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   BGH, 22.06.2021 - VI ZB 15/20   

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https://dejure.org/2021,32079
BGH, 22.06.2021 - VI ZB 15/20 (https://dejure.org/2021,32079)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2021 - VI ZB 15/20 (https://dejure.org/2021,32079)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2021 - VI ZB 15/20 (https://dejure.org/2021,32079)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurechnung der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist auf einem Verschulden eines Prozessbevollmächtigten; Sicherstellung der Wahrung von Rechtsmittelfristen durch organisatorische Vorkehrungen

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Wahlfreiheit des Rechtsanwalts bei den organisatorischen Vorkehrungen zur Sicherstellung der Fristwahrung

  • Betriebs-Berater

    Pflicht des Anwalts zur Vermeidung von Fehlerquellen bei Eintragung und Behandlung von Rechtsmittelfristen

  • Betriebs-Berater

    Pflicht des Anwalts zur Vermeidung von Fehlerquellen bei Eintragung und Behandlung von Rechtsmittelfristen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
    Organisationspflicht des Anwalts zur Vermeidung von Fehlerquellen bei Eintragung und Behandlung von Rechtsmittelfristen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 Fa
    Der Rechtsanwalt hat durch organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig gefertigt wird und innerhalb der laufenden Frist beim zuständigen Gericht eingeht. In der Wahl des Verfahrens, mit dem er dies gewährleistet, ist er ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 233 Fa
    Zurechnung der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist auf einem Verschulden eines Prozessbevollmächtigten; Sicherstellung der Wahrung von Rechtsmittelfristen durch organisatorische Vorkehrungen

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Wahlfreiheit des Rechtsanwalts bei den organisatorischen Vorkehrungen zur Sicherstellung der Fristwahrung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlinterpretation eines Aktenvermerks wird Anwalt nicht zugerechnet!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Organisationspflichten des Rechtsanwalts bei der Fristenkontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Aktennotiz? Achtung Falle!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristenmangement in der Anwaltskanzlei

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fristgebundene Anwalts-Schriftsätzen: Nicht jeder Fristverstoß führt zur Abweisung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aktennotizen des Rechtsanwalts als Einzelanweisung an die Mitarbeiter? (IBR 2021, 552)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 1286
  • FamRZ 2021, 1636
  • VersR 2022, 129
  • DB 2021, 1874
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 28/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Prozessbevollmächtigten zur

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - VI ZB 15/20
    Zwar müssen Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben, denn das Rechtsbeschwerdegericht hat grundsätzlich von demjenigen Sachverhalt auszugehen, den das Berufungs- oder Beschwerdegericht festgestellt hat (§ 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 ZPO; st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 28/11, juris Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2010 - XII ZB 59/10, NJW-RR 2010, 1648, Rn. 6; vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 303/20, FamRZ 2021, 447 Rn. 6; vom 30. März 2021 - VIII ZB 37/19, z.V.b., Rn. 22 f., 32 mwN).

    Enthält der angefochtene Beschluss keine ausreichenden tatsächlichen Feststellungen, ist das Rechtsbeschwerdegericht zu einer rechtlichen Überprüfung nicht in der Lage und der Beschluss bereits deshalb wegen eines von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangels aufzuheben (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 28/11, juris Rn. 3; vom 19. Januar 2021 - VI ZB 41/20, NJW-RR 2021, 317 Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2009 - IX ZB 238/08, juris Rn. 4; vom 22. Februar 2018 - V ZB 157/17, juris Rn. 5, jeweils mwN).

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZB 41/20

    Wiedergabe des maßgeblichen Sachverhalts und Begründung i.R.d. Entscheidung der

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - VI ZB 15/20
    Enthält der angefochtene Beschluss keine ausreichenden tatsächlichen Feststellungen, ist das Rechtsbeschwerdegericht zu einer rechtlichen Überprüfung nicht in der Lage und der Beschluss bereits deshalb wegen eines von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangels aufzuheben (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 28/11, juris Rn. 3; vom 19. Januar 2021 - VI ZB 41/20, NJW-RR 2021, 317 Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2009 - IX ZB 238/08, juris Rn. 4; vom 22. Februar 2018 - V ZB 157/17, juris Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 16.10.2018 - VI ZB 68/16

    Erläuterung und Vervollständigung von erkennbar unklaren oder

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - VI ZB 15/20
    Er hat aber sein Möglichstes zu tun, um Fehlerquellen bei der Eintragung und Behandlung von Rechtsmittelfristen auszuschließen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Oktober 2018 - VI ZB 68/16, NJW-RR 2019, 502 Rn. 10; vom 28. Mai 2013 - VI ZB 6/13, NJW 2013, 2821 Rn. 9; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2019 - VIII ZB 103/18, NJW-RR 2020, 52, Rn. 11, jeweils mwN).
  • BGH, 02.12.2020 - XII ZB 303/20

    Heilung des Vertretungsmangels auch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist in der

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - VI ZB 15/20
    Zwar müssen Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben, denn das Rechtsbeschwerdegericht hat grundsätzlich von demjenigen Sachverhalt auszugehen, den das Berufungs- oder Beschwerdegericht festgestellt hat (§ 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 ZPO; st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 28/11, juris Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2010 - XII ZB 59/10, NJW-RR 2010, 1648, Rn. 6; vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 303/20, FamRZ 2021, 447 Rn. 6; vom 30. März 2021 - VIII ZB 37/19, z.V.b., Rn. 22 f., 32 mwN).
  • BGH, 26.01.2009 - II ZB 6/08

