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   BGH, 17.12.2019 - VI ZB 19/19   

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https://dejure.org/2019,49857
BGH, 17.12.2019 - VI ZB 19/19 (https://dejure.org/2019,49857)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2019 - VI ZB 19/19 (https://dejure.org/2019,49857)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2019 - VI ZB 19/19 (https://dejure.org/2019,49857)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW

    § 238 Abs. 2, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Vertrauen der Partei auf Auslieferung der aufgegebenen Postsendungen am folgenden Werktag im Bundesgebiet werktags innerhalb der Briefkastenleerungszeiten; Rechnen des Rechtsmittelführers mit Postlaufzeiten der Begründung der ernsthaften Gefahr der Fristversäumung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertrauen auf Postlaufzeiten

  • rewis.io

    Zurechnung einer Fristversäumung wegen langer Postlaufzeiten

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233 S. 1; ZPO § 238 Abs. 2 S. 1; ZPO § 522 Abs. 1 S. 4; ZPO § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Wiedereinsetzung bei schutzwürdigem Vertrauen in übliche Postlaufzeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 238 Abs. 2
    Vertrauen der Partei auf Auslieferung der aufgegebenen Postsendungen am folgenden Werktag im Bundesgebiet werktags innerhalb der Briefkastenleerungszeiten; Rechnen des Rechtsmittelführers mit Postlaufzeiten der Begründung der ernsthaften Gefahr der Fristversäumung

  • datenbank.nwb.de

    Zurechnung einer Fristversäumung wegen langer Postlaufzeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Post geht am nächsten Werktag zu!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Postlaufzeit, werktags innerhalb der Briefkastenleerungszeiten aufgegebene Postsendung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Post geht am nächsten Werktag zu! (IBR 2020, 217)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 311
  • MDR 2020, 303
  • VersR 2020, 1002
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.01.2019 - VII ZB 43/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - VI ZB 19/19
    Ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Rechtsmittelführer deshalb nicht mit Postlaufzeiten rechnen, die die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen (Anschluss BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - VII ZB 43/18, NJW-RR 2019, 500).

    Ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Rechtsmittelführer deshalb nicht mit Postlaufzeiten rechnen, die die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - VII ZB 43/18, NJW-RR 2019, 500 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 17.03.2004 - IV ZB 41/03

    Überprüfung der Eintragung von Fristen durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - VI ZB 19/19
    Auch wenn die Berufung wie hier noch nicht als unzulässig verworfen worden ist, kann gegen den die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die versäumte Berufungsfrist versagenden Beschluss gemäß § 238 Abs. 2, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO Rechtsbeschwerde eingelegt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2004 - IV ZB 41/03, NJW-RR 2004, 1150 und vom 10. Oktober 2002 - VII ZB 11/02, BGHZ 152, 195, 197 f.; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl., § 238 Rn. 13; BeckOK-ZPO/Wendtland, 34. Edition, § 238 Rn. 18).
  • BGH, 10.10.2002 - VII ZB 11/02

    Rechtsbeschwerde gegen Verwerfung der Berufung im Arrestverfahren

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - VI ZB 19/19
    Auch wenn die Berufung wie hier noch nicht als unzulässig verworfen worden ist, kann gegen den die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die versäumte Berufungsfrist versagenden Beschluss gemäß § 238 Abs. 2, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO Rechtsbeschwerde eingelegt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2004 - IV ZB 41/03, NJW-RR 2004, 1150 und vom 10. Oktober 2002 - VII ZB 11/02, BGHZ 152, 195, 197 f.; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl., § 238 Rn. 13; BeckOK-ZPO/Wendtland, 34. Edition, § 238 Rn. 18).
  • BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01

    Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Versagung der

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - VI ZB 19/19
    Dies ist anzunehmen, wenn die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten des Prozessbevollmächtigten der Partei versagt wurde, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und die den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. Senatsbeschluss vom 12. November 2013 - VI ZB 4/13, NJW 2014, 700 Rn. 5 mwN; BVerfG, NJW-RR 2002, 1004, juris Rn. 17 mwN).
  • BGH, 12.11.2013 - VI ZB 4/13

    Wiedereinsetzung: Sorgfaltsmaßstab bei falsch adressiertem und sodann

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - VI ZB 19/19
    Dies ist anzunehmen, wenn die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten des Prozessbevollmächtigten der Partei versagt wurde, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und die den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. Senatsbeschluss vom 12. November 2013 - VI ZB 4/13, NJW 2014, 700 Rn. 5 mwN; BVerfG, NJW-RR 2002, 1004, juris Rn. 17 mwN).
  • BGH, 19.11.2020 - V ZB 49/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    a) Wie das Berufungsgericht im Ausgangspunkt nicht verkennt, darf eine Partei grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags - innerhalb der Briefkastenleerungszeiten - aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden (vgl. nur Senat, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 126/15, NJW 2016, 2750 mwN; BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - VI ZB 19/19, NJW-RR 2020, 311 Rn. 10).

    Eine solche Ausnahmesituation, in der das Vertrauen in die Einhaltung der normalen Postlaufzeiten erschüttert sein kann, ist beispielsweise ein Poststreik (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 126/15, NJW 2016, 2750 Rn. 9; Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 135/15, NJW 2016, 3789 Rn. 24; BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - VI ZB 19/19, NJW-RR 2020, 311 Rn. 10).

  • BGH, 22.06.2021 - VI ZB 15/20

    Der Rechtsanwalt hat durch organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass

    Dieser gebietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflicht ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht verlangt werden und die der Partei den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2019 - VI ZB 19/19, NJW-RR 2020, 311 Rn. 6 mwN).
  • LAG Hessen, 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20

    Eingescannte Unterschrift auf Berufungsbegründungsschriftsatz nicht ausreichend;

    a) Zum einen ist es fraglich, ob der Klägervertreter am 4. Januar 2021 (am Tag vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist) aufgrund (gerichtsbekannter) pandemiebedingter Personalausfälle bei Postzustellern und - gerade im Rhein-Main Gebiet - verzögerter Postzustellungszeiten darauf hatte vertrauen dürfen, dass im Bundesgebiet werktags - innerhalb der Briefkastenleerungszeiten - aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden (so etwa BGH 17. Dezember 2019 - VI ZB 19/19 - Rn. 10; 23. Januar 2019 - VII ZB 43/18 - Rn. 10 mwN) .
  • LAG Hessen, 09.02.2022 - 6 Sa 1249/20

    Eingescannte Unterschrift bei Berufungsbegründung nicht ausreichend;

    a) Zum einen ist es fraglich, ob der Klägervertreter am 4. Januar 2021 (am Tag vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist) aufgrund (gerichtsbekannter) pandemiebedingter Personalausfälle bei Postzustellern und - gerade im Rhein-Main Gebiet - verzögerter Postzustellungszeiten darauf hatte vertrauen dürfen, dass im Bundesgebiet werktags - innerhalb der Briefkastenleerungszeiten - aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden (so etwa BGH 17. Dezember 2019 - VI ZB 19/19 - Rn. 10; 23. Januar 2019 - VII ZB 43/18 - Rn. 10 mwN) .
  • BFH, 27.07.2022 - II R 30/21

    Postlaufzeit und Wiedereinsetzung

    c) Der Absender darf auf diese Postlaufzeit jedoch nicht mehr vertrauen, wenn er konkrete Anhaltspunkte dafür besitzt, dass sie nicht eingehalten werde (vgl. BGH-Beschluss vom 17.12.2019 - VI ZB 19/19, Rz 10).
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