Rechtsprechung
   BFH, 17.04.1996 - VI R 94/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,241
BFH, 17.04.1996 - VI R 94/94 (https://dejure.org/1996,241)
BFH, Entscheidung vom 17.04.1996 - VI R 94/94 (https://dejure.org/1996,241)
BFH, Entscheidung vom 17. April 1996 - VI R 94/94 (https://dejure.org/1996,241)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,241) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 7
    Ausbildungskosten; Bank; Betriebswirt; Fortbildungskosten

Papierfundstellen

  • BFHE 180, 341
  • NJW 1996, 3432
  • FamRZ 1996, 1471 (Ls.)
  • BB 1996, 1758
  • BB 1996, 1870
  • DB 1996, 1854
  • BStBl 1996 II, 450
  • BStBl II 1996, 450
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 10.12.1971 - VI R 150/70

    Studium an Ingenieur-Fachschule als Berufsfortbildung

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - VI R 94/94
    So hat er Aufwendungen für ein Studium an einer Universität oder technischen Hochschule (Urteil vom 24. Juli 1973 IV R 27/72, BFHE 110, 265, BStBl II 1973, 817), Aufwendungen für ein Studium an einer höheren Ingenieur-Fachschule, um graduierter Ingenieur zu werden (Urteil vom 10. Dezember 1971 VI R 150/70, BFHE 104, 223, BStBl II 1972, 254), Aufwendungen für ein Studium an einer höheren Wirtschaftsfachschule mit dem Ziel, graduierter Betriebswirt zu werden (Urteil vom 29. Mai 1974 VI R 182/71, BFHE 112, 490, BStBl II 1974, 636), oder an einer pädagogischen Hochschule (Urteile vom 3. Dezember 1974 VI R 31/74, BFHE 115, 26, BStBl II 1975, 446, und vom 18. Februar 1977 VI R 78/75, BFHE 121, 346, BStBl II 1977, 390), als Berufsausbildungskosten gewertet.
  • BFH, 03.12.1974 - VI R 31/74

    Ausbildungskosten: Studium eines Volksschullehrers mit dem Ziel des Abschlusses

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - VI R 94/94
    So hat er Aufwendungen für ein Studium an einer Universität oder technischen Hochschule (Urteil vom 24. Juli 1973 IV R 27/72, BFHE 110, 265, BStBl II 1973, 817), Aufwendungen für ein Studium an einer höheren Ingenieur-Fachschule, um graduierter Ingenieur zu werden (Urteil vom 10. Dezember 1971 VI R 150/70, BFHE 104, 223, BStBl II 1972, 254), Aufwendungen für ein Studium an einer höheren Wirtschaftsfachschule mit dem Ziel, graduierter Betriebswirt zu werden (Urteil vom 29. Mai 1974 VI R 182/71, BFHE 112, 490, BStBl II 1974, 636), oder an einer pädagogischen Hochschule (Urteile vom 3. Dezember 1974 VI R 31/74, BFHE 115, 26, BStBl II 1975, 446, und vom 18. Februar 1977 VI R 78/75, BFHE 121, 346, BStBl II 1977, 390), als Berufsausbildungskosten gewertet.
  • BFH, 28.09.1984 - VI R 44/83

    Aufwendungen für "berufsintegrierendes" Erststudium an Fachhochschule mit

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - VI R 94/94
    Durch Urteil vom 28. September 1984 VI R 44/83 (BFHE 142, 262, BStBl II 1985, 94) hat der Senat die vorbezeichnete Rechtsprechung auch auf ein "berufsintegrierendes" Erststudium an einer Fachhochschule mit dem Ziel, den Hochschulgrad "Diplom-Betriebswirt (FH)" zu erwerben, ausgedehnt.
  • BFH, 16.03.1967 - IV R 266/66

