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   BGH, 18.12.2018 - VI ZB 2/18   

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https://dejure.org/2018,48108
BGH, 18.12.2018 - VI ZB 2/18 (https://dejure.org/2018,48108)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2018 - VI ZB 2/18 (https://dejure.org/2018,48108)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2018 - VI ZB 2/18 (https://dejure.org/2018,48108)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Objektive Willkürentscheidung eines Einzelrichters bei der Beurteilung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • rewis.io

    Kostenfestsetzungsverfahren: Gesetzlicher Richter bei Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter im Beschwerdeverfahren nach eigener Entscheidung in der Sache; Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten des Beklagten für die in Unkenntnis der Klagerücknahme ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; ZPO § 568 S. 2
    Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters durch Einzelrichterentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; ZPO § 568 S. 2
    Objektive Willkürentscheidung eines Einzelrichters bei der Beurteilung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    ZPO § 91 Abs 1 S 1; ZPO § 269 Abs 3; RVG VV Nr 3100
    Die Klage war zurückgenommen worden, noch bevor der Beklagtenvertreter seine Verteidigungsanzeige und Klageerwiderung bei Gericht eingereicht hatte. Zur Frage, ob für die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten allein darauf abzustellen ist, ob zum Zeitpunkt der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 381
  • MDR 2019, 447
  • FamRZ 2019, 617
  • VersR 2019, 1168
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.04.2018 - VI ZB 70/16

    Zur Frage der Erstattungsfähigkeit der 1,1 Verfahrensgebühr des Rechtsanwalts des

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - VI ZB 2/18
    c) Zur Erstattungsfähigkeit der dem Beklagten entstandenen Rechtsanwaltskosten, wenn die anwaltliche Tätigkeit (Antrag auf Klageabweisung und seine Begründung) in Unkenntnis der zwischenzeitlichen Klagerücknahme erfolgt (Fortführung Senat, Beschluss vom 10. April 2018 - VI ZB 70/16, MDR 2018, 1407).

    a) Das Beschwerdegericht ist zu Recht von der (grundsätzlichen) Erstattungsfähigkeit der geltend gemachten Kosten ausgegangen, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. Senatsbeschluss vom 10. April 2018 - VI ZB 70/16, VersR 2018, 1469; BGH, Beschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 112/17, NJW 2018, 1403 Rn. 22 ff.).

  • BGH, 18.09.2018 - VI ZB 34/17

    Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung? Einzelrichter ist nicht zuständig!

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - VI ZB 2/18
    a) Bejaht der Einzelrichter im Beschwerdeverfahren mit seiner Entscheidung, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, unterlässt er es aber, das Verfahren gemäß § 568 Satz 2 ZPO dem Kollegium zu übertragen, und entscheidet in der Sache als Einzelrichter, so ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters, was vom Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu beachten ist (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 18. September 2018 - VI ZB 34/17, juris, Rn. 5).

    Bejaht er - wie hier - mit seiner Entscheidung, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, entscheidet er aber zugleich in der Sache als Einzelrichter, so ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters, was vom Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu beachten ist (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 18. September 2018 - VI ZB 34/17, juris Rn. 5 mwN).

  • BGH, 25.02.2016 - III ZB 66/15

    Kostenfestsetzung: Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - VI ZB 2/18
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. Februar 2016 (III ZB 66/15) könne nicht auf den hier zu entscheidenden Fall übertragen werden.
  • BGH, 07.02.2018 - XII ZB 112/17

    Kostenfestsetzung: Maßstab für die Notwendigkeit von Rechtsverfolgungs- und

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - VI ZB 2/18
    a) Das Beschwerdegericht ist zu Recht von der (grundsätzlichen) Erstattungsfähigkeit der geltend gemachten Kosten ausgegangen, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. Senatsbeschluss vom 10. April 2018 - VI ZB 70/16, VersR 2018, 1469; BGH, Beschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 112/17, NJW 2018, 1403 Rn. 22 ff.).
  • BGH, 23.05.2019 - V ZB 196/17

    Erstattungsfähigkeit der der beklagten Partei durch die Einreichung einer

    Die der beklagten Partei durch die Einreichung einer Anwaltsbestellung nach Klagerücknahme entstandenen Kosten sind erstattungsfähig im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, wenn sie sich bei der Einreichung in nicht vorwerfbarer Unkenntnis von der Rücknahme der Klage befunden hat (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 112/17, NJW 2018, 1403; Beschluss vom 18. Dezember 2018 - VI ZB 2/18, NJW-RR 2019, 381).

    Deshalb sind die einer beklagten Partei durch die Einreichung einer Anwaltsbestellung nach Klagerücknahme entstandenen Kosten erstattungsfähig, wenn sie sich bei der Einreichung in nicht vorwerfbarer Unkenntnis von der Rücknahme der Klage befunden hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - VI ZB 2/18, NJW-RR 2019, 381 Rn. 8).

  • BGH, 28.01.2022 - VI ZB 13/20

    Beschwerdeverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Bejaht das Beschwerdegericht mit seiner Entscheidung, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, die - im Sinne aller in § 574 Abs. 2 ZPO genannter Zulassungsgründe zu verstehende (BGH, Beschluss vom 22. November 2011 - VIII ZB 81/11, NJW-RR 2012, 125 Rn. 9, mwN) - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, entscheidet es aber zugleich in der Sache durch den Einzelrichter, so ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters, was vom Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu beachten ist (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2018 - VI ZB 2/18, NJW-RR 2019, 381 Rn. 6 und vom 18. September 2018 - VI ZB 34/17, NJW-RR 2018, 1460 Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 29. November 2019 - IX ZB 56/19, ZInsO 2020, 85 Rn. 12 und vom 22. November 2011 - VIII ZB 81/11, NJW-RR 2012, 125 Rn. 9; teilw.

    Bejaht er - wie hier - mit seiner Entscheidung, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, die - im Sinne aller in § 574 Abs. 2 ZPO genannter Zulassungsgründe zu verstehende (BGH, Beschluss vom 22. November 2011 - VIII ZB 81/11, NJW-RR 2012, 125 Rn. 9, mwN) - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, entscheidet er aber zugleich in der Sache als Einzelrichter, so ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters, was vom Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu beachten ist (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2018 - VI ZB 2/18, NJW-RR 2019, 381 Rn. 6; vom 18. September 2018 - VI ZB 34/17, NJW-RR 2018, 1460 Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 29. November 2019 - IX ZB 56/19, ZInsO 2020, 85 Rn. 12; vom 22. November 2011 - VIII ZB 81/11, NJW-RR 2012, 125 Rn. 9; teilw.

  • OLG Brandenburg, 24.10.2023 - 6 W 104/23
    Aus Sicht des Beklagten war die Zuziehung der Rechtsanwälte zur Verteidigung gegen die Klage in vollem Umfang als notwendig anzusehen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - V ZB 196/17, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - VI ZB 2/18, juris Rn. 8).
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