 3 K 33/07

    Steuerliche Berücksichtigung der Entfernungspauschale eines Arbeitnehmers für

    So hat der BFH zum Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeiten mit Urteilenvom 05.05.1994 VI R 6/92 (BStBl. II 1994, 534), 04.08.1994 VI R 92/93 (BFH/NV 1995, 27) und07.02.1997, VI R 61/96 (BStBl. II 1997, 333 m.w.N.) entschieden, dass als einheitliche großräumige Arbeitsstätte nur ein größeres zusammenhängendes Gelände des Arbeitgebers, nicht aber ein gesamter Stadtbereich, ein Ballungsgebiet oder der Raum um den Betriebsort oder um die Wohnung im Radius des üblichen Einzugsbereichs angesehen werden kann.
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