    Abzugsfähigkeit von Promotionskosten als Betriebsausgaben im

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - VI R 94/94
    Seit der Grundsatzentscheidung vom 16. März 1967 IV R 266/66 (BFHE 89, 511, BStBl III 1967, 723) geht der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Kosten eines erstmaligen Studiums an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule Kosten der Berufsausbildung sind, die nach Einfügung des § 10 Abs. 1 Nr. 9 (jetzt Nr. 7) EStG durch das Steueränderungsgesetz 1968 nur in begrenzter Höhe als Sonderausgaben abziehbar sind.
  • FG Hessen, 21.06.1993 - 2 K 742/93
    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - VI R 94/94
    Diese typisierende Rechtsprechung hat der Senat zuletzt im Beschluß gemäß Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs vom 17. März 1994 VI R 68/93 in Bestätigung des Urteils des Hessischen FG vom 21. Juni 1993 2 K 742/93 (EFG 1993, 715) erneut bekräftigt.
  • FG Niedersachsen, 19.07.1994 - XV 465/92
    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - VI R 94/94
    Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglosem Vorverfahren erhobenen Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1995, 10 veröffentlichten Gründen statt.
  • BFH, 17.12.2002 - VI R 137/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Mit dieser Einordnung der Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium setze sich das FG zwar in Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (z.B. Urteil vom 17. April 1996 VI R 94/94, BFHE 180, 341, BStBl II 1996, 450).

    Diese Auffassung liegt auch dem Urteil des erkennenden Senats in BFHE 180, 341, BStBl II 1996, 450 zugrunde, in welchem er die Kosten eines berufsbegleitenden betriebswirtschaftlichen Fachhochschulstudiums eines Sparkassen-Betriebswirts nicht als Werbungskosten anerkannt hat.

  • BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Das akademische Studium müsse einheitlich bewertet werden, da anderenfalls kaum zu bewältigende Abgrenzungsschwierigkeiten entstünden und der Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung gefährdet werde (BFH-Urteile vom 28. September 1984 VI R 44/83, BFHE 142, 262, BStBl II 1985, 94, und vom 17. April 1996 VI R 94/94, BFHE 180, 341, BStBl II 1996, 450; s. auch Schuster in Littmann/Bitz/ Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, 15. Aufl., § 12 EStG Rz. 139).
  • BFH, 05.11.2013 - VIII R 22/12

    Kein Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen für ein Studium, welches eine

    Diesem grundsätzlichen Abzugsverbot für Kosten der beruflichen Erstausbildung entsprach auch die langjährige Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 17. April 1996 VI R 94/94, BFHE 180, 341, BStBl II 1996, 450, m.w.N.; vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403; vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01, BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407, und vom 27. Mai 2003 VI R 33/01, BFHE 202, 314, BStBl II 2004, 884).
  • FG Niedersachsen, 24.02.1999 - III 352/98

    Aufwendungen eines Sparkassen-Betriebswirts für ein erstmaliges Studium an der

    Den hiergegen erhobenen Einspruch wies das FA durch Bescheid vom 10. August 1998 unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 17. April 1996 VI R 94/94, BStBl II 1996, S. 450, als unbegründet zurück.

    Die vom BFH (Urteil vom 17. April 1996, a.a.O.) hervorgehobenen Abgrenzungsschwierigkeiten in der steuerlichen Behandlung von Kosten eines Erststudiums rechtfertigten nicht die Versagung des Werbungskostenabzugs.

    Demgegenüber sind lediglich als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG abzugsfähige Berufsausbildungskosten gegeben, wenn die Aufwendungen dem Erwerb von Kenntnissen dienen, die die Grundlage für einen künftigen erstmaligen Beruf oder die Grundlage dafür bilden, um von einer Berufs- oder Erwerbsart zu einer anderen überzuwechseln und die mithin einen Berufswechsel vorbereiten sollen (BFH-Urteil vom 17. April 1996, a.a.O.; Schmidt/Drenseck, Kommentar zum EStG 17. Aufl. 1998, § 19 Rz. 60 "Ausbildungskosten" m.w.N.).

    Die Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 17. April 1996 a.a.O.) geht im Wege der typisierenden Beurteilung davon aus, dass ein erstmaliges Studium stets der Berufsausbildung zugeordnet wird.

    Auch in dem - dem vorliegenden Sachverhalt gleichgelagerten - Fall der von einem Sparkassenbetriebswirt erbrachten Aufwendungen für ein Studium an der AKAD im Fach Betriebswirtschaft hat der BFH (Urteil vom 17. April 1996, a.a.O.) Berufsausbildungskosten angenommen.

    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen, weil die vorgenannte typisierende Betrachtung zur Qualifizierung der Kosten eines Erststudiums als Berufsausbildungskosten und speziell das vorgenannte BFH-Urteil vom 17. April 1996 (a.a.O.) beachtlicher Kritik ausgesetzt ist (vgl. Schmidt/Drenseck a.a.O., § 19 Rdz. 60 "Ausbildungskosten" unter d); Drenseck, Steuer und Wirtschaft 1998, S. 3 ff.).