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde als Folge der Verletzung des Anspruchs des

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - VI ZB 15/20
    Das Fehlen einer Sachdarstellung bleibt hier jedoch folgenlos, weil sich der für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Beschlusses erforderliche (hier: prozessuale) Sachverhalt mit hinreichender Deutlichkeit aus den Beschlussgründen und den dort in Bezug genommenen Aktenteilen ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2009 - II ZB 6/08, NJW 2009, 1083, juris Rn. 10).
  • BGH, 07.07.2010 - XII ZB 59/10

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Notwendiger

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - VI ZB 15/20
    Zwar müssen Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben, denn das Rechtsbeschwerdegericht hat grundsätzlich von demjenigen Sachverhalt auszugehen, den das Berufungs- oder Beschwerdegericht festgestellt hat (§ 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 ZPO; st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 28/11, juris Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2010 - XII ZB 59/10, NJW-RR 2010, 1648, Rn. 6; vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 303/20, FamRZ 2021, 447 Rn. 6; vom 30. März 2021 - VIII ZB 37/19, z.V.b., Rn. 22 f., 32 mwN).
  • BGH, 22.02.2018 - V ZB 157/17

    Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - VI ZB 15/20
    Enthält der angefochtene Beschluss keine ausreichenden tatsächlichen Feststellungen, ist das Rechtsbeschwerdegericht zu einer rechtlichen Überprüfung nicht in der Lage und der Beschluss bereits deshalb wegen eines von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangels aufzuheben (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 28/11, juris Rn. 3; vom 19. Januar 2021 - VI ZB 41/20, NJW-RR 2021, 317 Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2009 - IX ZB 238/08, juris Rn. 4; vom 22. Februar 2018 - V ZB 157/17, juris Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 17.12.2019 - VI ZB 19/19

    Vertrauen der Partei auf Auslieferung der aufgegebenen Postsendungen am folgenden

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - VI ZB 15/20
    Dieser gebietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflicht ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht verlangt werden und die der Partei den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2019 - VI ZB 19/19, NJW-RR 2020, 311 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 28.05.2013 - VI ZB 6/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unklarheiten in der Verfügung über die

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - VI ZB 15/20
    Er hat aber sein Möglichstes zu tun, um Fehlerquellen bei der Eintragung und Behandlung von Rechtsmittelfristen auszuschließen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Oktober 2018 - VI ZB 68/16, NJW-RR 2019, 502 Rn. 10; vom 28. Mai 2013 - VI ZB 6/13, NJW 2013, 2821 Rn. 9; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2019 - VIII ZB 103/18, NJW-RR 2020, 52, Rn. 11, jeweils mwN).
  • BGH, 03.12.2009 - IX ZB 238/08

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses bei mangelnder Wiedergabe des maßgeblichen

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - VI ZB 15/20
    Enthält der angefochtene Beschluss keine ausreichenden tatsächlichen Feststellungen, ist das Rechtsbeschwerdegericht zu einer rechtlichen Überprüfung nicht in der Lage und der Beschluss bereits deshalb wegen eines von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangels aufzuheben (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 28/11, juris Rn. 3; vom 19. Januar 2021 - VI ZB 41/20, NJW-RR 2021, 317 Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2009 - IX ZB 238/08, juris Rn. 4; vom 22. Februar 2018 - V ZB 157/17, juris Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 29.10.2019 - VIII ZB 103/18

    Frage der einen gestuften Schutz gegen Fristversäumnisse sicherstellenden

  • BGH, 30.03.2021 - VIII ZB 37/19

    A) Ein Rechtsanwalt ist hinsichtlich der fristwahrenden Übermittlung von

  • BGH, 16.11.2021 - VI ZB 58/20

    Bemessung des Beschwerdewerts eines Berufungsantrags auf Unterlassung einer

    Enthält der angefochtene Beschluss keine ausreichenden tatsächlichen Feststellungen, ist das Rechtsbeschwerdegericht zu einer rechtlichen Überprüfung nicht in der Lage und der Beschluss bereits deshalb wegen eines von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangels aufzuheben (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juni 2021 - VI ZB 15/20, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 22.11.2022 - VIII ZB 28/21

    Aufhebung eines Beschlusses ohne ausreichende tatsächliche Feststellungen

    Der angefochtene Beschluss ist wegen eines von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangels aufzuheben, weil er keine ausreichenden tatsächlichen Feststellungen enthält und das Rechtsbeschwerdegericht deshalb zu einer rechtlichen Überprüfung nicht in der Lage ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - VI ZB 15/20, juris Rn. 4 mwN).

    Sie lassen sich auch nicht im Wege einer Bezugnahme auf Aktenteile entnehmen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - VI ZB 15/20, juris Rn. 4 mwN).

  • BGH, 14.03.2023 - X ZB 4/22

    Zweifelsfreie Bestimmung des angefochtenen Urteils anhand der innerhalb der

    Danach darf der Zugang zu einer in der Verfahrensordnung vorgesehenen Instanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - VI ZB 15/20, VersR 2022, 54 Rn. 5).
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