  • FG Niedersachsen, 24.02.1999 - 111352/98
    Den hiergegen erhobenen Einspruch wies das FA durch Bescheid vom10. August 1998 unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 17. April 1996 VI R 94/94, BStB1 II 1996, S. 450, als unbegründet zurück.

    Die vom BFH (Urteil vom 17. April 1996, a.a.O.) hervorgehobenen Abgrenzungsschwierigkeiten in der steuerlichen Behandlung von Kosten eines Erststudiums rechtfertigten nicht die Versagung des Werbungskostenabzugs.

    Demgegenüber sind lediglich als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG abzugsfähige Berufsausbildungskosten gegeben, wenn die Aufwendungen dem Erwerb von Kenntnissen dienen, die die Grundlage für einen künftigen erstmaligen Beruf oder die Grundlage dafür bilden, um von einer Berufs- oder Erwerbsart zu einer anderen überzuwechseln und die mithin einen Berufswechsel vorbereiten sollen.(BFH-Urteil vom 17. April 1996, a.a.O.; Schmidt/Drenseck, Kommentar zum EStG 17. Aufl. 1998, § 19 Rz. 60 "Ausbildungskosten" m.w.N.).

    Die Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 17. April 1996 a.a.O.) geht im Wege der typisierenden Beurteilung davon aus, dass ein erstmaliges Studium stets der Berufsausbildung zugeordnet wird.

    Auch in dem - dem vorliegenden Sachverhalt gleichgelagerten - Fall der von einem Sparkassenbetriebswirt erbrachten Aufwendungen für ein Studium an der AKAD im Fach Betriebswirtschaft, hat der BFH (Urteil vom 17. April 1996, a.a.O.) Berufsausbildungskosten angenommen.

    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 N. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen, weil die vorgenannte typisierende Betrachtung zur Qualifizierung der Kosten eines Erststudiums als Berufsausbildungskosten und speziell das vorgenannte BFH-Urteil vom 17. April 1996 (a.a.O.) beachtlicher Kritik ausgesetzt ist (vgl. Schmidt/Drenseck, a.a.O., § 19 Rdz. 60 "Ausbildungskosten" unter d); Drenseck, Steuer und Wirtschaft 1998, S. 3 ff.).

  • FG Niedersachsen, 06.08.1997 - XIII 252/93

    Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder eine Weiterbildung in einem nicht

    Der BFH sieht das anders, wie sich den BFH-Urteilen vom 17. April 1996 VI R 29/94, BStBl II 1996, 444 und 17. April 1996 VI R 94/94, BStBl II 1996, 450, entnehmen läßt.

    Das Urteil VI R 94/94 qualifiziert unter Hinweis auf Fortführung bisheriger ständiger Rechtsprechung Kosten eines Erststudiums stets als Berufsausbildungskosten i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG.

    BFH-Urteil vom 17. April 1996 VI R 94/94, BStBl II 1996, 450: Ein Sparkassenbetriebswirt und als Revisor bei einer Sparkasse Beschäftigter studiert Betriebswirtschaft an einer Fachhochschule = keine Fortbildung = keine Werbungskosten, sondern § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG.

    Die Revision war gem. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zuzulassen, weil das Urteil von den Entscheidungen des BFH vom 17. April 1996 VI R 29/94, BStBl II 1996, 444, und 17. April 1996 VI R 94/94, BStBl II 1996, 450, abweicht und auf dieser Abweichung beruht.

  • FG Münster, 20.12.2011 - 5 K 3975/09

    Die Kosten des Erststudiums

    Denn hiermit hat der Gesetzgeber die Rechtslage rückwirkend festgeschrieben, wie sie bis zur Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BFH, Urteile vom 17.04.1996 VI R 94/94, BStBl II 1996, 450 und vom 16.03.1967 IV R 266/66, BStBl III 1967, 723) und der einhelligen Praxis der Finanzverwaltung (vgl. H 103 (Studium) EStH 2003) und damit allgemeiner Rechtsanwendungspraxis entsprach.
  • FG Niedersachsen, 28.02.2001 - 4 K 177/97

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Erststudium als Werbungskosten bzw.

    Ohne Rücksicht auf die soeben dargelegten Kriterien für die Abgrenzung zwischen Ausbildungs- und Fortbildungskosten ordnet der Bundesfinanzhof die Kosten eines erstmaligen Studiums an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule, gleichgültig, ob der betreffende Steuerpflichtige bereits eine Berufsausbildung hatte, die eine dauerhafte Erwerbsgrundlage vermittelte oder er das Studium aufnahm, um konkrete berufliche Anforderungen besser erfüllen zu können, seit jeher ausnahmslos den Kosten der allgemeinen Lebensführung im Sinne des § 12 EStG und damit den Ausbildungskosten zu (vgl. die umfassenden Nachweise bei Schmidt / Drenseck, EStG, 20. Aufl. 2001, § 19 Rz 60 Stichwort "Ausbildungskosten" und zuletzt BFH, Urteile vom 17.04.1996 - VI R 94/94 - BStBl II 1996, 450 und vom 16.01.1998 - VI R 92/96 - BFH/NV 1998, 844).

    Er meint, brauchbare Unterscheidungsmerkmale, bei deren Vorliegen ein Erststudium an einer Universität oder Fachhochschule ausnahmsweise als berufliche Fortbildung zu qualifizieren wäre, seien nicht erkennbar (BFH, Urteil vom 17.04.1996 - VI R 94/94 - a.a.O.).

    Das heißt, die vom Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 17.04.1996 - VI R 94/94 - BStBl II 1996, 450 (452)) vermissten Kriterien, bei deren Vorliegen ein Erststudium an einer Universität oder Fachhochschule als berufliche Fortbildung qualifiziert werden kann, existieren und sind praktikabel.

    Es mag hier die Frage dahinstehen, ob die Rechtsprechung rechtsnormgleich ("Kosten eines Erststudiums sind stets als Berufsausbildungskosten i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu qualifizieren (Fortführung bisheriger ständiger Rechtsprechung) ", so der Leitsatz in BFHE 180, 341 und ähnlich die Entscheidungsgründe auf S. 343) typisieren darf.

  • FG Baden-Württemberg, 18.11.1998 - 12 K 340/98

    Fachhochschulstudium der Betriebswirtschaft als Werbungskosten bei den Einkünften

    Sie bringt vor aus dem BFH-Urteil vom 17. April 1996 VI R 94/94 (Bundessteuerblatt -BStBl- II 1996, 450) ergebe sich, daß die Kosten für ein Aufbaustudium voll als Werbungskosten absetzbar seien.

    Das im Hinblick auf das Revisionsverfahren beim BFH unter dem Aktenzeichen (Az.) VI R 94/94 angeordnete Ruhen des Verfahrens hat sich aufgrund der Entscheidung des BFH vom 17. April 1996 VI R 94/94 (BStBl II 1996, 450 [BFH 17.04.1996 - VI R 94/94] ) erledigt.

    Ergänzend wird darauf hingewiesen, daß der BFH mit Urteil vom 17. April 1996 VI R 94/94 (BFHE 180/341, BStBl II 1996, 450 [BFH 17.04.1996 - VI R 94/94] ) bezüglich des AKAD-Studiums eines Sparkassenbetriebswirts mit dem Abschluß eines "Diplom-Betriebswirt (FH)" ausdrücklich entschieden hat, daß die Aufwendungen hierfür im Rahmen eines Erststudiums vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen sind.

    Denn die Ausbildung zum Beruf einer Bankkauffrau, welche die Klin vor Aufnahme des Betriebswirtschaftsstudiums abgeschlossen hatte, und dessen Ausübung bei einer Volksbank, war dem Ausbildungsgang zum Sparkassenbetriebswirt im Urteilsfall des BFH (VI R 94/94) vergleichbar.

  • FG Köln, 19.04.2002 - 2 K 2633/98

    Aufwendungen für ein Erststudium - Ausbildungskosten

    Gleiches soll nach Auffassung des BFH auch für den Fall der erstmaligen Aufnahme eines Fachhochschulstudiums erst nach einem Berufsabschluss und während einer anschließend bereits ausgeübten Berufstätigkeit gelten (BFH-Urteil vom 28.9.1994, VI R 44/83, a.a.O., bestätigt durch Urteil vom 17.4.1996, VI R 94/94, BStBl II 1996, 450 zu Betriebswirtschaftsstudium eines als Revisor tätigen Sparkassenwirts; ferner BFH-Urteil vom 16.1.1998, VI R 92/96 in BFH/NV 1998, 844).

    Aufwendungen für ein Erststudium sind danach grundsätzlich keine Fortbildungskosten, denn der erfolgreiche Abschluss eines Studiums eröffnet dem Steuerpflichtigen ungeachtet seiner bisherigen Berufsausbildung eine andere berufliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Stellung (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. Urteile vom 28.9.1984, VI R 44/83, BStBl II 1985, 94; vom 26.4.1989, VI R 95/85, BStBl II 1989, 616; vom 17.4.1996 VI R 94/94, BStBl II 1996, 450; Beschluss vom 16.1.1998, VI R 92/96 BFH/NV 1998, 844; herrschende Meinung, vgl. auch Heinicke in Schmidt, EStG, 20. Auflage 2001, § 10 Rdnr. 140 "Studium"; Blümich, EStG, § 10 Tz 530 "Hochschulstudium " jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat bleibt auch aus Gründen der Rechtssicherheit und der gleichmäßigen und auch einfacheren Handhabung des Rechts bei dieser Rechtsprechung (so ausdrücklich auch BFH, BStBl II 1996, 450).

  • FG Niedersachsen, 15.05.2007 - 13 K 570/06

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium als

  • BFH, 22.07.2003 - VI R 190/97

    Fortbildung einer Krankenschwester zur Lehrerin für Pflegeberufe

  • FG Münster, 28.01.1999 - 1 K 6829/97

    Abgrenzung zwischen Berufsausbildungs- und Fortbildungskosten bei Aufwendungen

  • BFH, 19.06.1997 - IV R 4/97

    Fortbildungskosten - Hochschulstudium - Vorläufige Veranlagung

  • FG Hessen, 18.07.1997 - 11 K 1446/97

    Ausbildung; Fortbildung; Krankenschwester; Krankenpflegehochschule;

  • FG Düsseldorf, 27.08.2001 - 17 K 4198/98

    Fortbildungskosten; Erststudium; Sozialarbeit; Studium; Altenpflege;

  • FG Schleswig-Holstein, 08.03.2000 - V 221/98

    Fortbildungskosten bei Aufbaustudium trotz erstmaliger Erlangung

  • FG Baden-Württemberg, 29.02.2000 - 4 K 344/98

    Berufsbegleitendes Studium eines technischen Betriebswirts (IHK) zum

  • FG Düsseldorf, 16.11.2001 - 13 K 5876/98

    Fortbildungskosten; Ausbildungskosten; Berufsbegleitendes Erststudium;

  • FG Münster, 12.12.1997 - 11 K 3328/97

    Aufwendungen für Erststudium bei Berufsausübung

  • FG Sachsen, 22.04.2002 - 3 K 344/01

    Aufwendungen für ein Hochschulstudium als Werbungskosten oder als Sonderausgaben

  • FG Düsseldorf, 29.07.1999 - 15 K 1552/97

    Fortbildungskosten; Ausbildungskosten; Berufsbegleitendes Erststudium -

  • FG Münster, 24.02.1999 - 13 K 3108/98

    Kosten eines Studiums auch neben der Berufstätigkeit als Berufsausbildungskosten

  • FG Nürnberg, 04.03.1998 - III 75/97
  • FG Düsseldorf, 07.05.2001 - 7 K 6082/99

    Berufsbegleitendes Erststudium als begrenzt abzugsfähige Ausbildungskosten

  • FG Sachsen-Anhalt, 25.11.2002 - 1 K 142/99

    Aufwendungen eines Diplomsportlehrers für ein betriebswirtschaftliches

  • FG Baden-Württemberg, 13.01.1998 - 1 K 23/95

    Studium der Pflegedienstleitung bzw. des Pflegemanagements

  • FG Thüringen, 19.08.1998 - III 96/98

    Anerkennung von Aufwendungen aus zwei Studiengängen als Werbungskosten bei den

  • FG Münster, 18.04.2012 - 10 K 4400/09

    Kosten der erstmaligen Berufsausbildung

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.09.2011 - 12 K 12092/09

    Doppelte Haushaltsführung Auf dem elterlichen Grundstück gemeinsam mit den Eltern

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.04.2002 - 3 K 344/01

    Aufwendungen für ein Erststudium sind nur begrenzt im Rahmen der Sonderausgaben

  • FG Münster, 21.08.2001 - 1 K 5736/98

    Abgrenzung zwischen Berufsausbildungs- und Fortbildungskosten bei Aufwendungen

  • FG Saarland, 04.04.2012 - 2 K 1020/09

    Aufwendungen für ein Erststudium im unmittelbaren Anschluss an die schulische

  • BFH, 17.12.2002 - VI R 64/00

    Berufbegleitendes Erststudium, WK-Abzug

  • FG Hamburg, 05.02.2015 - 3 K 201/14

    Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs gemäß § 10d Abs. 4 Satz 6 2.

  • FG Thüringen, 11.11.1998 - III 88/98

    Abgrenzung Fortbildungskosten/Ausbildungskosten: Aufwendungen für Zweitstudium

  • FG Münster, 16.08.2002 - 4 K 7997/99

    Aufwendungen eines katholischen Pastors für ein Zweitstudium der

  • FG Hessen, 21.06.2000 - 5 K 194/00

    Informatikstudium; Ausbildung; Fortbildung; Fernstudium - Weiterqualifizierendes

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2000 - 5 K 1429/98

    Aufwendungen für ein Jurastudium sind auch dann

  • FG Thüringen, 12.04.2000 - III 1276/96

    Aufwendungen für die Auslandsexkursion einer Lehrerin als Fortbildungskosten

  • FG Baden-Württemberg, 12.01.1999 - 14 K 301/96

    Pflegedienstleistungs/Pflegemanagementstudium einer Krankenschwester als

  • FG Köln, 12.11.1998 - 2 K 2929/98

    Kosten für erstmaliges Hochschulstudium stets Berufsausbildungskosten

  • FG Baden-Württemberg, 17.10.2001 - 9 K 248/96

    Aufwendungen für den Erwerb der Verkehrsflugzeugführerlizenz als

  • FG Düsseldorf, 25.07.2001 - 7 K 2825/98

    Abgrenzung Ausbildungskosten - Fortbildungskosten

  • FG Köln, 11.05.2000 - 7 K 499/94

    Keine Umwandlung einer privaten doppelten Haushaltsführung in

  • FG München, 23.07.1999 - 8 K 5038/97

    Geltendmachung von Fortbildungskosten als Werbungskosten

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.03.2006 - 5 K 2443/04

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Erststudium

  • FG Hamburg, 18.09.2002 - II 220/01

    Werbungskosten bei Verpflichtung zur Ausbildung:

  • FG Niedersachsen, 25.03.1998 - IV 664/94
  • FG Düsseldorf, 16.08.2000 - 7 K 4996/96

    Abgrenzung von Fortbildungs- und Ausbildungskosten bei berufsbegleitendem

  • FG Münster, 17.04.2001 - 14 K 7649/98

    Aufwendungen für Studium an einer Fachhochschule als Werbungskosten

  • FG Düsseldorf, 18.07.2000 - 11 K 7822/97

    Fortbildungskosten; berufsbegleitendes Studium; Weiterbildung in nicht ausgeübtem

  • FG Hessen, 26.11.1996 - 1 K 3648/94

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für Fachhochschulstudium als Kosten der

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.10.1996 - 1 K 2937/93

    Lohnsteuer; Promotionskosten keine Werbungskosten

  • FG Baden-Württemberg, 16.11.2000 - 2 K 188/98

    Doppelte Haushaltsführung durch Eheschließung

  • FG Saarland, 01.03.1999 - 1 V 29/99

    Lohnsteuer; Kosten eines berufsbegleitenden Fernstudiums

  • FG Niedersachsen, 25.03.1998 - IV 415/93
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.04.1997 - 2 K 1322/96

    Lohnsteuer; zeitgleiche Aus- und Fortbildung eines Malermeisters

  • FG München, 03.04.1997 - 11 K 196/97

    Abzugsfähigkeit von Werbungskosten als Mehraufwendungen; Entstehung von

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.09.1997 - 1 K 1603/97

    Fahrten zu Lerngemeinschaften im Rahmen eines Studiums als Werbungskosten

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.10.1997 - 3 K 1585/94

    Aufwendungen für ein Zweitstudium als Ausbildungskosten oder Werbungskosten bei

  • FG München, 15.05.1997 - 11 K 200/94

    Aufwendungen für das Studium als abzugsfähige Werbungskosten; Studium als

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht